Fazit: Alle Beteiligten haben an den Anhörungen aktiv teilgenommen und Änderungs- und Ergänzungsformulierungen eingebracht, die zum Teil berücksichtigt werden konnten. Dieser Gesetzentwurf, die
Qualitätssicherung zukunftssicher auf starke Beine zu stellen, die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Notfallversorgung aufrechtzuerhalten, ist unser Ansinnen. Ich bitte um Zustimmung für das Gesetz sowie für unseren Abänderungsantrag. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Der nächste Redner ist der Fraktionsvorsitzende der AfD, Josef Dörr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe persönlich schon die Qualität des saarländischen Rettungsdienstes erleben können. Die Rettung war prompt da, nicht nur ein Mal, sondern zwei Mal. Es hat alles hervorragend geklappt, es sind Menschenleben gerettet worden. Ich war auch fast 20 Jahre im Zweckverband Rettungsdienst im Saarland im Führungsgremium und konnte sehen, egal, wer der Geschäftsführer war, mit welcher Gewissenhaftigkeit gearbeitet wurde. Die führenden Leute sind die Landräte beziehungsweise der Regionaldirektor, es wurde sehr ernsthaft gearbeitet.
Was diese Hilfsfristen betrifft, die eben angesprochen worden sind, so gab es auch dort seinerzeit eine längere Diskussion, und es kam die Idee vom Zweckverband, eine 12-Minuten-Frist im Gesetz festzuschreiben. Schon zu der Zeit, als ich dort tätig war, musste man anschließend feststellen, dass diese 12 Minuten nicht einzuhalten sind. Es wurde dann gesagt, bei 95 oder 90 Prozent der Fälle geht das, aber es ist durchweg nie einzuhalten. Es ist nicht vorhersehbar. Wenn in der Landeshauptstadt Saarbrücken in Verkehrshöchstzeiten ein Unfall passiert oder auf dem Land, wenn die Entfernungen weit sind, ist es schwer, herbeizukommen. Es ist also nicht gut zu machen. Dann hat man überlegt, ehrlichkeitshalber erneut einen Antrag beim Gesetzgeber zu stellen, die Zeit auf 15 Minuten auszudehnen. Das hat man dann doch nicht gemacht. Jetzt hat man einen anderen Weg gefunden, man misst die Zeit etwas anders. Es wird sich aber dadurch an der Realität überhaupt nichts ändern, weil die Leute, die dort arbeiten, ihre Arbeit so schnell machen werden, wie sie können, unabhängig davon, was im Gesetz vorgeschrieben ist. Insofern bin ich sehr ruhig.
Insgesamt finden wir - die AfD-Fraktion und ich -, es ist eine gute Sache, was hier vorgeschlagen wird. Wir werden dem Entwurf nachher auch zustimmen. Allerdings ist mir aufgefallen, das ist eben auch im Beitrag klargeworden, dass von „Notfallassistenten und -assistentinnen“ die Rede ist, also immer mit dem Zusatz „-innen“. Man kann doch einfach „Leute“ sagen: Bei Kaufmann und Kauffrau sagt man Kauf
leute, das ist ein Wort und einfacher. Oder das Wort „Kapazitäten“ verstehen wir alle, weil wir mit diesen Worten umgehen, aber viele Leute draußen im Land verstehen das nicht. Man kann dann einfach „Möglichkeiten“ sagen, und dann ist es auch gut. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Welche Bedeutung hat der Rettungsdienst für unser Land? Dies wurde erst vor Kurzem zum einen leider bei der Schließung von einigen Krankenhäusern in unserem Land deutlich, aber auch bei den Diskussionen um die Stabilität des Gesundheitssystems. Gerade im Nordsaarland wurde diskutiert, ob Rettungswagen in ausreichender Zeit sehr zügig Krankenhäuser erreichen können. Die Menschen in diesem Land erwarten zu Recht ein funktionierendes und umfassendes Netz zur Rettung aus Gefahren sowie zur schnellen Hilfe in Notlagen. Rettungswagen, Notärzte und Krankentransporte müssen dann zu Verfügung stehen, wenn Menschen sie benötigen, und dort, wo sie gebraucht werden, auch wenn es im abgelegensten Teil unseres Landes ist. Dafür stehen in unserem Land 37 Rettungswachen zur Verfügung, 57 Krankentransportwagen, 14 Notarzteinsatzfahrzeuge und ein Rettungshubschrauber sind im Einsatz. Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind ein wichtiger Bestandteil der inneren Sicherheit in unserem Land und damit auch Kernaufgabe der Daseinsvorsorge. Deshalb ist die Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfs, der eine ganz besonders zeitintensive Genese hatte, auch so wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dreh- und Angelpunkt dieses Gesetzes sind die Bereichsausnahme und die Hilfsfrist. Die Bereichsausnahme ist die Übertragung der Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes an Hilfsorganisationen. Ein erster Gesetzentwurf hat im Jahr 2017 die externe Anhörung erreicht. Zeitgleich, im Juni 2017, hat das OLG Düsseldorf beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Umfangreiche und durchaus kritische Stellungnahmen haben dazu geführt, dass wir von diesem ersten Gesetzentwurf Abstand genommen haben. Im Anschluss haben wir uns darauf verständigt, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten, damit die Übertragung der Durchführung des bodengebundenen
