Protokoll der Sitzung vom 24.10.2017

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Dr. Magnus Jung, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Durchführung von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz, Drucksache 16/62, wurde vom Plenum in seiner 5. Sitzung am 30. August 2017 mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und Ablehnung der AfD-Landtagsfraktion, in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Aus

schuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen.

Mit dem Landesgesetz soll das Prostituiertenschutzgesetz des Bundes umgesetzt werden. Es hat unter anderem zum Ziel, den Schutz von Prostituierten und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken, verträgliche Arbeitsbedingungen durchzusetzen, die Gesundheit zu schützen und Kriminalität in der Prostitution zu bekämpfen. Prostituierte müssen sich in Zukunft mit Lichtbild und persönlichen Daten beim Regionalverband Saarbrücken anmelden. Die Behörde stellt dann eine auf zwei Jahre gültige Anmeldebescheinigung aus. Diese kann nur verlängert werden, wenn die Prostituierten nachweisen, dass sie sich regelmäßig vom Regionalverband gesundheitlich haben beraten lassen. Außerdem wird der Regionalverband zuständig für die Kontrolle des Prostitutionsgewerbes. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Bordelle. Eine Erlaubnis darf nur noch erteilt werden, wenn gesetzliche Mindestanforderungen eingehalten werden und der Betreiber als zuverlässig eingestuft wird. Die Betriebe müssen auf die Kondompflicht hinweisen. Für die Aufgabenübernahme durch den Regionalverband muss das Land einen finanziellen Ausgleich leisten. Mit dem Gesetz kommt somit zum ersten Mal das Konnexitätsprinzip im Saarland zur Anwendung. Soweit zu den zentralen Zielsetzungen des Gesetzentwurfes.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde eine Anhörung durchgeführt, an der die kommunalen Spitzenverbände, der Regionalverband Saarbücken sowie Selbsthilfeorganisationen beteiligt wurden. Die vorgelegten Stellungnahmen spiegelten die jeweiligen Interessenlagen wider. Ergebnis der Beratungen im Ausschuss ist der Ihnen als Drucksache 16/122 vorliegende Abänderungsantrag, der auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und der Ihnen mehrheitlich mit den Stimmen der CDU- und SPD-Landtagsfraktion und Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion zur Annahme empfohlen wird. Ein Abänderungsantrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion wurde mehrheitlich, mit den Stimmen der CDU- und der SPDLandtagsfraktion bei Zustimmung des Antragstellers, abgelehnt.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, mit den Stimmen der CDU- und SPD-Landtagsfraktion und Ablehnung der DIE LINKE-Landtagsfraktion, die Annahme des Gesetzes über die Durchführung von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz, Drucksache 16/62, unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Drucksache 16/122. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die DIE LINKE-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Dennis Lander.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Prostituiertenschutzgesetz ist kein Gesetz zum Schutz der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, sondern eine Einschränkung. Es treibt die Prostituierten in die Illegalität und somit auch ins Verborgene. Ich will Ihnen auch erklären, warum das so ist. Sie wollen, dass die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sich mit Namen und Anschrift behördlich registrieren lassen. Dann erhalten sie einen Prostituiertenschein. Dieser soll dann regelmäßig überprüft werden und bei Fehlen mit einem Bußgeld geahndet werden. Sie vergessen dabei aber ganz das gesellschaftliche Stigma, das nach wie vor auf diesem Beruf liegt. Können Sie sich vorstellen, wie sozial ausgrenzend es sein muss, sich bei der örtlichen Kommune als Prostituierte registrieren zu lassen, wo jeder jeden kennt? Das ist unzumutbar und eben kein Prostituiertenschutz.

