Protokoll der Sitzung vom 25.02.2005

Dazu zähle ich aber auch die Eigenvorsorge. Es ist nicht nur eine staatliche Aufgabe, sondern jeder, der am Wasser wohnt, hat seinen Anteil zur Schadensminimierung beizutragen.

Ich habe den Eindruck, dass mit der Antwort auf Ihren Antrag auch ein Stück weit Aufklärungsbedarf in der eigenen Fraktion gedeckt werden soll. Es tut uns aber allen gut, einmal ein Resümee darüber zu haben, was inzwischen in zweieinhalb Jahren erreicht worden ist. Der Wissenszuwachs wird uns allen gut tun. Ich freue mich auf die Antwort der Staatsregierung und hoffe, dass wir sie ebenso umfänglich beraten können, vielleicht auch im Ausschuss; dort ist das fachlich noch fundierter und ausgeprägter möglich.

Ich kann hier resümieren: Wir brauchen uns in der Tat mit dem Erreichten nicht verstecken. Deshalb möchte ich mit einem Dank enden. Dank für die geleistete Arbeit an die Mitarbeiter des SMUL, der nachgeordneten Landesbehörden, der Kommunen und Dank vor allem an die Sachsen, die in aussichtsloser Situation die Ärmel hochgekrempelt und wieder mit aufgebaut haben!

Schlussendlich: Die Koalitionsfraktionen werden sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Verbesserung des Hochwasserschutzes in den kommenden Jahren kontinuierlich durchgeführt und weitergeführt wird und dass das in einer Generation erreicht wird. Dann wären wir schon ein Stück weiter.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Abg. Margit Weihnert, SPD)

Die PDS-Fraktion schickt Frau Altmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich konkret auf die einzelnen Punkte des vorliegenden FDP-Antrags eingehe, möchte ich feststellen, dass der Landtag im Juni des vergangenen Jahres mit der Beschlussfassung über das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes seine gesetzgeberischen Schularbeiten in Sachen Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe vom August 2002 und vor allem in Sachen zukunftsweisende Hochwasservorsorge in Sachsen selbst noch nicht zu Ende gebracht hat. Das Sächsische Wassergesetz enthält nämlich in § 100 Abs. 3 eine Regelung, die in Teilen mit höherrangigem Recht nicht vereinbar ist. Danach sollen Gebiete kraft Gesetzes ohne geregeltes Festsetzungsverfahren und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren allein durch Darstellung in Arbeitskarten der zuständigen Wasserbehörden oder technischen Behörden zeitlich unbegrenzt als Überschwemmungsgebiete gelten. Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Juristischen Dienstes des Landtages gegen derartige Festsetzungspraktiken im Zusammenhang mit der Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten – dort ist die CDU-Fraktion auf das Gutachten eingegangen – wurden bei Überschwemmungsgebieten von der CDU-Fraktion einfach in den Wind geschlagen.

Dieser Missstand wie auch der von mir später zu beschreibende Missstand müssen in absehbarer Zeit behoben werden. Die PDS-Fraktion ist in diesen beiden Fällen bisher noch nicht initiativ geworden, weil wir das InKraft-Treten des Bundesgesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes abwarten wollten. Dieses Gesetz ist aber, wie Sie alle wissen, im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat stecken geblieben. Nach der dritten Fortsetzung der Beratungen zu diesem Gesetzentwurf am Mittwoch der vergangenen Woche hat sich der Vermittlungsausschuss wiederum vertagt.

Der schon angekündigte zweite Missstand im Sächsischen Wassergesetz betrifft die Bauvorsorge in Überschwemmungsgebieten bzw. in überschwemmungsgefährdeten Gebieten. Hierzu hat die PDS-Fraktion bereits zweimal, nämlich im Jahr 2003 und im Jahr 2004, dem Landtag gesetzliche Regelungen vorgeschlagen. Diese wurden, wie so oft üblich, mit wechselnden fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Zum Beispiel haben wir zum einen gehört, diese Begründungen gehörten nicht in das Baugesetz. Andererseits gehörten sie dann wieder nicht in das Wassergesetz. Also, wohin gehören sie denn nun?

Außerdem wurde uns entgegengehalten, es gebe schon genügend zutreffende und ausreichende Vorschriften. Wie überall und immer wurde auch in diesem Zusammenhang wieder die Keule der verfassungsrechtlichen Bedenken hervorgeholt. Während der damalige Umweltminister, Herr Flath, im Verein mit der umweltpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion, Frau Windisch, diese Bedenken und Gegenargumente immer wieder vortrug, arbeitete parallel ein Ad-hoc-Ausschuss im Auftrag der Umweltministerkonferenz der Bundesländer an In

strumenten und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz. Der Ausschuss legte seine Vorschläge Ende 2003 vor. Aus dem Freistaat Sachsen war in diesem Ausschuss Herr Dr. Böhme-Korn auch mit von der Partie.

