Drittens lehnen wir dieses Gesetz ab, weil ein großer Teil der Betroffenen nichts wissen will von den ganzen neuen Regelungen - Erlassen, Pflichtausweis mit Lichtbild, persönlichen Daten, Kosten und Kontrollen. Apropos Kontrollen: Die sollen letztlich an der Polizei hängen bleiben, die, wie wir ja alle wissen, schon lange unterbesetzt und überbelastet ist. Aus all diesen Gründen, die sich noch weiter ausführen ließen, lehnen wir von der AfD dieses Gesetz ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem zur Abstimmung stehenden Saarländischen Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz setzen wir die Rahmenbedingungen, Prostituierte besser als bisher vor Ausbeutung, Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen. Dabei hat das Bundesgesetz zwei Kernelemente. Erstens. Der Bundesgesetzgeber sieht die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Formen der gewerblichen Prostitution vor. Durch die Einführung verbindlicher Mindeststandards für Prostitutionsstätten, besondere Anforderungen an Zuverlässigkeit des Betreibers sowie dem Verbot von menschenunwürdigen Betriebskonzepten sorgen wir für mehr Transparenz des Prostitutionsgewerbes und setzen uns für den besseren Schutz der Prostituierten ein.
Zweitens: Weiterhin sieht der Gesetzentwurf des Bundes die Einführung einer Meldepflicht sowie eine gesundheitliche und soziale Pflichtberatung für Prostituierte vor. Gerade die Beratungsangebote sollen der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Prostituierten dienen. Sie sollen über Rechte informie
ren und Unterstützungsangebote machen. Wir schaffen dadurch einen Ansprechpartner für Notlagen über das erste Beratungsgespräch hinaus. Gerade jüngere Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren sind überdurchschnittlich oft Opfer von Ausbeutung und Gewalt, sie sind besonders schutzbedürftig. Das Prostituiertenschutzgesetz trägt diesem Umstand durch kürzere Rückmelde- und Beratungsintervalle für diese Gruppe Rechnung.
Für uns als Landesgesetzgeber ergibt sich daraus folgender Regelungsbedarf: Mit der Festlegung einer Behörde für die Anmeldung sowie einer Behörde zum Angebot einer gesundheitlichen Beratung soll die Erfassung der Prostituierten erfolgen sowie rechtliche, gesundheitliche und soziale Beratung angeboten werden. Eine Erlaubnis- und Kontrollbehörde soll in Zukunft für das gesamte Genehmigungsverfahren inklusive der gesetzlich normierten Überwachungsbefugnisse geschaffen werden. An dieser Stelle gilt es dem Regionalverband Saarbrücken zu danken, der für die aus dem Bundesgesetz normierten Aufgaben im Saarland zuständig sein wird. Ich bin mir sicher, dass diese Entscheidung sinnvoll ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz hält die Landesregierung Wort. Alle durch das Bundesgesetz normierten Aufgaben werden bei strikter Anwendung des Konnexitätsausführungsgesetzes an den Regionalverband Saarbrücken übertragen. Die jahrelange Praxis, als Land den Kommunen Aufgaben zu übertragen, diese aber nicht ausreichend dafür finanziell auszustatten, ist damit durchbrochen.
Bei der Berechnung der voraussichtlichen finanziellen Belastung stehen wir allerdings vor dem Problem, dass es bislang keine belastbaren statistischen Daten über die Anzahl der in der Prostitution tätigen Personen und über das Prostitutionsgewerbe gibt. Daher wurde auf eine Folgekostenabschätzung auf Basis der im allgemeinen Teil des Bundesgesetzes genannten Schätzungen des Erfüllungsaufwands der Verwaltung im Bundesgebiet zurückgegriffen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Rechtsverordnung zur Regelung der Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Es wurde nach einer eigenständigen Folgekostenabschätzung für die gesundheitliche Beratung von einem jährlichen Mehraufwand von 50 Prozent im Vergleich zu den Zahlen in der Begründung des Bundesgesetzes ausgegangen. Wir folgen dieser Auffassung und haben uns aufgrund der dargestellten Unwägbarkeiten hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen und des entfallenen Ausgleichs ab 2018 auf eine zeitnahe Evaluation der Folgekostenabschätzung verständigt.
gen, wie viele Menschen in Deutschland der Prostitution nachgehen, variieren erheblich, von 200.000 bis 700.000. Das hatte lange Zeit zur Folge, dass sich eine gesetzgeberische Regelung hin zu mehr Transparenz und zu einem besseren Schutz der Prostituierten schwierig gestaltete. Mit der verpflichtenden Anmeldung werden wir in Zukunft einen deutlich besseren Blick auf die Prostitution im Land haben, der eigentlich längst überfällig ist.