Auch die Betroffenen aus dem Ausland wissen nicht, wer zuhause ihre Post öffnet, während sie nicht da sind. Während die Frauen vorher Tänzerin oder Masseuse als Berufsbezeichnung angeben konnten, ist es fraglich, ob sie im Finanzamtsbescheid jetzt die Bezeichnung Prostituierte führen müssen. Auch das ist demütigend. Und was passiert eigentlich mit den gesammelten Daten? Alles Fragen, die Sie nicht abschließend geklärt haben. Erklären Sie einmal einer Frau, die auf der Straße arbeitet und pro Kunde vielleicht 10 Euro verdient, dass sie alle zwei Jahre möglicherweise 50 Euro zahlen muss. Und damit ist es ja noch nicht genug. Es folgen reihenweise Behördengänge. Auch die geforderten Dokumente und Lichtbilder sind nicht immer vorhanden. Sie können sich ausrechnen, wie viele der Betroffenen auf der Straße sich letztendlich wirklich anmelden werden.

Andere Bundesländer, wie etwa Schleswig-Holstein, erheben im Gegensatz dazu überhaupt keine Gebühren. Vor diesem Hintergrund finde ich den Vorstoß von CDU und SPD, hier 50 Euro anzusetzen, unzumutbar und indiskutabel. Es muss Ihnen auch klar sein, dass Sie damit vor allem Großbordelle fördern. Für die mag die Registrierung ihrer Frauen einfach sein. Auch die festen Preisregulierungen im Bordell lassen die Kosten als hinnehmbar erscheinen. Aber was dort gilt, gilt auf der Straße noch lange nicht. Es wäre an dieser Stelle auch ratsam, die Regierung würde auf die Aids-Hilfe Saar hören, die als einzige Organisation im Ausschuss so kurz vor den Haushaltsberatungen den Mumm hatte, Tacheles zu reden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nun zu dem Repressionsapparat, den Sie dafür schaffen müssen. Da jagen Sie jetzt lieber Prostituierte, die keine Genehmigung haben, statt die Situation der Menschen auf der Straße wirklich zu verbessern. Dies ist im Übrigen auch problematisch für die Polizei. Hat man sich vorher einen guten Draht zu den Sexarbeitenden erarbeitet, um ihnen auf der Straße zu helfen, so führt die Verfolgung nach dem Legalitätsprinzip zu einem eklatanten Vertrauensverlust. Aus Angst vor Kontrollen werden die Prostituierten die offiziellen Straßenmeilen auch wieder meiden, womit man sie wieder ins Verborgene drängt und ihre Situation verschärft. Hier sind sie dann auch für Sozialarbeitende und andere Helfer viel schwerer zu erreichen, und das ist wirklich abstrus. Daher ist es auch fraglich, wie gründlich solche Kontrollen erfolgen werden. Hier sehe ich im Übrigen auch eine gewisse Parallele zu Ihrer Drogenpolitik: Repression statt Prävention.

Begrüßenswert ist jedoch Ihr Vorstoß für Beratungsangebote. Aber warum wollen Sie die Frauen jetzt auch noch dazu zwingen, diese Beratungsangebote anzunehmen? Hier muss dringend ein Umdenken erfolgen. Sie müssen die freiwilligen Beratungsangebote endlich richtig finanzieren und ausbauen. Ich hoffe auch, dass Sie die erwähnten Beratungsangebote wirklich kostenlos lassen und nicht nach 2018 doch noch über eine Gebühr nachdenken.

Zusammenfassend kann man sagen, dass dieses Gesetz die Situation der Prostituierten eklatant verschärfen wird. Es schwächt das Selbstbestimmungsrecht und lässt den Staat lieber Bußgelder verteilen, statt Menschenhandel und Zuhälterei zu bekämpfen. Deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab. Und Sie sollten sich lieber Gedanken machen, wie man dieses Gesetz noch so schadensminimierend wie nur möglich umsetzen kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Dagmar Heib.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, Herr Kollege Lander, mit Ihrem Beitrag haben Sie gerade das gemacht, was Sie eigentlich anprangern. Sie haben nämlich die Stigmatisierung aller derer, die in diesem Gewerbe als Männer oder als Frauen unterwegs sind, genauso verschärft, wie Sie uns das vorwerfen.

