Protokoll der Sitzung vom 24.10.2017

Es ist mir aber wichtig, noch einen Punkt aufzugreifen, alles andere haben die Kolleginnen vorhin schon angesprochen. Es steht nicht im Detail im Ausführungsgesetz und ist auch dort nicht geregelt, aber zu Kritik vonseiten der angehörten Verbände hat auch die Frage der Gebührenerhebung geführt. Ich will es aus meiner Sicht noch einmal ansprechen. § 3 des Gesetzentwurfes sieht vor, dass für Amtshandlungen im Rahmen des Anmeldeverfahrens sowie im Rahmen des gewerberechtlichen Vollzugs Gebühren erhoben werden. Der Tatbestand der Gebühren für die Erlaubnis und Kontrolle des Prostitutionsgewerbes ist, so denke ich, unstrittig. Von einigen Verbänden wurde aber kritisiert, dass vorgesehen ist, auch für die Anmeldung der Prostituierten eine Gebühr zu erheben. Selbstverständlich haben wir es uns mit dieser Entscheidung nicht einfach gemacht.

In den Bundesländern, die bereits entsprechende Regelungen getroffen haben, ist das Bild vollkommen unterschiedlich. Nur wenige Länder erheben keine Gebühren, andere wie beispielsweise unser Nachbarland Rheinland-Pfalz und auch Bayern erheben Gebühren nicht nur für die Anmeldung, sondern auch für die gesundheitliche Beratung der Prostituierten. Frau Heib, Frau Ries und die anderen haben bereits erwähnt, dass wir das nicht wollen. Wir wollen es nicht, weil wir diese Frauen zu uns holen wollen. Wir wollen nicht schon für die Beratung von ihnen Geld verlangen. Wir wollen, dass die Beratungsleistungen für die Prostituierten kostenlos sind.

Ich bin aber der Auffassung, dass das Ausstellen der Anmeldebescheinigung, das mit Auslagen und Verwaltungsaufwand verbunden ist, durchaus kostenpflichtig sein darf. Wer freiwillig und legal der Prostitution nachgeht, erzielt Einnahmen und ist somit auch steuerpflichtig. Die in der Kritik stehende Höhe von 50 Euro Anmeldegebühr - Frau Heib, Sie haben es angesprochen -, die in der Gesetzesbegründung als Rechengröße benannt ist, ist keineswegs gesetzlich normiert. Die Gebühren werden in einem besonderen Gebührenverzeichnis festgelegt, das derzeit noch erstellt wird. Ich bin hier in der Tat sehr offen. Wir würden eine Absenkung dieser Gebühren in diesem Rahmen wohlwollend prüfen.

Darüber hinaus hat in den Ausschussberatungen ein Abänderungsantrag eine Mehrheit gefunden, wonach in § 2 Abs. 1 des Gesetzentwurfs klargestellt werden soll, dass die polizeilichen Überwachungsbefugnisse unberührt bleiben. Das hat Frau Ries in aller Deutlichkeit gesagt. Ich möchte nicht noch vieles andere wiederholen. Ich bedanke mich für die guten Beratungen und bitte Sie nun um Ihre Zustimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf. - Ich bedanke mich bei Ihnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

(Ministerin Bachmann)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Drucksache 16/122 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/122 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/122 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die AfDLandtagsfraktion.

Die Fraktion DIE LINKE hat mit der Drucksache 16/124 ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 16/124 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 16/124 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen gestimmt haben die Landtagsfraktionen von CDU, SPD und AfD.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/62. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/62 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/62 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Landtagsfraktionen von CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die Landtagsfraktionen DIE LINKE und AfD.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturreformgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 16/ 64)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich der Ausschussvorsitzenden Frau Abgeordneter Elke EderHippler das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Gerichtsstrukturreformgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze liegt Ihnen als Drucksache 16/64 vor. Es wurde von der Landesregierung am 30. August 2017 in Erster Lesung eingebracht und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.

