Es handelt sich um ein weites Feld und eigentlich besteht bei allen Haustieren, bei allen Nutzieren und bei allen Tierrassen Novellierungs- und Korrekturbedarf. Ich will mich auf Hunde und Katzen beschränken; die Kollegin Petra Fretter wird nachher zu den Nutztieren etwas sagen, sonst schaffen wir es zeitlich nicht.
In deutschen Haushalten leben rund 14 Millionen Katzen und fast 10 Millionen Hunde. Viele davon werden oft nicht tiergerecht gehalten und ernährt. Im Haustierbereich gibt es eine ganze Reihe von Tatbeständen, die aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, aber auch aufgrund einer erheblich geänderten Meinung unserer Bevölkerung einer kompletten Revision bedürfen. Verschiedene Bundesländer oder Gemeinden haben Katzenschutzverordnungen, Hundehalteverordnungen und Rasselisten von gefährlichen Hunden angelegt, die mit Aufla
gen belegt sind und höher besteuert werden. Das alles ist aber - wie ich eingangs schon erwähnt habe ein einziger Flickenteppich und macht keinen Sinn. Es muss eine einheitliche bundesweite Regelung per Verordnung oder per Gesetz für diese Fälle her, und zwar dringend. Einen amtlich vorgeschriebenen Führerschein für Tierhalter oder einen Hundeführerschein, der viele Probleme schon vor der Anschaffung eines Hundes lösen würde, gibt es nicht. Umso lobenswerter ist es, dass mittlerweile viele Tierheime, auch hier im Saarland, für die Gassi-Geher Schulungen anbieten, ohne die ihnen kein Hund zum Spazierengehen anvertraut wird. Unsere Tierheime nehmen damit eine Vorreiterrolle ein.
Auch die Tierhalter müssen für das Elend und die Qualen der Haus- und Heimtiere sensibilisiert werden. Sehr viel Tierleid entsteht durch Gleichgültigkeit, Unachtsamkeit, Unwissenheit von Züchtern wie von Haltern und durch das Sammeln von Tieren. „Animal Hoarding“ kann mit Tiersammel-Sucht oder Tierhorten übersetzt werden. Es beschreibt ein Krankheitsbild, bei dem Menschen Tiere in einer großen Anzahl halten, sie aber nicht mehr angemessen versorgen. Es fehlt an Futter, Wasser, Hygiene, Pflege und tierärztlicher Betreuung. Die Halter erkennen nicht, dass es den Tieren in ihrer Obhut schlecht geht. Wenn es dann entdeckt oder angezeigt wird und die Tiere beschlagnahmt werden, müssen oft für an die oder über 100 Tiere, die entweder krank, unterernährt oder in schlechtem Zustand sind, Pflege- und Unterbringungsmöglichkeiten gesucht und Tierärzte konsultiert werden. Die dabei entstehenden Kosten sind immens.
Beim Begriff "Animal Hoarding" schüttelt jeder verständnislos den Kopf, aber der Übergang dahin ist fließend. Eine Forderung der Tierschutzverbände und Tierschützer an die Politik ist es, in Zusammenarbeit mit den Fachleuten des Tierschutzes ein Heimtierschutzgesetz zu gestalten, welches Tierleid verhindert und die Lebens- und Haltungsbedingungen von Nutztieren, Haus- und Heimtieren, aber auch Exoten, Wildtieren und allen anderen umfassend und tiergerecht regelt. Ein Heimtierschutzgesetz könnte eine ganze Reihe von vor allem exotischen Tieren für die Haltung in Privatwohnungen verbieten und für die wirklich klassischen Haustiere wie zum Beispiel Hunde, Katzen, Meerschweinchen und so weiter klare Haltungsbedingungen festlegen. Im Haustierbereich gibt es eine ganze Reihe von Tatbeständen, die aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse, aber auch aufgrund einer erheblich geänderten Meinung in unserer Bevölkerung einer kompletten Revision bedürfen. Diese Forderung wird allerdings nur zu erreichen sein, wenn
alle Tierschützer und die, die sich als solche bezeichnen, gemeinsam an einem Strang ziehen und sich gemeinsam für die Sache engagieren.
