Protokoll der Sitzung vom 18.09.2019

Alles in allem dürfen wir, so glaube ich, bei dieser Ersten Lesung zusammenfassend feststellen: Das ist das größte Projekt dieser Landesregierung in dieser Legislaturperiode. In der Geschichte des Saarlandes hat es noch nicht den Fall gegeben, dass der kommunalen Familie eine Milliarde Euro an Schuldenlast abgenommen wurde und sozusagen in eine Landeslast überführt wurde. Dabei fördern wir die Kommunen aber nicht nur, sondern fordern natürlich auch, dass die andere Hälfte dieser Schuldenlast selbst getilgt wird. Dieses Parallelspiel, dieses Geben und auch Fordern, ist entscheidend, damit nicht nur der Landeshaushalt gesundet, sondern auch die kommunalen Haushalte. Denn ich möchte, sicherlich übereinstimmend mit Ihnen, eines erreichen: dass Demokratie gestärkt wird, dass die demokratische Wahrnehmung der Menschen dort, wo man die Demokratie am direktesten erlebt - nämlich in den Städten und Gemeinden, in der Heimat, zuhause, direkt vor Ort -, wieder gelebt werden kann, dass sie nicht nur verwaltet wird. Bei dieser Aufgabe setzt dieser Saarland-Pakt an. Deshalb bin ich wirklich froh und auch ein bisschen stolz, dass uns das nun

in dieser Legislaturperiode gelungen ist. - Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall von den Regierungsfraktio- nen.)

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Stefan Pauluhn hat angekündigt, dieses Amt nicht weiter auszuüben. Die Fraktionsvorsitzenden arbeiten mit dem Präsidenten und den Vizepräsidenten im Erweiterten Präsidium zusammen. Das Wirken von Stefan Pauluhn als Fraktionsvorsitzendem der SPD in diesem Erweiterten Präsidium war stets durch Geradlinigkeit geprägt. Es war geprägt nicht von der Suche nach Problemen, sondern von der Suche nach Lösungen, nach konstruktiven und fairen Lösungen. Deshalb darf ich im Namen des Erweiterten Präsidiums ganz herzlich Dank für viele Jahre der fairen und konstruktiven Zusammenarbeit sagen.

(Anhaltender Beifall des Hauses.)

Das Wort hat nun der Ministerpräsident des Saarlandes Tobias Hans.

Sehr verehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, den mit viel Herzblut versehenen Ausführungen von Stefan Pauluhn, die wir gerade gehört haben, ist sehr wenig hinzuzufügen. Hier und jetzt ist auch die Gelegenheit, seitens der Landesregierung noch einmal deutlich zu machen, dass man in solch wichtigen Bereichen nur dann vorankommt, wenn man die Unterstützung des Parlamentes und insbesondere die Unterstützung der die Regierung tragenden Fraktionen hat. Insofern ist dieser Saarland-Pakt, das, was wir heute in Gesetzesform hier in Erster Lesung einbringen, eben vor allem auch ein Verdienst der Verhandlungsbereitschaft der beiden diese Regierung tragenden Fraktionen. Und in der Tat hat es, das darf man ruhig sagen, auch damit zu tun, dass die beiden Fraktionschefs wirklich viel Herzblut und Zeit investiert haben. Dafür an dieser Stelle einen herzlichen Dank!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es ist hier ausführlich dargestellt worden, dass dieser Saarland-Pakt ein Meilenstein ist. Das ist aber nicht einfach nur ein Meilenstein, sondern d e r Meilenstein schlechthin. Vor dem Hintergrund dessen, was in der Vergangenheit an Landesleistungen an die Kommunen geflossen ist, kann sich das wirklich sehen lassen. Vor allem kann sich