In der Frage, über die wir heute hier diskutieren, geht es zunächst einmal ganz formal darum, wie das Bundesgesetz, zu dem Sie sich ja ganz ausführlich

äußern, hier im Saarland umgesetzt wird. Die Diskussion um das Bundesgesetz wurde in Berlin geführt. Es wurde im vergangenen Jahr im Juli im Bundestag verabschiedet. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass das Prostituiertenschutzgesetz dazu beiträgt, die Männer und Frauen besser vor Ausbeutung, Gewalt und Zwang zu schützen. Die Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen werden durch dieses Gesetz gestärkt. Das Gesetz zielt darauf ab, fachgesetzliche Grundlagen für verträgliche Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Es zielt darauf ab, Kriminalität in der Prostitution, wie zum Beispiel Menschenhandel oder Gewalt gegen Prostituierte, die Ausbeutung von Prostituierten und darüber hinaus auch Kriminalität wie Zuhälterei, zu bekämpfen.

Das Gesetz hat zwei zentrale Elemente, und zwar die Anmeldepflicht für Prostituierte und die Erlaubnispflicht für Bordellbetreiber. Mit der Anmeldepflicht geht einher, dass die Menschen, die in der Prostitution tätig sind - in großer Mehrheit sind das nun einmal Frauen -, nicht weiter in der anonymen Masse verbleiben. Vielmehr haben sie die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen. Deshalb gibt es auch verpflichtende Beratungsangebote. Sie können außerhalb des Milieus Rat suchen und diese Angebote nutzen. Informationen über Rechte oder auch Unterstützungsangebote stärken die Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen. Durch diese verpflichtenden Beratungsangebote wird der Zugang entsprechend verbessert. Und für die Jüngeren, für die 18- bis 21-Jährigen, hat der Staat noch eine besondere Pflicht in diesem Bereich vorgesehen. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, dass man dort verkürzte Rückmeldefristen oder auch Beratungsintervalle ansetzt.

Meine Damen und Herren, die Erlaubnispflicht, die ja für alle Formen der gewerblichen Prostitution vorgesehen ist, gibt zu erfüllende Mindestanforderungen vor. Das ist gekoppelt an eine Beurteilung der Zuverlässigkeit des Betreibers, auf deren Grundlage entschieden wird. Es geht dabei um das Verbot von menschenunwürdigen, ausbeuterischen Betriebskonzepten, und es geht auch um die Prüfung der Einhaltung der verbindlichen Mindeststandards für Prostitutionsstätten.

Das alles sind Aufgaben, die aus dem Bundesgesetz erwachsen sind und für die wir im Saarland nun schauen müssen, wie wir sie umsetzen. Wir müssen überlegen, wie wir dieses Gesetz in unserem Lande vollziehen können. Dafür haben wir dieses Ausführungsgesetz, das heute in Zweiter Lesung diskutiert wird, auf den Weg gebracht.

Nach diesem Gesetz wird der Regionalverband die zuständige zentrale Behörde für die persönliche Anmeldung der Prostituierten. Es ist eben nicht, wie Sie sagten, Herr Lander, jede einzelne Kommune dafür zuständig. Lesen Sie das bitte im Gesetzent

wurf nach! Dann können wir noch einmal darüber reden, dann können Sie das auch besser beurteilen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der Regionalverband ist auch die Behörde, die Informations- und die Beratungsgespräche durchführt und die die auf zwei Jahre befristete Anmeldebescheinigung ausstellt. Diese Anmeldebescheinigung wird in der Regel nach zwei Jahren noch einmal zur Verlängerung anstehen. Der Regionalverband ist auch die Behörde, die die gesundheitliche Beratung durchführt. Der Regionalverband ist darüber hinaus als zentrale Behörde auch zuständig für die Erlaubnis und für die Kontrollbereiche im Zuge des Prostituiertenschutzgesetzes. Meine Damen und Herren, er ist zuständig für das gesamte Genehmigungsverfahren und natürlich auch für die im Gesetz erwähnten Überwachungskontrollen. Das ist der Regelungstatbestand des Ausführungsgesetzes.