Tierhandel im Internet, Tiervermehrung im In- und Ausland, Bestrafung bei Tierquälerei sowie das Aussetzen von Tieren bedarf einer neuen gesetzlichen Betrachtung. Tierwohl muss absolute Priorität bleiben. Der Verkauf von Haustieren, Hundewelpen, Reptilien et cetera ist zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings nimmt der Missbrauch und die Tierquälerei in diesem Bereich immer mehr zu. Dies bedarf einer neuen, klareren, strengeren gesetzlichen Betrachtung und Regelung.
Nichtregierungsorganisationen gehen davon aus, dass der illegale Welpenhandel innerhalb Europas nach den Drogen- und Waffengeschäften der drittgrößte Geschäftsbereich von mafiaösen Strukturen ist. Tiere werden oft wie Wegwerfware behandelt und die Kontrollmöglichkeiten sind in diesem Bereich zurzeit noch sehr beschränkt, speziell im Internet. Die Klarnamen von Tierhändlern im Internet müssen genannt werden. Lebewesen im Internet zu bestellen wie ein Kleidungs- oder Möbelstück ohne Kenntnis der Herkunft, des Gesundheitszustandes, der Zuchtbedingungen, ist unverantwortlich und endet für die Tiere oft in einer Katastrophe. Im günstigsten Fall endet so ein Tier vielleicht in einem unserer Tierheime, die dadurch aber immer mehr finanziell an ihre Grenzen und Möglichkeiten geraten. Sicher glauben manche Tierhalter, sie würden diese Tiere damit retten und sehen nicht, dass die Produktion an den Orten, wo sie gezüchtet werden, erhöht wird, weil die Nachfrage immer größer wird. Hier bedarf es klarer Regelungen und Konsequenzen für Händler und Verbraucher, die sich auf solche dubiosen Geschäfte einlassen.
Intensive Aufklärungsarbeit, die seit Jahren bereits stattfindet und auch weiter stattfinden muss, wird allein jedoch zu keiner Verbesserung führen. Ein wichtiges Instrument, auch wenn es nicht die alleinige Lösung darstellt, ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde, die es bereits in 23 europäischen Ländern wie zum Beispiel Frankreich, Belgien, Irland, Österreich und der Schweiz gibt. Deutschland tut sich schwer damit. Ich war im vorigen Jahr auf einer Veranstaltung zu diesem Thema, die international besetzt war. Es waren Vertreter aus sieben europäischen Staaten da. Sie konnten überhaupt nicht nachvollziehen, dass es bei uns nicht möglich ist, das bundesweit einzuführen.
In die 2016 angenommene EU-Verordnung 429/2016 zu Tierseuchen hatte das Europäische Parlament ebenfalls eine Änderung eingebracht, mit
der die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert werden, ein System zur Registrierung einzuführen. Das Europäische Parlament hatte außerdem darauf gedrungen, dass die EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Strategie zum Tierschutz eine Studie zum Wohlergehen von Katzen und Hunden durchführt, die kommerziell gehandelt werden. Diese Studie bestätigt nun, dass eine stärkere Harmonisierung der Identifikations- und Registrierungssysteme von Haustieren notwendig ist. Betrügerische Züchter und Händler umgehen die Rückverfolgbarkeit, indem sie ihre Klarnamen im Internet nicht angeben, tierärztliche Kontrollen vermeiden, kennzeichnen, aber nicht registrieren, Heimtierausweise ersetzen oder tierärztliche Untersuchungsergebnisse fälschen.
Noch ist es einfach für illegale Händler. Neue Regelungen müssen her: einfach, kostengünstig und mit nur geringfügigen Belastungen für Transporte von Heimtieren, privat und gewerblich. Die Kennzeichnung und Registrierung muss rechtspflichtig werden. Dadurch können auch entlaufene Tiere wieder schneller ihrem Halter zurückgeben werden. Nur wenn die Herkunft des Tieres bekannt ist, kann der Halter informiert werden. Mit einer Kennzeichnung können Tierheime und Tierärzte schnell eine Verbindung zum Halter herstellen. Für Kommunen und Tierheime ist das auch eine große finanzielle Entlastung und dazu noch erfreulich für Tier und Halter. Und manch einer wird sich dann sehr gut überlegen, seinen Hund oder seine Katze auszusetzen, da der Halter dann ermittelt werden kann und für die entstandenen Kosten aufkommen muss.
