Ich versuche trotzdem, auf die sechs Fragen, die ich vorbereitet habe, einzugehen. - Die luxemburgische Gesundheitsministerin geht von einem Anteil falsch negativer Tests von bis zu 20 Prozent aus. Der Berater der Landesregierung schätzt laut Medienberichten vom Wochenende die Zahl falsch negativer Tests für das Saarland auf weniger als 20 Prozent.
Ich habe Ihnen das in der vorherigen Frage beantwortet. Wir gehen davon aus, dass nur dort, wo nicht gearbeitet wird, keine Fehler passieren. Auch in einem Labor können Fehler passieren. Bei uns ist es so, ich beschreibe es einmal: Sie gehen zum Messegelände oder zu Ihrem Hausarzt, Sie werden getestet, die Röhrchen gehen in das Labor, das Labor gibt die Ergebnisse an die Gesundheitsämter, den öffentlichen Gesundheitsdienst, der sehr wichtig in dieser Zeit ist. Wir bekommen von dort Antwort, ob das Ergebnis positiv oder negativ war. Bisher ist mir keine hohe Quote oder überhaupt keine Quote von Falschtestungen bekannt. Ich war auch mit der Kollegin Paulette Lenert zusammen. Wenn diese hohe Zahl von ihr so genannt wird, was ich jetzt nicht bestätigen kann, dann ist es ihre Aufgabe, das abzustellen. Ich kann es Ihnen nicht beantworten, was in Luxemburg ist. Ich weiß nur, dass wir in der Zukunft eine gemeinsame Teststrategie miteinander bearbeiten wollen, damit uns eine solche Pandemie, ein solches Virus nicht mehr unvorbereitet in all unseren Bereichen trifft.
Sind angesichts eines hohen Anteils falsch negativer Tests, wo also Infizierte nicht als solche erkannt werden, die eine erhebliche Dunkelziffer an Infizierten wie in den Studien von Heinsberg, Ischgl und anderen bestätigen, vom Faktor 10 oder höher, aber auch angesichts der Lockerungen für Gewerbe, die ohne engsten körperlichen Kontakt nicht ausgeübt werden können, und auch der Bilder aus unseren Schulbussen sämtliche auf dem Verordnungswege getroffenen Maßnahmen einer kompletten Neubewertung zu unterziehen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir haben folgende Situation: Wir hoffen auf den gesunden Menschenverstand der Personen, die aus den Urlaubsgebieten zurückkommen. Das ist ein ganz großer Teil. Ich habe die Zahlen eben genannt. Wir hoffen darauf, dass sie, wenn sie mit dem Flugzeug ankommen, sich verpflichtet sehen, sich testen zu lassen, vor allen Dingen, wenn sie aus Risikogebieten kommen. Dies können sie entweder am Flughafen, am Messegelände oder aber bei den jeweiligen Hausärzten tun. Wenn aber die Menschen mit ihrem
Pkw anreisen - da bitte ich um Verständnis -, können wir von der Landesregierung nicht an den Grenzen stehen, um die Menschen aufzuhalten und sie dazu zu zwingen, sich sofort testen zu lassen. Es zählt ja auch immer noch unsere Quarantäneverordnung. Diese besagt eindeutig, dass der Urlauber, wenn er zurückkommt, nach Hause fahren kann und 72 Stunden Zeit hat, um einen Test durchführen zu lassen, oder er begibt sich in Quarantäne, die er durch einen Negativtest verkürzen kann. Wie hoch die Dunkelziffer derjenigen ist, die nach Hause fahren oder ihrem Arbeitgeber sagen, sie machen noch 14 Tage Quarantäne, es sei ihnen nicht so gut, kann ich nicht nennen. Ich appelliere an den gesunden Menschenverstand und das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger. Herr Hecker, ich glaube, das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger ist sehr groß. Das sehen wir an den Testungen.
Vielen Dank, diese Frage ist damit erledigt. Frau Ministerin, Sie können sich setzen, weil nun ein anderer Redner an der Reihe ist. Dann kann man nun auch das Rednerpult für den nächsten Redner vorbereiten.
