Protokoll der Sitzung vom 13.05.2020

In diesem Sinne darf ich allen, die an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes mitgewirkt haben, insbesondere auch dem Kollegen Thielen, mit dem wir sozusagen die letzten Runden gedreht haben, herzlichen Dank sagen. Herzlichen Dank auch dafür, dass ich an dieser Stelle heute den Gesetzentwurf für die Regierungsfraktionen einbringen kann. Ich freue mich nun auf die weitere Beratung im Innenausschuss. Wir Sozialpolitiker geben nun also dieses wertvolle Gesetz für das weitere Verfahren in die Hände des Innenausschusses, wir helfen aber natürlich auch dort gerne mit, damit es nach der Anhörung schon bald, wie ich hoffe, in Zweiter Lesung verabschiedet werden kann. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Alles Gute!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Ich danke Herrn Dr. Jung für die Begründung des Gesetzentwurfes. - Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Frau Abgeordneter Astrid Schramm für die LINKE-Landtagsfraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Was lange währt, wird endlich gut“, so könnte man sagen. Es ist längst überfällig, dass auch wir im Saarland ein Instrument gegen die Vermietung von Schrottimmobilien bekommen. Seit Langem kennen wir die Berichte über skrupellose Vermieter, die ihre Mieter mit Schimmel im Flur, Ratten und Kakerlaken in den Räumen oder einem völlig vermüllten Innenhof alleinlassen. Wir wissen von Vermietern, die die Beträge für Nebenkosten, die ihre Mieter an sie zahlen, selbst behalten und nicht weiterleiten, mit der Folge, dass den Menschen, die in diesen Wohnungen leben, Heizung, Strom und Wasser abgestellt werden. Eigentlich unbewohnbare Wohnungen, in denen Bad und Elektrik kaum noch nutzbar sind, werden zu Wucherpreisen vermietet - an Menschen, die sich nicht auskennen und die sich nicht wehren können. Es gibt Häuser, in denen deutlich mehr Menschen gemeldet sind als eigentlich Platz ist, damit der Hausbesitzer einen größeren Profit erzielen kann. Dabei werden die Armut und die Not der Menschen schamlos ausgenutzt.

Deshalb fordert die LINKE-Fraktion seit vielen Jahren ein Wohnungsaufsichtsgesetz, wie es nun auch vorgelegt wird. Wir haben bereits zwei Mal hier ein solches Gesetz eingebracht, das beide Male von der CDU und von der SPD abgelehnt wurde. Der Kollege Theobald hat uns, als wir uns hier vor acht Monaten mit dem Thema Wohnungsaufsichtsgesetz beschäftigt haben, noch erklärt; ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Ja, in Saarbrücken sind 50 Häuser betroffen von 100.000 Haushalten. Es ist also nicht an der Tagesordnung (…).“ „Die tatsächlichen Probleme betreffen im Saarland (…) etwa 2 Prozent der Wohnungen. Es ist also noch nicht so gravierend.“ Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, alles halb so wild, wenn man den Worten von Herrn Theobald glauben könnte! Er hat allerdings auch angefügt: „(…), aber es ist ein Problem, mit dem wir uns beschäftigen müssen.“ Immerhin.

Nichtsdestotrotz hat die CDU unseren Entwurf, der dem nun vorgelegten Entwurf zu 90 Prozent entspricht und zum großen Teil sogar wortgleich ist, abgelehnt. Warum? Weil, ich zitiere erneut den Kollegen Theobald: „Wir wollen Lösungen, die den Problemen gerecht werden und nicht ein Gesetz, das möglicherweise neue Ungerechtigkeiten schafft.“ Herr Theobald meinte auch, man würde schnell merken, dass es, „auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf im Großen und Ganzen nützlich erscheinen

mag, doch einiges gibt, das man besser machen kann und besser machen muss.“ Und der Kollege Jung von der SPD meinte, man könne auch nicht einfach den Gesetzentwurf „aus Nordrhein-Westfalen nehmen und abschreiben, sondern man muss sich genau anschauen, wie die Rechtslage im Saarland ist und was wir an sonstigem Landesrecht haben und wie man das, was man hier im Parlament zu beschließen hat, an die Rechtslage im Saarland anpasst.“

(Abg. Dr. Jung (SPD) : Genau das haben wir gemacht.)