Am 21.03.2019 hat der Europäische Gerichtshof dann auch die Bereichsausnahme ermöglicht, was bedeutet, dass die Hilfsorganisationen - der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungsgemeinschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst - mit dem bodengebundenen Rettungsdienst betraut werden können, ohne dass das Vergaberecht angewandt werden muss. Dies bedeutet den Verzicht auf das Wettbewerbsprinzip im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz. Das ist, denke ich, ein großer Erfolg. Ich sage es sehr deutlich, wir werden die Durchführung der Notfallrettung der Saarländerinnen und Saarländer nicht unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung oder vergaberechtlicher Aspekte zulassen. Es ist anders als der Eindruck, den Herr Georgi versucht hat, hier zu vermitteln. Denn mit der Bereichsausnahme ist es genau umgekehrt der Fall.
Bedarfsgerechte Versorgung bei hoher Qualität, das ist ein Muss im Saarland, und das wird auch so bleiben. Dabei haben wir gute Partner aus der Vergangenheit auch in der Zukunft an unserer Seite, nämlich die Hilfsorganisationen. Der Europäische Gerichtshof hat die besondere Rolle unserer Hilfsorganisationen anerkannt, denn er definiert die Gemeinnützigkeit. Er sagt, das Ziel ist die Erfüllung sozialer Aufgaben, weil die Hilfsorganisationen nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind und etwaige Gewinne reinvestieren, um ein Ziel zu erreichen. Das ist richtig, denn Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr durch den Rettungsdienst sind eine öffentliche Aufgabe und gehören nicht in private Hände.
Meine Damen und Herren, das ist insbesondere zu betrachten zum einen unter dem Gesichtspunkt der Ehrenamtlichkeit, die in den Hilfsorganisationen hervorragend organisiert ist, zum anderen aber auch unter dem Gesichtspunkt der Hilfsorganisationen, die einen ganz wichtigen Beitrag im Katastrophenschutz leisten. Das haben wir auch in der CoronaPandemie erlebt, erleben dürfen. Vielfach haben diese die Testzentren und so weiter unterstützt. Der Anteil der Ehrenamtlichkeit mit 20 Prozent ist schlichtweg nicht wegzudenken, deshalb müssen die Hilfsorganisationen insgesamt betrachtet werden, sowohl ihre Aufgabe im Rettungsdienst als auch ihre Aufgabe im Katastrophenschutz. Nur so kann wirksamer gesundheitlicher Bevölkerungsschutz erreicht werden. Wir sind stolz darauf, dass genau das mit diesem Gesetz auch gelingt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Dabei steht ein weiterer Partner an unserer Seite, den ich ebenfalls erwähnen möchte. Die Ambulanz Frisch, die mit der Johanniter-Unfall-Hilfe fusioniert hat, ist und war uns in den vergangenen Jahren ein wichtiger Partner. Auch im Krankentransportwesen hat sie wichtige Ar
Ein weiterer Punkt ist die Hilfsfrist. Ich möchte der Mär entgegentreten, die Herr Georgi aufgetan hat. Die Menschen in diesem Land erwarten natürlich eine schnelle Hilfe, darauf haben sie ein gutes Recht. Innerhalb von 12 Minuten muss ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort erreichen. Diese Frist ist und bleibt 12 Minuten, beginnt jetzt aber mit der Einsatzentscheidung, das heißt, wenn der Disponent in der Integrierten Leitstelle feststellt, es liegt ein Notfall vor, der ein Rettungsmittel benötigt. Die Realität, meine Damen und Herren, hat nämlich gezeigt, dass vielfach Hilfeersuchen eingehen, die auf andere Weise erledigt werden können, durch einen guten Rat, eine Weitervermittlung oder einen Bereitschaftsdienst. Die Rettungskette wird jetzt erst dann in Gang gesetzt, wenn tatsächlich ein Notfall vorliegt, also wenn der Rettungswagen losgeschickt wird. Das ist sehr sinnvoll.
