Wir haben in der vergangenen Woche in ganz Deutschland der Opfer des Nationalsozialismus gedacht und wir wissen um unsere Verantwortung, eine Verantwortung, die keinen Schlussstrich kennt. Auch hier in Saarbrücken gingen wir den Weg des Gedenkens. Das Gedenken, Herr Funk hat es gesagt, an 150 saarländische Juden, nachts aus den Betten gerissen, getrieben, geprügelt, erniedrigt, inhaftiert und deportiert. Niemand half. Unser Weg des Gedenkens endete an der Synagoge, vor der mit Kerzen die Worte „Nie wieder“ gezeichnet waren. Ich sehe es noch vor mir, an der Seite von Stefan Pauluhn, aber auch von Stephan Toscani - auch Herr Funk war dabei und viele Kolleginnen und Kollegen aus diesem Haus - standen junge und ältere Menschen mit Tränen in den Augen, sie haben geweint, heute noch mit Verzweiflung im Gesicht, in tiefer Trauer. Mir haben diese Tränen und diese Trauer wieder vor Augen geführt, diese Wunden verheilen nicht, sie werden nicht verheilen, so schmerzhaft ist dies. Es verhindert aber auch das Vergessen. Deshalb von dieser Stelle aus von uns herzlichen Dank an Richard Bermann, dem Vorsitzenden der Synagogengemeinde Saar und an Frank Matthias Hofmann, dem Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft Erinnerungsarbeit Saarland, für diese Veranstaltung, für den Weg, den wir gemeinsam gehen konnten im Gedenken und zur Erinnerung.
Wir wissen um diese geschichtliche Verantwortung, und, so schrecklich diese Tatsache ist, Antisemitismus bleibt im Jahr 2018 doch ein alltägliches Phänomen in Deutschland. Jüdische Einrichtungen stehen unter Polizeischutz, Jüdinnen und Juden werden auf der Straße angefeindet, wenn jemand zum Beispiel eine Kippa trägt, und auch antisemitische Schimpfwörter hören wir auf deutschen Schulhöfen und in Fußballstadien. Antisemitismus ist nach wie vor ein tief sitzendes Ressentiment in unserer Gesellschaft.
Antisemitismus, liebe Kolleginnen und Kollegen, Judenfeindlichkeit, ist Ausdruck tiefster Menschenfeindseligkeit und von Rassismus. Aufgrund der strafrechtlichen Sanktionen tritt Judenhass zwar immer seltener als in der Vergangenheit offen und un
vermittelt auf, aber in vielfältiger Form verschleiert. Antisemitismus umfasst nicht nur den Judenhass von Neonazis und Rechtspopulisten, sondern hat seine Ausprägungen in latenter antisemitischer Kommunikation, in Vergleichen und Narrativen. „Man wird doch wohl noch sagen dürfen...“ Die Debatten um das Gedicht von Günter Grass „Was gesagt werden muss“ zeigen, wie seicht doch die Übergänge sind, was gesagt werden darf. Selbst Wissenschaftlern fällt es zunehmend schwer, einzuschätzen, ob Aussagen und Taten eindeutig als antisemitisch einzustufen sind. Günter Grass formuliert in seinem Gedicht ganz provokativ „das Verdikt ‚Antisemitismus‘ ist geläufig“. Solche Provokationen und Sprachspiele werden zunehmend von politischen Kräften genutzt, sie gaukeln vor, das Sprachrohr einer Vielzahl von Menschen zu sein. Dass Judenfeindlichkeit in neuen Ausprägungen virulent ist, ist eine Einsicht, die man eigentlich nicht gewinnen möchte. Sie ist unbequem, sie macht Angst und führt uns deutlich vor Augen, dass ein gesellschaftlicher und politischer Geist immer noch lebt, den wir gerne der Vergangenheit zuschreiben möchten. Dass er aber vielleicht auch in unserem eigenen Kreise unter Kollegen, in Schulen, in Universitäten, unter Freunden und in der Familie vorkommt, ist unangenehm, macht uns betroffen und erfüllt uns mit tiefer Sorge. Es motiviert uns aber auch zur ständigen Auseinandersetzung, zum Kampf gegen Antisemitismus und Angriffe auf die Menschenwürde.
