Ich möchte an dieser Stelle auf die Kulturraumstudie von Klaus Winterfeld verweisen, die erstmals die Wirkung des Kulturraumgesetzes in allen Kulturräumen untersucht hat. Es wird deutlich, dass dieses Modell ebenfalls die Qualität der Kulturarbeit befördern konnte. Nicht zuletzt stiftet das Kulturraumgesetz regionale Identität. Die Akteure vor Ort entscheiden selbst, welche Kultureinrichtungen und Maßnahmen sie als regional bedeutsam erachten und fördern wollen.
So war es in der öffentlichen Anhörung auch einhellige Auffassung aller Sachverständigen – einschließlich der kommunalen Spitzenverbände –, dass das Kulturraumge
setz unbedingt erhalten bleiben müsse, und zwar unter Beibehaltung der Kernelemente des Gesetzes wie der Landeszuwendung, der Erhebung einer Kulturumlage, des Sitzgemeindeanteils sowie der Gremien und der Zweckverbandsstrukturen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen heute vor einem bedeutsamen Schritt: Wir werden das Kulturraumgesetz entfristen – nach vierzehneinhalb Jahren! Dabei werden wir die bewährten Elemente des Gesetzes beibehalten und an veränderte Bedingungen, auch an die Kreisreform, anpassen. Wir werden damit die regionale Kulturförderung und -entwicklung auf sichere Füße stellen und alle sieben Jahre evaluieren.
Insbesondere für den ländlichen Raum wird damit nicht nur eine solide Basis, sondern auch eine notwendige Voraussetzung geschaffen, um den Menschen weiterhin den Zugang zu einer vielfältigen und qualitätsgerechten Kulturlandschaft zu ermöglichen – eine Aufgabe, der die ländlichen Kommunen und Landkreise aus eigenen Kräften nicht immer gewachsen sind.
Es gibt einen weiteren bedeutenden Aspekt des Gesetzes: Mit der Gesetzesnovelle werden wir die Landesmittel um 10 Millionen Euro jährlich erhöhen. Dieser Betrag geht auf eine Verabredung im Koalitionsvertrag zurück und war damals befristet. 2005 war es das erste Mal nach zehn Jahren, dass die Landesmittel überhaupt erhöht wurden. Wir werden diese Erhöhung nun dauerhaft festschreiben. Dabei haben wir natürlich – mit Augenzwinkern – sehr darauf geachtet, dass das kleine Wörtchen „mindestens“ erhalten bleibt. Damit ist zwar keine Dynamisierung der Kulturmittel festgeschrieben, was wir – zugegebenermaßen – als den absoluten Königsweg ansehen würden; aber so haben wir uns zumindest den Weg nach oben offengehalten.
Um sicherzustellen, dass die Erhöhung der Landeszuwendungen auch den Kulturinstitutionen zugutekommt, also in der Summe entsprechend mehr Geld zur Verfügung steht, haben wir in das Gesetz – ich will es einmal so sagen – zwei Sicherheitsschranken eingebaut. Einerseits werden die Landeszuweisungen an die Höhe der Kulturumlage gebunden. Das war zwar schon bislang gängige und bewährte Rechtspraxis, wurde allerdings über Verordnungen geregelt. Durch die Aufnahme in das Gesetz besteht nun Transparenz und Klarheit.
Zweitens – es wurde schon darauf hingewiesen – dürfen die Landeszuweisungen 30 % der Ausgaben bzw. finanzwirksamen Aufwendungen aller vom Kulturraum geförderten Einrichtungen und Maßnahmen nicht übersteigen. Wir halten diese Regelung für sehr wichtig und richtig; denn leider – das müssen wir ehrlicherweise sagen – hat die Erhöhung der Landesmittel seit 2005 nicht in allen Kulturräumen dazu geführt, dass auch die Eigenmittel erhöht wurden und damit insgesamt mehr Geld bei der Kultur ankam. Mit dieser neuen Bestimmung kann verhindert werden, dass es – in Anführungsstrichen – zu Umwidmungen kommunaler Mittel kommt.
Meine Damen und Herren! Im Ergebnis der Anhörung haben die Koalitionsfraktionen noch einige Punkte ergänzt; auch das wurde zum Teil schon gesagt. So war es uns zum Beispiel wichtig, dass die kreisfreien Städte und Oberzentren die Möglichkeit haben, Mitglied eines Kulturraumes zu werden bzw. zu bleiben, vorausgesetzt, dass diese Mitgliedschaft von beiden – der antragstellenden Stadt und dem Kulturkonvent – gewünscht ist. Natürlich ist diese Mitgliedschaft mit allen Rechten, aber auch allen Pflichten verbunden, die ein Kulturraummitglied zu erbringen hat, zum Beispiel mit der Zahlung der Kulturraumumlage.
Ebenso haben wir eine Konkretisierung dahin gehend vorgenommen, dass nicht nur bestehende Institutionen zu fördern sind, sondern auch die Projektförderung ein höheres Gewicht erhält; denn gerade daraus entstehen oft neue Ansätze und Ideen kultureller Entwicklung.