„Wie beurteilt die Landesregierung das Framing der öffentlich-rechtlichen und auch vieler privater Medien in Zusammenhang mit der Darstellung zum Themenkomplex rund um das neuartige Coronavirus, insbesondere zu Bürgern, die einzelnen oder mehreren auf dem Verordnungswege erlassenen Maßnahmen ablehnend oder skeptisch gegenüberstehen bis hin zu den gewählten Bezeichnungen „Corona-Leugner“ oder auch „Covidiot“ wie auch den regelmäßigen Bezug zu (Rechts-) Radikalen, Extremisten und Verschwörungstheoretikern und schließt sich die Landesregierung dieser veröffentlichten Meinung vor dem Hintergrund von öffentlichen Aussagen von Mitgliedern der Landesregierung an?“
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen, ich beantworte diese Frage, weil die Staatskanzlei das für die Medien zuständige Ressort ist. Meine Antwort ist mit Blick auf die Pressefreiheit
sehr einfach: Die Landesregierung beurteilt die Arbeit von Rundfunkanstalten, privaten Rundfunkanstalten, aber auch der freien Presse grundsätzlich nicht.
Herr Abgeordneter, zum anderen ist es gut und richtig, dass unsere Verfassung die Arbeit von Rundfunkanstalten und Medien als freie und unabhängige Medien stützt und schützt, denn die Arbeit dieser Medien ist für mich ein Lebenselixier unserer Gesellschaft. Ich kann bestätigen, dass Kritik von unabhängigen Medien kein Zuckerschlecken ist. Als regierende Person ist es nicht immer schön, zu lesen, was dort geschrieben wird. Dies ist sicherlich auch für einen Abgeordneten so, der eine spezielle Meinung einnimmt. Aber so unangenehm es sein kann und obwohl nicht jeder Bericht im Fernsehen gleich den Grimme-Preis verdient hat, so sind doch für jeden guten Demokraten in der Bundesrepublik Deutschland und in diesem Hause die freien Medien ein Wert an sich, und wir schätzen die Bedeutung freier Medien. Es sollte für uns ein Leichtes sein, mit einer solchen Kritik souverän umzugehen.
Ich will auf die Frage des Abgeordneten antworten. Sie sprechen vom privaten Rundfunk, de facto also von der gesamten deutschen Medienwirtschaft, und von einem konspirativen Framing. Was Sie genau meinen, können Sie sicherlich noch erläutern. Ich antworte Ihnen Folgendes: Wir haben in den letzten Wochen und Monaten in Deutschland eine Ausnahmesituation erlebt, wie es sie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat. In diese Ausnahmesituation empfand ich die öffentliche Debatte, sei es in der Politik oder in den Medien, als hoch differenziert, ausgesprochen wohltuend und auch als erfrischend vielfältig. Wie viele unterschiedliche Virologen haben wir in unzähligen Formaten, auch im Fernsehen, im Hörfunk und in der Presse erleben können. Die Meinungen wurden gegenübergestellt. Es gab kontroverse Debatten, im Übrigen auch zwischen Bund und Ländern. Es gibt morgen mit Sicherheit noch einmal eine solche kontroverse Debatte in der Ministerpräsidentenkonferenz und auch darüber wird berichtet werden. Es gibt da Kontroversen, es gibt auch Konsens über Parteigrenzen hinweg. Das ist alles noch einmal dargestellt worden. Da frage ich ganz einfach: Was will man denn eigentlich mehr erwarten von unserer Medienlandschaft?
