inzwischen aber so groß, dass es jede Titanic mühelos versenken könnte. Das, worüber man jetzt launige Sprüche machen kann und Vergleiche anstellen kann, wird nach und nach ein immer weiter wachsender Anteil an den Kosten des Wohnens, die auch aus anderen Gründen steigen, unter anderem auch wegen der ständig teureren Auflagen, wegen Dämmung zum Beispiel.
Das Wunschdenken und die Ideologie vom menschengemachten Klimawandel hat nun vor Kurzem zu dem politischen Entschluss geführt, aus der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke in Deutschland aussteigen zu wollen. Mit anderen Worten: Die hoch professionell und umweltumweltfreundlich betriebenen, bestens gefilterten Kohlekraftwerke in Deutschland sollen stillgelegt werden. Ein großer Kohlekraftwerksbetreiber, nämlich RWE, soll schon damit angefangen haben, deutsche Kohlekraftwerke zu verkaufen. Die werden dann also hier abgebaut und woanders wieder aufgebaut. Passt nahtlos ins Bild links-grüner Energiepolitik.
Allein in China und Indien - die zwar jedes Klimaabkommen unterschreiben, das war’s dann aber auch werden zusammen über 3.000 Kohlekraftwerke betrieben, 600 weitere sind im Bau. Die rund 100 deutschen Kohlekraftwerke abzubauen hat also überhaupt keinen Effekt, abgesehen davon, dass sie wie gesagt woanders wieder aufgebaut werden, in aller Regel mit weniger Umweltauflagen. Gleichzeitig soll der Stromverbrauch in Deutschland stark ansteigen durch den Umstieg von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren.
Spätere Historiker, meine Damen und Herren, werden sich wohl wundern, wie viel dreiste Verhöhnung die deutschen Bürger am Anfang des 21. Jahrhunderts sich anhören mussten, während die sogenannten Qualitätsmedien jede auf der Hand liegende Kritik unterlassen. Das politisch-mediale Establishment hält auch hier zusammen, koste es die Bürger, was es wolle.
Als Kompensation für die zerstörten Arbeitsplätze sollen in den betreffenden Regionen Behörden angesiedelt werden. Was die verwalten sollen, muss allerdings noch erfunden werden. Die EU kann da vielleicht behilflich sein. Außerdem sollen Sport- und Tanzkurse gefördert werden, auch ein Kinderwagenmuseum hat sich schon gemeldet. Auch im Saarland stehen über 500 Arbeitsplätze direkt auf dem Spiel, indirekt noch viel mehr.
Insgesamt sollen in den nächsten 20 Jahren 40 Milliarden an die Kohleregionen verteilt werden, wobei an unser Saarland erstmal keiner und keine gedacht haben. Das Oberthema ist übrigens nicht die Zerstörung der profitablen Braunkohleindustrie, sondern angeblich menschengemachtes Wetter und Klima.
Man versucht jetzt nachzuholen, dass man etwas von den 40 Milliarden bekommt. Man darf gespannt sein, was unsere Leute in Berlin bewirken.
Ob nun die 40 Milliarden auch noch von den Stromverbrauchern erwirtschaftet und bezahlt werden sollen, wird sicher noch ausgekungelt; vom Himmel fallen sie ja nicht. Die perspektivisch abgeschaffte Automobilindustrie, die dann auch im Saarland abgeschaffte Automobilindustrie, wird es wohl nicht mehr können. Vielleicht wird dieses Geld dann einfach nur gedruckt und verteilt.
Aber wie dem auch sei, diese 40 Milliarden fallen kaum noch ins Gewicht bei den 1.000 Milliarden, die die Energiewende laut Peter Altmaier insgesamt kosten soll. Wenn die Katastrophe der Deindustrialisierung Deutschlands eingetreten oder nicht mehr zu übersehen ist, wird Altmaier darauf hinweisen können, dass er mit den 1.000 Milliarden beziehungsweise der einen Billion, die das kostet, doch gesagt hat, was die links-grüne Energiewende jeden Einzelnen kostet. Man braucht dazu nur die eine Billion zu teilen durch die 80 Millionen, die wir sind, dann sind das 12.500 Euro pro Nase, und zwar vom Kleinkind bis zum ältesten Rentner. Oder sage und schreibe 50.000 Euro für eine vierköpfige Familie. Wie viel Beweise für politischen Wahnsinn von Regierung und GroKo und Altparteien braucht man eigentlich noch?
