Protokoll der Sitzung vom 18.09.2019

rimentierphase für die Geltungsdauer des Glücksspielstaatsvertrages bis zum 30. Juni 2021 anwendbar ist. Dadurch wird Klarheit geschaffen für die Anbieter und beteiligte Dritte, wie zum Beispiel Zahlungsdienstleister, Medien, Sportvereine und Verbände. Zugleich wird den Glücksspielaufsichtsbehörden der Weg zur flächendeckenden Untersagung nicht erlaubter Angebote eröffnet. Damit wird die fortschreitende Erosion des Ordnungsrechts beendet. Die Kontingentierung der Sportwettenkonzessionen auf bisher 20 Konzessionen wird für die Dauer der Experimentierphase aufgehoben. Dadurch wird die Erteilung von Konzessionen an Veranstalter von Sportwetten nach dem Inkrafttreten des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrages für die gesamte Geltungsdauer des Glücksspielstaatsvertrages bis zum 30. Juni 2021 rechtlich möglich. Da ein Auswahlverfahren nicht mehr erforderlich ist, sind die auf die Durchführung dieses Verfahrens abzielenden Regelungen anzupassen.

Dies führt zu folgenden praktischen Auswirkungen: Bei dem Konzessionsverfahren verbleibt es bei der bisherigen einheitlichen Entscheidung der Länder, die ein Nebeneinander von 16 Erlaubnissen - eins für jedes einzelne Land - vermeidet, das weder sachgerecht noch den Anbietern und der Öffentlichkeit zu vermitteln wäre. Dies erfordert jeweils die Übertragung von Aufgaben und die Mitwirkung aller Länder an der Entscheidung. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 bleibt die Rechtskonstruktion des Glücksspielkollegiums aufrechterhalten. Die bisherige Arbeitsweise dieses Gremiums in ländereinheitlichen Verfahren, die auch bezüglich der Entscheidung im Konzessionsverfahren beibehalten wird, bleibt dadurch unverändert. Die erstmalige Erteilung von Konzessionen erfolgt durch das hierfür zuständige Land Hessen. Für die Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb terrestrischer Wettvermittlungsstellen ist nach dem Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages das Landesverwaltungsamt zuständig. Wird durch den dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag die erstmalige Erteilung von Erlaubnissen zur Veranstaltung von Sportwetten ermöglicht, können im Nachgang erstmalig auch terrestrische Wettvermittlungsstellen im Saarland erlaubt werden. Dadurch erfolgt eine geregelte Regulierung, der Vollzug wird erleichtert und die Voraussetzungen geschaffen, illegalen Anbietern ihr Geschäft zu untersagen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in Erster Lesung. Ich bitte Sie vor allem, zu berücksichtigen, dass es mir mehrfach gelungen ist, ein Wort, Glücksspielän

derungsstaatsvertrag, das in eine ganze Zeile passt, unfallfrei auszusprechen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und Heiter- keit.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Es liegen keine Wortmeldungen vor, dann kann ich die Aussprache wieder schließen. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf der Regierung, Drucksache 16/983. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/983 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/983 einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben alle Abgeordneten.

Wir kommen damit zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Einführung eines Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG SL) (Drucksache 16/996)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Abgeordneter Astrid Schramm das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da gibt es ein Haus in Saarbrücken-Malstatt mit Schimmel im Flur, in dem die Fenster fehlen, in dem es von Ratten und Kakerlaken wimmelt und der Innenhof völlig vermüllt ist. Der Vermieter hat die Nebenkosten, die die Mieter an ihn zahlen, einfach nicht weitergeleitet. Mit der Folge, dass den Menschen, die in diesen Wohnungen leben, Wasser, Strom und Heizung vorübergehend abgestellt wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach erschreckend. Solche Zustände erwartet man nicht bei uns, in einem der reichsten Länder der Erde. Aber leider ist dieses Haus kein Einzelfall. Ein anderer Fall, von dem die Landeshauptstadt Saarbrücken im Rahmen der Anhörung im Sozialausschuss berichtet hat, handelt in St. Johann. In einem Haus dort sind deutlich mehr Menschen gemeldet, als es eigentlich Platz gibt. Natürlich um möglichst viel Profit zu ma