Warum sollte man da so zimperlich sein? - Jetzt mal ganz offen gesprochen. Ich glaube, in der Politik gehört neben dem Austeilen auch das Einstecken dazu. Deswegen finde ich, in so einer Ausnahmesituation ist das absolut in Ordnung und wer das nicht aushält, der sollte sich auch überlegen, ob Politik
Grundsätzlich kann ich allerdings für diese Landesregierung, und für niemanden sonst spreche ich hier, noch eines in Anspruch nehmen: Unsere freie Meinungsäußerung ist gerade auch dann ein hohes Gut, wenn sie eben nicht zur Laudatio der Regierung abhebt. Aus diesem Grunde haben wir hier im Saarland fast zeitgleich zu den zahlreichen Lockerungen, die wir auf den Weg gebracht haben, weil die Infektionszahlen gesunken sind, das Demonstrationsrecht als Königsdisziplin der Demokratie wieder freigegeben, wenn auch unter Auflagen. Wir waren die ersten in der Bundesrepublik, die das getan haben. Wir haben ganz bewusst genau dieses getan, weil das Grundrecht auf Demonstration und Versammlung eben nicht hinter dem Kommerz stehen darf.
Wir haben das zweitens getan, weil wir gerade in so einer Situation, in der wichtige Grundrechte durch die Corona-Verordnung eingeschränkt worden sind, zeigen wollten, dass es möglich sein muss, dass es Rahmen, dass es Luft, dass es Möglichkeiten gibt, die Stimme gegen diese Einschränkungen zu erheben. Wir haben das niemals aus einer Sicht der Großzügigkeit oder Ähnlichem gewährt, nein, wir haben es getan aus Respekt vor unserem Grundgesetz und weil es eben das Recht freier Bürgerinnen und Bürger ist.
Der Senat in Berlin hat gerade eben entschieden, dass eine Corona-Demonstration in der Bundeshauptstadt nicht stattfinden darf, wenn in solchen Demonstrationen bewusst gegen die Corona-Auflagen verstoßen wird. Wenn bewusst gegen Abstandsregelungen verstoßen wird bei diesen Demonstrationen und wenn das dann mit dem Verweis auf wirklich abenteuerliche Verschwörungstheorien als legitimes Widerstandsrecht gekennzeichnet wird, dann ist das unverantwortlich und dann müssen eben auch seitens der Politik die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden. Und dann muss auch seitens der Medienlandschaft darauf reagiert und das Ganze kritisch kommentiert werden, auch das hat etwas mit Meinungsfreiheit und dem Recht auf freie Rede zu tun, meine Damen und Herren!
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Ich weise von dieser Stelle noch kurz darauf hin, dass die Landesregierung bitte auch - hier war es notwendig, die Klarstellung etwas auszudehnen - kurz und präzise antworten möchte. Herr Hecker, Sie haben jetzt die Möglichkeit von sechs Zusatzfragen. Machen Sie davon Gebrauch?
Herr Ministerpräsident, der Staatssekretär im Justizministerium hat am 01. August in sozialen Medien über die Teilnehmer der sogenannten Anti-CoronaDemonstration in Berlin geschrieben, Zitat: Unfassbar und unverantwortlich, wer da mitläuft, sollte seine Corona-Behandlung im Fall des Falles selber zahlen und sich bei den Beatmungsgeräten ganz hinten anstellen. - Gibt Roland Theis damit die Auffassung der Landesregierung wieder?
Herr Abgeordneter, erstens ist das Profil, auf das Sie hier anspielen, eines des Roland Theis, es ist nicht ein Profil des Staatssekretärs, insofern ist es nicht auf den Seiten der Landesregierung geäußert worden, und zweitens finde ich, dass das eine Meinung ist, die man durchaus vertreten kann mit Blick darauf, dass man sieht, dass da gegen Abstandsregeln verstoßen worden ist. Genauso, wie ich es eben dargelegt habe, ist und bleibt es unverantwortlich, und ich kann gut verstehen, wenn ein Bürger dieses Landes dann den Eindruck hat, dass das auch zulasten der Allgemeinheit geht.
Wir als Landesregierung haben eben die Aufgabe, auch die Allgemeinheit zu schützen. Es ist eben von einem Abgeordnetem hier im Haus sehr schön gesagt worden: Es geht vor allem darum, wenn 80 Prozent der Menschen ein Schutzbedürfnis haben, diese Menschen in ihrem Schutzbedürfnis auch zu unterstützen. Das ist, was diese Landesregierung tut. Das tut auch der Justizstaatssekretär.
