Protokoll der Sitzung vom 13.03.2019

(Beifall bei der SPD.)

Sie können ja Ihre Anträge immer wieder in abgewandelter Form hier einbringen, das bleibt Ihnen unbenommen. Aber es ist natürlich schon eine besondere Form von Simplifizierung und Komplexitätsreduktion, die Sie hier betreiben und die im öffentlichen Diskurs fast schon unanständig ist.

Worum geht es? - Sie haben hier an diesem Rednerpult schon mehrfach den Bildungsföderalismus als Kleinstaaterei kritisiert. Mit Ihrem Antrag würden wir im Bildungsbereich in eine Form von Kleinstädterei einsteigen. Wie Sie das miteinander vereinbaren, bleibt Ihre Sache, aber zielführend im Sinne eines gut aufgestellten Bildungswesens ist es mit Sicherheit nicht.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN.)

Denn wenn die Aufgabe der Personalisierung den Schulträgern, also den Städten und Gemeinden für die Grundschulen sowie den Landkreisen für die weiterführenden Schulen und die beruflichen Schulen, überlassen würde, müsste eine Grundschullehrkraft, um sicher sein zu können, in diesem Land überhaupt eine Stelle zu bekommen, sich bei 52 Schulträgern bewerben, mit all den Folgen, die das hat. Wie sehe ich dann als Schulträger, ob die Bewerbungen überhaupt valide sind? Sind die Bewerber überhaupt da oder haben die schon woanders eine Stelle genommen? Was Sie hier für dieses kleine Land beantragen, ist ein Wahnsinn. Wir sind der Meinung, dass die Personalisierung bei der Landesregierung, beim Kultusministerium gut aufgehoben ist. Die Landesregierung bedient sich natürlich zu ihrer Aufgabenerfüllung im Übrigen einer Verwal

(Abg. Dörr (AfD) )

tung - auch das noch einmal an Ihre Adresse -, und das ist auch gut so.

Ich habe eben ausgeführt, man müsste sich dann 52-mal bewerben, im weiterführenden Bereich entsprechend bei den Landkreisen. Wie können wir sicherstellen - das ist eine der Fragen, die sich weiterhin aus Ihrem Antrag ergeben -, in welcher Form Ausschreibungen gestaltet werden? Sind die nach wie vor bundesweit zugänglich? Gibt es eine rechtssichere Auswahl bei den Kandidaten? Können wir die Bedarfe vor Ort dergestalt ausgleichen, dass es auch sachgerecht ist? Es gibt Schulen mit besonderen Herausforderungen. Es gibt auch Schulstandorte mit anderen Bedürfnissen. Ich finde, dass die derzeitige Auswahl zufriedenstellend ist und die unterschiedlichen Bedürfnisse ausgleichen kann.

Wir haben auch andere Fälle zu beachten. Was passiert denn im Falle eines kurzzeitigen Ausfalls etwa bei Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit oder Beurlaubung? Was passiert eigentlich, wenn sich jemand an einen anderen Schulstandort versetzen lassen will? Muss der abgebende Schulträger zustimmen? Muss der aufnehmende Schulträger zustimmen? Haben wir dann ein Gemeindeaustauschverfahren, ähnlich wie wir es zwischen den Bundesländern haben? Das ist alles ein irres Vorhaben. Ein Chaos ist vorprogrammiert. Ein bürokratisches Monstrum muss installiert werden. Da Sie ja auch verwaltungsreduzierend unterwegs sind, kommt das Ihrem Anliegen nicht entgegen. Wir haben auch andere Fragen zu beachten: Was passiert denn eigentlich, wenn schulübergreifende Aufgaben wahrgenommen werden, wenn Funktionsstellen besetzt werden müssen et cetera?