(Minister Strobel)

chen. Hier werden die Armut und die Not der Menschen skrupellos ausgenutzt, um Reibach zu machen. Genauso wie im dritten Fall, von dem die Stadt Saarbrücken berichtet hat. In Burbach hat ein eiskalter Vermieter eine eigentlich unbewohnbare Wohnung, in der Bad und Elektrik kaum noch nutzbar sind, zum Wucherpreis von 800 Euro vermietet.

In all diesen Fällen sind Städte und Gemeinden ziemlich hilflos. In all diesen Fällen könnte ein Wohnungsaufsichtsgesetz, wie wir es jetzt erneut vorschlagen, helfen. Als wir vor vier Jahren diesen Entwurf zum ersten Mal eingebracht haben, kam von den Regierungsfraktionen vor allem Hohn und Spott. Der heutige Finanzminister, Herr Strobel, schimpfte damals - ich zitiere -: „Es entspricht doch Ihrer Auffassung von staatlicher Kontrolle bis hinein in den letzten Winkel des Wirtschafts- und Privatlebens. Im Geiste organisieren Sie wahrscheinlich schon das erste saarländische Blockwarttreffen nach DDR-Vorbild.“ - Und der Kollege der SPD war damals völlig verwundert über ein solches Anliegen. Ich zitiere auch: „Das Gesetz mag wohl in NRW angebracht und sinnvoll sein, das möchte ich gar nicht beleuchten. Aber bei uns im Saarland halte ich es für eine weitere Verstaatlichung und Bürokratisierung, für nicht zielführend. Wir sind nicht hier, um Einzelfälle zu regeln. Ich sehe hier keinen Handlungsbedarf.“ Wie sich die Zeiten aber doch ändern. Inzwischen hat die SPD offensichtlich nachgedacht, immerhin, und ist jetzt auch für ein solches Gesetz nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen. Ich habe zumindest noch nicht gehört, dass Herr Strobel seinem Koalitionspartner vorwirft, ebenfalls saarländische Blockwarttreffen nach DDR-Vorbild organisieren zu wollen.

(Zuruf der Abgeordneten Berg (SPD).)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute die Chance, für eine echte Verbesserung der Lebensumstände von ganz vielen Menschen im Land konkret etwas zu ändern und etwas zu tun. Diese Chance sollten wir auch nutzen. Der Kollege Magnus Jung von der SPD weist völlig zu Recht darauf hin, dass es alleine in Saarbrücken mehr als 50 „Schrotthäuser“ ohne Strom, ohne Heizung und ohne fließendes Wasser gibt. Der Kollege Sebastian Thul hat völlig zu Recht kritisiert, dass Vermieter bewusst ihren Profit mit der Not der Menschen kalkulieren. Wir haben in der Anhörung des Sozialausschusses erlebt, dass natürlich bis auf die Vertreter der Immobilienwirtschaft alle Experten und Fachleute ein solches Gesetz begrüßen, damit die Städte und Gemeinden endlich tätig werden können.

Das nordrhein-westfälische Wohnungsaufsichtsgesetz wurde letztes Jahr durch das Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik untersucht mit dem Ergebnis, dass sich das Gesetz in seiner bisherigen Fassung bewährt hat und bei der Beseitigung von Missständen sowie zum Schutz von Bewohnern unverkennbar Wirkung gezeigt hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stellen den Gesetzentwurf erneut zur Abstimmung, weil wir ihn nach wie vor für dringend nötig halten. Wir wissen durchaus, dass darüber innerhalb der Regierungskoalition noch diskutiert wird. Aber das ändert nichts daran, dass wir handeln müssen und dass jeder Tag, der ungenutzt verstreicht, ein Tag mehr ist, an dem Menschen in völlig würdelosen Zuständen leben müssen. Und zur Erinnerung: Heute geht es nur darum, ob der Entwurf zur Beratung in den zuständigen Ausschuss überwiesen wird. Es geht also um eine Beratung der Details. Dem kann ein Beratungsbedarf der Regierungsfraktionen nicht entgegenstehen. Ob Sie im Ausschuss oder im Hinterzimmer beraten, ist doch wirklich nebensächlich. Wir bitten deshalb um Zustimmung und Überweisung in den Ausschuss. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN.)