Es gab ja eine Anhörung, in der der Regionalverband selbst vertreten war. Der Landkreistag hat auch in Vertretung für den Regionalverband - dort angeregt, hinsichtlich der Überwachungsbefugnisse zusätzlich die Vollzugspolizei ins Gesetz aufzunehmen. Das ist eine sinnvolle Ergänzung, die wir aufgenommen und in den Abänderungsantrag eingebunden haben. Es ist aber grundsätzlich zu sagen, dass das Prostituiertenschutzgesetz nicht geeignet ist - und auch gar nicht die Aufgabe hat -, andere gesetzliche Grundlagen, die bestehen und die gerade auch die Einsatzmöglichkeiten der Vollzugspolizei betreffen, außer Kraft zu setzen. Es ging um eine Klarstellung, und deshalb ist die Aufnahme in den Gesetzentwurf auch richtig.

Den Regionalverband als zentrale Behörde für die Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz vorzusehen, das ist meines Erachtens eine sachgerechte Entscheidung. Es gab sogar einen Beschluss des Landkreistages, der sich im Vorfeld dazu schon geäußert hat: Wenn eine zentrale Behörde geschaffen werden soll, so sollte der Regionalverband diese Aufgabe übernehmen. Wenn Sie gestatten, Herr Präsident, zitiere ich aus der Begründung in der Stellungnahme des Regionalverbandes zur Anhörung: „Ein Großteil der Bordelle befindet sich im Einzugsgebiet des Regionalverbandes Saarbrücken. Wohnungs- und Straßenprostitution finden vorwiegend innerhalb der Landeshauptstadt Saarbrücken und des Regionalverbandes Saarbrücken statt, das betrifft sowohl die weibliche als auch die männliche Prostituiertenszene. Externe Beratungsstellen wie ALDONA und BISS sind mit ihrem Hauptwirkungsgebiet aus diesem Grund innerhalb der LHS Saarbrücken angesiedelt.“

Meine Damen und Herren, ich denke, es ist deutlich geworden, dass die Entscheidung für die Festlegung des Regionalverbands als zentraler Behörde die

(Abg. Heib (CDU) )

richtige Entscheidung ist. Man muss dem Regionalverband auch danken, dass er diese Aufgabe übernommen hat. Sinnvoll ist das in jedem Fall, denn der Regionalverband bietet schon viele Beratungsstrukturen an, sodass sich uns mit der gefundenen Lösung auch die Möglichkeit bietet, Doppelstrukturen zu vermeiden. Ich glaube, es ist deutlich geworden: Die Entscheidung für den Regionalverband ist richtig.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

In der Anhörung angesprochen und auch im Gesetzentwurf in der Begründung zugrunde gelegt wurden Zahlen, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf das Saarland heruntergebrochen wurden. Für das Saarland ergibt sich danach die Zahl von 2.422 Menschen, die in der Prostitution tätig sind. Es ist in der Anhörung allerdings deutlich geworden, dass diese Zahl allgemein als zu hoch empfunden wird. ALDONA und auch andere gehen schätzend von einer Zahl von weniger als 1.000 Prostituierten bei uns im Saarland aus. Angesichts dessen muss man abwarten, wie sich das Anmeldeverhalten in den kommenden Monaten tatsächlich entwickeln wird. Da wird sich in den nächsten Monaten noch einiges tun. Ebenso muss sich noch zeigen, ob die geschätzte Zahl von 150 erlaubnispflichtigen Prostitutionsgewerben letztlich bestätigt wird.

Diese Zahlen sind auch mit Blick auf die Kosten bedeutsam. Es ist ein gutes Vorgehen, angesichts der Unwägbarkeiten bei der Berechnungsgrundlage die Kostenfolgen einer zeitnahen Überprüfung zu unterziehen. Als erster Stichtag einer Überprüfung wurde der 30. September des kommenden Jahres gewählt, danach wird alle drei Jahre das Ganze noch einmal überprüft. Es wurde ja erwähnt, dass hier das Konnexitätsprinzip zur Anwendung komme. In der Begründung ausdrücklich erwähnt wird, dass die Differenz zwischen notwendigen Ausgaben des Regionalverbandes und den möglichen Einnahmen aus der Gebühr als Belastungsausgleich dem Regionalverband erstattet wird.

