(Prof. Dr. Georg Milbradt, CDU: Ich habe gesagt, er soll genauso, wie er hier geredet hat, in der Dresdner Stadtverordnetenversammlung reden, weil – – Gelächter des Abg. Johannes Lichdi, Grüne)
(Gelächter bei der PDS – Prof. Dr. Georg Milbradt, CDU: Ich habe nur gesagt: Waldschlösschenbrücke. Das weiß er genauso gut wie Sie.)
Gut, es reicht, ist in Ordnung. Es war hier akustisch anders zu verstehen. Aber es bleibt bei dem Wort „angedient“ von Herrn Lehmann.
Wenn jemand meint, dass Volksanträge etwas sind, was dem Parlament angedient wird, dann müssen wir dem einen Riegel vorschieben.
Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt abstimmen über Drucksache 4/0038, Nr. 3, Änderungsantrag der Fraktion der PDS, zusätzlicher Abs. 2. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist diese Drucksache mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über § 42 des gemeinsamen Antrages. Wer dem § 42 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dem § 42 zugestimmt worden.
Ich lasse abstimmen über § 43. Hier gibt es keinen Änderungsantrag. Wer dem § 43 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem § 43 mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zum § 44. In der Drucksache 4/0038, Nr. 4, liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS vor. Ich bitte um Einbringung.
Herr Präsident! Soeben ist abgelehnt worden, dass Volksantragsteller durch einen Vertreter in der 1. Lesung sprechen können. Wir haben die Möglichkeit, in Anhörungen im Landtag die Betreffenden zu Wort kommen zu lassen. Das ist völlig richtig. Herr Lehmann, uns reicht das aber nicht aus. Ich finde, spätestens bevor der Landtag entscheidet, ob er einen Volksantrag annimmt, ob er ihm folgt oder ob er ihn ablehnt, sollten alle Abgeordneten und nicht nur die
jenigen, die im jeweiligen Ausschuss anwesend waren, die Gelegenheit haben, noch einmal einen Vertreter der Volksinitiative zu hören. Das wird mit diesem Antrag bezweckt und ich bitte Sie um Zustimmung.
Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über diesen Änderungsantrag in der Drucksache 4/0038, Nr. 4, abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür und einer Stimmenthaltung ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen worden.
Ich lasse abstimmen über die §§ 44 und 45 in der gemeinsamen Drucksache. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist dem zugestimmt.
Wir kommen nun zum § 46, Drucksache 4/0034, Änderungsantrag der Fraktion der NPD. Ich bitte um Einbringung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund des Abstimmungsergebnisses bei den vorhergehenden Anträgen hat sich unser Antrag erledigt.
Danke schön. – Dann kann ich abstimmen lassen über die §§ 46, 47, 48, 49 bis 51 im Sinne des gemeinsamen Antrages. Wer den Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmen dagegen ist den Paragrafen mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zum Abschnitt VIII. Anträge, § 52. Hier gibt es keine Änderungsanträge, ich lasse deshalb abstimmen. Wer dem § 52 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist § 52 zugestimmt.