Es bringt sowohl für Besitzer, Tierheime und die Tiere selbst Vorteile und führt in Städten und Gemeinden mittelfristig zu einer enormen Kostensenkung im laufenden Betrieb der Tierheime und der zuständigen Kommunen. Aber das Wichtigste ist, sie vermindert unendliches Tierleid. Wenn man überlegt, dass pro Jahr über 300.000 Hunde und Katzen alleine in Deutschland verloren gehen, kann man sich unschwer ausrechnen, welche Summen der deutsche Tierschutz einsparen könnte, vor allen Dingen aber welches Tierleid vermieden werden könnte, wenn dank einer einheitlichen Kennzeichnung und Registrierung die größte Zahl dieser Tiere an ihre Besitzer zurückvermittelt werden könnte. Die großen Gewinner einer solchen bundeseinheitlichen Regelungen wären unsere Tiere, gleichzeitige Gewinner wären allerdings auch die Tierbesitzer, die Tierheime, die Städte und Gemeinden und die Ortspolizeibehörden. Auch diejenigen, die ihre Tiere aussetzen, bei Nacht und Nebel im Wald anbinden oder ihre zu Tode gequälten Tiere einfach wegschmeißen, könnte man ermitteln und zur Rechenschaft ziehen.
Dasselbe Problem haben wir bei der Qualzucht. Als Qualzucht bezeichnet man bei der Züchtung von Tieren die Duldung oder Förderung von Merkmalen, die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen für die Tiere verbunden sind. Die dort definierte Qualzucht von Wirbeltieren ist nach § 11b Tierschutzgesetz verboten, außer sie ist für wissenschaftliche Zwecke nötig. Große Augen, kleine Nasen, nackte Haut - in Deutschland endet die Zucht von Hund, Katze und Co. immer öfter in Extremen. Viele Tiere leiden ein Leben lang. Tierärzte wollen die Qualzucht nun eindämmen. Dafür muss der § 11b novelliert werden. Der Tierschutzbund findet die Formulierungen dazu zu schwammig. Zudem müssen auch die Haltung und der Verkauf von Tieren aus Qualzucht gesetzlich verboten werden.
Im Tierschutzgesetz ist Qualzucht eigentlich verboten. Es ist demnach untersagt, Tiere zu züchten, wenn ihre Körperteile oder Organe für ihren artgemäßen Gebrauch fehlen oder umgestaltet sind. Trotzdem findet es statt. Auch hier wird es immer mehr. In den Niederlanden ist die Zucht von kurznasigen Hunden aller Rassen, einschließlich der Mischlinge, grundsätzlich verboten, soweit deren Nasenlänge nicht mindestens ein Drittel der Kopflänge beträgt. Dies betrifft dort 22 Hunderassen. Der Zuchtverband in den Niederlanden, den man mit dem deutschen VDH vergleichen kann, hat sofort die Züchtung dieser Rassen eingestellt und den Verkauf verboten. Wenn es gesetzlich geregelt ist, ist es auch möglich. Solange alles nur auf freiwilliger Basis stattfindet oder eine „Kann-Bestimmung“ ist, wird sich im Tierschutz nichts ändern.
Eine immer stärker wachsende Population an freilaufenden und verwilderten Katzen, die oft Nachkommen ausgesetzter Hauskatzen sind, sorgt für immer mehr Probleme. Neben den finanziellen Belastungen für Tierschutzvereine und Tierheime, die durch die zweimal jährliche Katzenschwemme von Jungtieren hoffnungslos überfüllt sind, kommen auch noch hygienische Belastungen und Gesundheitsgefahren für den Menschen dazu. Eine Lösung ist die Kastration von freilaufenden Katzen, die verhindert, dass eine Vielzahl weiterer Katzen geboren wird, die dann unnötigem Tierleid ausgesetzt sind. Zurzeit wird geprüft, wie die Kastration von Freigängerkatzen im Saarland gefördert werden kann. Vor allem im Frühjahr und Herbst gibt es bei unkastrierten Freigängerkatzen häufig Revierkämpfe, bei denen es zu Verletzungen und dadurch zur Übertragung von gefährlichen und auch tödlich endenden Krankheiten kommen kann. „Katzenaids“ und Leukose werden durch Speichel und Bissverletzungen übertragen. Das ist ein Grund, warum es wichtig ist, sei
ne Katze zu ihrem eigenen Schutz kastrieren zu lassen. Auch das Risiko von ungewolltem Nachwuchs, der am Ende im günstigsten Fall im Tierheim landet, wird dadurch minimiert, das erspart den Tieren viel Leid.
