Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, das ist die Antwort der Länder als Mediengesetzgeber auf die Digitalisierung der Medienwelt, nicht mehr und nicht weniger, und damit ein medienpolitischer Meilenstein. Deswegen darf ich ganz herzlich um Zustimmung zum vorgelegten Vertrag werben. - Danke schön!
Ich danke dem Herrn Ministerpräsidenten für die ausführliche Berichterstattung und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1346. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1346 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache
16/1346 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, abgelehnt haben die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, enthalten haben sich die Mitglieder der DIE LINKE-Landtagsfraktion. Das Abstimmungsergebnis der fraktionslosen Abgeordneten war für mich nicht zu erkennen. - Sie hat sich ebenfalls enthalten.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (Drucksache 16/1347)
Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich erneut Herrn Ministerpräsidenten Tobias Hans das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem ich Ihnen eben den Entwurf des Staatsvertrages zur Modernisierung der Medienordnung in ganz Deutschland vorgestellt habe, komme ich jetzt zum Änderungsgesetz für unser Saarländisches Mediengesetz, das sich ja auf die Gestaltung unserer saarländischen Medienlandschaft bezieht.
Mit diesem Gesetz schlagen wir eine Ergänzung des Saarländischen Mediengesetzes zum Erhalt der Entscheidungsfähigkeit des SR-Rundfunks und des Medienrates der LMS in außerordentlichen Notlagen vor. Es geht darum, dass während des Lockdowns und der Corona-Pandemie teilweise die Gremien nicht zusammenkommen konnten und deswegen jetzt Regelungen zu treffen sind.
Zentrale Maßnahmen zur Eindämmung der CoronaPandemie sind ja die Begrenzung von Menschenansammlungen. Deshalb müssen wir darauf auch Rücksicht nehmen, dass hier die Arbeit der Gremien, der Aufsichtsgremien trotz allem, trotz Abstand und Begrenzung weitergehen kann.
Wir schlagen für beide Gremien vor, dass künftig, falls die Durchführung einer Sitzung des Rundfunkrates oder des Medienrates aufgrund einer außerordentlichen Notlage, insbesondere epidemischen Lage, erschwert wird, das den Vorsitz führende Mitglied des Rundfunkrates für wichtige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, die Beschlussfassung im schriftlichen oder im elektronischen Verfahren anordnen kann.
Sollten in einer solch außerordentlichen Notlage Wahlen im Rundfunkrat oder im Medienrat durchzuführen sein, soll künftig auch die Durchführung einer Briefwahl gestattet sein. Mit Blick auf den Verwaltungsrat des Saarländischen Rundfunks schlagen
wir außerdem vor, dass das den Vorsitz führende Mitglied künftig in begründeten Fällen eine Sitzung auch in Form einer Telefon- oder Videokonferenz einberufen kann, wenn kein Mitglied des Verwaltungsrates widerspricht. Im Falle einer außerordentlichen Notlage wie einer Pandemie sollen Sitzungen als Telefon- oder Videokonferenz stattfinden.
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt den neuen Erfahrungen, wie wir sie ja alle gemacht haben oder machen mussten, Rechnung, er orientiert sich dabei auch an den Arbeitsweisen der Organe des Saarländischen Rundfunks und der Landesmedienanstalt und er macht auch Transparenzvorgaben. Ich darf deshalb auch im Namen der gesamten Landesregierung um Unterstützung bitten, vielen Dank!
Ich danke dem Ministerpräsidenten und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1347. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1347 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1347 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete, abgelehnt haben die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion.
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht über das Universitätsklinikum des Saarlandes (Aufsichts-Stärkungs- Gesetz) (Drucksache 16/1366)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein großes Problem, auf das wir im Untersuchungsausschuss zu den Missbrauchsvorwürfen am Uniklinikum in Homburg immer wieder stoßen, ist die Aufsicht. Wer ist eigentlich für die Rechtsaufsicht zuständig und welche Sanktionsmöglichkeiten hat sie? Wie sieht es mit der Fachaufsicht aus?