In der Anhörung zum Prostituiertenschutzgesetz im zuständigen Ausschuss wurde die Erhebung von Gebühren im Rahmen des Anmeldeverfahrens von mehreren Organisationen kritisiert. Die Erhebung von Gebühren der Verwaltung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen ist gängige Praxis. Wir haben aber entgegen anderen Bundesländern dafür Sorge getragen, dass die verpflichtenden sozialen und gesundheitlichen Beratungsleistungen gebührenfrei bleiben. Da wir aber der Meinung sind, dass eine zu hohe Gebühr tendenziell überwiegend Straßenprostituierte belastet, haben wir uns gemeinsam mit der Koalitionsfraktion auf eine Anmeldegebühr von 35 Euro verständigt, anstatt der ursprünglichen 50 Euro. Was die Kritik an der mehrmaligen Erhebung der Gebühren angeht, hätten wir uns auch vorstellen können, die Gebühren nur bei der ersten Anmeldung zu erheben. Der nun gefundene Kompromiss muss hinsichtlich seiner Wirkung in der Praxis evaluiert werden. Wichtig ist, dass Gesundheitsund Sozialberatungen kostenfrei bleiben. Mit der Erhebung von Gebühren orientieren wir uns im Übrigen an der überwiegenden Zahl der anderen Bundesländer: Mit 35 Euro bei der Anmeldung bewegen wir uns in einem moderaten Rahmen im Vergleich zu Rheinland-Pfalz, wo für die Anmeldung 30 Euro und für die Gesundheitsberatung 40 Euro - macht summa summarum 70 Euro - und im Vergleich zu Bayern, wo für die Anmeldung 35 Euro, für die Gesundheitsberatung 35 Euro und für die Sozialberatung 35 Euro erhoben werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Prostituiertenschutzgesetz leistet einen entscheidenden Beitrag zu besseren Arbeitsbedingungen der Prostituierten im Saarland. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Ausführung schaffen wir als Landesgesetzgeber die nötigen Rahmenbedingungen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ein paar Dinge zur Klarstellung. Liebe Frau Kollegin Heib, wenn ich die Bundeslän
der durchzähle, dann komme ich aus dem Kopf alleine auf fünf Bundesländer, wo keine Gebühr erhoben wird, unter anderem Thüringen, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Sie sehen also, vor allen Dingen auch Bundesländer, in denen die LINKE an der Regierung beteiligt ist.
Dann sagten Sie selbst, dass die meisten Prostituierten im Regionalverband zu finden sind, also verstehen Sie sicherlich meine Ausführungen zu der örtlichen Kommune. Zudem ist der Regionalverband momentan in einer schwierigen Situation, weil Sie permanent am Rumeiern sind. Sie sagen in Ihrer Begründung, wir wollen alle zwei Jahre 50 Euro erheben, andererseits sagen Sie dann wieder, wir machen eine einmalige Anmeldegebühr von 50 Euro. Der Regionalverband weiß also nicht, wo er genau dran ist. Des Weiteren haben Sie beim Saarländischen Städte- und Gemeindetag von Frau Beckmann-Roh selber gehört, dass man auch dort das Finanzierungsmodell als sehr kritisch ansieht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie noch einmal: Treiben Sie die Frauen nicht in die Illegalität! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein paar Worte zum vorliegenden Gesetzentwurf aus der Sicht einer Saarbrückerin. Wenn von Prostitution im Saarland die Rede ist, denken viele sofort an Saarbrücken. Vor ein paar Jahren, 2014, wurde Saarbrücken regelrecht überrollt, was an der Grenzlage zu Frankreich liegt, damals war es die Hauptstadt der Prostitution. In Frankreich war bis 2016 der Straßenstrich verboten, und seit 2016 ist Prostitution generell verboten. Das bedeutet natürlich, dass viele Franzosen dieses Geschäft bei uns in Anspruch nehmen.