Ja, wenn man das so hört, könnte man wahrlich Großes erwarten, ein völlig neues Gesetz mit ganz anderen Schwerpunkten, angepasst an das, was wir so an Landesrecht haben. Aber Fehlanzeige! Die einzige zentrale Änderung der Großen Koalition ist, dass das Innen- und Bauministerium zur Wohnaufsichtsbehörde werden soll, während es in NRW die Gemeinden sind, die die Aufsicht über die Wohnungen haben. Das konnten Sie in der damaligen Situation nicht einfach sagen? Wir hätten das doch übernommen! Nein, für diese Änderung haben Sie allen Ernstes fast acht Monate gebraucht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der hier vorgelegte Entwurf entspricht im Wesentlichen dem nordrheinwestfälischen Gesetz. Die meisten Punkte sind sogar wortgleich übernommen aus dem nordrheinwestfälischen Vorbild.

(Zuruf des Abgeordneten Scharf (CDU).)

Damit das nicht ganz so auffällt, wurden noch ein paar kleinere Änderungen eingefügt, die inhaltlich ohne Bedeutung sind. Es handelt sich um Änderungen allein sprachlicher Natur. So wurde, ich zitiere das hier, man kann es nachlesen, in § 4 das Wort „Anforderungen“ durch „Mindestanforderungen“ ersetzt. Und in § 10 zur Mitwirkungs- und Duldungspflicht, der im Übrigen wortgleich zum Gesetz in NRW ist, haben Sie beim Recht der Wohnungsaufsichtsbehörde, Wohnungen ohne vorherige Erlaubnis zu betreten, wenn es um konkrete Anhaltspunkte für eine Unbewohnbarkeit gibt, noch den schwammigen Einschub „nur zu angemessenen Tageszeiten“ eingefügt.

(Abg. Thielen (CDU) : Das ist verfassungsrechtlich notwendig!)

Dabei ist natürlich nirgends festgehalten, was „angemessene Zeiten“ sind. Auch in Nordrhein-Westfalen wird wohl kein Vertreter der Gemeinde nachts um 03.00 Uhr in eine Wohnung gehen. Das sind also Taschenspielertricks, liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition!

(Beifall von der LINKEN.)

Insgesamt sind wir heute nicht viel weiter als am 18. September des vergangenen Jahres oder auch

weiter als schon im Mai 2015. Es ist geradezu beschämend, Herr Jung, dass Sie sich hier hinstellen und sagen, Ihnen sei bereits im Jahr 2018 vom Städte- und Gemeindetag mitgeteilt worden, wie die Situation in dieser Frage sich darstellt. Beide Male haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich ebenfalls am Vorbild Nordrhein-Westfalens orientiert hat. Beide Male haben CDU und SPD diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Heute nun verkaufen Sie uns den alten Wein in neuen Schläuchen. Wir müssen uns fragen, warum Sie nicht bereits vor fünf Jahren gesagt haben: Jawoll, wir teilen die Absicht. Das Gesetz ist gut. Wir würden lediglich gerne das Innenund Bauministerium zur Wohnungsaufsichtsbehörde bestimmen. - Darüber hätte man doch reden können! Wir könnten bereits seit fünf Jahren ein gutes Instrument gegen Schrottimmobilien hier im Saarland haben.

(Beifall von der LINKEN.)

Im Jahr 2015 hat der heutige Finanzminister Strobel über das Wohnungsaufsichtsgesetz noch gesagt; ich zitiere: „Es entspricht doch Ihrer Auffassung von staatlicher Kontrolle bis hinein in den letzten Winkel des Wirtschafts- und Privatlebens. (…)

(Minister Strobel: Ja, das stimmt.)

Im Geiste organisieren Sie wahrscheinlich schon das erste saarländische Blockwarttreffen nach DDRVorbild.“ - Ja, das stimmt, ich habe es nachgelesen. Es stimmt, Sie haben das gesagt. - Herr Strobel, heute müssen Sie hier erklären, warum Sie selbst ein solches „Blockwarttreffen nach DDR-Vorbild” wohl gar nicht mehr so schlimm finden.

(Beifall von der LINKEN.)

Aber das passt schon irgendwie, denn bekanntlich hat sich die CDU in Westdeutschland mit der Blockpartei Ost-CDU vereinigt. Und 1990, nach der ersten freien Wahl der Volkskammer, war es die CDU-Fraktion, die mit Abstand die meisten inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi in ihren Reihen hatte.

(Lachen bei der CDU.)

Im Jahr 2015 war der Kollege von der SPD noch ganz verwundert über das Anliegen eines Wohnungsaufsichtsgesetzes. Ich zitiere: „Das Gesetz mag wohl in NRW angebracht und sinnvoll sein (…). Aber bei uns im Saarland halte ich es für eine weitere Verstaatlichung und Bürokratisierung (…).“ Und heute wollen Sie sich dafür ernsthaft feiern lassen?