Ich rufe auf § 53. Hier gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion der PDS, Drucksache 4/0038, Nr. 5. Bitte, Herr Dr. Hahn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier geht es um die Frage der künftigen Behandlung parlamentarischer Anträge der Fraktionen, einen zentralen Punkt der Geschäftsordnung. Wir haben in dem Änderungsantrag jenen Punkt aus dem Entwurf aufgegriffen, den ich vorhin als positiv benannt habe: dass drei Anträge auch ohne vorherige Beratung im Ausschuss und ohne Stellungnahme der Staatsregierung im Landtag behandelt werden können. Das halten wir für
vernünftig. Wir sind aber ansonsten mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden, weil wir – –
Frau Dr. Schwarz, wir verstehen das schon, und wir sehen, was das in der Folge für die Arbeit in den Ausschüssen bedeuten wird. Es wird unübersichtlicher, weniger transparent und viele wichtige Anträge werden in der Sammeldrucksache untergehen. Wir glauben zum anderen, dass es nicht sein kann, dass Anträge gegen den Willen der Antragsteller in die Ausschüsse verwiesen werden. Jetzt wird jeder Antrag, den wir einreichen, in die Ausschüsse verwiesen, das heißt, wir sind für unsere eigenen Anträge nicht mehr zuständig. Wir möchten aber selbst entscheiden, ob wir einen Antrag im Plenum oder im Ausschuss behandeln oder ihn für erledigt erklären. Das ist unsere Entscheidung, und das kann nicht zwangsweise in die Ausschüsse gehen. Zur Problematik der Öffentlichkeit habe ich vorhin schon etwas gesagt. Wir möchten diesen Vorschlag unterbreiten, wodurch wesentliche Dinge aufgenommen werden können, die jetzt neu vorgeschlagen sind, aber ansonsten die bisherige Verfahrensweise beibehalten, dass die Fraktion entscheidet, was mit ihren Anträgen geschieht. Das ist das Selbstbestimmungsrecht der jeweiligen Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind nun in der Novelle der Geschäftsordnung auf das neue System umgestiegen. Dieses neue System soll auf der einen Seite die Verantwortung der Fachleute der Ausschüsse stärken und auf der anderen Seite die Lebendigkeit und die Aktualität der Debatte im Plenum verbessern. Ich habe bei den Vorträgen zum Grundsätzlichen gehört, dass eigentlich niemand etwas dagegen hatte. Alle wollten die Modernisierer sein. Jetzt, an dieser Stelle, wo es konkret wird, zieht sich die PDS zurück. Wir können das nicht nachvollziehen, und ich denke, diese Rückwärtsgewandtheit ist nichts, was Sachsen zu Gesicht steht. Ich bitte Sie ganz herzlich, diese „Rolle rückwärts“ nicht mitzuvollziehen und den Antrag der PDS abzulehnen.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Modernitätsspielräume, die wir haben, und der Pragmatismus enden am Verfassungsrahmen; darüber sind wir uns sicher einig. Wir haben eine Verfassung, die im Artikel 39 Abs. 2 bestimmt, dass der Landtag die gesetzgebende Gewalt ausübt und dass er die Stätte der politischen Willensbildung ist. Gesetzgebende Gewalt betrifft im Wesentlichen die Gesetze. Die Willensbildung vollzieht sich zu erheblichen Teilen über die Beratung der Anträge im Plenum. Wir haben zum anderen eine Bestimmung in der Verfassung, Artikel 48 Abs. 1: „Die Verhandlungen des Landtages sind öffentlich.“ Das heißt, das Prinzip Res publica,
die Möglichkeit der Öffentlichkeit des Volkes, die Verhandlungen, die Willensbildung im Parlament nachzuvollziehen, ist konstitutiv für diese Verfassung.
Wenn Sie in Zukunft die Masse der Anträge in den Ausschüssen versenken und vorhin abgelehnt haben, die Ausschusssitzungen öffentlich zu machen, verstoßen Sie gegen diese beiden Bestimmungen, und ich verspreche Ihnen, das wird unsere erste Normenkontrollklage sein. Sie werden dort mit Sicherheit Probleme bekommen, das ist ganz logisch. Herr Lehmann, Sie sind lange genug im Geschäft. Wenn in Zukunft alle Anträge – ob der Einbringer es will oder nicht – zunächst in die Ausschüsse gehen und über einen mehr oder weniger langen Zeitraum dort behandelt werden und irgendwann mit der Beschlussempfehlung, in der 30 bis 40 Anträge stehen, als Sammeldrucksache abends um 21.00 Uhr im Landtag landen, ist der Souverän nicht mehr in der Lage, die Meinungsbildung im Parlament von außen nachzuvollziehen.
