Protokoll der Sitzung vom 17.04.2008

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? –

Ja.

Herr Heidan, bitte.

Herr Staatsminister, wie können Sie es sich erklären – ich möchte es nur am Haushalt der Stadt Plauen festmachen, was ja auch mein Wahlkreis ist –, dass die Mittel für den kommunalen Straßenausbau von 2005 bis zum Jahre 2008, also mit dem heutigen Haushalt, immer circa 2,5 Millionen Euro betrugen? So war es

auch voriges Jahr eingestellt und im Dezember 2007 beim Regierungspräsidium Chemnitz angemeldet worden. 2,26 Millionen Euro sollten in den Straßenausbau hineinfließen. Wie kann es möglich sein, dass jetzt nur eine Straßenbaumaßnahme in Höhe von 85 000 Euro bewilligt wurde?

(Sebastian Scheel, Linksfraktion: Gute Frage!)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Frage lässt sich einfach beantworten. Es ist so, dass wir den Mittelansatz über die letzten Jahre in der Ist-Abrechnung relativ konstant hatten – ich sprach von 115 Millionen Euro in meinem Hause. Wir hatten in den letzten Monaten aber auch sehr teure Großprojekte zu finanzieren; und das hat damit zu tun: Wenn mehrere Großprojekte zu finanzieren sind, kann weniger in die einzelnen Regionen fließen. Das ist relativ logisch, wenn der Ansatz nicht verändert wird.

Um darüber hinaus Spielräume für neue Projekte zu schaffen – das wäre auch eine Antwort auf Ihre Frage, sehr verehrter Abgeordneter –, wären zusätzliche Fördermittel erforderlich. Dazu finden gegenwärtig Abstimmungen zwischen SMWA und SMF statt und ich bin sehr gespannt, Herr Prof. Bolick, welche Vorschläge Sie mir bei den Haushaltsberatungen machen, wie in meinem Hause des Wirtschaftsministeriums an anderer Stelle eingespart werden kann, damit Sie mit diesen Mitteln den kommunalen Straßenbau finanzieren können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landkreise haben im Rahmen der Kreisgebietsreform für investive, strukturelle Anpassungsmaßnahmen zur Förderung des Integrationsprozesses eine Anschubfinanzierung erhalten. Diese kann auch für das Kreisstraßennetz eingesetzt werden. Die zukünftige finanzielle Ausstattung im kommunalen Straßenbau ist Gegenstand der Aufstellung des Haushaltsplanes der Jahre 2009/2010. Dabei wird der Straßenbau weiterhin ein Schwerpunkt sein. Dazu gehört der Staatsstraßenbau, der letztlich auch unseren Kommunen zugute kommt. Sie werden verstehen, dass ich über die genauen Zahlen angesichts der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen keine Auskunft geben kann.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Gibt es daraufhin allgemeinen Aussprachebedarf? – Damit kommen wir zum Schlusswort; Herr Morlok für die FDPFraktion, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass offensichtlich außer Herrn Lichdi und den GRÜNEN alle mit unserem Antrag einverstanden sind; denn ich habe von Herrn Prof. Bolick gehört, dass er wie wir für eine Umschichtung im Haushalt ist.

Ich habe auch einige Ideen, wo man etwas umschichten könnte. So ganz spontan fallen mir der Mikrodarlehensfonds oder die Arbeitsmarktkoordinatoren ein; da könnte man bestimmte Mittel einsparen, wenn man einmal genau

nachprüft, und es gäbe noch viel, viel mehr. Hier, denke ich, sind Sie auf unserer Seite.

Herr Jurk, Sie haben selbst gesagt, bei Steuermehreinnahmen im Haushaltsvollzug sollte geprüft werden, ob man sie in diesem Bereich einsetzen kann. Genau dies zu tun beantragen wir als FDP-Fraktion. Wenn wir nicht wieder in Größenordnungen Mittel aus den Mehreinnahmen in einen Landesbanksonderfonds stecken müssen, haben wir vielleicht in diesem Jahr die Möglichkeit, es zu tun.

Wir haben auch die Zahlen, die hier genannt wurden, nie in Abrede gestellt; wir sprechen von der gleichen Größenordnung, von 176 Millionen Euro. Wir wissen aber, es reicht nicht aus, und es gibt gute Gründe, warum es nicht ausreicht: weil wir im kommunalen Bereich die verbesserte Haushaltssituation haben und jetzt auch mehr Anträge kommen. Aber ich denke, wir müssen als Freistaat in solch einer Situation darauf reagieren, dass hier ein Stau abgebaut wird, und dann müssen wir die Mittel dazu bereitstellen.

Ich denke, dass die Punkte mit den Prüfaufträgen, die wir in unserem Antrag formuliert haben, im Sinne aller sind, um zu weiteren Erkenntnissen über die Situation vor Ort zu kommen.

Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. Das war das Schlusswort.

(Johannes Lichdi, GRÜNE, meldet Redebedarf an.)

Sie möchten eine persönliche Erklärung abgeben?

Ich möchte einen Antrag zum Abstimmungsverfahren stellen.

Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Da Sie es für richtig befunden haben, mir unvermittelt das Wort abzuschneiden, bin ich nicht mehr dazugekommen, punktweise Abstimmung zu beantragen, wie es meine Absicht war.

Ich beantrage hiermit punktweise Abstimmung über Punkt 1, die Punkte 2 bis 4 gemeinsam und den Punkt 5.

Einverstanden. – Ich habe Ihnen das Wort nicht abgeschnitten, Herr Abgeordneter – Ihre Redezeit war abgelaufen.

(Caren Lay, Linksfraktion: Das wurde bisher nie in dieser Art und Weise gehandhabt!)