Nun kommt das Erstaunliche und für uns auch Skandalöse: Während die PDS-Vorschläge mehrmals abgeschmettert wurden, kommt der Ad-hoc-Ausschuss zu faktisch deckungsgleichen Vorschlägen, wie wir sie bisher schon gemacht hatten. Ich zitiere jetzt aus den Vorschlägen: „Die Standardisierung der technischen Anforderungen an die Gebäude in den festzulegenden Gebieten soll auf der Grundlage der Landesbauordnungen erfolgen.“ – Das hatten wir schon einmal vorgeschlagen. – „Diese müssen unmissverständlich klarstellen, dass das Bauwerk auch die Anforderungen zum Schutz von Hochwassergefahren zu erfüllen hat. Die Regelungen für ein hochwasserangepasstes Bauen sollten gegebenenfalls auch in der Form unbestimmter Rechtsbegriffe auf die technischen Anforderungen Bezug nehmen, beispielsweise auf den Einsatz von Heizungen oberhalb der Überflutungslinie, auf die Beschaffenheit des Gebäudegrundes.“

Das Gleiche können Sie in entsprechenden Änderungsanträgen der PDS-Fraktion, die viel früher datiert sind, schon lesen.

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion! Mich würde es durchaus reizen, noch weitere Passagen aus diesen Empfehlungen zu zitieren. Das werde ich mir aber heute sparen. Betrachten Sie stattdessen das Gesagte als eine Art vorgezogene Lesung einer weiteren Gesetzesinitiative der PDS-Fraktion in Sachen Sächsisches Wassergesetz, mit der Sie auf jeden Fall rechnen können.

Nun zum eigentlichen Antrag der FDP-Fraktion: In Punkt 1 wird begehrt, dass Kommunen und Betroffene besser aufgeklärt werden sollen, was den Hochwasserschutz in Zukunft betrifft und was dort schon geleistet wurde.

Dazu können wir nur sagen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landestalsperrenverwaltung und der mit der Ausarbeitung der Hochwasserschutzkonzepte beauftragten Planungsbüros haben es von Konzept zu Konzept – wie wir wissen, liegen inzwischen 44 vor – immer besser verstanden, die Öffentlichkeit in die Planung einzubeziehen. Was am Anfang noch holperte, funktioniert nach unserer Meinung jetzt schon relativ gut.

Wir würden uns freuen, wenn sich zum Beispiel auch Straßenbauämter bei der Planung von Bundes- oder Staatsstraßen oder Zweckverbände bei der Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten an dieser Einbeziehung von Öffentlichkeit ein Beispiel nehmen würden.

(Beifall bei der PDS)

Dennoch bedarf es unserer Meinung nach beim Umgang mit den Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger bzw. der Gemeinden zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und beim Umgang mit denjenigen, die Land für den Bau von Schutzmaßnahmen hergeben sollen, doch noch weiterer Verbesserungen. Sie werden einbezogen, ihre Bedenken werden aber oft noch nicht in

ausreichendem Maße beachtet. Wir sind der Meinung: Die Ängste der Menschen vor einem neuen Schadhochwasser sitzen angesichts des eben erst eingetretenen Ereignisses, auch wenn es jetzt schon zweieinhalb Jahre her ist, noch sehr tief. Die Menschen brauchen mehr Sicherheit, denn Sie wissen alle: Nach der Flut ist vor der Flut.

Zum Beispiel stellt sich das Hochwasserkonzept Elbe in den Losen 1 und 2 in vielerlei Beziehung wie ein löchriger Schweizer Käse dar. Für viele Gemeindelagen im oberen Elbtal und vor allem für Teile Dresdens, die vom Augusthochwasser 2002 besonders stark betroffen waren, gibt es nämlich noch keine Lösung der technischen Hochwasservorsorge. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Staatsminister Tillich heute in einer Pressemitteilung verkündet hat, dass daran mit Hochdruck gearbeitet werde. Gerade diese Bürger sind noch besonders verunsichert. Hier liegt nach Auffassung der PDS-Fraktion ein künftiger Schwerpunkt der Arbeit der Landestalsperrenverwaltung.