Antisemitismus passt sich wie ein Chamäleon den jeweiligen Gesellschaftsformen, aktuellen Sprachcodes auch und vor allem in der politischen Debatte an. Im Alltag äußert sich ein neuer Antisemitismus als Wunsch, mit der Vergangenheit abzuschließen. Wer kennt nicht diese Aussagen, diese Sätze: Ich war ja nicht dabei, das war doch lange vor unserer Zeit. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es auch wichtig, politische Bildungsarbeit zu stärken. Deshalb danke ich an dieser Stelle ganz herzlich ich denke, das kann ich auch im Namen dieses Hauses tun - dem Netzwerk Demokratie und Courage, dem Landesjugendring, der Landeszentrale für politische Bildung und dem Adolf-Bender-Zentrum für die hervorragende Arbeit gerade in diesem Bereich gegen Antisemitismus.
Wir haben im Landtag des Saarlandes die deutschisraelische Freundschaftsgruppe gegründet mit dem Ziel, das Verständnis und friedliche Zusammenleben der Menschen zu fördern, Antisemitismus, Antizionismus und Rassismus in jeglicher Form entgegenzutreten und zur Akzeptanz jüdischen Lebens im Saarland beizutragen. Das muss an dieser Stelle auch erwähnt werden, dieser Zusammenschluss geschah auf Initiative von Alexander Funk. Vielen
Ein weiterer Meilenstein, der in dieser modernen Zeit notwendiger ist denn je, ist die Bestellung eines Beauftragten gegen Antisemitismus. In einer Zeit, in der analoge und digitale Sprache verrohen, in einer Zeit, in der politische Umfragewerte echte Werte überdecken, bedarf es einer unabhängigen Stelle, die die Gesellschaft für Antisemitismus sensibilisiert, die Kooperationen und Netzwerke als Bollwerk gegen Antisemitismus bildet und ein Seismograf für politische Strömungen ist. Dieser Beauftragte wird von den drei Verfassungsorganen des Landes getragen. Der Staat erfüllt hier seine Aufgabe, jeder und jede Einzelne ist gefragt. Um es mit Willi Graf zu sagen: Jeder Einzelne trägt hier die ganze Verantwortung. Wir haben gesehen, dass auch in der Nacht der Novemberpogrome Widerstandskämpfer dort waren, insbesondere Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die den Widerstand angelegt haben. Auch in diesen politisch aufgewühlten Zeiten tut es not, denke ich, diesen Widerstand gegen Antisemitismus wieder aufleben zu lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man wird doch wohl noch sagen dürfen: Nie wieder darf sich Antisemitismus in unser Menschsein einschleichen, nie wieder dürfen Menschen wegen ihrer Religion, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden. Nie wieder dürfen wir unsere Chancen in einer freien, friedlichen und demokratischen Gesellschaft verlieren. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, für verlorene Chancen gibt es keine ehrlichen Finder. Vielen Dank.
(Beifall von den Regierungsfraktionen, der LIN- KEN und der Abgeordneten Ensch-Engel (frakti- onslos).)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gerade sehr viel Richtiges gesagt worden, dem wir uns nur anschließen können. Etwas ist allerdings, meine ich, zu kurz gekommen oder nicht erwähnt worden, wahrscheinlich weil es nicht so ganz der aktuellen politischen Korrektheit entspricht.
In einer deutschen Stadt gab es vor 1933 eine Straße mit dem Namen „Albert-Einstein-Straße“. In der NS-Zeit wurde sie umbenannt, und als diese Zeit wieder vorbei war, schrieb man Herrn Einstein nach Amerika, dass man diese Straße wieder nach ihm benennen wolle. Er schrieb zurück, bedankte sich artig für die erneute Ehre, empfahl aber, doch lieber
einen ganz anderen Namen auszuwählen, damit eine spätere Stadtverwaltung nicht doch noch einmal in die Verlegenheit kommt, diese Straße wieder umbenennen zu müssen.
