Protokoll der Sitzung vom 30.05.2008

Danke schön. – Herr Kosel stellt die Frage Nr. 8. Es geht um den Bericht zum sorbischen Schulwesen; bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf den Bericht zum sorbischen Schulwesen. Im Zusammenhang mit der Schließung der Sorbischen Mittelschule Panschwitz-Kuckau beauftragte der Landtag am 12.10.2006 mit der Drucksache 4/5514 die Staatsregierung, einen Bericht zur Entwicklung des sorbischen Schulwesens Ende 2007/Anfang 2008 vorzulegen.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wann wird die Staatsregierung dem Landtag den Bericht vorlegen?

2. Was hat die Staatsregierung unternommen, um den Bericht unter Einbeziehung der Vertreter des sorbischen Volkes zu erarbeiten?

Herr Staatsminister Flath, bitte.

Herr Präsident! Herr Abg. Kosel, zur ersten Frage: Die Staatsregierung beabsichtigt, den Bericht nach der Sommerpause des Landtages vorzulegen.

Zur zweiten Frage: Vertreter des Sorbischen Schulvereins, der Regionalverbände, des Domowina e. V., der jeweiligen Landratsämter, der Sächsischen Bildungsagentur und der Sächsischen Staatsministerien für Kultus und für Soziales haben in Regionalrunden die den sorbischen Schulen vorgelagerten Bereiche, die Arbeit an sorbischen Schulen sowie die Übergänge zwischen den Schulen analysiert und Probleme diskutiert.

In einer einleitenden Veranstaltung wurde die Methodik des Vorgehens abgestimmt. Im Dezember 2007 erfolgte gemeinsam mit den Vertretern des sorbischen Volkes, der Schulträger und der Landkreise eine Auswertung. Derzeit wird noch die weitere Detaildarstellung innerhalb des Berichtes erarbeitet. So weit zur Antwort.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Nachfrage? – Bitte schön, Herr Kosel.

Meine Nachfrage bezieht sich auf die Antwort auf Frage 1. Könnte diese vielleicht präzisiert werden? Sie hatten ausgeführt, dass der Bericht nach der Sommerpause vorgelegt wird. Das ist ein dehnbarer Begriff.

Eigentlich nicht. Man merkt schon, wann Sommer ist, Herr Abgeordneter. Mit „nach der Sommerpause“ ist der parlamentarische Ablauf gemeint, gehen Sie einmal von September aus.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Dieses Jahres?)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Frau Herrmann stellt die Frage Nr. 10.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zur Richtlinie des SMI zur Förderung von Fanprojekten (Förderrichtlinie Fanprojek- te) vom 19.05.2008, veröffentlicht im Amtsblatt vom 22.05.2008, folgende Fragen:

1. Inwiefern hält die Staatsregierung die Frist zur Einreichung der Anträge zur Finanzierung von Projekten zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans bis zum 13.06.2008, also drei Wochen nach Bekanntgabe, für ausreichend?

2. Nach welchen Kriterien werden „spezifische Projekte und Maßnahmen mit der Zielstellung der Gewaltprävention im Umfeld von Fußballfanprojekten, die nicht bereits unter den Punkt 2.1 der Richtlinie fallen“ nach Punkt 2.2 gefördert?

Herr Staatsminister Dr. Buttolo, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Herrmann, es ist das erklärte Ziel der Sächsischen Staatsregierung, durch eine langfristige Förderung von Fußballfanprojekten zur Bekämpfung von Gewalttätigkeiten bei Fußballspielen beizutragen. Die Förderrichtlinie ist mit Wirkung vom 01.05.2008 in Kraft getreten. Unabhängig von der Veröffentlichung im „Sächsischen Amtsblatt“ erfolgte eine Übersendung der Förderrichtlinie „Fanprojekte“ an den Deutschen Fußballbund, den Sächsischen Fußballverband, die Koordinierungsstelle Fanprojekte bei der Deutschen Sportjugend und den Fankoordi

nator des Sächsischen Fußballverbandes mit der Zielstellung, den relevanten Adressatenkreis zeitnah über das Inkrafttreten der Förderrichtlinie zu informieren.

