Das Landesamt hat Hervorragendes geleistet und das ohne Skandal. Es war insbesondere die Arbeit des saarländischen Landesverfassungsschutzamtes, das sich mit seiner Führung, seinen Tätigkeiten wohltuend von anderen Ämtern in der Republik abgehoben hat, beispielsweise in den neuen Bundesländern.
Das muss an dieser Stelle gesagt werden. Wenn ein falscher Zungenschlag in einem völlig anderen Zusammenhang als mit dieser Gesetzesvorlage hineinkommt, dann finde ich das vollkommen unredlich und an der Sache total vorbei, Kollege Lander. Auch das muss gesagt werden!
Bei einem Punkt bin ich bei Ihnen. Ich habe überhaupt nichts gegen mehr Kontrollrechte für dieses Parlament. Ich habe überhaupt nichts dagegen. Lassen Sie uns das gemeinsam diskutieren. Wir haben im Übrigen die Kontrollrechte des Parlamentes hinsichtlich des Landesamtes gestärkt, auch was die entsprechende Gremienarbeit angeht. Das ist noch gar nicht so lange her. Ich erlebe es als Mitglied dieses Kontrollgremiums - ich weiß nicht, in der wievielten Legislaturperiode ich schon dabei bin - auch mit Vertretern Ihrer Fraktion, dass da durchaus gefragt wird, und ich erkenne in diesem Gremium überhaupt nicht diesen superkritischen Blick, den Sie hier in der Öffentlichkeit erwecken wollen. Ich finde es auch unredlich, wenn man im Kontrollgremium durch die Art und Weise, wie man fragt und wie man die Themen aufarbeitet, den Anschein erweckt, dass es gar keinen Anlass gibt, große Sorge insbesondere hinsichtlich des saarländischen Amtes zu haben, und dann in der Öffentlichkeit die Debatte so führt, wie Sie sie führen; dann redet man nämlich mit zwei Zungen. Auch das gehört hier einmal gesagt.
Im Übrigen ging es auch um die Frage, ob das Landesamt in Zukunft ein eigenes Landesamt bleibt, dessen Fachaufsicht in der Vergangenheit in der Polizeiabteilung war. Das habe ich durchaus kritisch bewertet. Es war auch ein Grund, jetzt eine Abteilung zu schaffen, die nicht mehr der Polizeiabteilung unterliegt. Sie haben es ja gesagt. Der Grund für diese Umorganisation kam auch aus dem Landesamt selbst. Er wurde sozusagen in die Koalitionsverhandlungen eingespeist. Wir haben uns damit sachlich und fachlich auseinandergesetzt. Wir finden, das ist der richtige Weg.
Insofern unterstützen wir das Ansinnen des Landesamtes. Wenn dadurch Kontrollrechte innerhalb des Ministeriums gestärkt werden und wenn durch die doppelte Berichtspflicht der Vergangenheit Synergieeffekte in einer klaren, abgestuften Hierarchie der Kontrolle und der Berichterstattung erzielt werden, dann halten wir als Koalition das für einen ausgesprochen guten Weg, der am Ende die Arbeit unseres saarländischen Verfassungsschutzes stärken wird. Das heißt nicht, dass wir auf einem Auge blind sind, was die Kontrolle angeht. Die muss weiterhin offen geführt werden. Aber wir wollen im Gegensatz zu Ihnen die Arbeit des Verfassungsschutzes stärken. Wir halten den Verfassungsschutz als Organisation gerade in diesen Zeiten für notwendig. Deshalb kam es zu dieser gemäß dem Koalitionsvertrag verabredeten Vorlage. - Deshalb bitte ich dieses Haus, dieser Vorlage zuzustimmen.
Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/237. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/237 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (Drucksache 16/236)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 16.12.2016, also vor über einem Jahr, wurde das zustimmungspflichtige Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung im Bundesrat verabschiedet, welches in vier Stufen in Kraft tritt. Dieses Gesetz enthält neben der Verpflichtung der Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe zahlreiche landesrechtliche Gestaltungsspielräume. Deshalb ist es gut so, dass wir heute endlich mit großen Schritten in die Umsetzung auf Landesebene einsteigen konnten. Hierzu diente unter anderem der heute neu eingebrachte Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.