Das alles haben Sie nicht mit bedacht. Das entspricht aber auch Ihrer Denke. Sie stellen sich hierher und sagen: Naja, gut. Ich habe da mal einen Satz formuliert. Sollen sich die anderen herausgreifen, was sie denken, was damit gemeint ist. - Am Ende stehen Sie dann hier und merken, es ist nicht durchdacht. Wenn wir wirklich in die Umsetzung gehen, würden wir hier ein Chaos veranstalten. Zum Beispiel bei der Bedarfsermittlung und den Fragen, welches Personal und wie viele Lehrkräfte wir brauchen, wären uns die Hände gebunden. Wir haben das in der letzten Zeit ja gehabt. Wir haben mehr Schulkinder, wir haben Zuzug, wir haben Flüchtlinge. Wir müssen kucken, wie wir auch möglichst rasch Bedarfe decken, wenn sie auftreten. Dazu haben wir ein Bedarfsermittlungsverfahren festgelegt und haben uns verständigt. Das machen das Bildungsund das Finanzministerium miteinander. Auch das wäre in dieser Form nicht mehr möglich.

Sie sind ja selbst Mitglied eines kommunalen Gremiums im Regionalverband, aber Sie haben nicht mal die Frage gestellt, wer das alles bei den Kommunen bezahlen soll. Wir haben das Konnexitätsprinzip. Ich

weiß nicht, ob Sie bei Ihrem Regionalverbandsdirektor mal nachgefragt haben, was das an Personalisierungsbedarf und Kosten dort verursacht, ob dem Verband das recht ist und ob er diese Aufgabe wirklich übernehmen will. Meine Behauptung ist die, dass das niemand will. Es ist jedenfalls bisher noch nicht an die Landespolitik herangetragen worden.

Es gibt auch noch andere Geschichten, die mit zu bedenken sind. Das sind die Ruhestandsversetzungen. Das ist die Frage, wie wir dann ausbilden, was mit den Leuten, die sich im Vorbereitungsdienst befinden, passiert. Werden die auch durch die örtlichen Schulträger bestimmt oder wie soll das alles gehen? Also, eine ganze Menge Fragen sind offen.

Ich glaube, dass wir gut beraten sind, bei dem bisherigen Verfahren zu bleiben. Wir versuchen den Schulstandorten gerecht zu werden, wenn spezielle Profile und Bedarfe da sind. Wir hatten den Versuch „Selbstständige Schule“. Wir haben die Ergebnisse vor allen Dingen die positiven Ergebnisse -, die dort erzielt worden sind, den Schulen im Sinne der Ermöglichung übertragen. Wenn es bestimmte Bedarfe gibt, gibt es auch die Möglichkeit der schulscharfen Ausschreibung. Die Personalisierungsreferate im Ministerium haben das aber so gut im Griff, dass von dieser Möglichkeit überhaupt kein Gebrauch gemacht wird.

Insofern ist es hier alles eine Show-Veranstaltung, die Sie abziehen. Es geht meilenweit an den Bedürfnissen unserer Bildungsinstitutionen vorbei. Wenn man es wirklich ernsthaft durchdenken würde, würde ein massiver Unmut entstehen sowohl bei den Schulleitungen, die eigentlich mehr Entlastung als Belastung haben wollen, als auch bei den Lehrkräften, den Eltern und vor allen Dingen den Schülerinnen und Schülern. Wir würden ihren Bedürfnissen nicht gerecht werden. Wir haben für gute Bildung zu sorgen und nicht für Chaos im Schulsystem. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Herren von der AfD! Man hat in der Tat dauernd ein Déjà-vu-Erlebnis, wenn man Ihre bildungspolitischen Anträge auf der Tagesordnung sieht. Vor einem Jahr hat die AfD noch einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zum Ziel hatte, dass die Städte und Gemeinden für alle Schulen Schulträger werden sollen, also für die Grundschulen, die allgemeinbildenden, die beruflichen Schulen und die Förderschulen. Im Januar dieses Jahres sollten die Städte und Gemeinden dann doch nicht mehr automatisch die Schulträgerschaft erhalten, stattdessen sollten auf

(Abg. Renner (SPD) )

einmal die Gemeinden, die Gemeindeverbände - also die Kreise - und die Städte ihre schulischen Angelegenheiten selbst regeln. Da hat man also schon zurückgerudert, da wurde das so formuliert, was auch immer das konkret bedeuten soll.

