Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Petra Berg. Frau Berg, Sie haben noch knapp 3 Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der mir noch verbleibenden Redezeit möchte ich auf zwei Aspekte hinweisen. Warum ist der kommunale Rettungsschirm so wichtig? Die Kommunen haben in dieser Krise sehr viel geleistet. Sie haben beim Aufbau von Teststationen geholfen, sie haben beim Aufbau und bei der Einrichtung von Versorgungszentren geholfen. Und sie haben, was, so glaube ich, bundesweit schon fast einmalig war, flächendeckend geholfen, damit jeder Saarländer und jede Saarländerin eine Maske bekommen hat. Auch das war ein Kraftakt. Daran hat sich gezeigt, dass die Kommunen eine Brücke zwischen dem Land und den Menschen bilden. Es gilt, diese Brücke auch weiterhin instand zu halten.
Die Kommunen haben noch etwas Wichtiges gemacht: In fast jeder Kommune gab es Strukturen, die einsamen Menschen, die Menschen in Isolation, die aber auch vorerkrankten Menschen geholfen haben. Es gab Versorgungsstrukturen, die den Menschen geholfen haben bei den Einkäufen, bei der Versorgung aus Apotheken, bei den Ärzten. Das war eine herausragende Leistung in den Kommunen, die uns gezeigt hat, wie wichtig die Arbeit der Kommunen auf dieser Ebene direkt bei den Menschen ist.
Einen zweiten Aspekt möchte ich ansprechen, auch er betrifft eine, wie ich finde, wichtige Hilfe. Der Lockdown hat dazu geführt, dass die gesellschaftlichen Strukturen quasi auf Off gesetzt waren. Der Klick war auf dem Off-Button, das gesellschaftliche Leben stand still, auch das Vereinsleben. Wichtige Strukturen, die die Menschen als Bezugspunkt brauchen, sind weggefallen. Damit dieser Neustart nun gelingt, dieser Neustart aus dem Off-Zustand, dieser Neustart für die Vereine, für die Bezugspunkte der Menschen in diesem Land, haben wir Vorsorge im Nachtragshaushalt getroffen. Wir haben eine Vereinshilfe aufgelegt, und zwar mit zwei ganz wichtigen Ansätzen.
Erster Ansatz ist, dass ein überschaubarer bürokratischer Aufwand betrieben wird, damit nicht eine zusätzliche Belastung für die Vereine entsteht. Der zweite Ansatz ist, dass eine finanzielle Förderung gewährleistet wird, die diesen Namen auch wirklich verdient. Allen gemeinnützigen Vereinen und kulturellen Stiftungen wird ein Pauschalbetrag, gestaffelt nach Mitgliederzahl, zur Verfügung gestellt. Denn, das wurde heute Morgen schon mehrfach gesagt, das Infektionsrisiko besteht weiterhin und es bedarf auch weiterhin eines erhöhten organisatorischen Aufwands. Auch wenn man das Vereinsleben jetzt wieder aktivieren will, so bleibt doch Vorsicht geboten. Darüber hinaus besteht im konkreten Schadensfall die Möglichkeit, eine Liquiditätshilfe zu be
antragen. Auch das ist, so denke ich, ein ganz wichtiger Punkt. Insgesamt soll dieser Schutzschirm für Vereine helfen, die sozialen Auswirkungen der Pandemie zu begrenzen und die Menschen aus der Isolation in gefestigte Vereinsstrukturen zurückzuführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dem, was wir in den vergangenen Tagen auf den Straßen erlebt haben, an dieser Verrohung, merkt man, dass gewisse Strukturen nicht mehr bestehen. Plötzlich bekommen einige Menschen, die denken, für sie gelten keine Regeln mehr, auf der Straße ein Gesicht. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass die Vereine hier gestützt werden und -
Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass die Vereine ihre Aktivitäten wieder aufnehmen können, dass sie Gutes tun können, dass sie Menschen binden können. Dafür stellt dieses Land fast 10 Millionen Euro zur Verfügung. Dafür einen ganz herzlichen Dank! Ich denke, es geht hierbei um eine wichtige Aufgabe. Vielen Dank.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1340 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1340 - neu - in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1340 - neu - einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses und mit der Stimme der fraktionslosen Abgeordneten, angenommen ist.
In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2020, Drucksache 16/1340 neu -, durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Alle Fraktionen und die fraktionslose Abgeordnete haben dem zugestimmt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1340 - neu - in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1340 - neu - in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1340 - neu - in Zweiter und letzter Lesung einstimmig von diesem Parlament angenommen wurde. Alle Fraktionen und die fraktionslose Abgeordnete haben zugestimmt.