Das Bundesteilhabegesetz enthält zahlreiche landespolitische Gestaltungsspielräume. Der vorliegende Gesetzentwurf möchte diese Gestaltungsspielräume füllen. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe. Das Saarland wird weiterhin für die Eingliederungshilfe der zuständige Leistungsträger sein. Es soll an der bewährten Aufgabenteilung festgehalten werden. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bleibt zuständig für den Abschluss von Verträgen mit Diensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Das Landesamt für Soziales behält die Aufgabe der Einzelfallbearbeitung.
Das Bundesteilhabegesetz sieht des Weiteren die Möglichkeit vor, durch Landesrecht von der Höhe der Bezugsgröße im Rahmen des Budgets für Arbeit nach oben abzuweichen. Dies war der Wunsch einiger weniger Länder. Natürlich ist ein Abweichen von der Bezugsgröße nach oben wünschenswert, allerdings muss hier die Situation des Saarlandes als Haushaltsnotlageland berücksichtigt werden. Deshalb schaffen wir zunächst eine Verordnungsermächtigung und schauen, wie sich die Dinge weiterentwickeln. Aufgrund des Bundesteilhabegesetzes ist die Erarbeitung eines neuen Rahmenvertrages zwischen der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und dem Träger der Eingliederungshilfe notwendig. Bei der Erarbeitung und Beschlussfassung dieses Rahmenvertrages wirken durch Landesrecht zu bestimmende maßgebliche Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung mit. Der Gesetzentwurf sieht hierzu eine Verordnungsermächtigung vor.
Um ein möglichst breites Spektrum der Menschen mit Behinderung zu beteiligen, werden wir durch Rechtsverordnung den Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen als maßgebliche Interessenvertretung bestimmen. Der entsprechende Verordnungsentwurf ist bereits fertiggestellt und bei den Betroffenen - das darf ich hier sagen - stößt diese Absicht auf breite Zustimmung.
Das Bundesteilhabegesetz hat die Möglichkeit geschaffen, ab 2020 beim Zusammentreffen von Eingliederungshilfe und Pflegebedarf von den zuständigen Sozialhilfeträgern Erstattungsleistungen an den Träger der Eingliederungshilfe vorzusehen. Der Gesetzentwurf beinhaltet daher die Möglichkeit, diese Erstattung auf dem Verordnungsweg zu regeln.
Das Bundesteilhabegesetz sieht zur Stärkung der Steuerungsfunktion zukünftig ein Prüfrecht der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Leistung vor, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für eine Verletzung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten durch den Leistungserbringer bestehen. Durch Landesrecht darf von der Einschränkung, dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine Prüfung vorliegen müssen, abgewichen werden, und davon möchten wir Gebrauch machen.
Der mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Jahr 2015 einvernehmlich vereinbarte Rahmenvertrag beinhaltet bereits heute im Saarland dieses uneingeschränkte Qualitätsprüfungsrecht und ein umfängliches Recht zur Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Die Ausgaben des Landes im Bereich der Eingliederungshilfe, meine sehr geehrten Damen und Herren, belaufen sich auf fast 300 Millionen Euro jährlich. Wir möchten mit dieser Regelung nun ein zeitgemäßes Controlling für die Mittelverwendung einführen. Es kann nur im Interesse aller sein, dass die Verwendung dieser beachtlichen Steuergelder prüfbar
ist und damit auch die zur Förderung der Menschen mit Behinderung eingesetzten Mittel transparent sind.
Neben den genannten Punkten besteht ein redaktioneller Anpassungsbedarf und Bedarf an Rechtsbereinigung im Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch aufgrund der Änderung durch das Bundesteilhabegesetz und das Dritte Pflegestärkungsgesetz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ministerrat hat dem Gesetzentwurf, den ich heute vorlege, am 16. Januar zugestimmt. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss. Ich danke Ihnen.
