Ein weiterer Punkt ist auch wichtig: Wir sollten die gesetzlichen Feiertage nicht dazu nutzen, verkaufsoffene Veranstaltungen zu machen. Klar ist aber auch, wir müssen unserem Einzelhandel in unseren Städten, in unseren Gemeinden die Möglichkeit geben, sonntags zu öffnen. Das ist momentan vier Mal pro Jahr möglich. Ich persönlich bin der Meinung, das sollte man beibehalten. Unsere Ortskerne, unsere Städte stehen in großem Wettbewerb mit vornehmlich Internethändlern, und deswegen lebt heute ein erfolgreicher Einzelhandel auch davon, dass Einkaufen Eventcharakter hat. Das ist häufig so an verkaufsoffenen Sonntagen. Deswegen das klare Signal an unseren Einzelhandel: Wir stehen dazu, dass vier verkaufsoffene Sonntage weiterhin möglich sind. Das braucht unser Einzelhandel für starke Ortskerne und für starke Zentren.
Hinzu kommt ein Bedarf der Überprüfung der sogenannten Bedürfnis-Gewerbeverordnung. Es gab 2014 ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, das es notwendig macht, dass wir uns mit der Thematik beschäftigen. Das werden wir angehen. Ich lade Sie ein, daran mitzuwirken. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, die Feiertage und die Sonntage zu schützen. Der Sonntagsschutz ist nichts für Sonntagsreden, sondern für konkretes Handeln. Damit werden wir heute beginnen, dafür bitte ich Sie um Unterstützung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion Die LINKE die Kollegin Astrid Schramm.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den Sonntagsschutz und die Ladenöffnungszeiten herrscht in diesem Haus größtenteils Einigkeit. Es ist gut, dass die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage oder Feiertage auf vier begrenzt ist, sodass die Menschen nicht regelmäßig, wie in anderen Bundesländern, spätabends oder nachts noch arbeiten müssen. Aber die aktuelle Debatte hat uns doch erstaunt. Weil genau Ihre Ausführungen dazu geführt haben, Herr Speicher. Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln, so hat sich Ihre Rede angehört. Denn für eine Verkäuferin ist es absolut zweit
rangig, ob sie nun an einem Feiertag wie Mariä Himmelfahrt im Geschäft stehen muss oder an einem Sonntag. Beides sind doch freie Tage, die eigentlich der Familie gehören sollten. Dass in Homburg nun an einem Feiertag die Läden offen waren, erhöht ja nicht die Zahl der Ausnahmen. Es bleibt bei vier Sonn- oder Feiertagen, an denen Geschäfte öffnen dürfen.
Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Christdemokraten, muss ich ja nicht erklären, dass es in der Bibel im Buch Mose heißt: Am siebten Tage sollst du ruhen. Die jetzige Debatte ist eine Scheindiskussion, denn für ganz viele Menschen gilt die Sonntagsruhe überhaupt nicht. Rund jeder vierte Arbeitnehmer, Sie haben es eben selbst erwähnt, muss regelmäßig am Wochenende arbeiten. Selbst an ganz besonderen Feiertagen wie Weihnachten gilt für Millionen Menschen keine Feiertagsruhe. Im deutschen Arbeitszeitgesetz heißt es eigentlich: „Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden“. - Das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist gesetzlich nur auf Ausnahmen beschränkt.
Wenn aber jeder vierte Arbeitnehmer regelmäßig am Wochenende arbeitet, dann ist aus der Ausnahme längst die Regel geworden. Wir haben uns daran gewöhnt, alle möglichen Dienstleistungen jederzeit per Knopfdruck im Internet bestellen zu können. Dass dazu Menschen gebraucht werden, die jederzeit Waren produzieren, verpacken, lagern, transportieren und liefern, gerät ganz schnell in Vergessenheit. Wenn diese Menschen wenigstens besonders gut bezahlt würden und besonders gute Arbeitsbedingungen hätten, aber genau das Gegenteil ist der Fall! Sonntags- und Feiertagsarbeit ist insbesondere in der Gastronomie üblich, über die hier wenig gesprochen wird. Und das obwohl dort besonders viele Menschen prekär beschäftigt sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist längst bekannt, dass längere Ladenöffnungszeiten nicht zu mehr Umsatz für die Geschäfte führen. Der Umsatz verlagert sich nur. Absolut niemand muss an einem Sonntag oder an einem Feiertag einkaufen gehen. Keiner wird verhungern, wenn er das nicht tut. Niemand muss nackt herumlaufen, wenn er nicht sonntags Kleidung shoppt. Deshalb müssen die Öffnungszeiten strenger reguliert bleiben. Insgesamt muss auf den Prüfstand, welche Ausnahmen von der Sonntagsruhe erlaubt bleiben sollen.