Meine Damen und Herren! Der 17. Dezember 1993 war ein historischer Tag. 27 Kolleginnen und Kollegen von damals sind – zumindest theoretisch – auch heute im Saal. Geben wir den 97 anderen Kolleginnen und Kollegen, die damals noch nicht dabei waren, die Chance, heute ebenfalls bei der einvernehmlichen Verabschiedung eines einmaligen Gesetzeswerkes dabei zu sein!
Der 18. Juni 2008 wird – in historischer Perspektive – nicht nur die Berufung eines neuen Kabinetts, sondern auch und noch viel mehr die Entfristung des Sächsischen Kulturraumgesetzes bedeuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Sächsische Kulturraumgesetz, das vor 14 Jahren ohne Gegenstimme beschlossen wurde, hat sich nach Auffassung der NPD-Fraktion ohne Wenn und Aber bewährt. In der Anhörung vom 3. April dieses Jahres wurde es von einem Sachverständigen sogar als „Grundgesetz der sächsischen Kultur“ bezeichnet.
Es ist unstrittig, dass das Kulturraumgesetz wesentlich zum Erhalt von Theatern, Orchestern, Museen und anderen identitätsstiftenden Kultureinrichtungen beigetragen und die reichhaltige Kulturlandschaft Sachsens – gerade auch im ansonsten chronisch vernachlässigten ländlichen Raum – gehegt und gepflegt hat. Auch die NPD-Fraktion begrüßt daher die Vorreiterrolle, die Sachsen vor 14 Jahren mit dem Kulturraumgesetz eingenommen hat.
Damals wurden allerdings in den meisten Fällen gewachsene Kreisgebiete zu Kulturräumen erklärt, während dieses Mal nach Auffassung von Prof. Matthias Vogt „der Innenminister sich der Geografie der bisherigen Kulturräume bemächtigt und daraus Landkreise gemacht“ hat.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuordnung der Kulturräume ist demnach nichts anderes als die Anpassung des bisherigen Kulturraumgesetzes an die zukünftigen Großkreise. Das räumte die Staatsministerin am 25. Januar dieses Jahres bei der 1. Lesung des Gesetzes auch ein. Waren die meisten alten Kreise noch identitätsstiftende gewachsene Räume mit gemeinsamen Traditionen, so werden mit der Fusion der bisherigen Kulturräume Erzgebirge und Mittelsachsen sowie der Kulturräume Elbland und Sächsische Schweiz künftig Gebiete miteinander verbunden, die regional-kulturell doch recht unterschiedlich geprägt sind. Das haben gleich mehrere Sachverständige betont und den leisen Verdacht geäußert, dass Verwaltungsbeamte ohne Kulturbezug am Reißbrett die neuen Kulturräume entworfen hätten.
Nun ist es aber so, dass wir am 1. August unwiderruflich die neuen Großkreise bekommen und dass die Kulturpolitik dem Rechnung tragen muss. Um die Kulturfinanzierung durch Landesmittel in Verbindung mit der Kulturumlage weiterhin sicherzustellen und den Pflichtzweckverbänden Planungssicherheit zu geben, ist das Gesetz zur Neuordnung der Kulturräume im Freistaat Sachsen richtig und wichtig und findet unsere Zustimmung.
Positiv zu bewerten ist natürlich auch die Koalitionsvereinbarung, nach der über den Zeitraum von 2009 hinaus neben den 86,7 Millionen Euro weitere 10 Millionen Euro an die Kulturräume fließen werden. Das alte Kulturraumgesetz war zunächst einmal ein „Erhaltungsgesetz in schwierigen Zeiten“, wie es Prof. Vogt in der Anhörung formulierte. Nach der nun erfolgten Entfristung des Gesetzes sollte darauf geachtet werden, die dichte sächsische Kulturlandschaft zu erhalten und solidarisch auszubauen.
Die Anfänge sind mit Kooperationen im Theaterbereich, in Bibliotheks- und Museumsverbünden und anderen Formen der Zusammenarbeit bereits gemacht.
Die NPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Kulturräume im Freistaat Sachsen zu, weil das Kulturraumgesetz seine Bewährungsprobe in 14 Jahren eindeutig bestanden hat, weil es von allen Kulturakteuren befürwortet wird und weil es unter den gegebenen Umständen einer jetzt unumkehrbaren Kreisgebietsreform schlicht und einfach alternativlos ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen mit einem Ausspruch von Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel beginnen. Die Bundeskanzlerin hatte in ihrer ersten Regierungserklärung unterstrichen, dass „Kultur die Grundlage unseres Zusammenhalts ist und dass Kulturförderung deshalb keine Subvention, sondern eine Investition für ein lebenswertes Deutschland ist“.
Das finde ich sehr treffend und gelungen. Deshalb erlaube ich mir, mich dieser Worte heute zu bedienen und sie zu unterstreichen.