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Ralf Georgi von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass es im Vorfeld massive Kritik von Verbänden und Betroffenen an diesem Bundesteilhabegesetz gegeben hat. Es gab zahlreiche Proteste und Aktionen, die zumindest teilweise leichte Verbesserungen bewirkt haben. Es gibt nach wie vor viel Kritik, meine Damen und Herren.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat das Gesetz mit den Worten kritisiert: Im Mittelpunkt steht die Verwertbarkeit der Arbeitskraft, nicht die Teilhabe für alle. - Und er hat darauf hingewiesen, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die kein Mindestmaß an verwertbarer Arbeit erbringen können, künftig von Unterstützungsleistungen zur Teilhabe an Arbeitsleben, Beschäftigung und beruflicher Bildung ausgeschlossen zu werden drohen. Und zwar, weil das Kriterium „Mindestmaß an verwertbarer Arbeit“ für den Zugang zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung trotz vieler Proteste nicht abgeschafft werden konnte. Für diese Menschen ist also Beschäftigung, wenn überhaupt, nur außerhalb von Werkstätten in besonderen Tagesförderungsstätten möglich. Und vor allem bewahrt eine Behinderung nicht vor einem großen Armutsrisiko, weil Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt ebenso wie Einkommens- und Vermögensfreigrenzen sich auch weiterhin am Niveau der Sozialhilfe beziehungsweise den Leistungen für Arbeitssuchende orientieren.
Wir müssen alles unternehmen, um so viele Menschen mit Behinderung wie möglich auf dem Arbeitsmarkt in Beschäftigung zu bekommen. In diesem Zusammenhang fordern wir schon lange, auch die Ausgleichsabgabe für Betriebe zu erhöhen. Nachdem laut Bundesagentur für Arbeit in mehr als jedem vierten Betrieb mit über 20 Mitarbeitern keine Menschen mit Behinderung arbeiten, also viele Betriebe die Vorgabe, 5 Prozent der Stellen mit Schwerbehinderten zu besetzen, nicht einhalten, bedarf es keiner weiteren Informationen und weiterer Appelle an die Unternehmen, sondern höherer Abgaben für die betroffenen Betriebe, meine Kolleginnen und Kollegen.
Die derzeitigen sogenannten Ausgleichszahlungen treffen größere Unternehmen kaum. Das muss geändert werden, sonst ändert sich an der Situation nichts. Sie sehen, es gibt noch sehr viel Verbesserungsbedarf. Von einer echten gleichberechtigten Teilhabe, die laut UN-Behindertenrechtskonvention ein Grundrecht darstellt, sind wir noch weit entfernt.
Wir haben heute aber nicht über das Bundesteilhabegesetz insgesamt zu entscheiden, sondern über ein landesrechtliches Ausführungsgesetz. In diesem Zusammenhang ist es zumindest erfreulich, dass der Gesetzentwurf vorsieht, von der bundesrechtlichen Deckelung des Budgets für Arbeit nach oben abzuweichen. Das ist nach unserer Auffassung wichtig und richtig. Gegen die Bestimmungen des Landes als Träger der Eingliederungshilfe gibt es aus unserer Sicht zunächst nichts einzuwenden. Daneben werden Bestimmungen darüber getroffen, unter welchen Voraussetzungen Prüfungen von Leistungserbringern durchgeführt werden können.
Wir werden das im zuständigen Ausschuss noch erörtern und eine Anhörung mit allen Betroffenen beantragen. Deshalb stimmen wir heute zunächst dem Gesetzentwurf zu. Wir sehen uns dann in dem zuständigen Ausschuss wieder. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele reden beim Bundesteilhabegesetz von einem Meilenstein, weil einige Punkte für behinderte Menschen verbessert werden. Ich sehe es etwas differenzierter. Man muss sich die verschiedenen Behinderungsformen vor Augen führen.
nen. Sie ist eine blinde Frau, hat Abitur gemacht, studiert, war Lehrerin. Sie konnte sich in ihrem Leben behaupten und auch selbst vorstehen. Im Bundesteilhabegesetz sollen Behinderte andere Behinderte beraten. Ich kann nur sagen, dass das bei Christa Maria Rupp hervorragend läuft. Das ist ein Paradebeispiel, von dem man sagen kann, die Dinge sind sehr gut. Ich fühle mich aber seit mehr als 25 Jahren den schwerst- und mehrfach behinderten Menschen in diesem Land verpflichtet, ja, ich bin Lobbyist für sie. Für diese Menschen ist es extrem schwierig. Auch das neue Bundesteilhabegesetz und seine Umsetzung hier bei uns müssen deshalb teilweise noch kritisch hinterfragt werden.