Durch das Gesetz wird § 17c des bundesrechtlichen Gerichtsverfassungsgesetzes in Landesrecht überführt. Damit werden die Kompetenzen bei der Einbeziehung von Altverfahren in gerichtliche Zuständigkeitskonzentrationen und in Neugliederungen der Gerichtsbezirke ab dem 01. Januar 2018 abschließend geregelt. Zudem werden die bisherigen Standorte der Arbeitsgerichte Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen zum 01. April 2018 am Standort Saarbrücken zusammengelegt. Schließlich erfährt das Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für ITDienstleistungen bezüglich der rechtlichen Legitimation bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eine Klarstellung sowie bei der Besetzung des ITVerwaltungsrates eine Anpassung.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat das Gesetz in seiner Sitzung am 21. September 2017 gelesen und beraten sowie einvernehmlich auf eine Anhörung verzichtet. Er empfiehlt dem Plenum einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, die Annahme des Gesetzes in der vorliegenden Form in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/64 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/64 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Aktionsplan gegen Kinderarmut (Drucksache 16/120)

Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Astrid Schramm das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinderarmut ist nach wie vor eines der gravierendsten Probleme in diesem Land. Nach einer Ende letzten Jahres herausgebrachten Studie lebten im Jahr 2015 in Deutschland 52.000 Kinder in HartzIV-Familien. Das entspricht einer Quote von 14,7 Prozent. Erst gestern wurde eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Kinderarmut vorgestellt. Die Ergebnisse sind erschreckend, denn die Studie bestätigt, dass Kinderarmut in Deutschland ein Dauerzustand ist. Die Studie sagt, der Großteil der Kinder, der von Armut betroffen ist, wächst dauerhaft in Armut auf. Für Kinder und Familien im Grundsicherungsbezug ist es nahezu unmöglich, der Armut zu entkommen. Wer einmal arm ist, wird es auch bleiben. Das ist das Ergebnis der Studie.

Wir hören, dass auf Bundesebene 14,7 Prozent der Kinder in Armut leben, aber die Lage im Saarland ist noch schlimmer. Hier liegt die Armutsquote von Kindern bei 17,6 Prozent. Das bedeutet, dass 25.000 Kinder hierzulande in Hartz-IV-Familien leben. Das ist jedes fünfte Kind! Das ist ein wirklich unhaltbarer Zustand. Dagegen müssen wir dringend etwas unternehmen!

Es kann doch nicht sein, dass wir von Regierungsseite immer wieder zu hören bekommen, wie gut es Deutschland geht. Da werden das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in höchsten Tönen gelobt. Und trotzdem haben wir einen so hohen Anteil von Armen und armen Kindern! Ganz offensichtlich geht es eben nicht allen gut. Dass so viele Kinder unter dieser Ungerechtigkeit leiden müssen, ist beschämend für ein so reiches Land wie Deutschland!

(Beifall von der LINKEN.)

Ich möchte Ihnen vor Augen führen, was es für Kinder bedeutet, in Armut leben zu müssen. Kinder, die in Armut aufwachsen, kommen morgens oft ohne Frühstück in den Kindergarten oder in die Schule. Sie sind aufgrund von Fehl- und Mangelernährung öfter krank. Sie nehmen selten oder gar nicht an Klassenfahrten und anderen Ausflügen teil. Sie besitzen oftmals keinen Schreibtisch zum Erledigen der Hausaufgaben und auch kein eigenes Kinderzimmer. Aufgrund der räumlichen Enge zuhause und Schamgefühlen laden sie seltener Kinder nach Hause ein. Oft feiern sie deshalb auch keine Kindergeburtstage. Das Geld für Geschenke ist knapp. Sie fahren nicht in Urlaub. Sie gehen nicht ins Kino oder in den Zoo. Sie sind auch weniger in Musikschulen oder Sportvereinen aktiv.