2014 war der Straßenstrich in Saarbrücken auf einer Gesamtlänge von 547 km zulässig. Das war noch eine Sperrbezirksverordnung aus dem Jahre 1972, in der es nur eine kleine Ausnahme im Innenstadtbereich der Stadt Saarbrücken gab. Damals hat sich Oberbürgermeisterin Charlotte Britz mit einigen Expertinnen und Experten zusammengesetzt und eine neue Sperrbezirksverordnung für die Stadt Saarbrücken auf den Weg gebracht, die weniger als 3 km Straßenstrich zulässt. Das heißt also, von 547 km auf weniger als 3 km und zwar auf drei Straßenabschnitte eingedämmt. Diese Eindämmung auf wenige Straßenabschnitte sollte eine bessere Kontrollierbarkeit durch die Polizei zur Folge haben. Das gilt natürlich nur, wenn die Polizei auch die Manpower
dazu hat und in der Lage ist, das in Saarbrücken durchzuführen. Aktuell ist es aufgrund der Unterbesetzung der Polizei etwas problematisch. Unser Innenminister ist im Moment nicht da, aber er ist sich der Lage sicherlich bewusst, dass noch einiges verbessert werden muss.
Zugelassen ist der Straßenstrich in Saarbrücken nur noch in einem Teil der Dudweiler Landstraße, in einem Teil im Deutschmühlental und in einem Teil der Hochstraße. Zudem wurde die Straßenprostitution nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich eingegrenzt. Das alles hat zu einem Rückgang der Straßenprostitution geführt, wie uns ALDONA sagt. Damals waren circa 200 Frauen in Saarbrücken auf dem Straßenstrich, jetzt werden es noch circa 40 sein. Und ich halte die Straßenprostitution für die schlechteste Art der Prostitution. Der Kondomzwang, der seit 2014 im Saarland besteht und nun auch im Bundesgesetz geregelt ist, wurde damals sehr belächelt, ich muss sagen, anfangs auch von mir. Ich habe mich eines Besseren belehren lassen, denn die Kondompflicht gibt Frauen ein Argument an die Hand, den Wunsch nach ungeschütztem Verkehr abzuschlagen. Die Prostituierten berichten, dass drei von vier Freiern, ich wollte es gar nicht glauben, ungeschützten Verkehr wünschen. Wer nun auf ungeschütztem Verkehr besteht, der macht sich strafbar, und das wird teuer, zu Recht sehr teuer.
Ein Teil des neuen Gesetzes ist auch die verpflichtende Gesundheitsberatung. Die Einführung haben wir alle bereits 2014 im Saarland gefordert, nun hat unsere Forderung Eingang ins Bundesgesetz gefunden. Es ist richtig, dass der Regionalverband Saarbrücken nach dem vorliegenden Ausführungsgesetz Anmeldebehörde und Erlaubnisbehörde für die Clubs und Bordelle wird, und auch für die gesundheitliche Beratung zuständig ist. Das ist gut so, verfügt doch der Regionalverband im Bereich der Prostituiertenprävention über langjährige Erfahrungen, seit 1953. Es wurde eben schon gesagt, ein Großteil der Bordelle befindet sich auch im Einzugsbereich des Regionalverbands.
Gut ist auch, dass so gut wie alle Themen und Fragen rund um Prostitution in einem Haus besprochen werden können. Es ist klar, dass hier Anonymität und Diskretion eine wichtige Rolle spielen. Die Betreuung an einer Stelle, dieser vereinfachte Weg, garantiert dies auch für die Frauen. Der Regionalverband hat dies bei der Aids-Beratung auch schon jahrelang praktiziert. Der Regionalverband ist startklar, wie mir die Frauen und Männer dort sagen, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eingearbeitet. Sie warten nur darauf, dass das Gesetz in Kraft tritt.
nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz kostenfrei. Lediglich für die Anmeldung soll die Gebühr - wir haben eben gehört, es wird dem gefolgt, was auch der Regionalverband in der Anhörung gefordert hat - 35 Euro betragen. Diese beinhaltet die rechtliche Beratung und die Ausfertigung der Anmeldebescheinigung und gegebenenfalls auch die Ausstellung der Alias-Bescheinigung.