Der Gesundheitsstaatssekretär, Herr Kolling, hat bei seiner Befragung am 09. Juni auf die verschiedenen und sehr unübersichtlichen Regelungen hingewiesen. Er hat klar gesagt, dass eine Fachaufsicht fehlt, sein Haus nur eine nachgeordnete Rechtsaufsicht über die Uniklinik hat und die Rechtsaufsicht insgesamt kaum Sanktionsmöglichkeiten hat.
Wir greifen diese Kritik des Staatssekretärs natürlich gerne auf. Schließlich fahren wir keine Kampagne gegen ihn, sondern setzen uns für den Opferschutz ein. Die Skandale am Uniklinikum haben leider gezeigt, dass eine Aufsicht fehlt und dass sich anschließend die verschiedenen Stellen gern die Verantwortung zuschieben.
Im Gesetz über das Universitätsklinikum steht zurzeit, ich zitiere: Das Universitätsklinikum steht unter der Rechtsaufsicht der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten. Aufsichtszuständigkeiten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.- Und andere Zuständigkeiten gibt es ja reihenweise.
Es gibt aktuell die Rechtsaufsicht über die Ärztekammer im Referat D1 des Gesundheitsministeriums, die Aufsichtsfunktionen des Landesamtes für Soziales als Approbationsbehörde, wenn es um die Berufserlaubnis der ärztlichen Tätigkeit geht, die Abteilung Wissenschaft, Hochschulen und Technologie in der Staatskanzlei, das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als Krankenhausaufsichtsbehörde nach dem Saarländischen Krankenhausgesetz. Hier ist festzuhalten, dass Krankenhäuser der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterliegen. Weiterhin gibt es die Rechts-und Fachaufsicht der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörden über die Hochschulen aus dem Hochschulgesetz und es gibt den Aufsichtsrat, der laut Gesetz und Satzung zuständig ist für alle Angelegenheiten des Universitätsklinikums, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen.
Es gibt also sehr viele verschieden Aufsichtsorgane, aber keine funktionierende Aufsicht. Der Aufsichtsrat wurde nicht einmal informiert über den anonymen Hinweis auf sexuellen Missbrauch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie 2011. Er wurde auch nicht informiert darüber, dass in der Folge ein Assistenzarzt Untersuchungen nur noch im Beisein Dritter durchführen durfte. Über eine Strafanzeige und fristlose Kündigung dieses Assistenzarztes aufgrund des Verdachts auf sexuellen Missbrauch: keine Information. Und über die Beschlagnahmung von Patientenakten 2014 sowie die Nichtinformation der betroffenen Eltern und ihrer Kinder wurde der Aufsichtsrat auch nicht informiert.
Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende und damalige Leiter der Staatskanzlei, Jürgen Lennartz, hat immer wieder bekräftigt, nicht informiert worden zu sein. Auch seine damalige Chefin, die Ministerpräsidentin
und Wissenschaftsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, sei nicht informiert worden und weiß auch nichts. Die Krankenhausaufsichtsbehörde, also das Gesundheitsministerium, will ebenfalls nicht in Kenntnis gesetzt worden sein, auch wenn es hier bekanntlich erhebliche Zweifel gibt. Schließlich sagen zwei Zeugen etwas ganz anderes. Die Justizstaatssekretärin Anke Morsch, die zwischenzeitlich sogar kommissarische Justizministerin war, wusste ab 2015 Bescheid und hat geschwiegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn am einzigen Universitätsklinikum des Landes etwas so Schlimmes passiert, dann muss es doch funktionierende Mechanismen der Aufsicht geben. Aber die verschiedenen Stellen der Aufsicht haben hier offensichtlich versagt. Deshalb hat ja auch die Landesregierung selbst im letzten Jahr Veränderungen erwogen. In einem Vermerk vom 19. Juli letzten Jahres heißt es, dass das Gesundheitsministerium eine Ergänzung des Krankenhausgesetzes prüfe. Wer künftig Verdachtsfälle nicht melde, solle dann mit hohen Strafzahlungen rechnen müssen. Das ist jetzt fast ein Jahr her. Wir haben seitdem nichts mehr davon gehört. Das zeigt auch, wie schleppend die Aufarbeitung der Vorgänge durch die Regierung läuft und wie wenig sich am System geändert hat.