Das ist keine Bewertung. - Wie steht die Landesregierung zu der Aussage von Herrn Theis, Kritikern der auf dem Verordnungswege erlassenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Zweifel adäquate medizinische Betreuung zu verweigern?
Herr Abgeordneter, es steht außer Frage, dass unser Gesundheitssystem frei zugänglich ist. Aber es steht auch außer Frage, dass wir selbstverständlich darauf Wert legen, dass unsere Verordnung, dass die Regeln, die wir erlassen haben, um die Bevölkerung vor den Gefahren der Corona-Pandemie zu schützen, eingehalten werden. Darauf legen wir größten Wert und das ist auch der Grund, weshalb die Landesregierung in ihrer ersten Ministerratssitzung, in der sie sich mit vielen Themen befasst hat, vor allem auch mit dem Schulstart, darauf Wert gelegt hat, dass unsere Maßnahmen auch eingehalten und stärker kontrolliert werden. Deshalb ist das im Einklang mit dieser Haltung der Landesregierung, dass wir darauf Wert legen.
Kritiker der Regierungsmaßnahmen im Zuge der Corona-Verordnungen wie zum Beispiel der renommierte Professor Sucharit Bhakdi kommen in der öffentlichen Debatte, insbesondere in öffentlich-rechtlichen Medien, so gut wie überhaupt nicht vor. Wie beurteilt die Landesregierung die Ausgewogenheit der Berichterstattung im Zuge der Corona-Pandemie in Bezug auf kritische Meinungen?
Wie ich eingangs sagte, bewertet die Landesregierung die Arbeit von Medien, von freien Medien und den Rundfunkanstalten, grundsätzlich nicht. Ich gehe davon aus, das hat sich gerade in der CoronaPandemie bewährt, dass in den Rundfunkanstalten, auch in den privaten Medienanstalten, sehr genau hingeschaut wird, welche unterschiedlichen Meinungen es gibt, dass sehr genau recherchiert wird, weil sich gerade noch einmal gezeigt hat, dass Bürgerinnen und Bürger sich in Zeiten von Corona, wo es ja eben auch Kritik an den Maßnahmen gibt, bei unabhängigen Stellen informieren wollen. Der öffentlichrechtliche Rundfunk ist eine solche unabhängige Stelle und deshalb steht es dem öffentlich-rechtlich Rundfunk alleine zu, zu entscheiden, welche Experten zu Wort kommen.
Die saarländischen Medien berichteten im Mai auf ihren Titelseiten, zum Beispiel bild.de am 28. Mai, von einem Professor der Universität des Saarlandes, der ein Simulationsprogramm namens Cosim entwickelt habe, mit dem er herausgefunden habe, dass ohne die Maßnahmen der Landesregierung im Saarland bis August 60.000 Menschen an Corona gestorben wären. Wie steht die Landesregierung zu dieser an der Universität des Saarlandes durchgeführten sogenannten Forschung?
Herr Abgeordneter, wir nehmen die Arbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der Forscherinnen und Forscher, insbesondere an der Universität des Saarlandes, außerordentlich ernst. So hat die Landesregierung zu jedem Zeitpunkt Wert darauf gelegt, sich auch von diesen Forscherinnen und Forschern beraten zu lassen. Wir haben im Übrigen dort auch die unterschiedlichsten Forschungsfelder zu Wort kommen lassen.
In der Tat ist es auch wichtig, das Wissen von Personen, die in der Lage sind, statistische Berechnungen vorzunehmen, wie sich in etwa Pandemieverläufe darstellen, einfließen zu lassen. Insofern ist das eine Arbeit, die ernst genommen wird, die auch betrachtet wird. Wir alle sind dankbar, dass die Prognosen nicht eingetroffen sind, weil eben auch Maßnahmen gewirkt haben, weil auch die Menschen im Saarland weit überwiegend sehr vernünftig waren und diese Maßnahmen akzeptiert und eingehalten haben.