Ich eröffne die Aussprache und erteile in der Aussprache als Erstem dem Abgeordneten Alwin Theobald für die CDU‑Landtagsfraktion das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute ein ernstes Problem. Wir diskutieren darüber, dass es Wohnungen und Häuser gibt, in denen von uns ganz sicher niemand wohnen möchte und in denen trotzdem Menschen leben oder vielmehr hausen müssen. Ja, in Saarbrücken sind 50 Häuser betroffen - Frau Schramm hat es gesagt - von 100.000 Haushalten. Es ist also nicht an der Tagesordnung, aber es ist ein Problem, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Denn das gibt es ja auch bei uns im Saarland, die Schrottimmobilien mit Schimmel, mit nassen Wänden, undichten Dächern, kaputten Fenstern und defekten Abwasserleitungen, heillos überbelegte Wohnungen, in denen Menschen in prekären Verhältnissen leben, oft Wanderarbeiter und vermeintlich billige Hilfskräfte aus dem benachbarten Ausland.

Leider gibt es auch die Nachbarn, in deren Küche sich nicht nur schmutziges Geschirr und vergammel

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

te Lebensmittel stapeln, sondern die ihr Zuhause und die Umgebung zumüllen und deren Kinder möglicherweise statt mit Hund, Katze und Hamster mit Ratten und Kakerlaken unter einem Dach leben müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Zustände, die wir nicht dulden wollen und nicht dulden werden. Wir als CDU-Fraktion wollen und werden deshalb gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Städten und Gemeinden in unserem Land wirksame Werkzeuge an die Hand geben, damit sie handeln und derartigen Missständen aktiv entgegentreten können.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Aber auch hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, gilt das, was die Menschen in unserem Land von uns erwarten. Wir wollen Lösungen, die auch wirklich dazu geeignet sind, Probleme nachhaltig und rechtssicher zu beseitigen. Wir wollen Lösungen, die nicht schon in dem Moment, in dem wir darüber entscheiden, Lücken und Verbesserungsbedarf aufweisen. Aus diesem Grund gilt auch hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Erst vor wenigen Tagen sollte im Rahmen einer Anhörung mit vielen Beteiligten die soziale Situation von EU-Ausländern aus Rumänien und Bulgarien näher beleuchtet werden. Diese Menschen wandern aus extremer Armut und auf der Suche nach Arbeit zu. Sie folgen großen Versprechungen, landen aber oft in ausbeutenden Unternehmen, werden als Frauen nicht selten zur Prostitution gezwungen.

Viele dieser Menschen treffen dann auch auf skrupellose Immobilienbesitzer. Der deutschen Sprache oft kaum mächtig und damit nahezu hilflos ausgeliefert, werden sie in alten Kaschemmen untergebracht, wohnen dort zu horrenden Mieten. Aus diesem Grund stand in der Anhörung letztlich vor allem eine Frage im Mittelpunkt: Wie können wir gegen solche menschenunwürdigen Lebensverhältnisse und Wohnverhältnisse vorgehen?

Die Ergebnisse dieser Anhörung, die wie gesagt erst vor wenigen Tagen stattfand, liegen noch nicht vor. Die Impulse, die unterschiedlichen Aspekte sind noch nicht diskutiert und aufgearbeitet, auch noch nicht zusammengefasst, da legen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, bereits einen Gesetzentwurf vor, gerade so, als sei es völlig egal, was da am 03. September diskutiert wurde und als käme es nicht darauf an, ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Vielmehr geht es Ihnen darum, parteipolitisch als Erstes ein Thema zu besetzen, um die große Schlagzeile in der Presse für sich reklamieren zu können. Sie haben sich schnell festgelegt. Das, was

Sie hier so eilfertig vorschlagen, scheint die einfachste Lösung für ein komplexes Problem.