Ärgerlich ist ja nicht so sehr, dass CDU und SPD nicht die Größe haben, einem Anliegen zuzustimmen, das von der Fraktion DIE LINKE eingebracht wird. Das ist bekannt, das ist auch den Bürgerinnen und Bürgern im Saarland bekannt. Das kennen wir, daran sind wir hier schon gewöhnt. Wirklich empörend ist aber, dass Vertreter der Regierungsfraktionen in Sonntagsreden gegen Schrottimmobilien wet

tern und auf „sozial“ machen. Das ist das Schlimme! Dann wird aber zwei Mal ein Gesetz abgelehnt, das dieses Problem abgestellt hätte.

(Beifall von der LINKEN.)

Das geschieht, ohne dass Sie überhaupt in Erwägung ziehen zuzugeben, dass dieses Gesetz schon damals im Ausschuss hätte diskutiert und beraten werden können. Ein solches Vorgehen macht Politik unglaubwürdig. Das führt dazu, dass sich immer mehr Menschen enttäuscht von der Politik abwenden. Dass dem so ist, dazu leisten Sie von der Großen Koalition Ihren Beitrag!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns geht es um die Sache.

(Lachen bei der SPD.)

Wir wollen, dass die Menschen wirksam vor skrupellosen Vermietern und menschenunwürdigen Wohnverhältnissen geschützt werden. Deswegen haben wir das, Herr Jung, schon zwei Mal eingebracht! Deshalb stimmen wir nun auch dem von CDU und SPD vorgelegten Entwurf zu.

(Zurufe von der SPD: Aha!)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Als weiteren Redner rufe ich nun für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Alwin Theobald auf.

Nach dieser doch etwas lauten Rede sollten wir wieder zur Sachebene zurückkommen. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren hier und heute zum zweiten Male darüber, wie sich ein sehr ernstes Problem am besten lösen lässt; zum zweiten Mal reden wir darüber, wie man Schrottimmobilien und ausbeuterischen Vermietern wirksam begegnen kann. Es soll sie nicht länger geben, die Wohnungen ohne Heizung oder Ofen, aber mit so dickem Schimmel, dass einem das Grausen kommt. Es soll sie nicht länger geben, die Wohnungen, in denen Menschen aus anderen Ländern, Arbeitskräfte, die in gutem Glauben zu uns kamen, unter unzumutbaren Umständen in engen Räumen zusammengepfercht werden, ohne vernünftige Sanitäranlagen. Solche Wohnungen könnten durch Überbelegung und mangelhafte oder unzureichende sanitäre Anlagen zu Brutstätten von Krankheiten werden und so, wie es sich in drei Landkreisen aktuell in Deutschland zeigt, auch ein Wiederaufflammen der Corona-Pandemie verursachen.

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

Zum zweiten Mal beschäftigen wir uns mit einem Entwurf eines Wohnungsaufsichtsgesetzes, einem Gesetz, das helfen soll, solchen Lebensverhältnissen, solchen Bruchimmobilien und solchen Miethaien entgegenzutreten. Zum zweiten Male tun wir dies, aber diesmal unter grundlegend anderen Voraussetzungen. Am 18. September des letzten Jahres ging es noch um eine Vorlage - mit Verlaub, Frau Schramm -, die exakt so aussah, als hätte sie jemand aus dem nordrhein-westfälischen Landtag auf dem Kopierer vergessen.

(Zuruf der Abgeordneten Schramm (DIE LINKE).)

Dieses Mal hingegen liegt Ihnen ein Gesetzentwurf vor, der nicht einfach nur abgekupfert ist, sondern mit dem sich die CDU-Fraktion, aber auch die SPDFraktion, ganz besonders Magnus Jung, intensiv inhaltlich beschäftigt haben. Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt Ihnen ein Gesetzentwurf vor, der auf die Herausforderungen in unserem Land passt. Es ist ein Gesetzentwurf, der nicht einfach nur sagt “Hier, liebe Kommunen, habt ihr ein Gesetz, nun macht mal.“ Dort, wo es in Ihrer Gesetzesvorlage, liebe LINKE, noch lapidar hieß: „Die Gemeinden haben die Wohnungsaufsicht wahrzunehmen“, nimmt unser Gesetzentwurf, der Gesetzentwurf von CDU und SPD, den Kampf gegen Schrottimmobilien und heillos überbelegte Wohnungen als das an, was er auch tatsächlich sein sollte und gerade für uns als christliche Demokraten auch ist, nämlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das ist eine Aufgabe für uns alle, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von der CDU.)