Dies alles führt zu einer sozialen Ausgrenzung und zu einem oft geringen Selbstwertgefühl der Kinder, die dadurch mit schlechteren Voraussetzungen in

die Schule gehen, wo sie schließlich selbst bei gleicher Leistung oft schlechter bewertet werden als Kinder aus wohlhabenden Schichten. Ist das nicht traurig, was wir hier vortragen?

Managergehälter und Unternehmensgewinne explodieren, die Wirtschaft floriert, der Reichtum unter den Reichen nimmt immer mehr zu und gleichzeitig gibt es sogar eine sich weiter verschlimmernde Kinderarmut. Das ist nicht zu tolerieren. Es muss dringend etwas getan werden! Alle Kinder haben es verdient, am Wohlstand und am Leben in dieser Gesellschaft teilzuhaben. Damit sich etwas ändert, müssen wir aktiv werden. Es muss endlich gegengesteuert werden. Wir brauchen ein umfangreiches Konzept gegen Kinderarmut! In Ihrem Koalitionsvertrag, meine Damen und Herren von CDU und SPD, ist das Wort Kinderarmut hingegen noch nicht einmal erwähnt, und das angesichts der besonderen Dringlichkeit des Problems im Saarland! Deshalb ist es wichtig, hier schnellstmöglich aktiv zu werden.

Wir halten es in einem ersten Schritt für notwendig, einen speziellen Aktionsplan gegen Kinderarmut in unserem Bundesland aufzulegen. Es reicht nicht, das Thema allein im Gesamtkontext von Armut - also innerhalb des von der Landesregierung angekündigten Aktionsplans gegen Armut - irgendwann und irgendwo am Rande zu behandeln. Bei der Erstellung des Aktionsplans müssen alle Lebensbereiche in den Blick genommen werden, denn Kinderarmut ist vielschichtig. Aus den Feststellungen müssen schließlich mehrdimensionale Lösungsansätze auf verschiedensten Ebenen entwickelt werden. Es müssen Strategien, Konzepte und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut abgeleitet werden.

Daneben muss die Landesregierung auf Bundesebene aktiv werden. Sie muss sich aus unserer Sicht dringend für eine Anhebung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche im Rahmen der sozialen Grundsicherungssysteme einsetzen. Da die Einkommensarmut von Eltern die Hauptursache für Kinderarmut ist, muss außerdem die Ausweitung des Niedriglohnsektors beendet werden. Der Mindestlohn muss ausnahmslos auf ein Niveau gebracht werden, das sowohl im Berufsleben als auch im Alter vor Armut schützt. Leiharbeit und grundlos befristete Jobs müssen endlich verboten werden.

Aber auch im Land können unmittelbar Verbesserungen erreicht werden. Kinderarmut macht sich bereits bei der Betreuung und Bildung der Kleinsten bemerkbar. Nicht alle können sich die hohen Beiträge für die Kinderbetreuung leisten. Nicht alle können sich eine gesunde Ernährung und Verpflegung ihrer Kinder leisten.

Herr Toscani hat heute Morgen in seiner Haushaltsrede vorgetragen, dass gute Bildung von Anfang an

bezahlbar sein muss und gleiche Bildungschancen geschaffen werden. Deshalb plädieren wir für die Abschaffung der Kita-Gebühren, damit wirklich jedes Kind unabhängig von der Größe des Geldbeutels der Eltern eine gute Betreuung und Bildung bekommen kann. Wir setzen uns außerdem für ein kostenfreies, gesundes Mittagessen an den Schulen ein.

Hier hat die rot-rot-grüne Koalition in Saarbrücken 2011 ein gutes Modellprojekt auf den Weg gebracht, bei dem an verschiedenen Schulen bereits jetzt ein kostenloses Mittagessen realisiert werden konnte. Dies gilt es mit Unterstützung von Land und Bund auszubauen. Ziel muss es sein, ein kostenfreies Mittagessen an allen Schulen anbieten zu können.