Heute - so heißt es - gehört der Islam zu Deutschland. Er breitet sich schnell aus und Veranstaltungen und Feste für Kinder werden schon einmal umbenannt. Man ist ja sehr kultursensibel. Man ahnt, dass Albert Einstein nicht nur in naturwissenschaftlichen Dingen Tief- und Weitblick gehabt haben könnte. Man fragt sich, in welchem islamischen Land es wohl eine Albert-Einstein-Straße gibt, und man fragt sich, wie ein Land wie Deutschland mit seiner ganz speziellen Geschichte im 20. Jahrhundert Hunderttausende und Millionen der ärgsten grundsätzlichen Feinde des Judentums in das eigene verkleinerte und kulturell schwer geschädigte Land hereinlassen konnte.
Den deutschen Antisemitismus gibt es noch und er ist nach wie vor völlig inakzeptabel. Der heutige nicht nur verbale, sondern auch aggressive und gewalttätige Antisemitismus in Deutschland geht aber zu 100 Prozent von hereingelassenen Menschen aus islamischen Kulturen aus.
Ich kann Ihnen gleich sagen, von wem diese angebliche Lüge stammt. Ich habe mir gedacht, dass so etwas kommt. Diese Aussage stammt nicht von mir, sondern von Michael Wolffsohn, den ich als jungen Professor in Saarbrücken kennengelernt habe und dessen öffentliche Aussagen ich seither besonders beachte.
Wir beschließen heute die Einsetzung eines Antisemitismusbeauftragten. Das ist wohl leider notwendig geworden als Ergebnis einer linksgrünen Politik des kurzen Blicks und der raschen oberflächlich moralisierenden Entscheidung. Dem neuen und allen späteren Antisemitismusbeauftragen - denn es wird wohl eine längere Aufgabe - wünschen wir Glück und Erfolg bei ihrer Arbeit. - Ich danke Ihnen.
Ich schließe die Aussprache. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Drucksache 16/636. Wer für die Annahme der Drucksache 16/636 bei gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der
Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/636 in Erster Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen und der fraktionslosen Abgeordneten, angenommen wurde.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften (Drucksache 16/630)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der im kommenden Jahr, am 26. Mai 2019, in gebündelter Form stattfindenden Kommunal-, Direkt- und Europawahlen im Saarland ist es wichtig und notwendig, wahlrechtliche Vorschriften im Bereich des Landtagswahlrechts, aber insbesondere auch im Bereich des Kommunalwahlrechts mit dem Bundes- und Europawahlrecht zu harmonisieren.
Durch eine einheitliche Anwendung der entsprechenden Wahlgesetze soll die Vorbereitung und Durchführung der gleichzeitig stattfindenden Wahlen entsprechend erleichtert werden. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD möchten daher heute in Erster Lesung den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften, Drucksache 16/630, in den Landtag einbringen.
Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen im Landtags- beziehungsweise im Kommunalwahlgesetz vor. Erstens. Aufnahme eines Gesichtsverhüllungsverbotes für die Mitglieder der Wahlorgane. Zweitens. Anpassung spezieller Regelungen im Kommunalwahlgesetz zur Vorverlegung des Stichtages für die Erstellung der Wählerverzeichnisse vom 35. auf den 42. Tag vor der Wahl. Drittens. Redaktionelle Anpassung der amtlichen Ministeriumsbezeichnungen und redaktionelle Vereinheitlichung der Zitierweise von Gesetzen.
Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze erläutern, weshalb die entsprechenden Gesetzesänderungen notwendig sind. Vor der letzten Bundestagswahl wurde das Bundeswahlrecht um ein sogenanntes Gesichtsverhüllungsverbot für die Mitglieder der Wahlorgane ergänzt. Aufgrund einer Geltungsanordnung des Bundeswahlgesetzes gilt dieses Gesichtsverhüllungsverbot auch für die Europawahlen. Da am 26. Mai 2019 - ich habe es ausgeführt - verschiedene Wahlen gebündelt stattfinden, ist es wichtig, die einzelnen wahlrechtlichen Vorschriften in den wesentlichen Bestimmungen zu harmonisieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die ordnungsgemäße Durchführung demokratischer Wahlen und auch mit Blick auf das Selbstverständnis unseres Rechtsstaates ist eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Wahlorgane und den Bürgerinnen und Bürgern unabdingbar. Die Mitglieder der Wahlorgane sind daher zu einer unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes verpflichtet. Das heißt ganz konkret, dass in den einzelnen Wahllokalen vor Ort ausgeschlossen sein muss, dass Mitglieder der Wahlorgane durch eine religiöse oder weltanschaulich motivierte Verhüllung des Gesichtes bei der Ausübung ihres Wahlamtes gegen diese Neutralitätsverpflichtung verstoßen können. Daher soll nunmehr im Landtags- wie im Kommunalwahlgesetz geregelt werden, dass das Gesicht nicht verhüllt werden darf.