Da bin ich übrigens bei Ihnen, Herr Lander. Sie haben eben von einem Thema gesprochen, bei dem Sie sich nicht so gut auskennen. Wenn Sie nämlich von Diskriminierung sprechen und sagen, die Frauen müssten überall ihren Namen nennen, dann ist das falsch. Die Frauen können sich eine Alias-Bescheinigung ausstellen lassen. Diese Alias-Bescheinigung ist eine „pseudonymisierte Bescheinigung“, die die wahre Identität der Frauen nicht angeben muss. Mit dieser Bescheinigung kann man im Bordell oder Club seine Tätigkeit aufnehmen. Sogar bei der Polizei kann sie vorgezeigt werden. Sie müssen natürlich ihren Ausweis dabei haben, aber die Polizei ist diskret genug, dort dann nicht den wahren Namen zu nennen. Also ist das Unsinn, was Sie hier erzählt haben, dass diese Anmeldung zu einer Diskriminierung führt.
Über die Fachberatungsstellen wie das Drogenhilfezentrum „Le Trottoir“ und „BISS“ wird aktuell mit Handzetteln auf die Neuregelungen im Straßenstrich und in den Bordellen hingewiesen. Der Regionalverband erhält einen Belastungsausgleich - darüber ist auch schon gesprochen worden -, der natürlich ausreichend sein muss. Wir haben hier ein striktes Konnexitätsprinzip, das in der Verfassung verankert ist. Das wird auch ausreichend sein.
Da bin ich mir ganz sicher, Frau Ministerin. Richtig ist auch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, dass die Vollzugspolizei auch Überwachungsbehörde ist. Das kann ja der Regionalverband gar nicht leisten.
Damit muss die Umsetzung der Neuregelungen kontrolliert werden. Das muss von der Polizei erfolgen. Wir hoffen, dass dieses Gesetz die Prostituierten besser schützt und unterstützt. Manuela Schwesig hat einmal gesagt: In Deutschland ist es schwieriger, eine Pommesbude zu eröffnen als ein Bordell. - Mit dem neuen Gesetz ist dies nicht mehr so. Das Gesetz geht jetzt in den Praxistest und wie alles und jedes kann es natürlich auch bei Bedarf nachgebessert werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Isolde Ries hat jetzt sehr viel ausgeführt, das ich nicht wiederholen will. Vielen Dank an der Stelle noch einmal, liebe Isolde, gerade auch, weil du darauf hingewiesen hast, dass die Landeshauptstadt Saarbrücken in dem Bereich ebenfalls Verantwortung übernimmt, weil sie auch dazu verpflichtet ist. Ich nenne nur das Stichwort Sperrbezirksverordnung, das in dem Zusammenhang aufgegriffen wurde.
Hier sehen wir ja, dass im gesetzlichen Bereich mehrere Verantwortung tragen und dass auch das Zusammenwirken derjenigen, die gemeinsam Verantwortung tragen, funktioniert. Es sind noch weitere Verbände und Stellen genannt worden, die im Interesse der betroffenen Männer und Frauen unterwegs sind. Ich glaube, das ist eine gute Sache. Es zeichnet das Land auch in diesem Fall wieder aus, dass alle Stellen im Interesse unserer Menschen, unserer Frauen und Männer, die mit dem Thema auch befasst sind, zusammenwirken. Dass das so gut funktioniert, dafür an alle meinen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Prostituiertenschutzgesetz ist eigentlich ein Thema, über das nicht jeder gerne diskutiert oder sich unterhält, weil es etwas schwierig ist. Aus dem Grund darf ich vielleicht zwei oder drei Vorbemerkungen machen, bevor ich eine Zusammenfassung aus meiner Sicht mache.
Erstens. Die AfD hat hier gesagt, wir reden von einem Bürokratiemonster und deshalb lehne sie das ab. Sie haben noch kein Bürokratiemonster gesehen, Herr Müller! Da müssen Sie erst noch abwarten. Wenn Sie noch ein bisschen länger hier sind, dann werden Sie andere Gesetze sehen. Dieses ist sehr überschaubar, sehr deutlich und redet nicht nur von Kondomen, sondern wir reden über die Frauen, die es betrifft. Ich weiß nicht, ob jeder weiß - ich weiß es auch nicht -, wie viele Prostituierte nicht freiwillig ihren „Dienst“ tun, nicht nur im Bordell, nicht nur auf der Straße, auch in Hinterzimmern. Vielleicht kann man es noch entdecken, wenn eine Lampe am Fenster brennt und wir glauben, da könnte etwas sein.