Wenn Menschen so leben müssen, wenn sie mit ihren Kindern so hausen müssen wie in mancher Bruchbude und wenn sie selbst zu ohnmächtig sind, um sich aus dieser Misere aus eigener Kraft zu befreien, dann ist es eine Pflicht für uns alle zu handeln, als Land und als kommunale Ebene, und das, ohne dass jemand mit dieser Herausforderung alleine gelassen wird. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die starken Schultern der Landeshauptstadt und der Kreisstädte den kleineren Kommunen die Last abnehmen. Und er sieht genauso vor, dass die Kostenfrage, die Konnexität, nicht erst umständlich diskutiert und geklärt werden muss, sondern dass das Land und die Regierung klipp und klar sagen: Wir sind für euch da.

Natürlich, sehr geehrte Damen und Herren, haben wir das Rad nicht komplett neu erfunden, warum auch. Manche Regelung und manche Formulierung haben sich ja bereits in anderen Bundesländern tatsächlich bewährt. Aber wir haben es als CDU und SPD gemeinsam rund gemacht, und zwar so, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es auch wirklich für die Herausforderungen bei uns im Saarland taugt und eben nicht mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet.

Manche Kritiker werden wahrscheinlich trotzdem an ihrer Meinung festhalten, dass es eines solchen Gesetzes gar nicht bedurft hätte, dass es schon Eingriffsmöglichkeiten für staatliche Stellen gegeben habe und dass sie vielleicht nur besser hätten genutzt werden müssen. Das mag richtig sein, ich will mich darüber gar nicht streiten. Tatsache ist aber: Weil unser Entwurf eines saarländischen Wohnungsaufsichtsgesetzes vieles bündelt, macht er es zu einem Wegweiser nicht nur für unsere Kommunen und für die zukünftig verantwortlichen Stellen, sondern auch für Mieter und Vermieter. Dabei schützt es auch gleichzeitig alle Seiten. Die Mieterinnen und Mieter können Hilfe erwarten, wenn sie unter menschenunwürdigen Verhältnissen hausen müssen und sich nicht mehr selbst aus dieser Situation befreien können, während Ausbeuter und Miethaie gleichzeitig wissen, welche Maßnahmen ihnen bis hin zu saftigen Geldbußen bei Zuwiderhandlung drohen können.

Trotzdem haben ehrliche Vermieter nicht den Schwarzen Peter. Im Rahmen der in jedem Fall vorgesehenen Sachverhaltsermittlung tritt recht schnell zutage, ob es ein Eigentümer war, der alles verkommen ließ, ob Mietnomaden eine Wohnung ruinierten oder ob möglicherweise gar fachliche Hilfe gebraucht wird, weil jemand am Messie-Syndrom erkrankt ist. Und zu guter Letzt, meine Damen und Herren, ist es auch eine Hilfe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden, weil auch sie mit diesem Gesetz nun genau wissen, dass es eine Rechtsgrundlage für sie gibt, die nicht erst noch auf den Einzelfall ausgelegt werden muss.

Ich möchte Ihnen noch einen letzten gravierenden Unterschied zu der abgekupferten September-Vorlage der Linksfraktion nennen: Wir sagen nämlich nicht frei nach Bismarck: „Nun sitzt das Gesetz auf dem Pferd, reiten wird es schon können.“ Wir wollen nach einem angemessenen Zeitraum von zwei Jahren nach Inkrafttreten wissen, ob dieses Instrument wirkt. Wir wollen es evaluieren und feststellen, ob wir Veränderungen vornehmen oder noch etwas ergänzen müssen. Wir wollen wissen, in wie vielen Fällen das Gesetz in diesem Zeitraum angewandt wurde, wie vielen Menschen wir helfen konnten und auch, wie sehr unsere Städte bis dahin durch die Ausführung des Gesetzes belastet worden sind. Das ist verantwortliche, das ist verantwortungsvolle politische Arbeit, so wie wir sie verstehen!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß auch, dass kein Gesetz dieser Welt nur dadurch, dass es beschlossen und veröffentlicht wird, ganz allein von heute auf morgen allumfassend alles zum Guten wendet. Vielmehr müssen wir auch weiterhin in erster Linie gutes, bezahlbares Wohnen möglich machen. Auch dafür steht die CDU im Bund, hier im Land und auch

(Abg. Theobald (CDU) )