Die „Grundsätze des SMUL gemäß § 9 des Sächsischen Wassergesetzes für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen 2007 bis 2015“ vom 28. September 2007 sind jedenfalls für die Katz. Wer kontrolliert, ob sich die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung an die Grundsätze halten? Niemand! Die Mitarbeiter(innen) der unteren Wasserbehörde sind zeitlich überfordert. Die Bediensteten in den drei Regierungspräsidien quält gegenwärtig eine ganz andere Frage – nämlich der Personalübergang auf die künftigen Landkreise und kreisfreien Städte. Das wissen auch die Aufgabenträger.
Die einzige wirkliche Kontrolle, meine Damen und Herren Abgeordneten, entsteht mit der Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzepte – frühzeitig und umfassend. Ansonsten wird der Übergang von der zentralen zur dezentralen Abwasserbeseitigung in den abwassertechnisch noch nicht erschlossenen Teilen Sachsens zum Widerstand führen. Wenn Sie von der Staatsregierung und von den Fraktionen von CDU und SPD sich diesen Vorschlägen verschließen, riskieren Sie in nicht wenigen Gemeinden bzw. in deren Ortsteilen den sozialen Frieden, den Dorffrieden.
Wie Sie wissen, bin ich seit Langem eine Verfechterin dezentraler Lösungen der Abwasserbeseitigung. Dennoch zeige ich Verständnis für die Vielzahl entstehender Bürgerinitiativen, die um einen Anschluss an zentrale Kläranlagen kämpfen.
Es ist so. Bitte fragen Sie Ihre vogtländischen Kollegen, die werden Sie überzeugen; Stichwort Oberlosa, Herr Heidan.
So kann man nicht mit mündigen Bürgerinnen und Bürgern umgehen, wie das Zweckverbände und Gemeinden gegenwärtig bei der Fortschreibung ihrer Abwasserbeseitigungskonzepte praktizieren.
Die Denk- und Handlungsweisen, mit denen Abwasserbeseitigungskonzepte in der Vergangenheit einseitig in Richtung zentraler Abwasserbeseitigung getrimmt wurden, führen jetzt wiederum einseitig zur Ausrichtung der Konzepte auf private, grundstücksbezogene Lösungen.
Das kann nur misslingen! Stimmen Sie deshalb unserem Gesetz zu und gewähren Sie gesetzlich garantiert die Öffentlichkeitsbeteiligungspflicht!
Herr Heidan, Sie wollen jetzt beschreiben, wie das im Vogtland ist? Es ist schön, dass Sie mich unterstützen; bitte schön.
Frau Roth, ist Ihnen bekannt, dass wir eine kommunale Selbstverwaltung haben und es letztendlich in der Verantwortung der Zweckverbände liegt, genau das, was Sie beschrieben haben, umzusetzen, und dass dies nicht in der Verantwortung des Staatsministeriums liegt?
Herr Heidan, wenn Sie richtig zugehört haben, ich habe jetzt permanent aus den Grundsätzen zitiert, in denen die Öffentlichkeitsbeteiligung angemahnt und eingefordert wird. In der kommunalen Selbstverwaltung wird jedoch diesen Grundsätzen nicht entsprochen. Es kontrolliert auch keiner. Die Situation, die ich beschrieben habe, werden Sie bestätigen können. Da haben wir – das sehe ich so – die Pflicht als Gesetzgeber, den Bürgerinnen und Bürgern ein Gesetz in die Hand zu geben, das sie auf den Tisch legen und mit dem sie ihre Rechte einfordern können; denn bisher ist die Öffentlichkeitsbeteiligung eine Kannbestimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was Frau Roth eben geliefert hat, war eine Farce. Solange ich in diesem Landtag bin und Umweltpolitik mache, höre ich mir die
und jetzt, da das fachliche Umsteuern für die verbliebenen Restgebiete erfolgt, die sich wirtschaftlich nicht zentral erschließen lassen, ist es das gleiche Gezeter in die andere Richtung.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich hatte vorhin bereits ausgeführt, welche rechtliche Relevanz Abwasserbeseitigungskonzepte haben, dass sie Fachplanungsunterlagen sind und nicht, wie die Bauleitplanung, geeignet sind, förmliche Verfahren nach sich zu ziehen. Ich spreche einzelnen Bürgern überhaupt nicht die Möglichkeit ab, im Einzelfall für ihr eigenes Grundstück vielleicht eine Entscheidung treffen zu können; aber Abwasserplanungen sind für große Gebiete und für Solidargemeinschaften zutreffend, und an diesem Punkt hört oft das Wissen des Einzelnen auf, um den fachlichen Überblick über das Ganze zu haben.
Dort hat der Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages ausgeführt, „dass nur wenige Bürger in der Lage sind, die fachlichen Fähigkeiten zu haben, um die Richtigkeit solcher Fachplanungen in der Summe beurteilen zu können.“ Sie haben vorhin gesagt, es kontrolliere niemand. Frau Roth, es kontrolliert der Bürger. Die Abwasserplanungen werden doch nicht im luftleeren Raum gemacht, sondern im Gebiet einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes bzw. eines großen Zweckverbandes, in denen die Bürgermeister und Verbandsräte in den Verbandsversammlungen sitzen. Die wirksamste Kontrolle geschieht doch am Ende durch den Bürger, mit einem entsprechenden Votum zur nächsten Wahl, ob die Entscheidung richtig war oder nicht.
Frau Windisch, haben Sie meiner Rede entnehmen können, dass ich nicht die dezentrale Abwasserbeseitigung kritisierte, sondern die Handhabung in Zweckverbänden, alle Teile, die abwasserseitig noch nicht erschlossen sind, also alle Bürger, die noch nicht an eine Kläranlage angeschlossen sind, jetzt dazu zu verpflichten, eine eigene kleine grundstücksbezo
gene, private Anlage zu errichten? Da sagen Sie, das Abwasserbeseitigungskonzept ist nur ein technisches Konzept und die Bürger sind nicht davon betroffen. Na klar, jede Oma mit einem Eigenheim ist davon betroffen, der man jetzt sagt: Sie haben so ein Ding, so eine biologische Anlage zu bauen.
Die Oma mit dem Eigenheim wäre auch vor zehn Jahren betroffen gewesen, als Sie überall dezentral erschließen wollten.
mit allen Folgen für die Gewässerökologie, die Umsetzung der EU-Richtlinie Abwasser usw. usf., genauso wenig kann sie das heute. Dafür ist doch als beratendes Gremium der entsprechende Zweckverband da.
Hören Sie doch auf, immer diese Generalverdächtigungen gegen die Aufgabenträger auszusprechen. Hören Sie auf, in den Zweckverbänden einen Popanz, also ein Gegenüber des Bürgers, zu konstruieren. Die Verbände sind sozusagen Erfüllungsgehilfen in der Daseinvorsorge. Unterstützen Sie diese Gremien lieber und säen Sie nicht immer wieder Misstrauen gegen sie.
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ich fühle mich noch einmal aufgefordert, eine Klarstellung bezüglich der kleinen Wasserkraft – der umstrittenen, ich gebe es gern zu – zu machen.
Ich wende mich ausdrücklich – und das sehr konsequent seit mehreren Jahren – gegen die Stigmatisierung der Wasserkraft, so wie ich das auch bei der Windkraft getan habe. Im Übrigen gleichen sich die Argumente. Die einen bezeichnen Wasserkraftanlagen als Fischschredderanlagen und die anderen bezeichnen Windkraftanlagen als Vogelmörder.
In diesem Fall habe ich damit gar kein Problem. Ich denke, gegenwärtig sind die Anteile aller Formen regene