Auf den Antrag der AfD will ich nur kurz eingehen. Es ist für mich darin nicht wirklich ersichtlich, wer wo wie handeln soll. Er kommt auch unserem Antrag sehr nahe, aber das ist bestimmt reiner Zufall. Es ist für mich nicht ersichtlich: Wer soll denn nun ein Gesetz ändern? Es sind Dinge aufgeführt, für die die Kommune zuständig ist. Es sind Dinge aufgeführt, für die das Land zuständig wäre. Der Bund kommt gar nicht vor. Die meisten Dinge, die wir hier kritisieren und die geändert werden müssen, müssen aber im Bundestierschutzgesetz geändert werden. Nur das macht Sinn.
Deshalb fordert der saarländische Landtag die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Novellierung und Konkretisierung des deutschen Tierschutzgesetzes einzusetzen, sich für die Einrichtung eines runden Tisches unter Einbeziehung von Vertretern aller Bundesländer und aller Landestierschutzbeauftragten sowie der anerkannten Tierschutzverbände einzusetzen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, weiterhin alles dafür zu unternehmen, die Zahl der Laborversuche mit Tieren zu reduzieren beziehungsweise sie zu vermeiden, sowohl Tierschutz als auch Tierwohl im Saarland weiterhin verstärkt in den Fokus zu nehmen und aktiv gegen Tierleid vorzugehen. Die Landesregierung wird zudem aufgefordert, weitere Projekte im Sinne der regionalen Vermarktungsstrategie von tierischen Produkten zu fördern. Eine Möglichkeit in diesem Zusammenhang wäre auch die Förderung von regionalen Schlachthöfen zur Vermeidung von Lebendtransporten.
Abschließend möchte ich mich noch recht herzlich bei allen Tierschutzvereinen, den Mitarbeitern in den Tierheimen und bei Privaten, die sich ehrenamtlich im Tierschutz engagieren, bedanken für ihren Einsatz und ihr Durchhaltevermögen und ihr Engagement. - Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag.
Danke, Frau Abgeordnete. - Zur Begründung des Antrages der AfD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Lutz Hecker das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Frau Kollegin Döring! Beginnen möchte ich mit einem Dank in Richtung der Koalitionsfraktionen, da mir Ihr Antrag heute die Gelegenheit gibt, zu einem bisher wenig beachteten Thema in diesem Hause zu sprechen. Dieses Thema haben wir ja auch regelmäßig zum Gegenstand umfangreicher Anfragen gemacht.
Zunächst einmal muss ich für unsere Fraktion feststellen, dass es am Antrag von CDU und SPD im Grunde wenig auszusetzen gibt. Eine Novellierung und eine Konkretisierung des Tierschutzgesetzes ist an vielen Punkten dringend erforderlich und längst überfällig. Auch der Weg hin zu einer möglichst tierversuchsfreien Forschung ist mehr als nur erstrebenswert.
Nun wollte ich es mir aber nicht so leicht machen und einfach nur sagen, dass das, was CDU und SPD in ihrem Antrag formuliert haben, im Grunde richtig ist und wir dem Antrag daher einfach zustimmen - und fertig. Denn, ob Sie es glauben oder nicht: Das Thema Tierschutz hat in meiner Partei und insbesondere auch in meinem Büro einen extrem hohen Stellenwert. Daher war es mir ein großes Anliegen, einen eigenen Antrag zu diesem Thema einzubringen und mit ihm konkretere und weitergehende Forderungen aufzustellen.