(Abg. Pauluhn (SPD) )

das Ganze auch sehen lassen, wenn man es einmal von außen betrachtet: Bin ich in der Bundesrepublik unterwegs - auch die Abgeordneten des Hauses sind ja in der Republik unterwegs - und rede ich mit den Kollegen aus Nordrhein-Westfalen und auch aus anderen großen Ländern, vor allem auch aus den Ländern, die wie das Saarland von der Altschuldenproblematik betroffen sind, stelle ich fest, dass mit großem Erstaunen wahrgenommen wird, wie viel Geld hier dafür tatsächlich in die Hand genommen wird. Und ja - das in einem Land, das Haushaltsnotlageland ist! In einem Land, das es auch nach den Sanierungshilfen und nach dem Inaussichtstellen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen schwer haben wird, seine Haushaltssituation im Griff zu behalten.

(Abgeordneter Lafontaine (DIE LINKE) applaudiert.)

Und dennoch sagen wir, dass wir dieses Geld in die Kommunen geben. Ich glaube, Herr Kollege Lafontaine, auch wenn man die Bemühungen anderer Länder in den Blick nimmt, kann sich dieser Kraftakt sehen lassen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Mit Blick auf die Fraktion hier im Hause, die sich ja viel mit der Vergangenheit beschäftigt, Herr Kollege Dörr:

(Abg. Dörr (AfD) : Und mit der Zukunft!)

Das Saarland als politisches Gebilde existiert seit fast 100 Jahren. Im kommenden Jahr, im Jahr 2020, feiern wir „100 Jahre Saargebiet“. Aber auch wenn man einmal die turbulenten Jahrzehnte bis zum Jahr 1957 außer Acht lässt, lässt sich feststellen, dass es in der Geschichte des Saarlandes immer notwendig war, auch Hilfen von außen zu bekommen, um unseren Strukturwandel zu bewältigen. So gab es die Anpassungsleistung mit der Eingliederung in die Bundesrepublik. So gab es die beiden Teilentschuldungen, die hart errungen werden mussten. Und ja, auch das, was jetzt mit der Neuordnung der BundLänder-Finanzbeziehungen gelungen ist, musste hart errungen werden.

Dass das gelungen ist, hat auch damit zu tun, dass wir uns tatsächlich im gesamten Land angestrengt haben, die Kriterien des Stabilitätsrats einzuhalten. Für uns war dabei immer klar, dass in diesem Land das Sparen keinen Selbstzweck darstellt. Dass das Einhalten der Schuldenbremse keinen Selbstzweck darstellt. Dass die schwarze Null kein Selbstzweck ist. Es geht dabei vielmehr darum, den Schlüssel für neue Investitionen zu finden. Damit ist diese gesamte Kraftanstrengung auch der Schlüssel dafür gewe

sen, ein Jahrzehnt der Investition zu ermöglichen, das ab dem kommenden Jahr beginnen wird: 1 Milliarde Euro wird zusätzlich investiert werden, in Bildung, in Betreuung, in Wissenschaft, in Infrastruktur, in Straßen, aber eben auch in die moderne Infrastruktur.