(Zuruf des Abgeordneten Lafontaine (DIE LIN- KE).)

Das erinnert mich ein wenig an ein Zitat, das auch Umberto Eco in seinem Roman „Das Foucaultsche Pendel“ in etwas abgewandelter Form verwandt hat: Stets weiß man für jedes menschliche Problem eine Lösung - sauber, einleuchtend und falsch.

Nun möchte ich Ihnen beim besten Willen nicht unterstellen, der Gesetzentwurf sei grundlegend falsch. Das ist er nicht, denn immerhin wurde er in Nordrhein-Westfalen bereits vor mehr als fünf Jahren nahezu wortgleich verabschiedet und anschließend auch mehr oder weniger erfolgreich umgesetzt. Sie haben es sich also bloß etwas einfach gemacht und schlicht den erstbesten Gedanken übernommen, der Ihnen vor die Füße gefallen ist.

(Zuruf der Abgeordneten Schramm (DIE LINKE).)

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mir allerdings zu wenig, zumal es auch jetzt schon rechtliche Möglichkeiten gibt, die unsere Städte und Gemeinden im Kampf gegen verwahrloste Wohnungen und die Nutzung sogenannter Schrottimmobilien zur Unterbringung billiger Arbeitskräfte ausschöpfen könnten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Sei es beispielsweise zur Gefahrenabwehr, sei es mit Unterstützung der Bauaufsicht oder dem Zoll, sei es gemeinsam mit den Gesundheitsämtern oder sei es aus Gründen des Brandschutzes. Ich habe es vorhin bereits gesagt und ich wiederhole es gerne, die Lösungen, die wir als Koalition finden wollen, müssen vorhandene Möglichkeiten zielgerichtet ergänzen und verstärken. Sie dürfen sich nicht im Theoretischen erschöpfen, sondern müssen den Kommunen konkrete weitere Handlungsmöglichkeiten bieten, Handlungsmöglichkeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen, die wirklich dazu geeignet sind, Probleme nachhaltig und rechtssicher - ich habe es gesagt - zu beseitigen und die nicht wie Ihr Gesetzentwurf erst noch einen 56-seitigen Leitfaden erfordern, einen Leitfaden wie in Nordrhein-Westfalen, in dem den Gemeinden dann erklärt werden muss, was denn mit den einzelnen Paragrafen im Gesetz überhaupt gemeint ist.

Wir wollen Lösungen, die den Problemen gerecht werden und nicht ein Gesetz, das möglicherweise neue Ungerechtigkeiten schafft. Ihr Gesetzentwurf schreibt beispielsweise vor, dass Eigentümer Schäden an Wohnungen umgehend beseitigen müssen.

(Abg. Theobald (CDU) )

Das gilt selbst dann - es steht nicht anders im Gesetz -, wenn der Mieter sie mutwillig verursacht hat.

Viele von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wissen, wovon ich spreche, wenn ich sage, jeder, der einmal in seinem Bekannten- und Freundeskreis oder gar in seiner Familie miterlebt hat, was manche Mieter aus einer Wohnung machen können und wie sie sie zurichten, muss über diese nicht differenzierende Gesetzesformulierung entsetzt sein. Ja, wir müssen handeln und wir müssen es ermöglichen, dass unsere Städte und Gemeinden Mietern überall dort zur Seite stehen können, wo dieses Handeln nötig und notwendig ist. Aber wir wollen gleichzeitig, dass auch sogenannte Kleinvermieter, dass auch ältere Menschen sich noch trauen, in Zeiten knappen Wohnraums Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Deshalb dürfen wir diese eben nicht einseitig belasten und alleine im Regen stehen lassen. Das gilt insbesondere und umso mehr auch in unseren eher ländlich gelegenen Kommunen, wo das Bild vom geldgierigen Miethai glücklicherweise noch weniger zutreffend ist als in manchen Ballungsräumen.

