Meine Damen und Herren! Ich bringe jetzt den Änderungsantrag der Fraktionen der PDS, der FDP und der Grünen in Drucksache 4/0029, Nr. 3 des Änderungsantrages, zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse abstimmen über § 54 des gemeinsamen Antrages. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer ganzen Anzahl von Stimmen dagegen ist dem § 54 zugestimmt worden.
Wir kommen nun zu Abschnitt IX. Landtag und Staatsregierung. Zu den §§ 55 und 56 gibt es keine Änderungsanträge, deshalb Abstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem zugestimmt worden.
Wir kommen zu § 57. Hier gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen der PDS, der FDP und der Grünen. Drucksache 4/0029, Nr. 4 des Änderungsantrages, wird behandelt. Ich bitte um Einbringung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen haben sich dafür entschieden zu beantragen, dass die Herbeirufung eines Mitglieds der Staatsregierung durch eine Minderheit von einem Drittel des jeweils befassten Ausschusses oder des Hauses möglich sein muss. Auch hier die Argumentation: Das Parlamentsrecht der Zitierung von Regierungsmitgliedern wird dann möglicherweise stumpf, wenn es unter Mehrheitsvorbehalt gestellt wird. Auch hier erscheint es sinnvoll, dieses durch eine qualifizierte Minderheit – sprich: ein Drittel der Mitglieder des Ausschusses oder des Hauses – tun zu lassen. Es wird der Arbeit im Parlament sicherlich dienlich sein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer bereits die Praxis in den Ausschüssen kennt, der weiß, dass wir es immer geschafft haben, bei wichtigen Problemen mit der Staatsregierung das Fachgespräch zu führen. Wichtige Probleme zeichnen sich dadurch aus, dass die Mehrheit der Fachleute der Meinung ist, dass halt das Gespräch mit der Regierung unbedingt notwendig ist. Was Sie hier wollen, ist, dass sozusagen nach Gutdünken eine Minderheit auf die Arbeit der Staatsregierung Einfluss nehmen kann, indem ein andauerndes Zitieren stattfindet. Ich denke, wenn wir uns an guter Sachpolitik orientieren und an der besten Praxis für Sachsen, ist dieses Instrument entbehrlich. Ich bitte Sie ganz herzlich, dem Antrag nicht zu folgen.
Herr Lehmann, es geht hier nicht um Gutdünken, sondern um ein zentrales Kontrollrecht des Parlaments.
Wir haben diese Regelung nicht ohne Grund in der Verfassung. Wenn Verfassungswirklichkeit und Verfassungstext so weit auseinander liegen wie in Sachsen, dann müssen wir die Geschäftsordnung in diesem Punkt so gestalten, dass die Verfassungsmöglichkeiten im Parlament auch tatsächlich realisiert werden können.
Es geht nicht darum, irgendjemanden vorzuführen oder willkürlich herbeizuholen. Ich will Ihnen nur sagen, wir haben mehrfach Situationen gehabt, in denen die Staatsregierung angeschlagene Minister aus dem Rennen genommen hat, fachunkundige Kollegen hier fertige Redebeiträge abgelesen haben, ohne eine einzige Nachfrage zu drängenden Fragen beantworten zu können. Der Minister war irgendwo, damit er sich hier nicht stellen musste. Die Staatsregierung muss sich aber dem Parlament stellen. Deshalb ist dieser Antrag sinnvoll und notwendig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben sowohl in der Verfassung als auch in der letzten Geschäftsordnung die Formulierung, dass der Antrag gestellt werden kann, ein Mitglied der Staatsregierung herbeizurufen. Wir haben jetzt das formuliert, was in den meisten Parlamenten und so auch im Bundestag Praxis ist: dass darüber eine Mehrheit entscheiden muss.
Ich bitte Sie, die die zukünftige Regierung tragenden Fraktionen, zur Kenntnis zu nehmen, dass Minderheitenrechte etwas mit Minderheit zu tun haben.
Deswegen sind es nun einmal Minderheitenrechte und sie können gerade nicht durch Mehrheitsbeschluss vom Tisch genommen werden. Von daher muss ich doch bitten, ein bisschen über das Demokratieverständnis nachzudenken. Denn wäre es nicht wesentlich einfacher, wesentlich effektiver, wesentlich kostengünstiger, wenn die Landtagsarbeit nur von den Regierungsfraktionen gemacht würde und die Opposition zu Hause bliebe?
Kollegin Schwarz, das Problem ist, wir haben in der Verfassung im Artikel 49 Abs. 1 letzten Endes nicht gesagt, dass die Mehrheit das verlangen muss, sondern: „Der Landtag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit eines jeden Mitgliedes der Staatsregierung verlangen.“ Das heißt, mit welchem Quorum man das verlangt, entscheiden wir im Binnenrecht, sprich: in der Geschäftsordnung. Punkt eins.
Das Zitiergebot ist Kernbereich des Rechts der Opposition zur Kontrolle der Staatsregierung und korrespondiert mit dem jederzeitigen Zutrittsrecht der Minister. Wenn also der Minister jederzeit Rede- und Zutrittsrecht im Landtag und in den Ausschüssen hat, soll das Parlament auch als Gegenwaffe haben, ihn jederzeit mit einem minderheitenschützenden Quorum in den Landtag und in die Ausschüsse zu zitieren. Das ist im Prinzip das, was guter Brauch ist.