In manchen Fällen kann sich herausstellen, dass Hochwasserschutz schon technisch schwer möglich sein wird, geschweige denn, dass er zu finanzieren ist. Das muss aber, wie Frau Windisch schon sagte – da gebe ich ihr Recht –, auch offen ausgesprochen werden; denn dann besteht wenigstens Klarheit über Hochwassergefahren, die gegebenenfalls eintreten können.

Zum Punkt 2 des FDP-Antrags, zum Bericht über Maßnahmen, die schon gelaufen sind: Über Maßnahmen des Hochwasserschutzes an den so genannten Gewässern I. Ordnung, für die nach dem Wassergesetz bekanntlich die Staatsregierung die Verantwortung trägt, über deren Prioritäten und über Alternativen zu den Vorschlägen der Hochwasserschutzkonzepte sollte unserer Meinung nach nicht hier im Landtag diskutiert und berichtet werden, sondern besser in den Regionen und Gemeinden entlang der Flüsse. Ich denke, darüber sollte nicht nur berichtet und gesprochen, sondern, wenn nötig, auch gestritten werden.

Worüber wir aber hier im Landtag auf jeden Fall reden und was wir uns genau anschauen müssen, ist die Finanzierung der jetzt schon angedachten künftigen Maßnahmen. Damit bin ich beim Punkt 3 des FDP-Antrages, nämlich bei der Finanzierung.

Dazu, meine Damen und Herren von der FDP, kann ich nur sagen: Mit der gestrigen 1. Lesung des Doppelhaushaltes 2005/2006 wurde dazu der Auftakt gegeben. Mit diesem Doppelhaushalt liegt uns genau vor, was in den Jahren 2005 und 2006 für Hochwasserschutz ausgegeben werden soll. Des Weiteren liegt uns die mittelfristige Finanzplanung bis 2008 vor. So sehen wir eine weitere Berichterstattung der Staatsregierung gegenwärtig nicht als notwendig an. Ich würde mich freuen, wenn Sie der gleichen Meinung wären wie wir.

Aus den genannten Gründen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir werden uns der Stimme enthalten, weil wir ihn in weiten Teilen einfach nicht für notwendig halten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Die SPD-Fraktion hat das Wort. – Die SPD-Fraktion verzichtet. Danke schön. Für die NPD-Fraktion spricht Herr Abg. Paul.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir, die Fraktion der NPD, vertreten die Ansicht, dass hinsichtlich der besonderen Bedeutung des Hochwasserschutzes umfassend informiert und Transparenz hergestellt werden muss, und zwar schon deshalb, weil uns eine intensive Kontrolle der Maßnahmen zwingend erforderlich scheint, um die Vielzahl von Fehlplanungs- und Mittelverschwendungspotenzialen, die eine solche Aufgabe in sich birgt, weitgehend auszuschließen. Die Auflistung der Kriterien, nach welchen eine Information erbeten wird, bietet durchaus auch eine gute Grundlage für einen nachfolgenden Meinungsbildungs- und Bewertungsprozess. Meine Damen und Herren, es geht bei diesem Antrag nicht oder – besser – noch nicht darum, sich über die Ansichten der verschiedenen Hochwasserkonzepte zu streiten. Deshalb will ich heute auch nicht näher darauf eingehen. Es geht heute vielmehr darum, zunächst einmal eine Art Lageanalyse seitens der Staatsregierung zum bisher Geleisteten zu erhalten. Darüber werden wir dann mit Sicherheit eingehendere und kontroversere Debatten führen können.

Wichtig erscheint mir allerdings, dass die Staatsregierung in ihrer Information nachvollziehbar darstellt, wie bereits in der Planungsphase, aber insbesondere bei der praktischen Ausführung die notwendige Fachkompetenz gegeben ist und diese auch kontrolliert wird.

Darüber hinaus möge die Staatsregierung in ihre Information einbeziehen, ob bzw. in welcher Höhe EU-Fördermittel zum Hochwasserschutz an konzeptionelle Vorgaben geknüpft sind und, wenn ja, welcher Natur diese Vorgaben sind.

Abschließend erachte ich es für angebracht, dass Staatsminister Tillich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag auch darüber berichtet, wie es derzeit im Bundesrat bzw. im Vermittlungsausschuss hinsichtlich des Hochwasserschutzgesetzes des Bundes und der daraus resultierenden Folgen für den Freistaat steht.

Im Übrigen sehe ich es aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der vorliegenden Drucksache um ein reines Auskunftsbegehren handelt, als Selbstverständlichkeit an, diesem Antrag auch zuzustimmen.