Jetzt haben wir einen Antrag mit dem Ziel vorliegen, dass den bestehenden Schulträgern der Lehrereinsatz für die Schule übertragen wird. Da fragen wir uns, was heißt das nun? Wie wird das umgesetzt? Zwischendurch wollten Sie ja auch mal die Kreise abschaffen, die ja immerhin Schulträger der weiterführenden Schulen sind. Da passt überhaupt nichts zusammen.

Wenn man aber genau hinschaut oder sich richtig vorbereitet und recherchiert, ist das eigentlich eine ganz ernsthafte Diskussion, da geht es nämlich um mehr kommunale Verantwortung und Kompetenzen an unseren Schulen. Deswegen sollten wir diese Diskussion auch ernsthaft führen. Es gibt in diesem Zusammenhang einen sehr interessanten Aufsatz der Beigeordneten des deutschen Landkreistages, Dr. Irene Vorholz. Er lautet „Schulen der Zukunft Mehr kommunale Verantwortung“. Der Beitrag steht auch auf den Seiten des Landkreistages des Saarlandes. Es geht um ein Mehr an kommunaler Verantwortung für und in den Schulen. Die Diskussion ist auch richtig und der verschließen wir uns auch nicht. Das ist ja klar. Wir sind mittendrin, weil sich die Bürgerinnen und Bürger immer mit ihrer Schule vor Ort identifizieren. Damit greife ich nur eine Facette heraus. Es sind in diesem Beitrag auch viele Notwendigkeiten und Maßnahmen skizziert. Eins ist ganz klar - und das ist fast der wichtigste Punkt -, die Finanzierung muss natürlich verfassungsrechtlich abgesichert sein. Man kann den Kommunen und Kreisen nicht endlos alles aufbürden. Sie müssen handlungsfähig bleiben. Das ist also ein ganz zentraler Punkt.

Ich möchte aber noch einmal zurück zu den Schulen. Es geht um Schulentwicklungsplanung und alles was damit zusammenhängt. Außerdem geht es um die Schlüsselrolle der Lehrkräfte. Da sind wir schon ein wenig näher an Ihrem Thema dran. Hier zitiere ich mit Erlaubnis der Frau Präsidentin gerne einen kurzen Passus aus dem Beitrag: „Entscheidende Ressource für die Verbesserung der Bildungsqualität in den Schulen sind die Lehrkräfte. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, handelt es sich auch bei den Lehrern an Schulen in kommunaler Trägerschaft um Landesbedienstete.“ - Sie sind also Landesbedienstete, das ist doch klar! - „Die dienstrechtlichen Maßnahmen wie Anstellung, Beförderung und Versetzung werden daher im Rahmen der Dienstherreneigenschaft vom Land getroffen. Daraus folgt, dass die Landkreise als Schulträger in ihren Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Lehrkräfte eng begrenzt sind.“ - Will sa

gen - vornehm ausgedrückt -, dass es so überhaupt nicht gehen kann.

Es ist doch klar, verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen sind in der Regel Landesbeamtinnen und -beamte. Die Schulträger bei uns sind neben den freien Trägern bekanntermaßen - die Kreise, die Städte und die Kommunen. Entsprechend besteht zwischen den Lehrerinnen und Lehrern und den Schulträgern auch kein Dienstverhältnis. Das funktioniert also überhaupt nicht. Der Kollege Renner hat die Hürden ja eben entsprechend skizziert. Das wird schwer zu ändern sein und das wird man so auch nicht wollen. Was heißt das denn dann für Lehrerinnen und Lehrer? Wären sie nach Ihrer Lesart kommunale Bedienstete? Das wird so nicht gehen. Wie soll so eine Forderung umgesetzt werden?