Es wäre ohnehin eine sehr eindimensionale Sicht der Dinge, denn die Gründe, warum es zu einem Sanierungsstau in einem Mietshaus kommen kann, sind ebenso vielfältig wie die Werkzeuge, die wir benötigen, um Mietwucher, um Schrottimmobilien wirksam entgegentreten zu können. Weit weniger als die Hälfte der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, gerade einmal 44 Prozent, haben deshalb bis zum Zeitpunkt einer Evaluation im April dieses Jahres die Möglichkeiten ihres Wohnungsaufsichtsgesetzes überhaupt genutzt, die meisten davon nur in Einzelfällen, unter anderem, weil sie erkannt haben, dass in bestimmten Fällen eben tatsächlich Ungerechtigkeiten die Folge gewesen wären oder andererseits dort, wo es wünschenswert gewesen wäre, eine abschreckende Wirkung nicht festzustellen war.

Schaut man sich die Evaluation also en détail an, merkt man schnell, dass es, auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf im Großen und Ganzen nützlich erscheinen mag, doch einiges gibt, das man besser machen kann und besser machen muss. Wenn wir unseren Städten und Gemeinden zusätzliche Werkzeuge in die Hand geben wollen, um gegen gravierende Missstände vorgehen zu können, sollten diese Werkzeuge auch genau die Richtigen treffen, die Miethaie und alle die, die ohne Skrupel Menschen ausnutzen, die ohnehin schon reichlich große Sorgen im Gepäck haben.

Genau das ist es, worum ich Sie hier und heute bitte. Lassen Sie uns den vorliegenden Gesetzentwurf

ablehnen. Nehmen wir uns die Zeit, das richtige Maß und den richtigen Weg zu unserem gemeinsamen Ziel zu finden, nehmen wir uns die Zeit, nicht irgendeine sondern möglichst die beste Lösung für diese drängenden Probleme zu finden. - Vielen Dank.

(Starker Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Rudolf Müller für die AfD-Landtagsfraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Theobald hat in seiner Rede sehr vieles von dem vorweggenommen, was hier gesagt werden muss. Vielen Dank dafür, ich kann es mir deshalb sparen.

Die LINKE bezieht sich in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf auf Zustände in Nordrhein-Westfalen, die dort schon länger herrschen und eingerissen sind, so muss man es sagen. Wir können beobachten - zum Glück zum größten Teil noch aus der Ferne -, dass Zigeunerbarone, landläufig gesagt, oder Clanchefs aus anderen Kulturen Leute aus ihrer Volksgruppe nachziehen und sie massenhaft in vorher aufgekaufte Schrottimmobilien stecken. Es handelt sich dabei um Leute, die sich nicht wehren können, weil sie der Sprache nicht mächtig sind. Mit den Sozialleistungen, die ihnen nach europäischen Regeln zustehen, werden sie dann ausgebeutet. Letztlich zahlt diese Mittel der deutsche Steuerzahler oder der Sozialbeiträgezahler. Sie sind letzten Endes die Gekniffenen, die ständig weiter zur Kasse gebeten werden.

Wie die LINKE das jetzt machen will, kann es natürlich nicht gehen. So, wie es hier formuliert ist, würden Maßnahmen auch ganz einfache, kleine Vermieter treffen, die es sich in jahrzehntelanger Sparsamkeit erarbeitet haben, etwas zu vermieten und Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Sie wären betroffen. Es wird natürlich gefordert, dass in einer Wohnung ordentliche sanitäre Anlagen vorhanden sind, dass es schön trocken ist, die Fenster drin sind und die Heizung funktioniert. All dies ist üblich und normal für jeden Mieter und auch für jeden normalen Vermieter. Was ist aber, wenn eine solche Wohnung zum Beispiel von einem Mietnomaden zerstört wird, der erstens kein Geld zahlt, also seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, und der dann auch noch die Wohnung in einem Trümmerzustand zurücklässt? Dann soll nach diesem Gesetz der Vermieter dazu gezwungen werden, alles wieder schön herzurich

(Abg. Theobald (CDU) )