Aus dem Grund ist es gut so, dass am 01. Juli dieses Jahres das Prostituiertenschutzgesetz auf Bundesebene verabschiedet wurde, und zwar sehr deut
lich, sehr genau, sehr überschaubar. Warum und weshalb ist es gemacht worden? - Damit die 16 Bundesländer sich darauf einstellen können. Wir wollen vor Ausbeutung schützen. Wir wollen die Frauen vor Gewalt schützen. Wir wollen sie vor sexuellem Missbrauch schützen und verträgliche Arbeitsbedingungen schaffen.
Deshalb haben wir nicht ohne Grund als Saarland vor zwei Jahren auch die anonyme Spurensicherung eingeführt, damit genau diese Frauen und andere Frauen, denen sexuelle Gewalt geschieht, auch den Mut dazu haben, Anzeige zu erstatten, den Mut dazu haben, innerhalb der zehn Jahre, in denen wir das geschaffen haben - dafür danke ich der Großen Koalition, dass sie das mitgetragen hat -, zur Polizei zu gehen und zu sagen, dieser Mann hat mir Gewalt angetan. Das kann bei Prostituierten sein, sexuelle Gewalt kann aber auch jeder Frau widerfahren. Deshalb ist es gut, dass wir dieses Gesetz haben.
Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Regulierung des Prostitutionsgewerbes und den Schutz der in der Prostitution tätigen Personen festgelegt und uns, die Länder, verpflichtet, die entsprechenden Regelungen umzusetzen. In dieser Verantwortung haben wir Ihnen vor einigen Wochen auch diesen Gesetzentwurf zur Durchführung von Aufgaben nach diesem Gesetz vorgelegt. Ich darf mich heute wiederholen. Wenn ich mir meine Einbringungsrede noch einmal ansehe, bin ich sehr froh, dass es uns im Saarland gemeinsam gelungen ist, einen Regelungsvorschlag zu finden das ist in der Tat nicht in jedem Bundesland so -, der aus unserer Sicht den Interessen aller Beteiligten auch wirklich gerecht wird. Er sieht vor, dass alle durch das Bundesgesetz normierten Aufgaben bei strikter Anwendung des Konnexitätsausführungsgesetzes - Frau Abgeordnete Heib hat es eben sehr deutlich gemacht - an den Regionalverband Saarbrücken übertragen werden.
In meiner ersten Rede, der Einbringungsrede, habe ich gesagt, dass ich zuversichtlich bin, dass dieser Regelungsvorschlag auch Ihre Zustimmung finden wird. Es war der Vorschlag des Regionalverbands, nicht unser direkter Vorschlag. Mein Eindruck ist, dass dies, was die Ausgabenübertragung an den Regionalverband betrifft, auch insgesamt so der Fall ist. An dieser Stelle meinen herzlichen Dank an den Regionalverband. Frau Abgeordnete Ries, Sie haben recht. Man hat dort die Erfahrungswerte. Man weiß, wie man damit umgeht. Man kann beraten und kann auch diesen Frauen helfen. Wir alle wissen ja noch gar nicht, welche Zahl an Prostituierten zu uns kommen wird. Auch das ist eine Dunkelziffer nicht nur hier im Saarland, sondern bundesweit. Aus dem Grund können wir noch gar nicht richtig sagen, was letztendlich auf uns zukommt.
Es ist mir aber wichtig, noch einen Punkt aufzugreifen, alles andere haben die Kolleginnen vorhin schon angesprochen. Es steht nicht im Detail im Ausführungsgesetz und ist auch dort nicht geregelt, aber zu Kritik vonseiten der angehörten Verbände hat auch die Frage der Gebührenerhebung geführt. Ich will es aus meiner Sicht noch einmal ansprechen. § 3 des Gesetzentwurfes sieht vor, dass für Amtshandlungen im Rahmen des Anmeldeverfahrens sowie im Rahmen des gewerberechtlichen Vollzugs Gebühren erhoben werden. Der Tatbestand der Gebühren für die Erlaubnis und Kontrolle des Prostitutionsgewerbes ist, so denke ich, unstrittig. Von einigen Verbänden wurde aber kritisiert, dass vorgesehen ist, auch für die Anmeldung der Prostituierten eine Gebühr zu erheben. Selbstverständlich haben wir es uns mit dieser Entscheidung nicht einfach gemacht.