Man muss auch bedenken, dass bei so einer Forderung unter Umständen ein Gefälle drohen kann, wenn auf einmal Kreise und Gemeinden für den Lehrereinsatz zuständig wären. Es wäre doch nicht gut, wenn Schulen in Kreisen und Kommunen, denen es finanziell gut geht, mit dieser Kompetenz noch besser aufgestellt werden, während die anderen, armen, höher verschuldeten Städte da irgendwie hinten runter fallen. Auch das sind ungeklärte Fragen im Hinblick auf diese Geschichte.

Und dann schauen wir mal, was wir in den letzten anderthalb Jahren zu dem Thema mehrfach diskutiert haben. Schule aus einem Guss sollte das Ziel sein. Ich glaube, da gehen wir irgendwo alle mit. Das war auch Ihre Forderung, das haben Sie postuliert. Aber wir verstehen darunter etwas ganz anders. Denn es ist durchaus sinnvoll, Zuständigkeiten zum Beispiel für das Personal zu bündeln. Ich sage aber dazu: Das sollte am besten auf Landesebene geschehen, das sollte am besten beim Bildungsressort der Fall sein. Dort gehört das nämlich hin, und zwar für das gesamte Personal. Damit hätten wir das Hickhack um die Einrichtung und das Initiieren multiprofessioneller Teams, unter dem die ganze Schullandschaft leidet, nicht mehr. Dorthin wollen wir, das ist auch in der Diskussion. Das jedenfalls ist für uns damit gemeint.

Kolleginnen und Kollegen, ich blicke jetzt doch auch noch einmal ganz kurz in die Vergangenheit; man möge mir das verzeihen. Mir ist aber in Vorbereitung dieser Sitzung eine Debatte eingefallen, die wir hier im Jahre 2012 zur Änderung des Schulordnungsgesetzes geführt haben. Es ging dabei um Mindestschülerzahlen und um Entwicklungszeiten für Gemeinschaftsschulen. Ich will nun die damals vorgetragenen Argumente nicht wiederholen, das würde zu weit führen. Wir haben damals kontrovers diskutiert, in der Sache gestritten. Wir haben gegen vieles argumentiert, aber ein Punkt war jedenfalls positiv: Das Einvernehmen zwischen Schulträger und Land

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

hinsichtlich Veränderungen im regionalen und örtlichen Schulangebot wurde auf eine neue Basis gestellt, damit Einvernehmen tatsächlich erreicht werden kann. Das ist so wichtig! Wenn es eben zum Beispiel um Schulschließungen geht, was glücklicherweise nur möglich ist, wenn ein Einvernehmen erreicht würde. Wir lehnen das komplett ab. Aber es heißt: Lösungen müssen einvernehmlich entwickelt werden. Damit haben die Schulträger größere Spielräume bei der Schulentwicklung als zuvor. Es hat sich insoweit also schon einiges getan.

Klar ist, dass so etwas in einem wie auch immer gearteten Hauruckverfahren überhaupt nicht funktionieren würde. Wie gesagt: Wenn es bei der Schule der Zukunft mehr kommunale Verantwortung geben soll, so geht das schon mal gar nicht, wenn die Finanzierung nicht stimmt, wenn die nicht geklärt ist. Ohne eine grundlegende Änderung der finanziellen Situation der Kommunen wird das nicht gehen.

Darum geht es doch vordringlich: Die Schulträger müssen insgesamt entlastet werden. Es geht auch nicht immer nur um kaputte Schultoiletten, wie das in jeder Debatte und jeder Pressemitteilung erwähnt wird. Es geht um Leerräume, um Rückzugsräume. Es geht um die Schule zum Leben - das ist das Gegenteil davon, auf einer Baustelle zu leben. Darum geht es wirklich, das ist vordringlich.

Herr Kollege von der AfD, es gibt auch noch andere, noch drängendere Probleme als die Frage der Schulträgerschaft. Ich betone es noch einmal: Wir alle kennen die Probleme, die in den Brandbriefen der Lehrerinnen und Lehrer der Gemeinschaftsschulen und der Grundschulen beschrieben werden. Wir wissen, wie die Situation ist. Es gibt viel größere Herausforderungen als in der Vergangenheit, sie alle müssen bewältigt werden. Ich muss sagen: Hut ab! Der Schulalltag ist viel härter geworden, das lässt sich mit früher nicht vergleichen. Nichtsdestotrotz gehen die Lehrerinnen und Lehrer sehr engagiert ans Werk. Ich meine, das ist nicht selbstverständlich!