Im Antrag der Regierungsfraktionen sehen wir keinen großen Fortschritt, daher werden wir uns enthalten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Am 15. August dieses Jahres wurde in der Kreisstadt Homburg ein im Saarland bisher einmaliges Pilotprojekt initiiert. Homburger Gewerbetreibende haben sich zusammengetan und beschlossen, dass sie in diesem Jahr einen der vier verkaufsoffenen Sonntage streichen und an dessen Stelle einen verkaufsoffenen Feiertag an Mariä Himmelfahrt durchführen wollen. So wie es das saarländische Ladenöffnungsgesetz ausdrücklich erlaubt. Rund 50 Geschäfte hatten sich an diesem Pilotprojekt beteiligt. Die Resonanz war durchweg positiv, denn an diesem Tag wurden nicht nur einfach die Geschäfte für einige Stunden geöffnet, es wurde darüber hinaus ein tolles Rahmenprogramm für Jung und Alt geboten. Angefangen von Food Trucks über Kinderhüpfburgen bis hin zu Live Musik war über die gesamte Fläche der Homburger Innenstadt für jeden etwas dabei. Das kam gut an und die allermeisten, die an diesem Tag die Homburger Innenstadt besucht haben, konnten sich mit dem Gedanken an eine Fortsetzung dieses Konzeptes durchaus anfreunden. Bevor die Läden öffneten und der Rubel rollte, begann der Tag um 11.30 Uhr mit einem traditionellen ökumenischen Gottesdienst auf dem historischen Marktplatz. Etwas Seltenes, wenn nicht sogar Einmaliges an diesem urkatholischen Feiertag. Auch dies sicherlich eine gute Sache.
Letzten Endes zog auch der Homburger Einzelhandel eine positive Bilanz dieses verkaufsoffenen Feiertages. Gerade in Zeiten, in denen die Konkurrenz und der Preiskampf durch den Onlinehandel immer erdrückender werden, war es schön zu sehen, dass auch kleine Läden und Geschäfte endlich wieder einmal voller Besucher und Käufer waren. Dass an diesem Tage auch noch das Wetter mitspielte, sicherlich ein wesentlicher Faktor eines erfolgreichen verkaufsoffenen Feiertages, rundete das Bild ab.
Man könnte eigentlich das Fazit ziehen, durchweg positive Bilanzen, durchweg Zufriedenheit, eine erfolgreiche Geschichte also, die geradezu nach einer Fortsetzung verlangt. Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht. Kritik kam in erster Linie von Kirchen und Gewerkschaften. Die einen sehen anscheinend das Seelenheil ihrer Schäfchen gefährdet und warnen davor, dass ein Feiertag nicht dazu da ist, um den Konsum anzukurbeln. Die anderen sehen das Ganze aus Sicht derjenigen Arbeitnehmer,
die an diesem Tag arbeiten müssen, aber auch mit der Gefahr in Richtung einer Signalwirkung kritisch. Auch diese beiden Sichtweisen haben durchaus ihre Berechtigung.
Nun will ich gar nicht diskutieren, welche Wertung oder Gewichtung man welchen Feiertagen geben sollte. Dennoch bleibt festzustellen, dass im Ladenöffnungsgesetz durchaus schon einige Einschränkungen vorhanden sind, wenn es um solche Tage geht. Bereits heute dürfen im Saarland keine verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage durchgeführt werden am 01. Mai, am Karfreitag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag, am Volkstrauertag, am Totensonntag sowie an Sonn- und Feiertagen im Dezember. Es ist also durchaus nicht so, dass es hier keinerlei Restriktionen geben würde. Doch gibt es darüber hinaus tatsächlich weiteren Regelungsbedarf?