In der übrigen Welt lacht man schon länger über uns. Im Wall Street Journal, einer führenden amerikanischen Wirtschaftszeitung stand kürzlich, im Februar, ein Artikel über die deutsche Energiepolitik. Überschrift: World’s dumbest energy policy. Auf deutsch: Weltdümmste Energiepolitik.
Mit unserem Antrag verfolgen wir zwei Ziele. Erstens wollen wir die saarländischen Stromverbraucher entlasten, wobei wir für jede soziale Komponente selbstverständlich offen wären. Zweitens wollen wir auf die ständig teurer werdende Unvernunft deutscher Energiepolitik hinweisen, wofür diese Maßnahme ein unübersehbarer Akt wäre. Unsere Vorfahren im Saarland wussten noch, dass Energiepolitik im Sinne der Volksgemeinschaft zu machen ist, weshalb sie das auch in die saarländische Verfassung geschrieben haben. Zu dieser einfachen Vernunft müssen wir wieder zurückkehren, anstatt dass am deutschen Energiewesen die Welt genesen soll. - Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter. - Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich dem Abgeordneten Dennis Lander das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nie war Strom in Deutschland für Privathaushalte so teuer wie heute. Laut dem Vergleichsportal Verivox kostet 1 Kilowattstunde Anfang April bundesweit durchschnittlich 29,42 Cent. Im März stieg der durchschnittliche Strompreis im siebten Monat in Folge. Natürlich dürfen wir nicht vergessen, dass gerade Portale wie Verivox Geld damit verdienen, dass sie Warnungen bringen, um Stromkunden zu animieren, den Anbieter zu wechseln. Natürlich stimmt es auch, dass der Strompreis in den vergangenen Jahren vergleichsweise stabil geblieben ist. Aber dennoch stellt der Strom für Mittel- und Geringverdiener eine enorme Belastung dar. Europaweit zahlen Deutsche den höchsten Strompreis. Die Energie darf nicht zum Luxus werden, sondern ist ein unverzichtbarer Teil unserer Daseinsvorsorge.
Etwa ein Viertel der Stromkosten in privaten Haushalten sind Netzentgelte, und die Berechnung dieser Entgelte ist kaum nachvollziehbar, also auch nicht für die Fachleute. Und mehr noch: Private Übertragungsnetzbetreiber erhalten davon einen garantierten Profit von der Bundesnetzagentur. Das ist ein garantierter Profit, den letztendlich die Stromkundinnen und Stromkunden bezahlen müssen. Wir sollten uns Dänemark als Vorbild nehmen, denn die überführen ihre Netze in öffentlich-rechtliche und nichtgewinnorientierte Gesellschaften. Das ist im Übrigen auch deutlich günstiger für die Stromkunden.
54 Prozent des Strompreises bestehen aus Steuern und Umlagen. Lediglich 21 Prozent des Strompreises kommen durch die Erzeugung und Beschaffung zustande. - Es wird ja viel über den hohen Strompreis geredet. Vergangenen Herbst hat beispielsweise Bundeswirtschaftsminister Altmaier angekündigt, dass es einen Strompreisgipfel geben wird, nur leider hat man seitdem bis heute nichts mehr davon gehört. Dabei gesteht sich der Bundeswirtschaftsminister ja selbst ein, dass hier ein akuter Handlungsbedarf besteht, jedoch wurde mal wieder nichts getan. Inzwischen kritisiert das auch der Mittelstand.
Dabei wissen wir, dass es doch auch anders geht. Wenn künftig bei den ersten 500 kWh pro Person und Jahr ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz erhoben wird, dann entlasten wir die Verbraucherinnen und Verbraucher um 2,4 Prozent. Wenn dann noch der Bund auf die Strompreissteuer verzichten würde, könnten wir weitere 7,5 Cent pro Kilowattstunde einsparen. Das ist eine echte Strompreisbremse! Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass der Strom einen höheren Mehrwertsteuersatz hat als beispielsweise Kaviar oder Trüffel. Vor ein paar Jahren forderte Heiko Maas, der heutige Bundesaußenminister, einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für die ersten 500 kWh. Jedoch ist auch hier bislang nichts passiert. Wir sollten hier einen neuen Anlauf wagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die hohen Energiepreise führen zu Energiearmut. In über 300.000 Haushalten wird pro Jahr der Strom abgestellt. Allein 2017 wurde 4,8 Millionen Haushalten eine Stromsperre angedroht. Dabei müssen wir im Hinterkopf behalten, dass das reichste Prozent in Deutschland insgesamt über mehr Einkommen verfügt als die 87 ärmsten Prozent. Die meisten können sich ein Leben ohne Strom überhaupt nicht mehr vorstellen. Kein Licht, weder kochen noch Lebensmittel kühlen, die Wäsche nicht waschen können, das Handy nicht aufladen können, kein Computer und auch kein Internet. In einem reichen Land wie Deutschland darf so etwas nicht passieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das eigentliche Existenzminimum muss bedeuten, dass man Zugang zu Strom und Wärme hat. Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung einen Notfallfonds aufgelegt hat, um denjenigen zu helfen, die den Strom nicht bezahlen können. Versorgungsunternehmen, an denen beispielsweise Land, Gemeinden oder Städte beteiligt sind, sollten solche Stromsperren nicht mehr durchführen dürfen. Darauf sollten Land und Kommunen hinarbeiten.