Wir sind noch nicht ganz fertig. Wir kommen noch zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1341 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1341 - neu - in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen ist.
Auch hier gilt: In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2019/2020, Drucksache 16/1341 ‑ neu ‑, durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Abs. 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Auch hier haben alle Fraktionen und die fraktionslose Abgeordnete zugestimmt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1341 - neu - in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1341 - neu - in Zweiter und letzter Lesung einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses und mit der Stimme der fraktionslosen Abgeordneten angenommen wurde.
Wir kommen nun aber zu einer weiteren Abstimmung, und zwar über den Antrag der DIE LINKELandtagsfraktion Drucksache 16/1364. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1364 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1364 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt haben die DIE LINKEFraktion und die fraktionslose Abgeordnete, dagegen gestimmt haben die Fraktionen der CDU, der SPD und der AfD.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion, Drucksache 16/1359. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1359 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1359 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die Fraktionen der CDU, der SPD und der DIE LINKE sowie die fraktionslose Abgeordnete.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Zustimmung zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Medienstaatsver- trag) (Drucksache 16/1346)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat den Entwurf des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vorgelegt. Dieser bedarf nun natürlich der Beratung und der Beschlussfassung durch den Landtag.
staatsverträgen eingeholt. In diesen Staatsverträgen werden die rechtlichen Grundlagen für Rundfunk und Telemedien von den Ländern gemeinschaftlich festgelegt. Im Fokus standen dabei bisher die klassischen Medien Hörfunk und Fernsehen. Doch es hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Wir alle erleben derzeit eine Situation, die wir noch bis vor einigen Wochen und Monaten für undenkbar gehalten haben. Die Diskussion während des Vormittags hier bezog sich ja im Grunde ausschließlich auf die Corona-Pandemie. Natürlich bringen solche Pandemien wie auch andere Krisensituationen ein erhöhtes Informationsbedürfnis der Menschen und damit eine erhöhte Informationsnachfrage der Bevölkerung mit sich.
Die Art und Weise, wie wir alle an diese Informationen gelangen und sie rezipieren, hat sich dabei in den vergangenen Jahren grundlegend geändert. Es gibt neue Marktteilnehmer, es gibt neue digitale Möglichkeiten. Das hat eine Medienlandschaft geschaffen, in der sich von Nutzern erstellte Inhalte in ihrer Professionalität und Reichweite den Rundfunkproduktionen mindestens auf Augenhöhe begegnen. Durch Streaming können mit wenigen Klicks audiovisuelle Formate geschaffen werden. Zeitgleich ist die Bedeutung neuer Akteure, die den Zugang zu Medieninhalten eröffnen, erheblich gestiegen. „Gatekeeper“ wie Suchmaschinen, Smart-TVs, Sprachassistenten, App-Stores oder soziale Medien, sie haben enormen Einfluss darauf, was die Nutzerinnen und Nutzer an Informationen angezeigt bekommen und welche Informationen sie erhalten. Sichtbarkeit und Auffindbarkeit, das sind die zentralen Kriterien und Größen geworden, die über die Wahrnehmbarkeit einer Information oder eines Angebots entscheiden.
Ein kleines Beispiel: Als seitens des Bundes die Corona-Warn-App herausgegeben wurde, konnte man sie während der ersten Stunden nicht so gut im AppStore finden. Daher haben die Leute völlig andere Apps installiert, bis es im Store die entsprechende Klarstellung und die Hitlist gegeben hat. Das ist ein Beispiel dafür, wie wichtig die Sichtbarkeit auf den entsprechenden Plattformen mittlerweile ist. Jedenfalls haben alle diese Entwicklungen einen direkten oder indirekten, einen unmittelbaren oder potenziellen Einfluss auf die Meinungsvielfalt.
Was bringt nun der Medienstaatsvertrag konkret? Wesentliche Reformansätze sind - erstens - Anpassungen im Hinblick auf den Rundfunkbegriff und das Zulassungsregime für den Rundfunk, zweitens die Novellierung der bisherigen Plattformregulierung sowie - drittens - die Einbeziehung von sogenannten Medienintermediären und Video-Sharing-Diensten in die Regulierung.
Im Einzelnen bedeutet das: Es soll Erleichterungen bei der Zulassungspflicht für Rundfunkangebote geben. Das betrifft Rundfunkangebote, die etwa aufgrund ihrer Reichweite nur in geringem Maße eine Meinungsbildungsrelevanz aufweisen. Dies soll insbesondere den vielen neuen Medienschaffenden, den Kreativen im Internet, den Influencern, den YouTubern und den Gamern entgegenkommen.