Der Ministerpräsident und Wissenschaftsminister wollte ebenfalls etwas verändern als Folge dieser Missbrauchsfälle in Homburg. Er wollte prüfen lassen, ob und welche Gesetze oder Vorschriften geändert werden müssen, damit ein Mitglied der Landesregierung andere Ressorts über einen derartigen Verdacht informieren darf. Das war Anfang August letzten Jahres. Die Prüfung könnte ja langsam mal abgeschlossen sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir machen heute einen Vorschlag, wie die Aufsicht über das Uniklinikum konkret verbessert werden kann. Unser Entwurf mag nicht in allen Punkten perfekt sein, aber er würde eine erhebliche Verbesserung darstellen. Wir wollen die Zuständigkeit der Aufsicht beim Wissenschaftsminister bündeln und auch die Eingriffsmöglichkeiten klarstellen. Ähnliche Vorschriften gibt es ja bereits im Saarländischen Hochschulgesetz. Aber solange in verschiedenen Gesetzen ganz verschiedene Stellen für die Aufsicht auftauchen, wird sich nichts verbessern.
Über die Details können wir gerne im Ausschuss beraten, auch nach einer Anhörung von Experten. An Änderungen im Detail soll es von unserer Seite aus auch nicht scheitern. Aber wir bitten Sie, verweigern Sie sich nicht grundsätzlich einer Vereinheitlichung und Stärkung der Aufsicht über unser Uniklinikum. Die hat ja auch Herr Kolling gefordert, und wie hat Herr Lennartz es sinngemäß ausgedrückt: Ich hätte mir gewünscht, ich wäre informiert worden.
Wir wollen das Wünschen und Daumendrücken ersetzen durch eine klare gesetzliche Vorgabe, deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung! - Ich danke Ihnen!
Ich eröffne die Aussprache und rufe auf für die CDU‑Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Jutta Schmitt-Lang.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns als Parlament mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu den Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch am Uniklinikum im letzten Jahr einen Auftrag gegeben, den Auftrag einer sachlichen und lückenlosen Aufklärung im Sinne der Kinder und ihrer Familien mit dem alles umfassenden Ziel: So etwas darf sich nicht wiederholen! An diesem Ziel müssen wir weiter sachlich und hartnäckig arbeiten.
Der vorliegende Gesetzentwurf bringt uns dabei aber nicht weiter. Ich könnte es mir eigentlich auch einfach machen, denn er liest sich, als beruhe er auf dem fehlerhaften Verständnis, dass die Krankenhausaufsicht eine Fachaufsicht darstelle. Das ist nicht der Fall. Einer Fachaufsicht unterliegen nur nachgeordnete Behörden. Eine solche ist das Uniklinikum als selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts nicht. So, wie Sie sich das vorstellen, ist es rechtlich schlicht nicht möglich.
Eine Fachaufsicht mit einem fachlichen Weisungsrecht, zum Beispiel in medizinischen Angelegenheiten, wäre auch verfehlt. Im Rahmen einer Rechtsaufsicht wird geprüft, ob sich die zu beaufsichtigende Stelle rechtmäßig verhält. Bei einer Fachaufsicht hingegen, wird neben der Rechtmäßigkeit auch die Zweckmäßigkeit des Handelns überprüft. Die Krankenhausaufsicht ist demnach, platt gesagt, dafür verantwortlich zu prüfen, dass krankenhausspezifische gesetzliche Vorgaben in allen Krankenhäusern umgesetzt werden. Sie hat dafür die entsprechende Expertise. Warum man hier allein für das UKS eine Doppelstruktur schaffen sollte, in Abgrenzung zu den anderen Krankenhäusern, erschließt sich mir nicht, und Ähnliches hat unser Staatssekretär auch ganz sicher nicht gefordert.