Der Tierschutz genießt in unserem Land zu Recht einen hohen Stellenwert - gerade auch im Saarland, in dem derzeit 21 anerkannte Tierschutzorganisationen aktiv sind und viele weitere Tierschutzprojekte betrieben werden, die ihre Stimme für die Mitgeschöpfe, die keine eigene Stimme haben, erheben. Das alles wäre niemals denkbar ohne die Arbeit und den Einsatz unzähliger ehrenamtlicher Helfer, die nicht selten ihre Freizeit dafür opfern und vieles weitere darüber hinaus. Ihnen sei an dieser Stelle ein ganz besonderer Dank gesagt in der Hoffnung und im festen Glauben, dass sie auch weiterhin ihre Kraft dem Tierschutz und dem Tierwohl widmen werden.
Denn trotz des hohen Stellenwertes des Tierschutzes in unserem Land und trotz der Hunderttausenden ehrenamtlichen Helfer ist es mitnichten eine Selbstverständlichkeit, dass Tiere als fühlende Mitgeschöpfe betrachtet werden. Besonders deutlich wird das immer, wenn Bilder und Videos, auf denen zum Teil verstörende Szenen zu sehen sind, aus Betrieben in die Öffentlichkeit gelangen. Kälber, die am Boden liegen und von Arbeitern mit Fußtritten mal
trätiert werden, auf engstem Raum zusammengepferchte Schweine, die kaum Luft zum Atmen haben und unter unsäglichen Umständen dahinvegetieren müssen, Bilder von Tiertransporten, die quer durch Europa verlaufen und bei denen die Tiere aufgrund der viel zu hohen Anzahl nicht einmal den Platz haben, sich irgendwie zu bewegen.
Selbst wenn man die vielen Verstöße gegen geltende Verordnungen einmal außen vor lässt, bleibt festzustellen, dass die vorhandenen Verordnungen zum Teil völlig inakzeptabel sind. Laut EU-Transportverordnung für Tiertransporte ist es beispielsweise zulässig, dass Rinder bei Temperaturen bis 35 Grad Celsius bis zu 29 Stunden nonstop transportiert werden dürfen - und das auf einer Fläche von gerade einmal 1,6 Quadratmetern. Die Notwendigkeit der Überarbeitung genau dieser Verordnung sah sogar der EU-Agrarausschuss, der konkrete Änderungsvorschläge formulierte und diese den EU-Parlamentariern zur Abstimmung vorgelegt hat. Die Parlamentarier stimmten in der Folge zwar für den Umsetzungsbericht, leider blieb bis zur Abstimmung aber nur eine verstümmelte Version übrig, aus der wesentliche Vorschläge für mehr Tierschutz und mehr Tierwohl entfernt worden waren.
Genügend Themen gibt es aber nicht nur auf EUEbene, sondern auch auf unserer nationalen Ebene - und sogar vor Ort. Seit vielen Jahren fordern Tierschutzverbände eine verpflichtende Registrierungsund Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen, darüber hinaus eine Kastrierungspflicht für Katzen mit Freigang. Insbesondere Letztere sollte in Anbetracht einer unkontrollierten Fortpflanzung von Freigängerkatzen und der daraus resultierenden stetig steigenden Kosten aufseiten der Tierheime schnellstmöglich umgesetzt werden.
Zu diesem Ergebnis kommt auch die Landesregierung in ihrer Antwort auf eine unserer Anfragen. Da bleibt dann letzten Endes aber doch die Frage im Raum, was dahingehend getan wird. Wir alle wissen, dass politische Entscheidungsprozesse sehr träge verlaufen können. Hier wird aber doch seit Jahren ein Problem immer wieder aufs Neue analysiert, man kommt seit vielen Jahren immer wieder zur gleichen Erkenntnis und hat seit vielen Jahren die immer gleichen Lösungsvorschläge auf dem Tisch. Weniger reden und mehr umsetzen, das wäre an dieser Stelle mehr als angebracht, denn man könnte damit vielen Tieren unnötiges Leid ersparen.