Ich möchte nun noch kurz auf Ihren Abänderungsantrag eingehen, Herr Lander. Die Koalitionsfraktionen werden Ihren Antrag ablehnen. Ich möchte das kurz begründen, es ist eigentlich ganz eindeutig: Nach dem Saarländischen Gebührengesetz sind für Amtshandlungen Gebühren zu erheben. Das ist unsere hiesige Rechtsgrundlage. Wir bewegen uns zudem im Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die ebenfalls Vorschriften enthält, wonach sämtliche Gebühren nach dem Grundsatz der Kostendeckung zu bemessen sind.

Sie haben Schleswig-Holstein angeführt, wo keine Gebühr erhoben werde. Nach meiner Kenntnis sind es derzeit drei Bundesländer, die keine Gebühren erheben - alle anderen Bundesländer haben sich be

reits für die Erhebung von Gebühren entschieden oder arbeiten an den Grundlagen für die Erhebung von Gebühren, werden Gebühren erheben. Das sind Gebühren der unterschiedlichsten Art: Es wird eine Anmeldegebühr erhoben, es werden Gebühren für die Beratung erhoben, für die gesundheitliche Beratung, für soziale Beratung. Dabei werden Beträge von 35 und 40 Euro genannt allein für die Beratungsleistung, zuzüglich der Anmeldegebühr. Ich darf erinnern, dass das Saarland nach wie vor Haushaltsnotlageland ist, wir bewegen uns mit den gefundenen Regelungen im Konzert der Bundesländer. Wenn wir vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die rechtlichen Grundlagen verantwortungsvoll handeln wollen, können wir also gar nicht anders, als grundsätzlich ebenfalls eine Gebühr zu erheben. Und auch nur das ist im Gesetz geregelt.

Auch im Rahmen der Anhörung wurde noch einmal die Höhe der Gebühren diskutiert. Dazu ist grundsätzlich zu sagen, dass wir diese ja nicht im Gesetz festlegen. Sie wird vielmehr nach Inkrafttreten des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung des zuständigen Ministeriums in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen ausgearbeitet. Unstrittig ist die Gebühr für die Bordelle; dazu wurde allenfalls gesagt, sie sei noch zu niedrig, sie könnte höher angesetzt sein. Uns allen geht es aber in diesem Zusammenhang in erster Linie um die Gebühr für die Anmeldung der Prostituierten. Dabei geht es uns auch gar nicht so sehr um die taffe Frau, die in ihrem Selbstbestimmungsrecht entschieden hat, mit der Prostitution als Gewerbe ihr Einkommen sichern zu wollen, und die diesen Weg auch selbstbestimmt geht. Uns geht es vielmehr in erster Linie um die Frauen und Männer, die diesen Weg aus Notlagen heraus gehen müssen, die teilweise eine Wahl hatten, oftmals aber eben keine Wahl hatten, diesen Weg zu gehen. Um diese Menschen machen wir alle uns Gedanken.

Rufen wir uns noch einmal die Anhörung in Erinnerung, die Stellungnahme von ALDONA, die uns allen ja auch schriftlich vorliegt. Ihnen allen, meine Damen und Herren, ist ALDONA bekannt. ALDONA hat zwei Beratungsstellen, eine Beratungsstelle für Prostituierte und eine Beratungsstelle für Migrantinnen, deren Zielgruppe auch Betroffene des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sind. Wir alle wissen, ALDONA bezieht klare Positionen, ALDONA ist dicht an den Frauen dran, am Milieu. Von daher ist ALDONA auch immer wieder ein guter Gesprächspartner. Ich möchte an der Stelle die Arbeit von ALDONA ausdrücklich loben. Ich freue mich auch, dass die Arbeit fortgeführt werden kann - bei den kommenden Haushaltsberatungen wird uns das begegnen. Das ist mir hier ein persönliches Anliegen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Heib (CDU) )

ALDONA hat in der Anhörung die Höhe der Anmeldegebühr im Zusammenhang damit hinterfragt, dass sie auch bei Wiederholungsanmeldungen anfallen soll. Die Gebühr, die im Gesetzentwurf genannt ist, beträgt 50 Euro. ALDONA meinte, dies sei akzeptabel, meinte aber, sie dürfte nicht bei der Verlängerung immer wieder mit 50 Euro aufschlagen, das wäre nicht angemessen. Aber ALDONA hält grundsätzlich die Erhebung einer Gebühr für angemessen.