Ich möchte es Ihnen an einem Beispiel aus der Leichtathletik verdeutlichen. Beim Sprint beginnt die Zeitmessung nicht, wenn sich die Läuferinnen und Läufer in den Startblock begeben und dort einrichten. Erst wenn alle in der Fertigposition sind, fällt der Startschuss und die Zeitmessung läuft. Dann kann eine reale vergleichbare Zeit, die benötigt wird, effektiv ermittelt werden. Genauso ist es bei der Hilfsfrist. Sie ist nämlich auch kein Qualitätskriterium, sondern ist eine reine Planungsgröße, damit schnell und effektiv Hilfe für die Menschen vor Ort ist. Dabei ist mir ein Aspekt ganz besonders wichtig: Die Hilfsfrist kann aber nur erreicht und eingehalten werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer mithelfen. Deshalb ist es umso wichtiger, immer wieder daran zu erinnern, dass eine Rettungsgasse gebildet werden muss, dass Verkehrsteilnehmer helfen müssen.
Und dann kann unser Rettungsdienst sicherstellen, schnell und zügig dort anzukommen, wo er gebraucht wird. Frau Fretter hat bereits alle wesentlichen Änderungen genannt, meine Damen und Herren, ich möchte sie nicht wiederholen.
Ein Punkt noch: Der Wasserrettungsdienst wird jetzt etwas geschärft, er wird näher konkretisiert. Uns war das wichtig, weil auch bei der DLRG Rettungsmittel und Rettungspersonal zur Verfügung stehen, qualifizierte Helferinnen und Helfer, die in der Rettungskette wichtige Dienste leisten. Deshalb wurde der Wasserrettungsdienst besonders ergänzt und gestärkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Rettungsdienstgesetz ist eine hervorragende Novellierung, durch die die Menschen im Land gut versorgt werden. Sie gewährleistet eine schnelle und wirksame Rettungskette in Notfällen. Die Saarländerinnen und Saarländer können sich auch in Zukunft
darauf verlassen, dass jederzeit im ganzen Land in Notfällen für sie ein hochqualifizierter Rettungsdienst zur Verfügung steht. Ich finde, das ist eine gute Sache. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe noch einmal in die Debatte, weil ich das Vorgehen der Linksfraktion wirklich sehr bedauere die Kollegin Berg ist darauf eingegangen -, weil ein völlig falscher Eindruck suggeriert wird, nämlich dass die Menschen von den Rettungsfahrzeugen später erreicht werden. Dieser Eindruck ist völlig daneben, er ist inhaltlich auch völlig falsch, Rettungsdienstfahrzeuge werden nach wie vor zur gleichen Zeit bei den hilfeersuchenden Menschen eintreffen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der noch mal klargestellt werden musste, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum letzten Punkt, denn ich habe nur noch wenig Redezeit. Herr Kollege Lafontaine, blicken Sie doch mal nach Thüringen, wo die LINKE Regierungsverantwortung trägt: Dort beträgt die Hilfsfrist 14 Minuten, in ländlichen Bereichen sogar 17 Minuten, und es wird auch mit Blick auf die Fahrzeit unterschieden. Man sieht, in Thüringen ist die LINKE ganz seriös unterwegs. Diesen Appell möchte ich auch an die Fraktion DIE LINKE richten: Tragen Sie diesen Gesetzentwurf bitte mit, er wird die Situation der Menschen im Saarland nämlich deutlich verbessern. - Vielen Dank.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 16/1484 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/1484 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Ich glaube, das muss ich wiederholen. Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Aufmerksamkeit, es geht um den Abänderungsantrag des Ausschusses für Inneres und Sport!