Kaum Leid erspart wird in Deutschland den Millionen Tieren, an denen Jahr für Jahr grausame und qualvolle Experimente und Versuche durchgeführt werden. Statistisch gesehen stirbt alle elf Sekunden ein
Tier in einem deutschen Versuchslabor, auf EU-Ebene betrachtet geschieht das sogar alle drei Sekunden. Allein in Deutschland fallen derzeit rund drei Millionen Mitgeschöpfe den Experimenten in Versuchslaboren zum Opfer - eine unvorstellbare Zahl insbesondere vor dem Hintergrund, dass es längst Alternativmethoden gibt, die zudem in vielen Fällen wesentlich aussagekräftiger sind als Versuche an Lebewesen, die sich in Körperbau und Stoffwechsel von uns Menschen zum Teil massiv unterscheiden. Hinzu kommen unzählige Experimente an Tieren für die Pharma- und Kosmetikindustrie und Experimente für milliardenschwere Sparten einer in Teilen dekadenten Beauty-Industrie. Der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt ist die Tatsache, dass für jede Produktionseinheit des Antifaltenmittels Botox mindestens 100 Mäuse ihr Leben lassen müssen. Hochrechnungen besagen, dass somit 600.000 Mäuse im Jahr ihr Leben unter anderem dafür lassen müssen, dass Menschen ihr Gesicht glatter aussehen lassen können. Verzeihen Sie mir den Ausdruck, aber das ist Perversion in Reinkultur!
Von den vielen anderen grausamen Experimenten an Baby-Affen, Hunden, Katzen und vielen weiteren Tierarten möchte ich gar nicht erst anfangen. Diese Ausführungen wären schockierend und abstoßend zugleich. Auch wenn eine völlig tierversuchsfreie Forschung derzeit zugegebenermaßen nicht in Sicht ist, da hierfür schlicht auch die politischen Mehrheiten fehlen, muss genau diese tierversuchsfreie Forschung das Ziel sein. Es gibt heute bereits viele Alternativen zu Tierversuchen, die Förderung weiterer und neuer Alternativen ist nach unserer Ansicht eines der wichtigsten Ziele beim Tierschutz.
Da wir bei Grausamkeit, Qual und Leid sind, komme ich auch nicht umhin, das betäubungslose Schlachten von Tieren zu thematisieren. Nun wird sicherlich wieder jemand um die Ecke kommen und behaupten, das sei die Idee böser Rechtspopulisten, weil man Muslime und Juden in ihren religiösen Sitten und Gebräuchen einschränken will. Ihm sei eines gesagt: Die Forderung nach Abschaffung dieses grausamen und qualvollen Abschlachtens von Tieren ist seit jeher eine Forderung quer durch alle Tierschutzverbände, das schon in Zeiten lange bevor es die AfD gab. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass zahlreiche Staaten das betäubungslose Schlachten generell verboten haben - und das ist auch gut so. Denn eines ist unstrittig, dass sowohl der Tierschutz - - Mir fehlen die vier Minuten zur Einbringung! Ihr zeigt mir hier schon die letzte Minute der Redezeit an!
Sie haben doch einen korrespondierenden Antrag eingebracht, zum Antrag der Großen Koalition. In dem Fall haben Sie keinen Bonus für den Initiativantrag. Das ist so, Herr Kollege Hecker. Sie haben eine Redezeit von acht Minuten, und Sie liegen jetzt bei sieben Minuten und vierzig Sekunden.
Herr Renner, Sie haben Recht, ich muss mich kurz sortieren. - Zum Abschluss meiner Rede möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass Sie in Fragen des Tierschutzes mit der AfD jederzeit einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite haben werden, der auch mit eigenen Vorschlägen und Ideen dazu beitragen kann und will, dass wir hier im Saarland noch mehr als bisher tun können und werden.
Auch wenn viele Themen heute offenbleiben und wir darüber hinaus auf viele Themen nur bedingt bis gar keinen direkten Einfluss nehmen können, sollte der Tierschutz auch zukünftig einen festen Platz in diesem Hause haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Abgeordneter. Ich eröffne nun die Aussprache. - Das Wort hat die Kollegin Petra Fretter von der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz ist Staatsziel, das haben wir heute schon mehrfach gehört. Tierschutz soll keine Grenzen kennen und darf uns nicht egal