Zur Stichtagsregelung. Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist mit Blick auf die unterschiedlichen Wahlen in den jeweiligen Wahlgesetzen beziehungsweise Wahlordnungen zu regeln. Da für die Europawahl der entsprechenden Stichtag, ich habe das eben genannt, auf den 42. Tag vor der Wahl vorverlegt wurde, ist es auch mit Blick auf die Kommunalwahl im kommenden Jahr bei uns im Saarland notwendig, den Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis entsprechend vorzuverlegen. Hierdurch steht zum einen künftig mehr Zeit für die Herstellung und Versendung der Wahlbenachrichtigungskarten und der Briefwahlunterlagen zur Verfügung, zum anderen gewährleistet ein einheitlicher Stichtag eine gleiche Beteiligungsmöglichkeit für Briefwähler und eine einheitliche Durchführungspraxis für die Gemeinden.
Die geplanten Änderungen sind daher sinnvoll und auch notwendig. Auf die weiteren redaktionellen Anpassungen muss, denke ich, nicht weiter eingegangen werden. Das können Sie dem Gesetzentwurf entnehmen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und um Überweisung an den Innenausschuss. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/630. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/630 in Erster Lesung bei gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und
Sport einstimmig angenommen wurde, angenommen haben ihn alle Fraktionen des Hauses und die fraktionslose Abgeordnete.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes und weiterer gesetzlicher Vorschriften (Druck- sache 16/618)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im August 2018 lebten knapp 123.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung im Saarland. Hinzu kommen rund 85.000 Menschen, die unter Beeinträchtigungen leiden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir auf Landesebene um, was der Bund auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention durch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz geregelt hat. Die Notwendigkeit einer Novellierung ergibt sich darüber hinaus aus dem Koalitionsvertrag.
Ziel der Novelle des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen, sie zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Dazu enthält das SBGG spezielle Regelungen gegen die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen für den öffentlichen Bereich. An dieser Stelle darf ich im Zuschauerraum die Inklusionsbeauftragte Kerstin Schikora ganz herzlich begrüßen.
Wichtige Änderungen der Rechtslage, liebe Kolleginnen und Kollegen, betreffen die Verbesserung der Barrierefreiheit und eine Regelung für uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen. Das SBGG wendet sich an die Träger der öffentlichen Gewalt, darunter auch kommunale Verwaltungen und kommunal unmittelbare Körperschaften. Der Geltungsbereich wurde um die Beliehenen erweitert.
Was ist eigentlich neu gegenüber dem bestehenden Gesetz aus dem Jahr 2003? - Die Begriffe der Behinderung und der Barrierefreiheit werden an die UN-Behindertenrechtskonvention und das BGG angepasst. Es werden Bestimmungen zur Verbesserung der Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau und Verkehr aufgenommen, unter anderem die Evaluation der Barrierefreiheit im Bestand der Gebäude bis 30.06.2020 und die Erarbeitung verbindli
cher Maßnahmen zum weiteren Abbau, sowie Maßnahmen im Bereich Informationstechnik in der Landesverwaltung - Internet, Intranet, Apps, grafische Programmoberflächen, digitale Verwaltung. Die EURichtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen wird unter anderem durch die Einrichtung einer Überwachungsstelle des Landes für Barrierefreiheit und Informationstechnik umgesetzt. Die Beachtung der Barrierefreiheit bei Zuwendungen und Zuweisungen im Rahmen institutioneller Förderung durch die Landesverwaltung wird neu eingeführt.