Wir müssen uns vor Augen halten: Das Anmeldeverfahren ist eine Amtshandlung, und legal tätige Prostituierte erzielen aus ihrer Tätigkeit Einnahmen und sind auch steuerpflichtig. Sie erhalten mit dieser Bescheinigung eine bundesweit gültige Bescheinigung. Das hat ja einen Wert. Und - das ist ganz wichtig wir werden keine Gebühren für die Beratung erheben! Das ist eine deutliche Aussage gewesen. In diesem Zusammenhang kann ich mir vorstellen, dass, wenn es zu einer Gebühr kommen wird, die sich vielleicht um 35 Euro herum bewegen wird und die auch bei der Verlängerung erhoben wird, und wenn die gesundheitliche und soziale Beratung weiterhin kostenfrei bleiben werden, wir hier einen gangbaren Weg einschlagen, der die Interessen aller Beteiligten abwägt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich hoffe auch, dass die Anmeldung dann Akzeptanz bei allen Beteiligten findet. Ich denke, das werden wir in den nächsten Monaten erfahren, dann werden wir bei Gelegenheit auch noch einmal darüber diskutieren können. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die AfD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Rudolf Müller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Gegenargumenten zu diesem Gesetz hat die LINKE heute schon einiges Bedenkenswerte, Wichtige und Richtige gesagt. Insbesondere ist damit zu rechnen, dass durch dieses Gesetz die Prostitution weiter in die Illegalität gedrängt wird. Auch wir, die AfD, lehnen dieses Gesetz ab, aus mehreren Gründen. Erstens, weil das zugrunde liegende Bundesgesetz mal wieder ein Bürokratiemonster aus sage und schreibe 38 Paragrafen ist, in denen es dem Staat um Genehmigungen, Pflichten und Steuern geht, aber auch um skurrile Dinge wie Kondompflicht und Geldstrafen bis 50.000 Euro bei Zuwiderhandlung. Auf Prozesse dazu kann sich die Regenbogenpresse jetzt schon freuen.

Zweitens können wir nicht zustimmen, weil mit diesem Bundesgesetz und dem Ausführungsgesetz das sogenannte Konnexitätsprinzip nach Artikel 104a Grundgesetz verletzt wird. Zwar wird das Konnexitätsprinzip zwischen Land und Gemeinden gewahrt - der Regionalverband bekommt das nötige Geld vom Land. Das war gestern Abend auch beim Saarländischen Städte- und Gemeindetag zu hören, dort ist man durchaus mit dieser Regelung zufrieden, Weiteres kümmert einen dort nicht. Aber das Land bekommt vom Bund, der das zugrunde liegende Gesetz ja erlassen hat, nichts! Das führt zu Kosten von geschätzt circa 260.000 Euro, und wenn die Wünsche der LINKEN wahr würden, wonach die Gebühren für die Betroffenen erlassen werden sollen, wären es sogar circa 330.000 Euro, die jährlich am Land hängen bleiben würden.

Drittens lehnen wir dieses Gesetz ab, weil ein großer Teil der Betroffenen nichts wissen will von den ganzen neuen Regelungen - Erlassen, Pflichtausweis mit Lichtbild, persönlichen Daten, Kosten und Kontrollen. Apropos Kontrollen: Die sollen letztlich an der Polizei hängen bleiben, die, wie wir ja alle wissen, schon lange unterbesetzt und überbelastet ist. Aus all diesen Gründen, die sich noch weiter ausführen ließen, lehnen wir von der AfD dieses Gesetz ab.