Wir verfahren also entsprechend. Wir stimmen über die Drucksache 4/11818 ab, und zwar zunächst über den Punkt 1. Wer stimmt dem zu? – Danke schön. Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen und Jastimmen ist mit Mehrheit abgelehnt.

Jetzt stimmen wir über die Punkte 2, 3 und 4 zusammengefasst ab. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Ähnliches Abstimmungsverhalten – wenn auch nicht gleich –; somit auch mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum Punkt 5. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Ebenfalls abgelehnt mit ähnlichem Stimmverhalten. Da alle Einzelpunkte abgelehnt wurden, brauchen wir keine Gesamtabstimmung mehr durchzuführen, und der Tagesordnungspunkt ist damit abgearbeitet.

Ich rufe auf den jetzigen

Tagesordnungspunkt 8

Kommunalaufsicht

Drucksache 4/4140, Beratende Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes

Drucksache 4/11712, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Stellungnahme der Sächsischen Staatsregierung zur Beratenden Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes Kommunalaufsicht vom 25. Januar 2006 – LT-DS-4/4140 vom 1. November 2006 –

Drucksache 4/6961, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 4/11714, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Wenn die Fraktionen sprechen möchten, dann hat das Präsidium ihnen jeweils 10 Minuten eingeräumt. Möchte die CDU-Fraktion sprechen? – Die Linksfraktion? – Die SPD? – Die NPD? – Die FDP? – Die GRÜNEN? – Die Staatsregierung? – Nein. Der Ausschusssprecher, Herr Schowtka, möchten Sie sprechen? – Nein.

Die Linksfraktion möchte doch sprechen, vertreten durch Herrn Friedrich; bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich ist die Versuchung groß, zu fortgeschrittener Stunde

Dinge zu Protokoll zu geben oder flugs darüberzugehen. Keine Angst, ich werde Sie nicht 10 Minuten traktieren; aber die Frage des Funktionierens der Kommunalaufsicht in Sachsen ist wichtig genug, dass wir dann, wenn das Präsidium die Weisheit hat, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen, auch die Möglichkeit nutzen sollten, einige Worte dazu zu verlieren.

Ich will Sie nicht lang und breit mit den vielen unrühmlichen Beispielen, wie Kommunalaufsicht eben gerade nicht funktionieren sollte, traktieren – Dresdner Waldschlößchenbrücke, Einmischung des Herrn Regierungspräsidenten Steinbach, Leipzig, in die Haushaltsdiskussion der Stadt, auch schon in die Entscheidungsfindung im Vorfeld des erfolgreichen Bürgerentscheides kontra Privatisierung oder in die unrühmliche Geschichte Kommunalaufsicht Stadt Oberwiesenthal, die sogar den Innenausschuss befasst hat. Ich denke, diese Dinge sind bekannt; ich will das hier nicht vertiefen.

Ich möchte einige Punkte nennen, wie Kommunalaufsicht in der Realität aussieht; denn der Rechnungshof hat sehr kompakt sehr richtige Folgerungen dargestellt, wie die sächsische Kommunalaufsicht in der Kräftebalance zwischen Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung einerseits und staatlicher Rechtsaufsicht andererseits dargestellt werden kann.

Wenn ich mir nun – hoffentlich erhalte ich keinen Ordnungsruf – zum Beispiel diese Verwaltungsvorschrift Haushaltswirtschaft vom 14. Dezember 2007 ansehe, kann ich sagen, dass Kommunalaufsicht in Sachsen eben genau so nicht funktionieren sollte, nämlich als kleinkarierte staatliche Qualvorschrift, um die Kommunen, wirklich wie es gar nicht schlimmer geht, einem repressiven Druck auszusetzen, wie sie Haushaltskonsolidierung zu betreiben haben. Da nützen auch die vielen ausgeschütteten Millionen im Zuge der Kreisgebietsreform und der Verwaltungsreform gar nichts, wenn Sie im Nachhinein mit einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift die kommunalen Freiheiten, die Sie angeblich ausgelobt haben, schnell wieder zurücknehmen.

Am schlimmsten ist aber ein aktuelles Beispiel. Herr Staatsminister Dr. Buttolo, ich kann nicht davon Abstand nehmen, dieses Beispiel hier anzubringen, weil es prinzipielle Bedeutung hat. Gestern wurde über Kommunalkombi gesprochen, und dieses Beispiel bezieht sich auf den Themenkomplex Kommunalkombi – angeblich eine Wundertüte, von der SPD hoch gelobt, was man damit alles machen kann. Ich komme auf einen Brief von Ihnen, Herr Staatsminister Dr. Buttolo, vom 4. April 2008 an den Herrn Landrat Dr. Scheurer aus dem Chemnitzer Land zurück. Es geht schlicht darum, ob das Bundesprogramm „Kommunalkombi“ eine Nachtragssatzung für das laufende Haushaltsjahr erforderlich macht. Ich darf daran erinnern, dass es im Vorfeld, also vor dem 4. April, bereits die Presseerklärung 104/2008 der Kollegen Mario Pecher und Johannes Gerlach von der SPD gegeben hat, die die bürokratischen Hindernisse auf dem Weg zur Verwirklichung des „Kommunalkombi“ scharf kritisiert haben. In

dieser Presseerklärung steht, dass das alles gar nicht in Ihrem Sinn sei, Herr Dr. Buttolo, und dass Sie das auch nicht gewollt hätten.

Drei Wochen später, in dem besagten Brief an Landrat Dr. Scheurer, schreiben Sie das glatte Gegenteil. Ich darf aus diesem Brief zitieren: