Protokoll der Sitzung vom 13.05.2020

(Abg. Theobald (CDU) )

in unseren saarländischen Kommunen. Für uns ist die Frage des Wohnens eine gesellschaftliche Frage, die auch über den Zusammenhalt entscheidet. Das, was wir als Menschen brauchen, das, was unsere Familien und unsere Kinder brauchen und finden können müssen, ist Lebensqualität. Wer eine Wohnung sucht, muss auch eine Wohnung finden können, denn Wohnen ist ein Menschenrecht. Es kann nicht sein, dass der Lohn harter Arbeit, dass die Rente am Ende eines arbeitsreichen Lebens oder die Unterstützung von Eltern und Staat zum Studium nicht für eine Wohnung reichen. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Familien mit Kindern ohne ausreichend Wohnraum dastehen. Es kann nicht sein, dass ältere Menschen ihr vertrautes Umfeld wegen steigender Mieten verlassen müssen.

Ja, wir stehen im Saarland noch besser da als viele andere Ballungsräume in Deutschland. Aber damit das so bleibt, müssen wir so engagiert weitermachen, wie wir das in den vergangenen Jahren gemacht haben. Wir müssen Investitionen möglich machen, wir müssen weiter arbeiten für Lebensräume, in denen Mensch und Umwelt eins sein können. Ein gutes Lebensumfeld in Stadt und Land muss entstehen können, Wohnraum und Lebensräume müssen neu geschaffen und erschlossen werden können, Altbestände und Kerne weiterentwickelt werden. Wir müssen auch weiterhin immer wieder neue Antworten geben auf die Frage, wie wir den Leerstand in ländlichen Regionen vermeiden. Wir müssen auch weiterhin Antworten geben können, wie wir auch die kleineren Dörfer unseres Landes lebendig halten und wie wir saarlandweit nachhaltig unserem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse entgegenstreben können. Dafür stehen wir als CDU-Fraktion, und genau in diesem Kontext bewegt sich auch der Gesetzentwurf, den wir heute beraten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Gesetz, das wir heute in Erster Lesung verabschieden wollen, einen wichtigen Schritt machen, einen Schritt, der den Menschen hilft. Frau Schramm hat es ja dankenswerterweise schon angesprochen, ich hatte Ihnen am 18. September Folgendes versprochen: Wir als CDU-Fraktion wollen und werden gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den Städten und Gemeinden in unserem Land wirksame Werkzeuge an die Hand geben, damit sie handeln und Missständen aktiv entgegentreten können. Genau solch ein Werkzeug ist dieses Saarländische Wohnungsaufsichtsgesetz!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir als CDU haben gesagt, wir wollen Lösungen, die auch wirklich dazu geeignet sind, Probleme nachhaltig und rechtssicher zu beseitigen. Eine solche Lösung ist dieses Saarländische Wohnungsaufsichtsgesetz. Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie diesem

Gesetzentwurf in Erster Lesung zu. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Als weiteren Redner rufe ich auf für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Rudolf Müller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben ja eben quasi das Triumphgeheul von Frau Schramm darüber gehört, dass endlich mal ein richtig linkes Gesetz wahrscheinlich durchgebracht wird. Der Gesetzentwurf ist sicher gut gemeint und klingt gut, aber der Kern des Problems ist mal wieder nicht genannt. Der Kern der ganzen Problematik ist die verantwortungslose Einwanderungspolitik der Regierung Merkel, durch die immer mehr arme Leute ins Land und in unser Sozialsystem hereingelassen werden.

(Lachen und Sprechen.)

Immer mehr arme Leute werden hier hereingelassen, die dann von unseren Bürgern, unseren Steuerzahlern verpflegt und versorgt werden sollen. Und die deutsche Sozialindustrie, Arbeiterwohlfahrt und so weiter, sieht eine weitere Geschäftsmöglichkeit.

Ganz ausdrücklich sprechen Sie im Gesetzentwurf von Rumänen und Bulgaren. Die werden oft von Ausbeutern aus Rumänien und Bulgarien hierhergelockt, in billig aufgekaufte Schrottimmobilien gesteckt und von ihren Landsleuten, man muss es so sagen, ausgebeutet. Das heißt, man nimmt ihnen ihre von unseren Bürgern erwirtschafteten Sozialhilfen, Wohngeld, Kindergeld, so weit wie möglich ab und lässt sie zusammengepfercht in diesen Schrottimmobilien hausen. Wenn von Rumänen und Bulgaren die Rede ist, weiß der an politisch korrekte Beschönigung gewöhnte Leser, dass Sinti und Roma gemeint sind, sie selbst nennen sich meistens Zigeuner. Das können auch manchmal ganz umgängliche Leute sein, das weiß ich von früheren Begegnungen. Das ist eine Volksgruppe, mit der schon in ihren Herkunftsländern alles Mögliche versucht wurde, auch mit Geld von der EU, die sich aber an mitteleuropäische Verhaltensweisen nur sehr schwer oder gar nicht anpassen will.