Wir kommen nochmals zur Abstimmung über den Abänderungsantrag des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 16/1484. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag des Ausschusses für Inneres und Sport einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen in diesem Hause und mit den Stimmen der beiden fraktionslosen Abgeordneten angenommen wurde.
Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 16/1493 einen eigenen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der DIE LINKE-Fraktion. Ich bitte darum, eine Hand zu erheben, wer für den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion ist. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/1493 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Zugestimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel. Dagegen gestimmt haben alle anderen Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Hecker.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1350. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/1350 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/1350 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und AfD-Fraktion sowie der fraktionslose Abgeordneter Hecker. Enthalten haben sich die DIE LINKE-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete Ensch-Engel.
Zweite Lesung des Gesetzes zum Schutz der Kommunen gegen die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie (Drucksache 16/1452)
Zur Berichterstattung erteile ich der Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres und Sport, der Abgeordneten Petra Berg, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den von der Regierung des Saarlandes eingebrachten Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 06. und 07. Oktober 2020 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Der Ausschuss hat im
Rahmen seiner weiteren Beratung beschlossen, zum Gesetzentwurf unter anderem wegen der Eilbedürftigkeit und der angestrebten zügigen Umsetzung auf eine öffentliche Anhörung zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits im Vorfeld ihre Zufriedenheit mit dem Gesetzentwurf geäußert.
Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Die saarländischen Kommunen sind in besonderer Weise von der aktuellen Krise betroffen. Aufgrund der Einbrüche bei den Gewerbe- und Einkommenssteuereinnahmen, der wegfallenden Einnahmen in kulturellen Einrichtungen oder Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie den höheren Ausgaben durch Beteiligung an steigenden Sozialkosten hat die Corona-Pandemie die Kommunen hart getroffen. Nachdem durch den Saarlandpakt mit erheblicher Unterstützung durch das Land ein erfolgversprechender Kurs aus der finanziellen Notlage der Kommunen beschritten wurde, müssen die finanziellen Folgen der aktuellen Krise bewältigt werden, um den Erfolg des von Land und Kommunen gemeinsam eingeschlagenen Weges zu gewährleisten.
Zum möglichst weitgehenden Schutz der saarländischen Kommunen vor den finanziellen Auswirkungen der Pandemie ergreifen wir nunmehr eine Reihe von Maßnahmen. Die Verteilung der Kompensationszahlungen der Steuermindereinnahmen sowie die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung regelt im Wesentlichen Artikel 1 des Gesetzes über den kommunalen Schutzschirm. Die Stabilisierung des Volumens des Kommunalen Finanzausgleichs ist in Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalfinanzausgleichsgesetzes geregelt. Weiter enthalten sind notwendige Anpassungen infolge der Kompensationszahlungen des Landes für ausbleibende kommunale Steuereinnahmen und bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse. Die Ersatzleistungen für den Ausfall der Gewerbesteuer betragen in 2020 129 Millionen Euro, 2021 sind es 35,5 Millionen Euro, 2022 liegen sie bei 33 Millionen Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ersatzleistungen für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer betragen 2020 20,5 Millionen Euro, 2021 19,4 Millionen Euro und 2022 17 Millionen Euro. Die Entlastungen bei der KdU betragen 2020 und 2021 jeweils 10 Millionen Euro und 2022 5 Millionen Euro. Damit wird auch der Umfang dieses Schutzschirmgesetzes deutlich. Nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Sondervermögens zur Bewältigung der finanziellen Folgen der COVID-19Pandemie stehen den Kommunen somit in den Jahren 2020 bis 2022 im Rahmen des kommunalen Schutzschirms 190 Millionen Euro reine Landesmittel zur Verfügung. Dieses Gesetz schafft die rechtli
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz wurde im Ausschuss gelesen, auf eine Anhörung wurde verzichtet. Damit ist der Weg bereitet zur schnellen und effektiven Hilfe für unsere Kommunen. Das Gesetz zum Schutz der Kommunen gegen die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie, die Drucksache 16/1452, wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen, der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.