Im Antrag der Koalitionsfraktionen heißt es, Feiertage sind keine Konsumtage. Sie sind also als Tage der Ruhe und Besinnung ein Teil unseres kulturellen, historischen und religiösen Erbes. Sie bieten neben Erholung, Muße und Freizeit auch den passenden Rahmen für den Zusammenhalt der Familien und das Zusammenleben in den Dörfern und Städten.
Durchaus schön formuliert, genau. Doch wie sieht die Realität aus? Während man an diesem 15. August im Saarland und in weiten Teilen Bayerns einen katholischen Feiertag begeht und die Arbeit ruhen lässt, wird in allen anderen Bundesländern dieser Republik völlig normal gearbeitet. Gerade Grenzgänger nach Rheinland-Pfalz kennen diese durchaus ungewohnte Situation, wenn man im Saarland wohnt und auf nahezu leeren Straßen in der Pfalz zur Arbeit fahren muss, weil die allermeisten hierzulande ausschlafen können.
Dass die Saarländer an diesem Tag deswegen aber nicht unbedingt weniger geschäftiger sind als an normalen Tagen, ist seit Langem bekannt. Sie widmen diesen Tag in der Breite nicht unbedingt nur der Pflege des kulturellen Erbes oder dem Zusammenleben in den Dörfern und Städten. Viele Saarländer fahren an diesem Tag schlichtweg nach RheinlandPfalz zum Bummeln und Einkaufen, Geld, das dem gebeutelten saarländischen Einzelhandel an dieser Stelle verloren geht. Darüber hinaus ist es ja keineswegs so, dass am 15. August im Saarland alles dicht wäre. Cafés, Gaststätten, Kneipen, Restaurants, Eisdielen, Apotheken, Bäckereien sind zum Teil geöffnet. Auch das Kranken- und Pflegepersonal sowie unzählige Sicherheits- und Rettungskräfte sind an diesem Tag ganz normal im Einsatz, von
den vielen Beschäftigten in der Industrie, die an einem solchen Tag gerne auch einmal die steuerlich vergünstigte Feiertagszulage einstreichen wollen, ganz zu schweigen.
Unter dem Strich gibt es unseres Erachtens daher durchaus Argumente, die für die Beibehaltung der jetzigen Regelung sprechen. Es gibt aber auch Argumente, die dagegen sprechen. Insbesondere sei an dieser Stelle auch die Freiheit und Selbstständigkeit der Kommunen genannt, wenn es um solche Tage geht. Da es sich bei dem heute vorliegenden Antrag nicht um einen konkreten Gesetzentwurf handelt, der hier und heute bewertet und entschieden werden muss, warten wir, bis die Koalition ihren angekündigten Gesetzentwurf vorlegt. Den werden wir uns dann anschauen und ihn bewerten.
In dem uns vorliegenden Antrag von CDU und SPD sehen wir Licht und Schatten. Während wir uns beispielsweise einer Überprüfung, inwiefern vorhandene Regelungen noch zeitgemäß sind, durchaus anschließen können, können wir das bei einer eventuellen Zurücknahme bereits genehmigter Ausnahmen hingegen nicht, da wir dies als unverhältnismäßig betrachten. Im Prinzip sehen wir die unbedingte Notwendigkeit einer Änderung der bestehenden Regelungen also nicht. Wir werden uns daher ebenfalls enthalten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In der Überschrift des Antrags steht eigentlich der Kern dessen, was wir als SPD- und CDU‑Landtagsfraktion wollen, schon klar formuliert: „Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe einhalten - Familien-, Gesellschafts- und Vereinsleben im Saarland stärken.“
Das bringt es schon ziemlich gut auf den Punkt. Ansonsten empfehle ich tatsächlich, den ganzen Antrag noch einmal im Detail durchzulesen, weil natürlich - und da, liebe Kollegin Schramm, würde ich widersprechen - hier ein paar ganz konkrete Hinweise enthalten sind, was danach passieren soll. Das sehen übrigens auch die Gewerkschaften so, auch die aus dem Gastronomiebereich. Wir stellen uns dieser Verantwortung, denn diese ständige Erosion der Fei
Es ist ökonomisch stark zu hinterfragen. Und wenn ich erst einmal sage, den Charakter des Feiertags braucht es nicht mehr, dann verliert der Feiertag eigentlich seine Grundlage. Dann kann ich mit Fug und Recht fragen, warum wir überhaupt noch einen Feiertag machen, zum Beispiel Maria Himmelfahrt. Da hilft nach meiner Auffassung - das war ja nicht ganz ungeschickt - auch ein Gottesdienst zu Beginn nicht. Die Daten, die mir vorliegen, sprechen auch nicht dafür, dass das der große Befreiungsschlag insbesondere gegenüber dem Outlet-Center ist. Ich nenne nur einmal ein simples Beispiel. Wenn jetzt Neunkirchen und andere Städte das genauso machen, wo ist denn dann der besondere Charakter? Wo ist dann der Wettbewerbsvorteil? Der wäre ganz schnell weg. Das ist allerdings eine sehr oberflächliche Betrachtung. Man muss es sich einmal genauer anschauen. Allerdings leuchtet einem sofort ein, dass das nicht der Maßstab sein kann, um diesen Wettbewerb zu bestehen.