Ich könnte es mir also mit Blick auf Ihre irrige Grundannahme einfach machen, darauf hinweisen, dass dieser Entwurf das Thema verfehlt hat, und fertig. Bei einem anderen Thema hätte ich das auch schlicht so gemacht, keine Frage. Aber ich wiederhole mich: Bei den Verdachtsfällen von sexuellem
Deshalb habe ich Ihren Entwurf vor dem Hintergrund zweier Leitgedanken betrachtet. Erstens, können Ansätze dieses Gesetzentwurfs uns in unserer Aufklärungsarbeit voranbringen? Zweitens, kann dieser Entwurf einen Beitrag dazu leisten, dass sich so etwas nicht noch einmal wiederholen kann? Egal, wie ich es drehe und wende, ich muss diese beiden Fragen mit Nein beantworten, und ich werde Ihnen auch begründen, warum er im Gegenteil ausgesprochen kontraproduktiv und der Sache nicht dienlich ist.
Zum einen sollten wir uns vor vorschnellen aktionistischen Entscheidungen hüten, erst Recht vor Entscheidungen, die den Eindruck erwecken, als wäre jetzt alles klar, der Ausschuss sei fertig, das Thema gehalten, wenn man laut nach der Aufsicht schreit. Wir dürfen auf keinen Fall den Eindruck bei den Opfern und ihren Familien erwecken, dass wir hier einfach ein kleines Pflaster auf ihre offene Wunde und ihre tiefen Verletzungen kleben. Dieser Entwurf erweckt den Eindruck, als verteilten wir Beruhigungspillen, indem wir jetzt die Klingelschilder der Aufsichtsbehörden austauschen. Das können wir nicht wollen, deshalb ist der Entwurf kontraproduktiv.
Wir brauchen wirksame, zukunftsorientierte Entscheidungen, aber wirksam wäre das vorliegende Gesetz aus unserer Sicht nicht. Warum nicht? - Ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung im letzten Jahr hat das Wissenschaftsministerium unmittelbar die Aufklärungsarbeit aufgenommen. Eine Vielzahl von Maßnahmen wurde ergriffen, die Information der Betroffenen in die Hand genommen und umgehend wurden Unterstützungs- und Hilfsangebote mit starken Partnern wie beispielsweise dem Weißen Ring auf die Beine gestellt. Ich erinnere hier auch an die Ausführungen der Opferanwältin Claudia Willger im Ausschuss, die klar formuliert hatte, dass sie den Umgang und die Aufarbeitung im Wissenschaftsministerium als sehr hilfreich empfunden habe und dankbar sei für die Art, wie dort mit der Problematik umgegangen wird. Nichts davon könnte durch die Ideen, die Ihrem Gesetzentwurf zugrunde liegen, noch schneller oder noch besser umgesetzt werden. Hinzu kommt, dass Ihr Gesetzentwurf keine Maßnahme enthält, die dem Wissenschaftsministerium nicht bereits zur Verfügung steht. Ein früheres Eingreifen war schlicht nicht möglich, weil keine Information durch das UKS erfolgte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir im Untersuchungsausschuss in den letzten Wochen gemeinsam etwas herausgearbeitet haben, dann, dass die Verantwortlichen am UKS die gesetzlich vorgesehenen Meldewege durchweg ignoriert haben. Nach den Darstellungen im letzten Ausschuss kann ich
mir das bestenfalls mit völligem Tiefschlaf im Justiziariat des Klinikums erklären. Scheinbar hat man sich auf die Position zurückgezogen: Vielleicht informiert ein Dritter die zuständigen Behörden, wenn nicht, ist es auch gut. - Egal, wie ich den vorliegenden Entwurf drehe und wende, ist doch eines sonnenklar: Sei es aus Ahnungslosigkeit, sei es aus Ignoranz oder sei es aufgrund einer bewussten Entscheidung von Verantwortlichen im UKS, sie sind nicht aktiv geworden. Justiziariat und Klinikleitung haben eingeräumt, sie haben die Behörden nicht informiert und die gesetzlichen Meldewege nicht eingehalten.