Außerdem haben wir auch hier ein interessantes Modell, das sogenannte Saarbrücker Modell. Bei diesem Modell werden Stromsperren erfolgreich vermieden, weil die Daten zwischen Stromerzeuger und den Sozialbehörden direkt abgeglichen werden. Natürlich liegt die Zustimmung der Betroffenen vor. Wenn Stromsperren drohen, dann übernehmen die Sozialbehörden die Kosten, damit die Versorgung weiterlaufen kann. Dieses Modell sollten wir landesweit stärker ausweiten.
Aber wir brauchen auch Lösungen für die Menschen ohne staatliche Leistungen, also die Niedriglöhnerinnen und Niedriglöhner, die Aufstocker und die Menschen, die kaum über die Runden kommen. Die Armutskonferenz sagt, Stromsperren gefährden Leben, und deshalb müssen wir alles tun, um Stromsperren zu vermeiden. - Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Pia Döring.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der deutsche Energiemarkt ist im Umbruch. Das geschieht aber nicht von allein und nicht zum Nulltarif. Traditionell ist er in Deutschland hochgra
dig von fossilen Energieträgern und Atomenergie geprägt. Im Jahr 2000 lag der Anteil erneuerbarer Energien gerade mal bei rund 6 Prozent.
Das war ein so schlechter Wert, dass sich die Bundesregierung gezwungen sah, einzuschreiten. Noch im selben Jahr verabschiedete sie das ErneuerbareEnergien-Gesetz, kurz EEG genannt. Es ist ein wichtiger Motor und erfolgreichstes Instrument beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Es fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Wasser, Wind und Sonne, indem es den Erzeugern feste Vergütungen garantiert. Zudem gibt das Gesetz ein konkretes Ziel vor: Der Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2025 bei 40 bis 45 Prozent und 2050 bei mindestens 80 Prozent liegen. Mit dem EEG werden die Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und in der Regel deutlich über dem Marktpreis zu vergüten. Das Gesetz regelt zu diesem Zweck den Netzanschluss von Anlagen, in denen Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Zudem liegt es fest, welche Vergütung der Anlagenbetreiber für den erzeugten Strom pro Kilowattstunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhält. Der Preis am deutschen Strommarkt orientiert sich derzeit an den Stromgestehungskosten für alte, abgeschriebene fossile Kraftwerke. Daher basiert der Strompreis auf den laufenden Kosten, insbesondere Brennstoffkosten, und berücksichtigt nicht die Investitionskosten.
Erneuerbare-Energien-Anlagen, insbesondere Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen, sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fast keine laufenden Kosten haben. Dafür sind aber die Investitionskosten vergleichsweise hoch, sodass eine Finanzierung allein über den Strommarkt nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass für das Erreichen der Ziele der Energiewende der Anteil an fluktuierender Windenergie und Solarenergie weiter steigen muss. Die fluktuierenden Energieträger senken aber zugleich bei starkem Wind oder Sonnenschein den Strompreis, der „Merit-Order-Effekt“. Damit wird eine Refinanzierung der Investitionskosten für neue Wind- und Solaranlagen über den Marktpreis nahezu unmöglich, da bei starkem Wind und viel Sonne der Strompreis und damit die Einnahmen aus dem Stromverkauf immer niedrig sind. Vor diesem Hintergrund erhalten Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen nach dem EEG für ihren Strom eine feste Vergütung oder eine sogenannte Marktprämie. Dies schafft für die Anlagenbetreiber eine hohe Investitionssicherheit und führt zugleich dazu, dass die Risikoaufschläge für Neuinvestitionen gering sind. Der verlässliche Stromabsatz ermöglicht daneben ein Bestehen am Energiemarkt, der bislang von vier Großkonzernen geprägt gewesen war. Ohne die hohe Investitionssicherheit und die anderen regulatorischen Vorgaben im EEG stünde sehr viel weniger Kapital für die
Das EEG 2017 läutet die nächste Phase der Energiewende ein: Die Vergütung des erneuerbaren Stroms wird nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern erfolgt seit dem 01. Januar 2017 grundsätzlich durch Ausschreibungen am Markt, denn die erneuerbaren Energien sind erwachsen geworden und fit genug, sich dem Wettbewerb zu stellen. Dabei gilt, wer am wenigsten für den wirtschaftlichen Betrieb einer neuen Erneuerbare-Energien-Anlage fordert, wird gefördert. Am Wettbewerb sollen deshalb möglichst viele verschiedene Betreiber teilnehmen können - von großen Firmen bis zu Bürgerenergiegesellschaften.