(Beifall bei der NPD)

Herr Lichdi schließt für die Bündnisgrünen die erste Runde der Abgeordneten.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag begehrt einen genauen Bericht über den Stand der Hochwasservorsorge in Sachsen. Dies ist notwendig und ein durchaus positiver Ansatz. Wir werden dem Antrag daher zustimmen und uns nach dem Bericht der Staatsregierung ausführlicher äußern. Ich möchte aber jetzt schon zwei Probleme ansprechen.

Die Staatsregierung hat, nach dem Hochwasser durchaus verständlich, den Schwerpunkt auf die Schadensbeseitigung gelegt. Dies hat aber dazu geführt, dass nicht nur Schäden beseitigt wurden, sondern dass ein ökologischer Hochwasserschutz an vielen Stellen wortwörtlich geradezu verbaut wurde. Es bringt eben nichts, wenn die Mauer jetzt noch höher und fester dasteht, statt den Flüssen mehr Raum zu geben. Wir alle werden diese Fehler beim nächsten Hochwasser bitter bereuen.

Die Erstellung der Hochwasserschutzkonzepte ist im Übrigen noch nicht abgeschlossen. Der Vorschlag für die Elbe musste von der Landeshauptstadt kritisiert werden, weil er keine Berücksichtigung der Wechselwirkungen der einzelnen Maßnahmen und auch keine Berücksichtigung des Grundwassers vorsah. Wie Sie vielleicht wissen, war die Grundwasserproblematik in der Stadt Dresden so stark, dass man sogar von einer dritten Welle gesprochen hat. Es ist auch nicht erklärt, warum der Aufstau beispielsweise in Dresden wesentlich höher war als etwa in Pirna oder Meißen.

Die Überarbeitung des HWSK Elbe durch das Stufa liegt noch nicht vor. Die Datengrundlage dafür sollte jedenfalls die Dokumentation der Internationalen Elbekommission von Ende 2004 sein.

Noch ein paar Worte zum vorsorgenden Hochwasserschutz in Dresden als Schlaglicht: Der vorsorgende Hochwasserschutz hinkt hier erheblich nach. Erst gestern konnte der Stadtrat das Konzept für die Vereinigte Weißeritz im Stadtgebiet verabschieden. Hier gibt es Maßnahmen, die fachlich nicht nur von der Stadt, sondern auch von der LTV für notwendig gehalten werden. So muss etwa zwischen Alt-Plauen und Würzburger Straße die Sohle der Weißeritz beräumt werden. Die Finanzierung durch die LTV ist aber nicht möglich, weil das Geld bisher fehlt und nicht bereitgestellt werden konnte. Die Stadt geht jetzt in die Vorlage.

Wie sieht es derzeit, zweieinhalb Jahre nach der Flut, dort aus? Derzeit ist bei der Weißeritz nur ein Durchfluss von 100 Kubikmetern pro Sekunde möglich. Im Konzept der Landeshauptstadt heißt es weiter – ich zitiere –: „Zurzeit ist der HQ-100-Schutz für die angrenzenden Stadtteile weder gewährleistet, noch ist absehbar, wann er gewährleistet sein wird. Die Friedrichstadt, Teile der Altstadt, die Seevorstadt und der Hauptbahnhof“ – wir erinnern uns alle noch an die Bilder – „werden aller Voraussicht nach im nach § 103 des Sächsischen Wassergesetzes festgesetzten Überschwemmungsgebiet für ein HQ 100 der Weißeritz liegen.“ Wie Sie vielleicht wissen – oder ich teile es Ihnen mit –, streben wir dort einen HQ 200 an.

Dieses Schlaglicht möge belegen, dass entgegen dem öffentlichen Eindruck – „da ist viel Geld geflossen“ – noch wenig an wirklich präventivem Hochwasserschutz geschehen ist. Wenn dieser Antrag dazu beiträgt, mehr Druck in dieser Richtung aufzubauen, dann ist er in Ordnung. Wir werden ihm zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der FDP)

Das waren die Abgeordneten. Für die Staatsregierung spricht Herr Staatsminister Tillich.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe den Eindruck, dass die FDP-Fraktion nicht zu dem steht, was sie gestern von mir bzw. der CDU- und SPD-Koalition gefordert hat, nämlich nicht zu berichten, sondern zu handeln.

Die Staatsregierung kann, was den Hochwasserschutz betrifft, Ihrer Forderung von gestern voll entsprechen. Sie hat gehandelt und braucht deswegen, zumindest über das, was in der Vergangenheit geschehen ist, nicht zu berichten. Die Tatsachen sprechen für sich.