Nun erklären Sie mir einmal, wieso Sie diese Waffenungleichheit unbedingt wollen, vor allem Sie von der SPD, die Sie immer gegen diese Waffenungleichheit debattiert haben; 14 Jahre in meinem Beisein.
Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt abstimmen über den Antrag der Fraktionen der PDS, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 4/0029, Nr. 4 des Änderungsantrages. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist bei einer großen Zahl dafür der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse abstimmen über § 57 des gemeinsamen Antrages. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir kommen jetzt zum Abschnitt X. Anfragen, Aktuelle Stunde. Hier gibt es zum § 58 einen Änderungsantrag in Drucksache 4/0038, Nr. 6. Ich bitte um Einbringung.
Das war die Fraktion der PDS, Herr Präsident, die den Antrag gestellt hat. Ich wollte es nur für das Protokoll noch einmal sagen.
Der Antrag selbst ist einer, der die parlamentarische Arbeit wirklich verändern und beleben könnte. Wir wollen die Aktuelle Stunde aufwerten. Der Ministerpräsident soll sich offen den Fragen der Abgeordneten zu seiner Politik, zur Politik der Staatsregierung hier im Plenum stellen. So wie ich ihn kenne, hat er davor auch keine Angst. Deshalb kann die CDU-Fraktion durchaus zustimmen.
Zur SPD möchte ich noch einmal sagen: Sie haben nun schon sämtliche Minderheitenrechte abgelehnt. Das ist kein Minderheitenrecht, das kann jeder nutzen.
Liebe Kollegin Schwarz, wenn Sie keine Fragen haben, müssen Sie keine stellen. Ich garantiere Ihnen: Wir haben welche.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fragestunde ist in diesem Haus eine lang eingeübte und erfolgreiche Praxis. Die Kollegen haben die Möglichkeit, einmal im Monat an die Staatsregierung Sachfragen zu stellen.
Die Sachfragen an die Staatsregierung werden durch die Ressorts erörtert und beantwortet und durch die Chefs der Ressorts vorgetragen. Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum nun der Ministerpräsident selber, der keinem Ressort direkt vorsteht, in Stellvertretung für seine Kabinettskollegen diese Aufgaben wahrnehmen soll. In diesem Sinne finde ich Sie, Herr Dr. Hahn, zurzeit daneben. Ich bitte ganz herzlich, diesen Antrag abzulehnen.
Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Präsident! Der Verfassungs- und Rechtsausschuss, der in den 14 Jahren seiner Existenz in den vorangegangenen Parlamenten an die fünfzehnmal in Gohrisch war, hat einmal eine Auslandsreise unternommen: voriges Jahr im September zu Studienzwecken nach England und Schottland, und zwar zum Studium der dortigen Erfahrungen auf ausdrücklichen Vorschlag des seinerzeitigen Ausschussvorsitzenden, des Kollegen Schimpff.
Nun haben wir die Erfahrungen studiert. In Schottland haben wir zum Beispiel exakt dieses Instrument mit großer Begeisterung aufgenommen, alle anwesenden Abgeordneten des Verfassungs- und Rechtsausschusses. Es ist dort guter Brauch, dass jeden Monat der Ministerpräsident eine Stunde lang in der Fragestunde den Abgeordneten selbst zur Verfügung steht. Das geschieht unter einer riesengroßen Anteilnahme der Bevölkerung – der Saal ist immer voll, auch mit Stehplätzen – und einer riesengroßen Anteilnahme von Funk, Fernsehen, also der Medien. Exakt das wünschen wir: dass wir die Anziehungskraft des Parlaments nach den Beispielen anderer Länder gewissermaßen erhöhen. Sie haben sich heute darauf berufen, dass d'Hondt in allen Parlamenten der Welt ist. Das stimmt. Aber in mehreren Parlamenten gibt es auch diesen Weg, der sich bewährt hat. Stimmen Sie doch einfach einmal dieser kleinen feinen Neuerung zu!
des Änderungsantrages, Fraktion der PDS. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmen dafür ist die Drucksache mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse abstimmen über die §§ 58 und 59 des gemeinsamen Antrages. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen? – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl von Stimmen dagegen ist dem mehrheitlich zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren, ich komme zu § 60. Hierzu gibt es drei Änderungsanträge. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP betrifft die Änderung des Abs. 5 Satz 1. Die Änderung des Abs. 5 Satz 1 wird auch in den Änderungsanträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der PDS beantragt. Es handelt sich um die Drucksachen 4/0020, 4/0025 und 4/0038. Ich bitte um Einbringung. Herr Lichdi, bitte.
Herr Präsident, zur Klärung: Wir beantragen eine Frist von vier Wochen. Unser Antrag geht somit weiter. Deswegen denke ich, dass wir zuerst an die Reihe kommen müssten.
Bei mir wird der Antrag der FDP-Fraktion als der weitergehende bezeichnet. Aber wenn Sie das möchten, bitte. Ich habe damit kein Problem. Das sehen wir ganz locker. Bitte, Herr Lichdi.