Am 20.02.2008 forderte der Landespolizeipräsident im Rahmen eines Erfahrungsaustausches zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes Fußball die verantwortlichen Träger auf, bereits zu diesem Zeitpunkt Fördermittelanträge zu erarbeiten und einzureichen, um eine zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen. Zu dieser Besprechung waren Vertreter folgender Vereine und Verbände anwesend: Sächsischer Fußballverband e. V., Dynamo Dresden, 1. FC Lok Leipzig, FC Sachsen Leipzig, VSV Zwickau, VfC Plauen, Chemnitzer FC und FC Erzgebirge Aue.

Obwohl wir durch dieses breite Streuen der Informationen dafür Sorge tragen wollten, dass die Vereine und Verbände sehr zeitig mit der Erarbeitung von Anträgen beginnen konnten, habe ich veranlasst, dass wir eine erneute Kabinettsbefassung vornehmen sollten, um eine angemessene Terminverschiebung für den Einreichzeitpunkt zu erwirken. Ich halte dies für richtig und notwendig. Sie wissen, dass mir die Eindämmung der Gewalt bei Fußballspielen ein großes Anliegen ist, und ich möchte nicht, dass durch diese kurze Frist vielleicht der eine oder andere Antrag, der diesem Ziel dienen kann, nicht gestellt wird.

Zu Frage 2: Nach Nr. 2.2 der Förderrichtlinie „Fanprojekte“ werden präventive Maßnahmen und Projekte gefördert, die sowohl organisatorisch als auch vom finanziellen Umfang her unterhalb der Kriterien des nationalen Konzeptes „Sport und Sicherheit für Fanprojekte“ liegen. Die Maßnahmen sollen bedarfsgerecht ausgerichtet und an aktuelle Entwicklungen angelehnt sein. Durch fußball- bzw. sportspezifische Präventionsangebote soll eine zielgerichtete Bekämpfung des Entstehens gewaltbereiter Gruppierungen und Szenen erfolgen.

Dabei kann es sich zum Beispiel um folgende Maßnahmen handeln: öffentlich wirksame Kampagnen zur Bekämpfung von Gewalttätigkeiten auf Sportveranstaltungen oder Betreuungsmaßnahmen für jugendliche Fußballfans, Maßnahmen zum Abbau von Aggressionen jugendlicher Fußballfans sowie Maßnahmen, denen eine wesentliche Bedeutung bei der Verhinderung von Gewalttätigkeiten im Umfeld von Sportveranstaltungen zugerechnet werden kann.

Somit können nach Nr. 2.2 Präventionsmaßnahmen von Sport- und Fußballvereinen, Sport- und Fußballverbänden sowie Kommunen und sonstigen Trägern mit Zuwendungen bedacht werden, wenn sie Gewaltprävention zum Ziel haben und insbesondere an jugendliche und heranwachsende Sport- bzw. Fußballfans gerichtet sind. Entscheidend für die Förderung ist, ob die Maßnahmen und Projekte diese Voraussetzungen erfüllen.

Weiterhin erfolgt aufgrund der im Gesamtkonzept „Fußball“ vereinbarten intensiven Zusammenarbeit eine grundsätzliche Einbindung des Sächsischen Fußballverbandes in die Entscheidung über die Förderung.

Danke.

Herr Dr. Hahn stellt nun bitte Frage Nr. 14.

Es geht um die Fortführung der Kinderklinik im Klinikum Pirna. Nachdem die Staatsregierung im Mai 2005 in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 4/1258) nach den Möglichkeiten für einen Erhalt der Kinderklinik im Krankenhaus Pirna noch erklärt hatte „Es besteht keine Möglichkeit, das Fachgebiet Kinderheilkunde im Krankenhaus Pirna fortzuführen“, gab es dann durch ein Kooperationsabkommen mit dem Dresdner Universitätsklinikum schließlich ab 2007 doch noch eine Fortführung der stationären Vor-Ort-Versorgung für Kinder in Pirna interjection: (siehe Antwort der Staatsregierung auf meine mündliche Anfrage vom 15.12.2006).