Für Haushalte und Kleingewerbe ist der Börsenstrompreis nur einer von mehreren wichtigen Faktoren für den zu zahlenden Strompreis. Steuern und Abgaben sind ein besonders wichtiger Kostenblock. Insbesondere gilt dies für die Umsatzsteuer, die auch auf den Anteil der EEG-Umlage erhoben wird, und für die Stromsteuer. Allerdings ist zu beachten, dass der Verzicht auf diese Steuereinnahmen voraussichtlich Steuererhöhungen an anderen Stellen erforderlich machen würde. Da die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert wird, wird auch der Einfluss von steigenden Weltmarktpreisen auf die Stromerzeugung reduziert. Eine wesentliche Kostenbelastung ist die EEG-Umlage, die benötigt wird, um die Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien zu finanzieren.
Die Energiewende macht einen stärkeren Ausbau der Stromnetze notwendig. Die Kosten hierfür sind allerdings sehr moderat, für Kleinverbraucher kaum spürbar. Neue Hochspannungsleitungen sind kein sehr wesentlicher Kostenfaktor, wenn man die Kosten pro transportierter Kilowattstunde betrachtet. Anpassungen in den Verteilernetzen sind meist mit relativ einfachen Maßnahmen möglich, ohne Verlegung neuer Leitungen.
Es werden diverse externe Kosten reduziert, die zwar definitionsgemäß nicht am Strompreis erkennbar sind, für die Bevölkerung insgesamt jedoch Entlastungen bringen, beispielsweise bei den Gesundheitskosten wegen reduzierter Abgasbelastung und bei Umweltschäden. Weitere externe Effekte sind die direkten und indirekten positiven Wirkungen auf die Steuereinnahmen des Staates, die Steuererhöhungen an anderen Stellen vermeiden helfen, und vor allem die Beschäftigungseffekte.
Man beachte auch, dass das EEG einen wichtigen Klimaschutzeffekt erzielt. Würde dieser mit anderen Methoden geschaffen, würden auch dort Kosten auftreten, die unter Umständen höher sein könnten. Wenn also die Klimaschutzziele als gegeben betrachtet werden, müssten Einschnitte beim EEG, wie
sie von manchen gefordert werden, durch andere Maßnahmen kompensiert werden. Die Kosten dieser Maßnahmen wären dann selbstverständlich auch zu ermitteln und zu berücksichtigen.
Ob eine Strompreisbremse insgesamt die volkswirtschaftlichen Kosten reduziert, ist zumindest sehr ungewiss. Wenn Sie eine Senkung der Stromsteuer fordern, dann heißt das eine Senkung der Mehrwertsteuer, diese Steuer ist aber eine Bundessteuer. Ich hätte dann von Ihnen wenigstens einen Satz erwartet, was das für den Landeshaushalt im Saarland bedeutet.
Die Strompreisbremse trifft insbesondere die erneuerbaren Energien, das würde dem Verbraucher nicht viel bringen. Eine sogenannte Strompreisbremse könnte aber zu einer Bremse für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden. Was übrig bliebe, wären alte Kohlekraftwerke und noch laufende Atomkraftwerke. Es stellt sich zudem die Frage, welche Betriebe vielleicht künftig wieder die EEG-Umlage bezahlen sollten, damit zum Beispiel die Massentierhaltung nicht von Stromkunden subventioniert wird.
Natürlich ist mir bekannt, dass Heiko Maas 2012 öffentlich über eine sogenannte Strompreisbremse nachgedacht hat. Aber auch diese Variante, die damals erwogen wurde, wäre nur auf Bundesebene umzusetzen.