Das gilt umso mehr, wenn man sich vor Augen hält, wie groß im Vergleich mit anderen Bundesländern die Lücke bei der Besoldung ausfällt, wie sehr das Land in dieser Frage noch immer hinterherhinkt, in welchem Maße den jungen Lehrerinnen und Lehrern hierzulande im Schuldienst noch immer eine Perspektive fehlt. Diesbezüglich gibt es nichts schönzureden, es muss gehandelt werden!

(Beifall von der LINKEN.)

Wir brauchen Investitionen in unsere Schulen. Wir haben im Land einen Lehrkräftemangel. Wir können uns diese niedrige Besoldung nicht länger leisten. Darum geht es, das sind die Herausforderungen mit Blick auf die Schule der Zukunft und für die Bildung hier im Land. Um diese Probleme sollten wir uns

kümmern, nicht aber immer wieder um die Fragen, welche Verwaltungseinheit nun für den Lehrereinsatz verantwortlich ist oder wie es mit der Schulträgerschaft weitergeht.

Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. Ich bin aber sicher, dass Sie demnächst wieder einen Antrag einbringen werden, der erneut ein sehr ähnliches Thema haben wird, aber auch wieder eine ganz andere Auffassung vertritt. Das wird wohl so kommen. Wahrscheinlich sollen demnächst die Schulen komplett in die Trägerschaft der Eltern übergehen; in Einzelfällen gibt es das ja schon. Was auch immer, Sie werden kreativ sein bei der Entwicklung von Ideen für Ihre Anträge. Ich kann dazu nur sagen: Ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit in bildungspolitischen Fragen wäre bei Ihnen dringend angezeigt! - Ich bedanke mich.

(Beifall von der LINKEN und bei der SPD.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Frank Wagner von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits mehrfach erwähnt, geht es auch im heutigen Antrag der AfD um das Thema Schulträger. Wir haben uns ja vor noch nicht allzu langer Zeit mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt, nachdem von Ihrer Seite der Antrag gestellt worden war, das an die kleinste Einheit, die Kommune, anzukoppeln. Wir haben uns dann hier sehr intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt und sind zum Ergebnis gekommen, dass es keinen Sinn macht, in Sachen Schulträgerschaft eine Veränderung auf den Weg zu bringen.

Umso irritierter bin ich heute, dass wir uns nun erneut mit dem Thema Schulträgerschaft auseinandersetzen in dem Sinne, dass die Schulträger eine zusätzliche Aufgabe übernehmen sollen, keine einfache Aufgabe, sondern eine sehr komplexe, eine sehr schwierige Aufgabe, geradezu eine Mammutaufgabe. Es geht im Prinzip um die Handhabung, um die Steuerung des Lehrereinsatzes.

Diesbezüglich spreche ich nicht nur als bildungspolitischer Sprecher meiner Fraktion, sondern auch als Schulleiter. Sie selbst sind auch Schulleiter gewesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie in der heutigen Zeit angesichts der Aufgaben, die im heutigen Schulalltag zu absolvieren sind, noch eine solche Aufgabe mitübernehmen könnten, selbst wenn von der Verwaltung entsprechend unterstützt würde. Die Bewältigung dieser Aufgabe würde mit Sicherheit schwerpunktmäßig bei der Schulleitung liegen, die letztlich dafür Sorge tragen müsste, dass der Unterricht ordentlich verteilt ist, dass anständige Lehr

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

kräfte eingestellt werden, dass das auch fair zugeht, und so weiter.