Zur ökonomischen Frage. Es gibt mittlerweile mehrere Gutachten zu solchen besonderen Öffnungszeiten. Ich rede jetzt natürlich nicht, liebe Astrid, über das Thema Polizei und Krankenhäuser und so weiter. Die dürfen wir natürlich nicht zum Maßstab machen, um zu sagen, es sollen alle an dem Tag arbeiten gehen, die haben nämlich ganz andere Aufgaben in der Daseinsfürsorge und sind deshalb auch in ihrem Rechtscharakter ganz besonders zu bewerten.
Aber es gibt mehrere Gutachten, nicht zuletzt von der Credit Suisse, die belegen, dass es im Handel maximal zu einer Umsatzverlagerung kommt, nicht aber zu einer Erhöhung unter dem Strich. Das ist unstreitig. Das sieht im Übrigen - zumindest in inoffiziellen Gesprächen - auch der Saarländische Einzelhandelsverband so. Das ist ein Highlight. Aber, so das Gutachten der Credit Suisse, in der Regel folgen dann automatisch umsatzschwächere Tage, weil die Leute zwar tatsächlich animiert werden, dann aber am nächsten Tag, an dem sie vielleicht normal ihre Einkäufe machen, nicht mehr gehen. Das haben die genau untersucht. Und weil eben die Gastronomie genannt worden ist, bitte ich auch einmal daran zu denken, dass solche besonderen Öffnungszeiten mit Eventcharakter auf öffentlichen Plätzen und so weiter eher schädlich sind für diejenigen, die am Feiertag gemeinsam mit der Familie einmal ein ruhiges Essen haben wollen. Das leuchtet einem direkt ein.
Es gibt also einen Widerspruch zwischen gastronomischen Interessen und Handelsinteressen; die sind nicht automatisch kongruent. Das heißt, unter dem Strich sind nach unserer Auffassung die Einbußen an Familien-, Ehrenamts- und Besinnungszeiten unverhältnismäßig belastet gemessen an dem, was punktuell und vielleicht einmalig an Bewegung erzeugt wird. Ob das tatsächlich zu Umsatz führt, müsste zunächst einmal nachgewiesen werden.
Noch ein paar Beispiele zu dem Komplex, zunächst Online-Handel. Wenn man sagt, wir müssen länger öffnen, weil wir mit dem Online-Handel konkurrieren, hat man schon verloren. Der Online-Handel endet nie. Der endet auch nicht am Heiligen Abend, der endet nicht an Silvester, sondern nie. Wenn man versuchen will, dem durch Öffnungszeiten zu begegnen, hat man verloren, bevor man begonnen hat.