Ich bin Ministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling sehr dankbar, dass sie uns auf dem Weg zum Bundesteilhabegesetz schon sehr frühzeitig immer bestens informiert und begleitet haben und dafür Sorge getragen haben, dass wir auch die Punkte, die uns nicht gefallen haben, ansprechen konnten. Wir werden deshalb die nächsten Wochen und Monate nutzen, um über die vorhandenen Schwachstellen zu diskutieren, und versuchen, diese auszumerzen. Ich glaube, dazu sind wir in diesem Parlament auch fähig.
Ich spreche heute alle in diesem Hause an. Ich stelle immer wieder fest: Wenn es um Behindertenarbeit geht, lohnt das parteipolitische Gezänk nicht. Diese Menschen, für die wir kämpfen, haben es verdient, dass wir alle gemeinsam für sie eintreten.
Ich würde mir deshalb wünschen, dass viele Kolleginnen und Kollegen die nächsten Wochen nutzen, in die eine oder andere Einrichtung in unserem Lande zu gehen. Ich beginne mit unseren Werkstätten. Wir haben 3.600 Beschäftigte in unseren saarländischen Werkstätten, darauf bin ich sehr stolz. Die WZB in Spiesen-Elversberg zahlt immer noch die höchsten Löhne in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Wir haben zum Beispiel mit dem Haus Sonne oder dem Wendalinushof kleinere Unternehmen, wo wir auch die „grüne Werkstatt“ haben. In diesem Segment sind wir sehr gut aufgestellt. Wir haben Tagesförderstätten. Das ist auch ein wichtiges Gebilde, das das Land sehr viel Geld kostet, aber diese Tagesförderstätten brauchen wir, weil diese Menschen nicht in eine Werkstatt gehen können. Deswegen sind sie wichtig, und auch hier können wir noch die eine oder andere Verbesserung in unserem Landesrecht vornehmen.
Ein Punkt ist mir ganz wichtig. Wir werden darüber zu diskutieren haben, wie es in Zukunft mit der Neugestaltung unserer Frühförderstellen aussieht. Ich will heute eines klar und deutlich sagen: In den Frühförderstellen im Saarland wird eine hervorra
gende Arbeit geleistet. Wir sind sehr früh an den Kindern dran. Die Frühförderung findet vorwiegend im häuslichen Umfeld statt, das heißt, ich kann auch noch auf die Familie schauen. Viele der Eltern sind sehr dankbar, wenn auf der einen Seite Entwicklungsverzögerungen aufgearbeitet werden, aber auf der anderen Seite der ein oder andere Tipp gegeben wird oder beraten wird.
Es gibt welche, die ihre Hausaufgaben nicht machen. Das sind die gesetzlichen Krankenkassen, die über Jahre, das, was sie zahlen müssten, nicht zahlen. Das ist auch ein Punkt. Der Landesrechnungshof hat dies in seinem Bericht in einer sehr konkreten Art und Weise moniert. Wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, dass unsere Krankenkassen im Moment 20 Milliarden Euro gebunkert haben. Sie sind aber keine Banken! Sie sind für die Menschen, die Hilfe brauchen, zuständig. Deswegen fordere ich heute die Krankenkassen auf, endlich ihre Haltung zu ändern und das, was sie zahlen müssen, zu zahlen! Das fordern wir ein.
Im Haushalt stehen für das Jahr 2018 fast 16 Millionen Euro für die Frühförderung zur Verfügung. Wenn die Krankenkassen ihren Beitrag leisten, dann werden wir auch weiter in der Lage sein, das alles so zu handeln, wie wir es tun. Deswegen müssen wir da genau hinschauen und sollten Gespräche führen. Einige Kollegen sind ja in Gremien zum Beispiel der AOK. Dort würde ich mir wünschen, dass das von den Parlamentariern auf die Tagesordnung gebracht wird und dass diese Dinge ganz konkret angesprochen werden. Nur so können wir Veränderungen herbeiführen.
Deswegen sage ich noch einmal: Wir müssen differenziert und genau hinkucken. Die nächsten Wochen sind wichtig. Wir sind auch klug beraten, das im Ausschuss noch einmal detailliert zu beraten und eine größere Anhörung durchzuführen. Angesprochen sind die Träger: Lebenshilfe, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Caritas. Ich will heute allen Trägern ein herzliches Wort des Dankes sagen, weil dort ganz hervorragende Arbeit geleistet wird. Dort sind viele Menschen, die machen das nicht nur als Beruf, sondern das ist für sie Berufung. Deswegen gilt es, auch diese ganz extrem zu stärken.