Schauen wir uns den Sachverhalt mal etwas genauer an. Schulträger der öffentlichen Schulen sind gemäß § 7 Abs. 1 des Schulordnungsgesetzes das Land, die Gemeinden, die Gemeindeverbände beziehungsweise die Schulverbände. Das Land ist zuständig für einige Förderschulen, für die weiterführenden Schulen sind es die Landkreise beziehungsweise der Regionalverband, und die Gemeinden sind zuständig für unsere Grundschulen. Die Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen stehen - mit wenigen Ausnahmen, dazu gehören beispielsweise Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, aber auch Austauschlehrer - im Dienst des Landes. Damit trägt das Land natürlich auch die Personalkosten, die für die Lehrkräfte anfallen, ebenso die Ruhegehälter, die Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen und auch die Beihilfen. Daran hängt also ein langer Rattenschwanz an Aufgaben und Pflichten, die auf denjenigen zukommen, der für die Steuerung des Lehrereinsatzes zuständig ist.

Ich will dazu noch einige Punkte exemplarisch ausführen; das eine oder andere wurde ja eben auch schon erläutert. Die Bedarfsermittlung unter Beachtung der kurz- und mittelfristigen Schülerzahlen ist hierbei ein sehr wichtiger Punkt. Mit den erwarteten Schülerzahlen muss das natürlich auch für die Zukunft ordentlich aufgestellt werden, es müssen Statistiken geprüft und analysiert werden, damit es nicht an der einen oder anderen Stelle zu Klassenmehrbildung kommt. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass die Klassen auch personell adäquat aufgestellt sind. Das muss bundesweit für alle zugänglich sein, es bedarf also der bundesweiten Ausschreibung. Das Wichtigste aber ist, dass das Auswahlverfahren der Kandidatinnen und Kandidaten, also der künftigen Lehrkräfte, rechtssicher durchgeführt werden muss. Denn klagt später jemand zur Frage, warum er nicht eingestellt wurde, muss es darauf Antworten geben, die transparent und rechtssicher sein müssen. Die Zuweisung der Lehrkräfte an die betreffenden Schulen muss unter Beachtung der Pflichten zur Wahrung vergleichbarer Verhältnisse im Land erfolgen.

Aber auch kurzfristige Regelungen kommen immer wieder zum Tragen: Was passiert, wenn ein Lehrer kurzfristig erkrankt? Was passiert im Falle des Mutterschutzes oder der Elternzeit oder auch im Falle einer Beurlaubung? Wir haben im Land eine mobile Lehrerreserve, das ist auch gut so. Diese Reserve könnte man an der einen oder anderen Stelle sicherlich noch ausweiten. So etwas muss aber eben auch zentral gesteuert werden, das kann nicht vom Schulträger, vom Landkreis oder von der Gemeinde, übernommen werden. Würde das so erfolgen, hätten wir sehr viele kleine mobile Lehrerreserven in den ein

zelnen Kommunen. Nein, das muss auch künftig landesweit umgesetzt werden.

Das Thema Versetzungen: Eine Lehrkraft hat das Recht darauf, einen Versetzungsantrag zu stellen aus persönlichen Gründen, aus beruflichen Gründen, auch aus ganz anderen Gründen, wenn beispielsweise die Familie umzieht. Auch so etwas muss einheitlich geregelt werden, das muss übersichtlich und transparent sein. Mit Sicherheit kann so etwas nicht vom Gemeindeverband beziehungsweise von der Kommune bewältigt werden.

Das Thema Funktionsstellen, ein ganz wichtiges Thema. Wir sind stolz darauf, dass diesbezüglich vor allem im Bereich der Gemeinschaftsschulen Verbesserungen auf den Weg gebracht wurden, dass es also dort mehr Funktionsstellen gibt. Auch bei den beruflichen Schulen hat sich dazu einiges getan, um insoweit nach und nach zu den Gymnasien aufzuholen. Es geht dabei auch darum, unseren Lehrkräften Anreize zu bieten. Auch dafür muss es ein gerechtes Verfahren geben, das in der Praxis sehr aufwendig ist. Und auch das kann nur landesweit adäquat gesteuert werden.

Ruhestandsversetzungen sind letztendlich auch Verfahren, die nicht von heute auf morgen auf die Einheit Gemeinde beziehungsweise Landkreis übertragen werden können.