Beispiel kleine und inhabergeführte Einzelhandelsunternehmen. Meine Familie hat vor vielen Jahren einmal in so einem kleinen Geschäftchen, wie wir gesagt haben, gelebt. Diese Tante-Emma-Läden gingen früher einmal gut. Die Leute standen morgens um halb vier oder vier auf der Matte, sind auf den Großmarkt gefahren, haben Sachen gekauft, haben um sechs oder halb sieben geöffnet bis abends 18 Uhr, waren dann kaputt und haben sich schon wieder vorbereitet auf den nächsten Tag. Da war auch abends nicht viel mit Feiern oder so, weil das Knochenarbeit war. Das ist in kleinen und inhabergeführten Einzelhandelsunternehmen auch heute noch so. Die können mit solchen Öffnungswettbewerbszeiten nicht mithalten.
Das ist übrigens ein Argument, das der Einzelhandelsverband sehr stark sieht. Deswegen sind die da in sich durchaus hin- und hergerissen, wenn es um solche Dinge geht. Die Gastronomie habe ich genannt.
Das waren jetzt eher handelswirtschaftliche Argumente, das Wichtigste aber sind natürlich die religiös-spirituellen Argumente. Ich nenne sie einmal beide. Für mich würde durchaus - das würde man vielleicht gar nicht vermuten - religiös gelten, für andere sage ich einmal „spirituell“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir in unserer Gesellschaft brauchen, ist nicht Beschleunigung, sondern Entschleunigung.
Wer mir sagt, dass er sich beim Shoppen grundlegend erholt, dem glaube ich nicht. Ich gehe übrigens ganz gerne shoppen, aber so sehr erholsam ist das gar nicht, vor allen Dingen, wenn ich mit meiner geliebten Frau im Duett auftrete. Da heißt es dann: „Wohin gehen wir?“ und so weiter.
Ich mache es wirklich gerne, dass ich aber erholt aus der Geschichte rausgehen würde, kann ich nicht gerade sagen. Wenn man die Hektik an solchen Tagen sieht, gilt das sicher nicht nur für mich.
Ich will eines nennen, was mir aufgefallen ist. Gerade im Homburger Bereich wird das Outlet-Center genannt. Ich senke extra die Stimme. Wenn man den Rechtscharakter, warum das Outlet dort überhaupt existiert, prüfen würde - naja, geschätzter Kollege Funk -, dann würde man zu bestimmten Ergebnissen kommen. Wir wollen es mit den Westpfälzern nicht übertreiben, aber da ging es um den Grundsatz. Im Outlet wird vor allem mit Markenartikeln gehandelt. Ich war selbst tatsächlich noch nie dort. Vielleicht fehlt mir ja etwas, mal sehen. Wenn man vorbeifährt, sieht man, dass immer viele Autos da sind. Ob das aber wirklich das Argument für die Stadt Homburg sein kann, mit verlängerten Öffnungszeiten als Einkaufsstadt zu reüssieren, kann ich mir nicht vorstellen. Als jemand, der bisweilen in Homburg ist, fallen mir vorher fünf andere Möglichkeiten ein, zumindest was das Angebot und dessen Darbietung und so weiter betrifft.
Ich will da gar nichts hinterherrufen oder altklug sein, aber die Begründung der Homburger für die längeren Öffnungszeiten ist etwas schräg. Mir ist nämlich aufgefallen, dass das Outlet-Center bislang immer nur Öffnungszeiten bis 19 Uhr hat. In Homburg hat der Einzelhandel die Möglichkeit, bis 20 Uhr zu öffnen. Ich glaube aber nicht, dass die Einzelhändler das alle machen. Was ich so mitbekomme, ist es ähnlich wie in Saarbrücken. Wenn man zwischen 19 und 20 Uhr einkaufen will, sind die bestenfalls am Einräumen, wenn man Pech hat, läuft man mit der Nase gegen die Glaseingangstür, weil sie schon geschlossen ist. Wenn diese Argumente also stimmen würden, dann hätten die Homburger durch diese eine Stunde pro Tag einen riesengroßen Wettbewerbsvorteil. Ich will es jetzt nicht auf die Spitze treiben, aber es gibt einige Fragen, die man stellen muss.
Wichtig ist nur eines, was Kollege Speicher schon deutlich gesagt hat: Wir sind ein Land mit überdurchschnittlich vielen ehrenamtlich Tätigen etwa in den Vereinen, im Übrigen haben wir auch überdurchschnittlich viele katholische, evangelische Gläubige und Anhänger anderer Religionen. Das spielt alles eine Rolle und ist gut für den Zusammen