Meine Damen und Herren, es geht um nichts anderes als darum, dieses Land zukunftsfest zu machen, es fit für die Zukunft zu machen. Dabei spielen die Kommunen eine ganz entscheidende Rolle, denn dort leben die Menschen, dort empfinden sie Politik, dort empfinden sie, wie Stefan Pauluhn zutreffend gesagt hat, Demokratie. Deswegen bin ich wirklich froh, dass es gelungen ist, diesen Gesetzentwurf heute hier vorzulegen. Denn dieser Entwurf ist tatsächlich ein Schlüssel zu mehr Investitionen in den Kommunen. Es wurde ja auch schon klargestellt, dass es um weitaus mehr als nur um die Übernahme von Kassenkrediten geht. Es geht eben auch um die direkte Hilfe - für Investitionen in den Kommunen. Aufgrund dieses Paktes, aufgrund dieser Gesetzesvorlage, wird neue Bautätigkeit entstehen, wird neues wirtschaftliches Treiben in den Kommunen entstehen. Und gerade wenn man in eine wirtschaftliche Delle gerät und die Situation schwierig wird, ist das doch konjunkturell belebend - das braucht man eigentlich gar nicht mehr zu erklären -, wenn gebaut wird und die Auftragsbücher des Handwerks gefüllt werden. Auch dazu trägt dieser Saarland-Pakt bei. Da merkt man, dass der Finanzminister eben nicht nur Finanzminister, sondern auch Unternehmer ist. Das wird nämlich dazu beitragen, dass es den Unternehmen im Land gerade auch in den Kommunen wieder gut geht, meine Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Lassen Sie mich noch ein Wort dazu sagen, warum wir einen Gesetzentwurf nach zehn Monaten vorlegen, warum wir es heute tun. Das hat natürlich etwas damit zu tun, dass man, wenn man einen Gesetzentwurf entwickelt, das Ganze in Anhörungen abstimmen sollte mit denjenigen, die es betrifft, nämlich mit den saarländischen Kommunen, dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag, dem Landkreistag und den Sparkassen, die sich zu Recht zu Wort melden. Natürlich wollen wir bestehende Systeme nicht in Gefahr bringen, sondern wir wollen dafür sorgen, dass das Ganze am Ende auch funktioniert. Es ist Wesensmerkmal der Demokratie, dass man als Regierung, bevor man dem Haus einen Gesetzentwurf vorlegt, diesen gut abstimmt, und zwar so, dass er funktioniert, dass er beratungsfähig ist. Man könnte sagen, das sei in gewisser Weise eine Serviceleistung für dieses Haus.

(Ministerpräsident Hans)

Aber es ist nicht nur das. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Zeitpunkt könnte nicht besser sein! Wir alle wissen, wie schwierig die Verhandlungen zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen waren. Wir befinden uns im Moment in Verhandlungen, die möglicherweise noch sehr viel schwieriger sind. Sie sind jedenfalls in der Komplexität mindestens vergleichbar mit dem, was wir damals erlebt haben. Ich spreche von der Kommission zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, es geht um nichts anderes als darum, dass wir vom Bund selbstverständlich Hilfen brauchen, um unsere kommunale Altschuldensituation zu bewältigen.

Da ist es eben wichtig, dass man gerade jetzt, wo diese Verhandlungen laufen, darauf hinweist, dass das Saarland sich auf die sprichwörtlichen Hinterbeine stellt und etwas tut. Da brauchen wir diese Öffentlichkeit, diese Aufmerksamkeit, die Debatte in den Ausschüssen und hier im Parlament, um deutlich zu machen: Wir haben unseren Teil geleistet, trotz schwieriger Haushaltslage wird mit diesem Saarland-Pakt investiert! Wir machen das trotz schwieriger Haushaltslage, weil wir auch wollen, dass das gesehen wird, und weil wir fordern, dass der Bund sich an dieser Stelle einbringt. Wir lassen den Bund hier nicht aus der Verantwortung - im Gegenteil! Wir wollen schneller sein als andere. Wir wollen zeigen, dass wir unsere Hausaufgaben gemacht haben und dass wir - die Menschen und die Kommunen im Saarland - es deswegen verdient haben, dass weitere Hilfen vom Bund kommen. Deswegen ist der Zeitpunkt dieser Gesetzesvorlage goldrichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es ist eben gesagt worden, wir haben in mancherlei Hinsicht auf die Solidarität der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister setzen können, wenn es darum ging, sich beim Bund für strukturell wirkende Hilfen einzusetzen, wenn es etwa um das Strukturgesetz geht, das jetzt gerade beraten wird. Ich sage an dieser Stelle: Ich lade auch, wenn es um die kommunale Altschuldenproblematik geht, alle ein, hier mitzumachen. Ich lade ein die Oberbürgermeister und Oberbürgermeisterinnen, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Landrätinnen und Landräte, ich lade aber auch dieses gesamte Haus ein. Ich lade auch die Opposition ein, bitte machen Sie mit, erheben Sie Ihre Stimmen stark in Berlin. Ja, das Saarland hat drei Bundesministerinnen und Bundesminister in der Regierung, aber es gibt eben auch im Bund Opposition, und wir brauchen in der Tat alle. Wir kennen weder Freund noch Feind, wenn es um das Saarland geht. Kämpfen wir gemeinsam für die

Interessen unserer Kommunen! Mit dieser Gesetzesvorlage haben wir den ersten Schritt gemacht. Die weiteren Schritte werden folgen, sie werden nicht leicht sein, aber gemeinsam schaffen wir das. In diesem Sinne danke für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Unterstützung der Vorlage.