Die knapp zweijährige Probephase der Kooperation läuft nun Ende 2008 aus.

Nachdem sich der Kreistag Sächsische Schweiz auf Antrag der damaligen PDS-Fraktion bereits zweimal einstimmig für einen Erhalt der Kinderklinik ausgesprochen hatte, wurden in den zurückliegenden Monaten im Landkreis zudem mehr als 15 000 Unterschriften für den Erhalt der Kinderklinik gesammelt.

In Ihrer Antwort zu Drucksache 4/11642 hieß es nun erstmals eindeutig: „Die Staatsregierung spricht sich für eine Fortführung der Außenstelle des Universitätsklinikums in Pirna aus.“

Angesichts dessen und weil der jahrelange Schwebezustand bezüglich der Zukunft der Kinderklinik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell beendet werden sollte, frage ich die Staatsregierung:

1. Was sind die Voraussetzungen bzw. was sind die Bedingungen dafür, dass die pädiatrische Abteilung am Klinikum Pirna auch über den 31.12.2008 hinaus möglichst dauerhaft fortgeführt werden kann?

2. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen wird die Staatsregierung ergreifen, um der verbalen Befürwortung der Fortführung der Außenstelle in Pirna auch Taten folgen zu lassen, und wann ist diesbezüglich mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Staatsministerin Orosz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Hahn! Ich erlaube mir, Ihre zwei Fragen in einer Antwort zu beantworten.

Der Krankenhausplanungsausschuss des Freistaates Sachsen hat in seiner Sitzung im Mai dieses Jahres einvernehmlich beschlossen, den Versorgungsauftrag des Universitätsklinikums „Carl Gustav Carus“ Dresden mit Außenstelle Kinder- und Jugendmedizin in Pirna für die Jahre 2009 und 2010 mit der Option der Verlängerung bis 2011 fortzuschreiben. Der Versorgungsauftrag gilt für den Standort Pirna, vorbehaltlich einer zeitnahen Evaluation

des Modellprojektes. Die Grundlage für den Betrieb der Außenstelle in der Kinder- und Jugendmedizin stellt ein dreiseitiger Vertrag zwischen den Trägern der Krankenhäuser und den Kostenträgern dar.

Gestatten Sie eine Nachfrage, Frau Staatsministerin?

Gern.

Ich möchte die Nachfrage deshalb stellen, weil Sie vom Krankenhausplanungsausschuss gesprochen haben. Gibt es aus Ihrer Erkenntnis irgendwelche Hindernisse, die den Vertrag, den Sie angesprochen haben, eventuell nicht zustande kommen lassen könnten?

Der Vertrag besteht bereits. Er ist Arbeitsgrundlage für die eben genannte Konstellation. Wir werden, da er zum 31.12. dieses Jahres als Modellprojekt ausläuft, zeitnah nach der Sommerpause die angesprochene Evaluation besprechen. Deshalb haben wir uns im Krankenhausplanungsausschuss auch das Votum für die Jahre 2009, 2010 und 2011 geben lassen, was deutlich macht, dass damit jetzt schon eingeschätzt werden kann, dass diese Kooperation fortgeführt werden kann.

Und aus der Sicht der Staatsregierung kann dann ab dem 01.01. die Fortführung sichergestellt werden?

Der Planungsausschuss hat dies so beschlossen, und die Staatsregierung ist Teil des Planungsausschusses.

Vielen Dank.

Herr Lichdi, bitte; Frage Nr. 11.

Es geht um die Zentrale Abhörbehörde. Nach Berichten aus der Presse („Spiegel“ 21/08; „Süddeutsche Zeitung“ vom 18.05.08; „taz“ vom 19.05.08) plant Bundesinnenminister Schäuble eine Abhörzentrale für Polizei und Geheimdienste, in der nicht nur die technischen Möglichkeiten der Kommunikationsüberwachung gebündelt werden sollen, sondern auch ein Austausch zwischen Polizei und Geheimdiensten in einem sogenannten Competence-Center stattfinden soll.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwiefern wurde die Staatsregierung zu welchem Zeitpunkt von den Plänen des Bundesinnenministers informiert bzw. in die Planungen einbezogen?