Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung
und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde. So wahr mir Gott helfe. Z Božej pomocu.
(Starker Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Beifall bei der Linksfraktion, der FDP und den GRÜNEN – Der Präsident überreicht Blumen.)
Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtages für den gemeinsamen Landesbeirat der obersten Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz – SächsBRKG)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass bei der Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtages in den gemeinsamen Landesbeirat der obersten Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich sehe, dass das der Fall ist. Es wird widersprochen.
Da es Widerspruch zur Abstimmung durch Handzeichen gegeben hat, kommen wir zur Durchführung der geheimen Wahl eines Vertreters des Sächsischen Landtages in den gemeinsamen Landesbeirat der obersten Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde. Hierzu berufe ich aus den Reihen der Schriftführer die Wahlkommission: für die Linksfraktion Frau Roth, für die CDU Herrn Colditz, für die SPD Frau Dr. Raatz, für die NPD Frau Schüßler, für die FDP Herrn Dr. Martens und für die GRÜNEN Herrn Weichert.
folge aufgerufen. Sie erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend der angegebenen Drucksache der Kandidat als Vertreter für den gemeinsamen Landesbeirat der obersten Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde aufgeführt ist. Sie können sich für den Kandidaten durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes für Ja, für Nein oder für Stimmenthaltung entscheiden. Wenn der Kandidat mehr Ja- als Neinstimmen erhält, ist er gewählt.
Ich frage zur Sicherheit noch einmal: Befindet sich jemand im Saal, der noch nicht gewählt hat? – Da dies nicht der Fall ist, schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Damit es zu keiner längeren Pause kommt, meine sehr verehrten Damen und Herren, schlage ich Ihnen vor, in der Tagesordnung fortzufahren und das Ergebnis später bekannt zu geben. Ich bitte Sie also, die Plätze wieder einzunehmen.
2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
Drucksache 4/12163 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion, danach Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung. – Ich bitte die CDU-Fraktion, das Wort zu nehmen; Frau Nicolaus, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Behandlung des Gesetzes zu den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zum öffentlichen Gesundheitsdienst
Vorwiegend möchte ich an dieser Stelle meine Ausführungen besonders auf die Schwangerschaftskonfliktberatung konzentrieren. Man muss sich zunächst fragen: Warum ist sie überhaupt notwendig geworden? Grundlage dieses Ausführungsgesetzes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das zum Hintergrund hat, dass Förderanträge, die abgelehnt werden, eine gesetzliche Grundlage haben müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir alle sind uns der Bedeutung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bewusst. Nicht umsonst haben wir uns in diesem Hohen Hause wiederholt mit dieser Thematik auseinandergesetzt und deutlich gemacht, dass die Beratungsstellen sehr wichtige Aufgaben für den Freistaat leisten.
Mit dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf in Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses wird diesen Tätigkeiten im Besonderen Rechnung getragen. Gleichzeitig werden auch einige Vorschläge, welche sich aus der öffentlichen Anhörung ergeben haben, die sehr angeregt vollzogen wurde, umgesetzt. Zu nennen ist hierbei an erster Stelle die Präzisierung des Gesetzeszweckes. So soll zukünftig neben dem Schutz des ungeborenen Lebens, der natürlich zuvorderst zu benennen ist, auch die Bewältigung aller die Schwangerschaft betreffenden Fragen im Gesetz verankert sein und sich darin widerspiegeln.
Trotz der Tatsache, dass ein wenig die Luft heraus ist und wir einen Ministerpräsidenten gewählt haben, worüber wir sehr glücklich sind, wäre es schön, wenn der eine oder andere noch zuhören würde, da es doch ein sehr wichtiges Gesetz ist.