Diese ins Land gelassene Problematik soll jetzt mit einem Gesetz gelöst werden, das neosozialistische Effekte nach sich ziehen kann. Vermieter, und zwar potenziell alle Vermieter, sollen per Gesetz zu Maßnahmen genötigt werden, die einen Eingriff in ihr Eigentumsrecht darstellen und einer verfassungsrechtlichen Prüfung wohl kaum werden standhalten können. So heißt es in § 5 - Pflichten des Verfügungsberechtigten -: „Wohnraum ist vom Verfügungsbe

(Abg. Theobald (CDU) )

rechtigten so auszustatten, zu erhalten und wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigungen gewährleistet ist (...)“ Das ist grundsätzlich ein ganz netter und verständlicher Wunsch, und jeder normale Vermieter macht unter normalen Umständen genau das. Er will ja für seine Leistung, seine Investition, auf Dauer eine gewisse Rendite erzielen. Aber irgendeinen Privatmann oder eine Privatfrau zu so etwas zu verpflichten, das geht gar nicht! Vielleicht hat er oder sie kein Geld für teure Renovierungen oder hat keine Lust mehr, etwa wenn Mietnomaden oder sonstige Asoziale sein Eigentum - vielleicht sogar wiederholt - verwüstet haben.

Mieter können bei berechtigten Mängelrügen die Miete kürzen, in krassen Fällen bis zu 100 Prozent, und sie können jederzeit ausziehen. Aber einen Vermieter oder eine ältere Dame als Vermieterin zu zwingen, sogar mit Strafandrohungen bis zu 50.000 Euro, wie es in § 13 heißt, ist ganz einfach grundgesetzwidrig. Im Sozialausschuss, wo die Problematik im vorigen Jahr schon diskutiert wurde, haben einige Interessenverbände der Sozialindustrie absolut unredlich argumentiert. So wurden zum Beispiel Bilder gezeigt von ganz ordentlichen, modernen Treppenhäusern und Fluren, die aber voller Dreck und Müll waren - als ob der Vermieter den Dreck dahin geschmissen hätte! Ebenso Hinterhöfe voller Abfall, das soll wohl auch der Vermieter oder der Verfügungsberechtigte gewesen sein. Ein Bild zeigte eine ganz normale Steckdose, in die jemand zwei Drähte ohne Stecker hineingesteckt hatte, um irgendein elektrisches Gerät zu betreiben. Das war wohl auch der böse Vermieter. Ein weiteres Bild, das gestern in der Saarbrücker Zeitung zu sehen war, zeigt die dreckige Ecke eines Badezimmers. Da soll wohl auch der Vermieter mal flott für Sauberkeit sorgen.

In Ihrer Problembeschreibung ist auch von der Stabilität der Quartiere die Rede. Ja, das haben Sie ganz richtig erkannt, sowas kommt von sowas. Ich zitiere zu dieser Problematik gerne Peter Scholl-Latour: Wenn man halb Kalkutta zu sich hereinlässt, rettet man nicht Kalkutta, sondern macht sich selbst zu Kalkutta.

Kurzsichtige und links-grüne Politik nach Wunsch der Sozialindustrie ruiniert unser Land. Wir lehnen dieses grundgesetzwidrige Gesetz selbstverständlich ab.

(Beifall von der AfD.)

Für die SPD-Landtagsfraktion rufe ich auf Herrn Dr. Magnus Jung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich das, was Sie, Herr Müller, hier vorgetragen haben, aufs Schärfste zurückweisen! Wenn Sie der Auffassung sind, es gebe Menschen in Deutschland, die aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit nicht in der Lage seien, wie zivilisierte Mitteleuropäer zu leben, und die deshalb selbst schuld an ihrem Elend seien, dann ist das nichts anderes als Rassismus, und sowas hat in diesem Haus nichts verloren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Es ist auch nicht die Oma, die irgendein Haus vermietet, die nichts dafür kann, was in ihren Wohnungen stattfindet, sondern es sind skrupellose Vermieter, sicherlich auch zum Teil aus diesen Ländern, aber zum großen Teil auch Deutsche, genauso wie wir in dieser Sitzung von deutschen Unternehmern gehört haben, die diese Menschen zu menschenunwürdigen Bedingungen beschäftigen, wie uns die Stelle der Arbeitskammer, die für die Wanderarbeiter zuständig ist, berichtet hat. Das ist ja der gleiche Problemkreis. Also diejenigen, die Opfer von Ausbeutung sind, noch selbst dafür verantwortlich zu machen, das ist wirklich unsäglich, und das weise ich scharf zurück.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

Aber ich wollte eigentlich etwas sagen zur Rede der Kollegin Schramm. Frau Schramm, ich finde, das war heute eine wirklich verpasste Gelegenheit; Sie hätten heute mal einen konstruktiven Beitrag leisten können. Ich gebe ja gerne zu, dass die Linkspartei die erste Fraktion war, die hier im Landtag einen Antrag für ein Wohnungsaufsichtsgesetz eingebracht hat. Aber zum einen ist der Entwurf, den wir heute vorlegen, tatsächlich nicht der gleiche wie Ihrer, sondern ein anderer. Und zum anderen macht man Politik nicht dadurch, dass man einfach mal so ohne eine Vorbereitung ein Gesetz einbringt. Wenn man ein Gesetz einbringt, muss man sich auch darum bemühen, dass es eine Mehrheit findet, sonst ist es nur ein Schaufensterantrag, aber kein wirklich glaubwürdiger politischer Ansatz.