Mit dem Problem werden Sie sich bei der ganzen Sache schon beschäftigen müssen – abgesehen davon, dass Sie bis dato mit keinem Wort festgeschrieben haben, wer denn nun entscheidet, in welche Ausschüsse es geht und wenn die einbringende Fraktion nicht einmal mehr entscheiden darf, wer zuständig ist. Nicht einmal das ist geregelt. Wie soll das denn gehen – mit Minderheitenrechten der Fraktionen zum Beispiel? Mit der Problematik kommen Sie mit Sicherheit in Schwierigkeiten. Deshalb rate ich Ihnen, nicht gleich am Anfang verfassungswidrig zu handeln – beim Binnenrecht –, und diesem Antrag unserer Fraktion zuzustimmen.
Herr Präsident! Wir denken nicht, dass dieses neue Verfahren der Verfassung widerspricht. Der Landtag ist und bleibt Stätte der politischen Willensbildung und die Verhandlungen sind öffentlich. Sie können alle Anträge, die in den Ausschüssen behandelt werden, auch öffentlich diskutieren. Sie haben im Ausschuss mitunter viel mehr Redezeit als im Plenum
und das kann im Plenum nachvollzogen werden. Ich glaube nicht, dass wir dieses neue Verfahren gleich damit abbügeln sollten. Wir sollten damit unsere Erfahrungen sammeln und ich finde, dies ist gerade ein positives Element für die neue Geschäftsordnung.
Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt abstimmen über die Drucksache 4/0038, Nr. 5 des Änderungsantrages der Fraktion der PDS. Wer dem
zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse abstimmen über den § 53 des gemeinsamen Antrages. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen zu § 54, Drucksache 4/0029, Nr. 3, Änderungsantrag der Fraktionen der PDS, der FDP und der Grünen. Ich bitte um Einbringung. – Herr Dr. Hahn, bitte.
Auch hier geht es um eine Frage, die uns in der vergangenen Wahlperiode wiederholt beschäftigt hat, nämlich die Dringlichen Anträge, die – jedenfalls aus unserer Sicht – häufig willkürlich von der Mehrheit abgelehnt und damit nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden sind. Ich glaube auch, dass der Verweis, der möglicherweise wieder kommen wird, auf die Möglichkeit, drei Anträge einzureichen, nicht zieht. Hier gilt eine viel kürzere Frist. Wenn ein Dringlicher Antrag nicht behandelt wird, kann er das nächste Mal erst vier Wochen oder – in der Sommerpause – Monate später diskutiert werden. Das heißt, es muss möglich sein, wenn eine relevante Minderheit in diesem Haus fordert, dass ein Antrag in der aktuellen Sitzung beraten wird, wenn der Landtag zusammenkommt, dass dieser dann auch auf die Tagesordnung gesetzt wird. Hier ist wiederum das Ein-Drittel-Quorum vorgesehen. Dazu ist bereits mehrfach gesprochen worden. Wenn drei sehr unterschiedliche Fraktionen der Auffassung sind, ein Problem ist so dringlich, dass wir sofort im Landtag darüber reden wollen, dann muss dies möglich sein. Das wird mit diesem Antrag bezweckt, und ich bitte auch die Kollegen von der SPD, hier noch einmal zu überlegen, ob dieses „Mindest-Minderheitsrecht“ nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen werden sollte.
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Wir wissen alle, dass der Antrag dringlich ist, der, wenn er nicht behandelt würde, zu irreversiblen Problemen im Land führen würde. Das ist gängige Praxis. Ich denke, wenn wir uns im Plenum streiten, ob ein Problem dringlich ist oder nicht, dann muss es so sein, dass die Mehrheit, die – wovon ich ausgehe – das Beste für Sachsen will, sich hier eine Meinung bildet und sagt, ob die Sache dringlich ist oder nicht, und wenn die Mehrheit der gutwilligen Fachleute zu der Auffassung kommt, wird das Thema hier im Plenum behandelt. Es kann nicht sein, dass die Mehrheit regelmäßig von der Minderheit gesagt bekommt, was dringlich ist und was nicht.