Danke schön. – Dieses Ausführungsgesetz soll zuvorderst natürlich allen Belangen der Schwangerschaft gerecht werden. Wir möchten in den Beratungsstellen auch zwei weitere Punkte anführen: Zum einen sind es die Fragen, die mit der pränatalen Diagnostik im Zusammenhang stehen. Zum anderen sollen sich die Beratungsstellen den lokalen Netzwerken, die mit dem Kinderschutz zu tun haben, öffnen. An dieser Stelle möchte ich nochmals die Rolle der beiden Punkte näher ausführen, da dies die Punkte waren, die in der öffentlichen Anhörung eine sehr wichtige Rolle gespielt haben. Gerade im Bereich der pränatalen Diagnostik ist der psychische Druck auf die Frauen sehr groß. Zum momentanen Zeitpunkt ist es so, dass wir besonders die Spätgebärenden im Fokus haben. Es ist allen Frauen über 35 Jahren angeraten, wenn sie schwanger sind, eine pränatale Diagnostik durchzuführen. Es ist eine sehr gute Sache.
Auf der anderen Seite ist es so: Wenn das Ergebnis lautet, dass man schwanger ist mit einem behinderten Kind, dann ist es natürlich sehr schwierig für die Frau, die es betrifft, die Entscheidung zu treffen, ob man das Kind behält oder nicht. Da gibt es sehr viele Konflikte.
Es ist nicht immer so, dass dann der Ehemann oder Lebensgefährte oder Partner diesbezüglich der richtige Beratungspartner für die Frau ist. Dann haben die Schwangerschaftsberatungsstellen und deren Mitarbeiter
Natürlich ist das Gleiche mit den lokalen Netzwerken zu verzeichnen. Gerade in der Schwangerschaftsberatung ist es so, dass dort zuerst erkannt wird: Hat die Frau an sich Schwierigkeiten? Lebt sie vielleicht in einem nicht so guten Umfeld? Hat sie finanzielle Probleme? Oder sollten den Frauen andere Hilfen angediehen werden?
Wenn sich eine Frau dann für ihr Kind entscheidet und sich vielleicht – ich sage es jetzt noch einmal – in einem nicht so guten Umfeld befindet, sollte man dort die Verbindung zu diesen lokalen Netzwerken aufnehmen, sodass die Frau in verschiedene Hilfen eingebettet ist, um letztendlich ihrer Situation gerecht zu werden.
Wir haben uns hier in diesem Hohen Hause bereits im März vergangenen Jahres über die Arbeit der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auseinandergesetzt und deutlich gemacht, dass diese Beratungsstellen gute Ansatzpunkte bieten, um in den meisten Fällen den Frauen Sorgen abzunehmen und Beratungen zum Kind durchführen zu können.
Um diese Mehraufgaben auch finanziell untersetzen zu können, haben wir uns in der Koalition dazu entschlossen, fünf zusätzliche Vollzeitstellen zur Verfügung zu stellen, die über das Beratungsnetz im Freistaat verteilt werden.
Natürlich ist es uns im Besonderen wichtig, dass die Beratungsstellen, die momentan existieren, sichergestellt werden. Denn es muss möglich sein, dass eine Frau, die in einer solchen Notsituation ist und sich bedrängt fühlt und Hilfe suchend ist, in Wohnortnähe auch Beratung erhalten kann. So stehen wir auf dem Standpunkt, dass es einer Frau möglich sein muss, innerhalb eines Tages mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zumindest zwei Beratungsstellen erreichen zu können. Ich denke, das ist auch der richtige Weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle zum Schluss kommen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend werden die Grundlagen geschaffen, dass wir ab 01.01.2009 die Arbeit der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auf eine effiziente und zukunftsorientierte Grundlage stellen können.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch auf den Änderungsantrag einzugehen, der mehr oder weniger redaktionelle Ursachen hat und gerade auf das Inkraftsetzen des Gesetzes reflektiert. Das ist eine kleine redaktionelle Änderung. Vielleicht können wir das an dieser Stelle noch mit beschließen und dann eventuell nicht nur die 2. Lesung, sondern auch die 3. Lesung durchführen. Ich denke, wenn wir uns alle darüber einig werden, wäre das eine gute Sache.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung und zu den kleinen redaktionellen Änderungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Schwangerschaftskonfliktgesetz stammt aus dem Jahr 1992. Mit diesem Gesetz wurden die Länder dazu aufgefordert, eigene Ausführungsgesetze zu erarbeiten und damit Landesrecht zu schaffen.
Das ist über 15 Jahre her. Die Staatsregierung hat sich mit diesem Gesetzentwurf nicht nur sehr viel Zeit gelassen,