Wir hatten als Koalitionsfraktionen zu diesem Thema eine Beratung im Sozialausschuss. Wir haben gemeinsam gesagt: Das ist uns wichtig, dazu machen wir eine Anhörung. Wir haben uns vor Ort Dinge angeschaut. Dann haben wir sehr viele Runden miteinander gedreht, wir haben mit dem Städte- und Gemeindetag gesprochen, mit all denen, die für die Umsetzung verantwortlich sind, und haben eine Lösung gefunden, die wir heute präsentieren. Das ist eine ordentliche Vorbereitung für einen Gesetzentwurf. Das zeigt, dass es uns ernst ist. Sie haben

(Abg. Müller (AfD) )

sich in den Ausschusssitzungen teilweise konstruktiv daran beteiligt. Deswegen finde ich es wirklich bedauerlich, dass Sie heute in dieser aggressiven Weise nach dem Motto „Wir haben es schon immer besser gewusst!“ nichts Konstruktives in die Debatte einbringen. Das finde ich schade. Ich würde mich sehr freuen, wenn im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Sie und die Linksfraktion wieder zu einer konstruktiven Haltung zurückfinden würden. Wir hören Ihre Argumente auch gerne im weiteren Verfahren, aber so, wie Sie es heute vorgetragen haben, bringt es niemandem etwas, im Übrigen nicht einmal Ihnen. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Es gibt doch noch eine Wortmeldung. Für die AfD‑Landtagsfraktion rufe ich nochmals den Kollegen Rudolf Müller auf. Sie haben eine Restredezeit von 1 Minute und 34 Sekunden.

Herr Dr. Jung, Sie haben mich eben des Rassismus bezichtigt. Das muss ich auf das Schärfste zurückweisen. Sie wissen nicht, mit wie vielen Ausländern ich zu tun habe, und zwar in sehr positiver Weise. Ganz speziell habe ich auch mit Rumänen und Bulgaren zu tun. Ich erzähle Ihnen einmal eine Geschichte, die sehr kurz ist, denn ich habe nur wenig Redezeit.

Ich hatte mal an Bulgaren vermietet. Es ergab sich eine weitere Vermietung eine Etage tiefer. Es meldete sich eine nette Bulgarin. Sie war ganz angetan von der Wohnung und wollte sie haben. Ich habe erwähnt, dass über ihr Landsleute wohnen würden, mit denen sie sich dann bald unterhalten könnte. Sie hätten mal ihre Reaktion sehen sollen. Sie war erschrocken, zurückweichend, und sie sagte: Oh nein, das darf doch wohl nicht wahr sein! - Sie hatte gleich an die Volksgruppe gedacht, die ich vorhin erwähnt habe. Es handelte sich wie gesagt um eine Frau aus Bulgarien. Es hat sich dann aufgeklärt, es waren alles ordentliche Leute, sowohl diejenigen, die oben wohnten, als auch die Bulgarin, die darunter eingezogen ist. Ich will Ihnen damit nur Folgendes sagen: Es geht hier nicht um Rassismus, sondern um verschiedene kulturelle Dispositionen, die ganz einfach da sind und die sich mit unseren Verhältnissen ganz oft einfach nicht vertragen.

(Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD). Abg. Renner (SPD): Damit haben Sie es bestätigt!)

Herr Commerçon, darf ich hören, was Sie gesagt haben? Dann antworte ich Ihnen.

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).)

Sie haben doch nichts gesagt? - Okay.

(Beifall von der AfD.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1306. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1306 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1306 mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete, abgelehnt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetzes Saarland (BQFG - SL) (Drucksache 16/1297)

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur besseren Mobilität von Fachkräften innerhalb des EU-Binnenmarktes hat die EU Vorschriften eingeführt, die es unter anderem zulassungspflichtigen Berufsgruppen erleichtern sollen, ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat anerkennen zu lassen. Mit der Richtlinie 2013/55/EU wurde 2013 die erstmals 2005 eingeführte Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen novelliert und musste bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

Aufgrund einer unvollständigen Umsetzung in Deutschland hat die Kommission vor einem Jahr mit der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens die betroffenen Mitgliedsstaaten nun aufgefordert, ihre nationalen Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vollständig umzusetzen.

Konkret wurde seitens der Kommission auch festgestellt, dass das Saarland im Bereich der landes

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

rechtlich reglementierten Berufe noch keine vollständige Umsetzung hinsichtlich des sogenannten partiellen Zugangs vorgenommen hat. Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf soll nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, zentral mit dem neuen § 13c im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Saarland der partielle Zugang für landesrechtlich reglementierten Berufe geregelt werden. - Ich bitte Sie ganz herzlich um Ihre Zustimmung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1297. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1297 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1297 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die DIE LINKE-Landtagsfraktion sowie die fraktionslose Abgeordnete. Abgelehnt hat die AfD-Fraktion.