Dass Kinder in einem der reichsten Länder der Erde in Armut leben müssen und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgegrenzt werden, ist ein Skandal! Deshalb lassen Sie uns hier gemeinsam ein wichtiges Signal setzen, dass wir Kinderarmut als drängendes Problem im Land sehen und dringend etwas dagegen tun. - Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Ich eröffne die Aussprache. - Für die CDU-Landtagsfraktion hat Herr Abgeordneter Alwin Theobald das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind ein großes Glück nicht nur für ihre Eltern, sondern auch für unsere Gesellschaft insgesamt. Das Thema Kinderarmut mit all seinen Facetten bewegt uns deshalb sicherlich alle.

Wenn wir über Kinder sprechen, sprechen wir über die Schwächsten in der Gesellschaft. Kein Kind sucht sich aus, in Armut zu leben. Ich glaube, wir stimmen überein, wenn ich sage: Solange in unserem Land, einem der reichsten Länder der Welt, Kinder in Armut leben, müssen wir weiter Lösungen suchen, wie wir diesen Kindern helfen können.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Diese Absicht eint uns im Grundsatz. Was uns aber - das sage ich in aller Deutlichkeit - bei den Anstrengungen, die Situation für arme Kinder und arme Jugendliche zu verbessern, überhaupt nicht weiterhilft, sind Schaufensteranträge wie der, mit dem wir uns gerade beschäftigen.

Das, was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei, in Ihrem Antrag nun so plakativ fordern, ist doch zwischen den Koalitionsfraktionen längst beschlossene Sache, und das in einer Form, die im

Ergebnis weit mehr Aspekte der Armut umfassen wird, als Ihr Vorschlag es könnte.

Die Öffentlichkeit und die Menschen in unserem Land wissen: Die Bekämpfung von Armut ist ein wichtiger Eckpfeiler im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD hier im Saarland.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Sie fordern einen Aktionsplan gegen Kinder- und Jugendarmut und Sie springen damit deutlich zu kurz.

Bei der Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe ich mich gefragt: Wer ist gemeint, wenn wir von arm reden? Meine beiden zehn Jahre alten Zwillingstöchter antworteten auf meine Frage, arm seien Kinder, die nichts zu essen oder nichts zum Anziehen haben. Meine Frau ergänzte, arm seien auch Kinder, deren Eltern sich nicht richtig um sie kümmern oder sie schlecht behandeln.

Die Hilfsorganisation World Vision definiert den Begriff der Armut auf drei Arten. Die absolute Armut ist existenzbedrohend. Weltweit sind 1,2 Milliarden Menschen betroffen, weil sie nicht in der Lage sind, ihre lebenswichtigen Grundbedürfnisse zu decken. In Deutschland haben wir es im Regelfall mit den beiden anderen Arten der Armut zu tun. Neben der gefühlten Armut, die sich einstellt, wenn sich Menschen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation diskriminiert fühlen, bezeichnet die relative Armut eine Unterversorgung an materiellen und immateriellen Gütern im Vergleich zum Wohlstand der jeweiligen Gesellschaft, in der sie leben. Wir müssen diese Arten von Armut voneinander unterscheiden, um den Betroffenen gerecht zu werden und angemessen helfen zu können.

Laut dem Statistischen Bundesamt gilt bei uns in Deutschland als arm oder als armutsgefährdet, wer ein Einkommen unterhalb eines bestimmten Standards hat. Armutsgefährdet ist, wer weniger als 60 Prozent des Mittelwerts des Pro-Kopf-Einkommens unserer Bevölkerung zur Verfügung hat. Bei uns in Deutschland bedeutet das zum Beispiel: Für eine vierköpfige Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren liegt diese Schwelle bei 1.978 Euro Nettoeinkommen im Monat. Die Zahl ändert sich, wenn ein Elternteil wegfällt. Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern unter 14 Jahren liegt die Armutsschwelle bei 1.507 Euro.