Es soll ferner gewährleistet werden, dass Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer zugänglich und auffindbar sind. Der Medienstaatsvertrag enthält insbesondere Maßgaben, die den diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugang zu Medienplattformen wie auch die diskriminierungsfreie und chancengleiche Auffindbarkeit von Medieninhalten sicherstellen.
Zu den geschützten Medieninhalten zählen neben Rundfunk und Telemedien erstmals auch die Angebote der digitalen Presse. Verpflichtet werden neben den infrastrukturgebundenen Medienplattformen, die bisher bereits der Regulierung des Rundfunkstaatsvertrages unterlagen, künftig auch die nicht infrastrukturgebundenen Medienplattformen. Dazu zählen beispielsweise Streamingdienste, die browserbasiert Fernsehprogramme anbieten. Explizit einbezogen werden zudem Benutzeroberflächen, denn sie entscheiden letztlich darüber, ob Angebote von Nutzerinnen und Nutzern gefunden werden oder zumindest gefunden werden können.
Erstmals werden in die Regulierung nunmehr die großen Suchmaschinen oder Anbieter sozialer Netzwerke einbezogen. Auch für sie gilt natürlich das Verbot der Diskriminierung meinungsrelevanter Inhalte und das Gebot, Transparenz gegenüber Nutzerinnen und Nutzern zu gewährleisten.
Neben diesen Schwerpunkten umfasst der Medienstaatsvertrag eine Menge weitere Regelungssachverhalte, sie betreffen etwa die Statuierung journalistischer Sorgfaltspflichten im Telemedienbereich oder auch die Stärkung der Vereinheitlichung der Aufgaben und Verfahren der Medienaufsicht. Es folgen auch Anpassungen aus der Umsetzung der AVMDRichtlinie wie beispielsweise eine Liberalisierung im Bereich der Fernsehwerbung oder Regelungen zur Stärkung der Barrierefreiheit bei audiovisuellen Inhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war ein wirklich langer Weg bis zum heutigen Tage. Der Medienstaatsvertrag geht zurück auf die Arbeit der BundLänder-Kommission zur Medienkonvergenz und ist auch das Ergebnis einer sehr umfangreich geführten öffentlichen Debatte. Er ist nicht hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden, sondern unter Einbeziehung eines wirklich großen Kreises von Interessierten und auch vielen Beteiligten. Es wurden zum Entwurf des Staatsvertrags auch - das finde ich ziemlich spannend - zwei Onlinebeteiligungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Onlinebeteiligun
gen gab es insgesamt 1.300 Eingaben, die in das Verfahren auch eingeflossen sind. Ich erinnere auch gerne einmal daran, dass die Staatskanzlei das mit dieser Onlinekonsultation nicht zum ersten Mal macht. Wir haben damit ausgesprochen gute Erfahrungen gemacht, etwa in der Novelle des Saarländischen Mediengesetzes.
Die bisherigen Reaktionen, die die Staatskanzlei dazu erreichten, aber auch die mediale Berichterstattung zeigen, dass die Länder hier, wie ich finde, eine sehr richtige und wichtige Eckpfeilersituation für eine moderne und angemessene Regulierung im Medienbereich geschaffen haben. Dass wir uns als Ländergemeinschaft entschieden haben, nach nunmehr 30 Jahren und 23 Änderungsstaatsverträgen den Rundfunkstaatsvertrag in Medienstaatsvertrag umzubenennen, das ist mehr, als nur eine neue Namenskiste. Das ist vielmehr ein klares Zeichen dafür, dass der Mediengesetzgeber die tradierten und die bekannten medienpolitischen Pfade verlässt. Da ist ja mal mehr, mal weniger stark zwischen den Mediengattungen unterschieden und reguliert worden. Wir haben jetzt den Blick in Richtung eines ganzheitlichen und konvergenten Ansatzes geweitet. Ich glaube, das ist eine gute Entwicklung.
Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben diesen Medienstaatsvertrag im Umlaufverfahren unterzeichnet. Ich will darauf hinweisen, das hat etwas mit der Corona-Situation zu tun. Er bedarf jetzt aber auch angesichts der Umsetzungsfrist für die AVMD-Richtlinie einer baldmöglichen Befassung durch die Landesparlamente, deshalb legen wir das vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, das ist die Antwort der Länder als Mediengesetzgeber auf die Digitalisierung der Medienwelt, nicht mehr und nicht weniger, und damit ein medienpolitischer Meilenstein. Deswegen darf ich ganz herzlich um Zustimmung zum vorgelegten Vertrag werben. - Danke schön!