Ihr Antrag zielt darauf ab, dass das Saarland 50 Prozent der Belastungen der regionalen Haushaltskunden aus der Umlage des EEG fiskalisch in Form von direkten Zuschüssen kompensiert. Nach dem EEG des Bundes werden die Kosten der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von den Netzbetreibern in Form der EEG-Umlage auf die Stromkunden überwälzt. Energieintensive und außenhandelsabhängige Unternehmen des produzierenden Gewerbes können dabei auf Antrag anteilige Umlageentlastungen erhalten. Der von den privaten Stromverbrauchern zu entrichtende Regelsatz der EEG-Umlage liegt für die Jahre 2017, 2018 und 2019 bei 6,9, 6,8 und 6,4 Cent pro Kilowattstunde. Die Gesamtbelastung der deutschen Stromkunden beträgt auf der Basis dieses EEG-Regelsatzes für das Jahr 2017 24 Milliarden Euro, für 2018 23,8 Milliarden Euro und für 2019 22,6 Milliarden Euro. Diese Kennziffern sind somit aktuell rückläufig. Hierzu beigetragen haben die wieder steigenden Strombörsenpreise und die Ausschreibungen der Mindesteinspeisevergütungen des EEG. Gegenläufige Entwicklungen mit steigenden Kosten sind allerdings bei den staatlich regulierten Stromnetzentgelten zu verzeichnen.
Das EEG wurde vom Bund als nationales Förderinstrument veranlasst und entzieht sich somit der rechtlichen Entscheidungskompetenz der Länder. Der Bund prüft derzeit entlang der Vorgaben des
Berliner Koalitionsvertrages gesetzgeberische Optionen für eine Dämpfung der staatlich geregelten oder beeinflussten Strompreisbestandteile.
Der Vorschlag, dass das Saarland die Hälfte der Belastungen der regionalen Haushaltskunden aus der EEG-Umlage übernehmen soll, ist mit dem föderalen Kompetenzgefüge und dem Verursacherprinzip nicht vereinbar. Die entsprechende gesetzgeberische Verantwortlichkeit liegt beim Bund. Eine hälftige Kostenübernahme könnte im Übrigen vom Land auch nicht geschultert werden, da ein regionales Zuschussvolumen von derzeit circa 40 Millionen Euro pro Jahr aufzubringen wäre. Mir fehlt in beiden Anträgen auch ein Konzept beziehungsweise ein Vorschlag zur Gegenfinanzierung. Selbst wenn es in unserer gesetzgeberischen Verantwortung liegen würde - wo und bei wem sollten wir im Haushalt denn diese circa 40 Millionen Euro pro Jahr einsparen?
Es war für Sie bestimmt eine immense Arbeitserleichterung, den Antrag der AfD Brandenburg zu übernehmen. Solche Übernahmen führen allerdings meistens dazu, dass man sich inhaltlich damit nicht wirklich auseinandersetzt.
Jetzt noch kurz zum Antrag der LINKEN. Zum Thema Strompreisbremse habe ich schon einiges erläutert, diesbezüglich haben Sie sich ja am AfD-Antrag orientiert. Dann haben Sie aber noch so ein wichtiges Thema wie „Stromsperren bei Haushalten mit Kindern“, für das ein separater Antrag angebracht wäre, um dem Thema gerecht zu werden, mal noch schnell unten angehängt.
Seit 2012 beschäftigt sich die Landesregierung intensiv mit dieser Problematik. Es gibt einen Runden Tisch, der sich am Saarbrücker Modell orientiert, mit dem man auch Erfolge verzeichnet. Eine erste Überprüfung für das Saarland kam zu dem Ergebnis, dass zwischen Juli 2015 und Juni 2016 knapp 88.000 Stromsperren angedroht wurden, aber nur 1 Prozent der angedrohten Sperren auch umgesetzt wurde. Mittlerweile findet ein funktionierender Informationsfluss zwischen Stromversorgern, Sozialbehörden und Verbrauchern statt, wobei auch nichtbehördliche Beratungsstellen einbezogen werden. Die Zahl der Stromsperren ist rückläufig.
Die Landesregierung plant einen Notfallfonds zur Abwendung von Stromsperren. Mit Hilfe des Fonds soll in Ausnahmesituationen denjenigen finanziell unter die Arme gegriffen werden, die ihre Stromkosten nicht bezahlen können und denen deshalb eine Stromsperre droht. Dazu wurde im März eine Arbeitsgruppe einberufen, die im Sommer konkrete Ergebnisse bekanntgeben wird. Wie viel Geld das Verbraucherschutz- und das Sozialministerium in den Fonds einzahlen werden, ist noch in der Beratung. Eingerichtet werden soll auch eine Clearingstelle,