(Anhaltender Beifall von den Regierungsfraktio- nen.)

Der nächste Beitrag in der Debatte kommt vom Fraktionsvorsitzenden der DIE LINKE‑Landtagsfraktion Oskar Lafontaine. Ich weise darauf hin, dass noch eine Restredezeit von 8 Minuten zur Verfügung steht.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur ein paar Bemerkungen machen aufgrund des Verlaufs der Debatte. Es geht uns nicht darum, den Gesetzentwurf in irgendeiner Form schlechtzureden. Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir ihn unterstützen. Wir haben von Anfang an auch gesagt, er ist richtig, er wird den Gemeinden mehr Luft verschaffen. So weit, so gut.

Ich ergreife noch einmal das Wort, weil ich Sie ausdrücklich loben wollte, Herr Ministerpräsident. Sie haben darauf hingewiesen, dass damit unsere finanziellen Probleme nicht gelöst sind. Ich habe als Einziger meiner Fraktion an dieser Stelle Beifall gespendet.

Ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, weil manchmal - vielleicht ist das nicht beabsichtigt - der Eindruck entsteht, mit diesem Saarland-Pakt seien alle Probleme gelöst. Man kann es so zusammenfassen: Wir nehmen den Gemeinden 1 Milliarde Schulden ab. Das ist ja wunderbar, aber wir erhöhen damit die Landesschulden auch um 1 Milliarde. Das ist natürlich nicht unproblematisch. Der Finanzminister hat an einer Stelle - ich weiß nicht mehr wo, ob in der Zeitung oder sonst wo, ich kann das nicht mehr alles so speichern - gesagt: Wir müssen das tun, damit die Kommunen nicht erneut in Schwierigkeiten kommen, wenn die Zinsen steigen. Da hat er ja völlig recht, aber ich habe Ihnen ja oft gesagt, die Zinsen betreffen nicht nur die Gemeinden, sondern auch uns! Wenn bei 14 Milliarden Schulden die Zinsen um einen Prozentpunkt hochgehen, kann man leicht ausrechnen, was das bedeutet.

Sie haben eben darauf hingewiesen, dass wir eine Besserstellung im Bund-Länder-Finanzausgleich hätten. Sie kennen unsere Kritik; ich will das nicht al

(Ministerpräsident Hans)

les wiederholen. Warum stehe ich hier? Ich möchte nicht, dass wir den Eindruck haben, jetzt seien alle Probleme gelöst. Ich war Ihnen, Herr Ministerpräsidenten, dankbar, dass Sie das festgestellt haben. Man darf die Verhandlungen mit dem Bund auch nicht falsch einschätzen. In der letzten Sitzung haben wir über den Soli debattiert, Sie haben zu Recht protestiert, weil Sie meinten, es sei mir nicht bewusst, dass das keine Ländersteuer ist. Da habe ich gefragt: Wenn der Soli weitere 10 Milliarden Verlust bringt und jetzt auch noch Unternehmenssteuersenkungen diskutiert werden - Sie wissen ja, von wem, ich will das gar nicht vertiefen, mir würden da graue Haare wachsen, wenn ich sie nicht schon hätte -, was hätte das für Folgen? Was hätte das für Folgen, wenn weitere 40 Milliarden für den Umweltschutz ausgewiesen würden? Sie müssen doch realistisch sehen, welche Spielräume dann für das wichtige Vorhaben, das Sie mit diesem Gesetz verfolgen, noch da sind. Mit diesem Gesetz haben Sie das Ziel, die Schwäche unserer Investitionen zumindest bei den Gemeinden etwas abzubauen, und das ist ja dringend notwendig.

Ich will uns eine wichtige Zahl in Erinnerung rufen, die Herr Flackus hier genannt hat: Pro Kopf und Jahr gibt das Saarland 284 Euro für Investitionen aus, der Durchschnitt der Bundesländer beträgt 528 Euro! Ich wiederhole die Zahlen noch einmal: 284 Euro und 528 Euro. Das hat sich langsam aufgebaut, aber das ist ein ungeheures Delta! Ich habe manchmal in unserer Fraktion gesagt - damit Sie sehen, wie sehr mich das besorgt -: Fragt doch mal im Finanzministerium an, ob da nicht Rechenfehler drin sind. Das Delta kann doch gar nicht so groß sein! Selbst wenn es nur halb so groß wäre, ist das ein enormes Problem.

Deswegen will ich noch einmal sagen: Der Schritt ist richtig, und nichts gegen die, die sich da besonders eingesetzt haben. Aber die größten Befreiungen, die wir hatten, waren die Bundeszuwendungen in Milliardenhöhe. Die brauchen wir einfach, und wir werden sie auch in Zukunft brauchen. Denn wenn wir gleiche Lebensverhältnisse anstreben, müssen wir in etwa dieselbe Investitionsquote erreichen wie andere Länder. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache

16/982. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden ist. Zugestimmt haben die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, SPD und LINKE sowie die fraktionslose Abgeordnete, enthalten haben sich die Abgeordneten der AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen damit zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Zustimmung zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungs- staatsvertrag - Dritter GlüÄndStV) (Drucksa- che 16/983)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich erneut Herrn Minister Peter Strobel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Stefan Pauluhn, dass es noch etwas unemotionaler geht, belegt gleich mein nächster Vortrag. Deshalb bitte ich besonders um Aufmerksamkeit.

(Heiterkeit.)

Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet das Zustimmungsgesetz zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Der Staatsvertrag wurde für das Saarland am 05. April 2019 durch den Ministerpräsidenten unterzeichnet, auch die anderen 15 Bundesländer haben ihn ratifiziert. Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag tritt am 01.01.2020 in Kraft und am 30.06.2021 wieder außer Kraft. Seit dem 01. Juli 2012 sieht der Glücksspielstaatsvertrag die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten vor. Während einer Experimentierphase von sieben Jahren ist das staatliche Wettmonopol suspendiert. Im Beschluss der MPK vom 18. April 2019 erfolgte die Aufhebung der Befristung dieser Experimentierklausel.

Dadurch waren folgende Änderungen im Staatsvertrag erforderlich: Es wird klargestellt, dass die Expe

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

rimentierphase für die Geltungsdauer des Glücksspielstaatsvertrages bis zum 30. Juni 2021 anwendbar ist. Dadurch wird Klarheit geschaffen für die Anbieter und beteiligte Dritte, wie zum Beispiel Zahlungsdienstleister, Medien, Sportvereine und Verbände. Zugleich wird den Glücksspielaufsichtsbehörden der Weg zur flächendeckenden Untersagung nicht erlaubter Angebote eröffnet. Damit wird die fortschreitende Erosion des Ordnungsrechts beendet. Die Kontingentierung der Sportwettenkonzessionen auf bisher 20 Konzessionen wird für die Dauer der Experimentierphase aufgehoben. Dadurch wird die Erteilung von Konzessionen an Veranstalter von Sportwetten nach dem Inkrafttreten des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages für die gesamte Geltungsdauer des Glücksspielstaatsvertrages bis zum 30. Juni 2021 rechtlich möglich. Da ein Auswahlverfahren nicht mehr erforderlich ist, sind die auf die Durchführung dieses Verfahrens abzielenden Regelungen anzupassen.