Der Freistaat Sachsen hat in vorbildlicher Weise ein Konstrukt geschaffen, die Kulturförderung auch in der Fläche zu organisieren. Ich kann mich da den Lobeshymnen meiner Vorredner auf das Kulturraumgesetz und sein Grundprinzip nur anschließen. Hier wurde etwas deutschlandweit Einmaliges geschaffen, um das uns viele andere Bundesländer beneiden. Die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ hat das Sächsische Kulturraumgesetz als ein Beispiel für eine klare gesetzliche Festschreibung hervorgehoben und empfohlen.
Dass das Gesetz im Kern funktioniert, haben nicht zuletzt die Sachverständigen in der Anhörung eindrucksvoll bestätigt. Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion auch die bereits erfolgte Entfristung begrüßt. Ebenso begrüßen wir, dass an den Grundprinzipien des Gesetzes nicht gerüttelt und das Zweckverbandsprinzip beibehalten wird.
Sehr verwundert hingegen waren wir darüber, dass es künftig nur noch ein Theater pro Kulturraum geben soll. Die Idee ist zwar nicht neu – sie entstammt dem Theater- und Orchestergutachten des SMWK –; dennoch ist es sehr überraschend – ich würde fast sagen, bedenklich –, dass dieser Passus Eingang in das Vorblatt des Gesetzes gefunden hat; denn genau solche Entscheidungen, meine Damen und Herren, sind und bleiben doch, bitte schön, weiterhin Sache der Kulturräume.
Es ist ja gerade das Vorbildhafte an diesem Gesetz, dass die Kulturräume die Kulturhoheit haben und selbst entscheiden, welche Einrichtung sie in welchem Umfang unterstützen. Das gilt auch für die Theater und Orchester. Jeder Kulturraum soll selbst entscheiden, wie viel Theater er sich leisten kann und will. Der Versuch der Staatsregierung, hier über Umwege in die Kulturräume hineindiktieren zu wollen, ist abzulehnen. An dieser Stelle ein klarer Appell, die Kulturhoheit der Kulturräume bitte auch künftig zu respektieren!
Meine Damen und Herren! Mit der Kreisgebietsreform und den dadurch erforderlichen Änderungen des Kulturraumgesetzes stehen die ländlichen Kulturräume, ausgenommen der Leipziger Raum und Oberlausitz-Niederschlesien, nun vor großen Herausforderungen. Sie müssen sich neu organisieren und den neuen rechtlichen Regelungen anpassen. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen ländlichen Kulturräume zusammenwachsen und diese Adaption meistern. Gegebenenfalls ist der Gesetzgeber gefordert, an der einen oder anderen Stelle nachzubessern. Das ist nicht auszuschließen. Das wird aber erst die Praxis zeigen.
Ich hoffe, dass sich die Erfolgsgeschichte des Kulturraumgesetzes fortschreibt und sich Sachsen seine kulturel
le Vielfalt und seine vielen regionalen Highlights erhält. Die FDP wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über die Novellierung des Kulturraumgesetzes debattieren, dann lassen Sie auch mich zunächst einmal einen Blick zurück in seine Geburtsstunde werfen, so wie Kollege Hatzsch es bereits getan hat.
Der Sächsische Landtag hat am 17. Dezember 1993 mit der einmütigen Verabschiedung des Kulturraumgesetzes gesetzgeberisches Neuland betreten. Kultur wurde zur kommunalen Pflichtaufgabe erklärt und zugleich wurde eine staatliche Mitfinanzierung festgeschrieben. Mit den Kulturräumen wurden Zweckverbände geschaffen, in denen mehrere Gebietskörperschaften solidarisch darüber entscheiden, welche Kultur sie in ihrer Region fördern wollen. Dieses Gesetz hatte damals sicherlich viele Mütter und Väter innerhalb und außerhalb des Parlaments und des Ministeriums. Aber eine solche Besonderheit in der deutschen Gesetzgebung, nämlich eine wirklich mutige Innovation, wäre wohl nicht möglich geworden ohne den damaligen Kulturraumkoordinator Dr. Vogt, der sich bleibende Verdienste erworben hat. Vor- und Querdenker solcher Art würde ich mir auch heute in größerer Zahl in sächsischen Ministerien wünschen.
Der damalige Staatsminister Prof. Meyer erklärte zur 2. Lesung des Gesetzentwurfes: „Das Kulturraumgesetz ist ein Gemeinschaftswerk, das davon zeugt, welche Bedeutung Kultur im Leben dieses Landes hat. Das gilt nicht nur in dem Sinne, dass Sachsen dank seiner Geschichte eines der kulturreichsten Länder Deutschlands und Europas ist, sondern vor allem in dem Sinne, dass Kultur den Menschen dieses Landes wichtig ist, dass Kultur die Grundlage ihrer Identität ist.“
Ich glaube – der Beifall zeigt es –, dass sich diese Worte bestätigt haben. Das Kulturraumgesetz hat sich – alle meine Vorredner haben es bereits betont – überaus bewährt. Mit seiner Hilfe ist es insbesondere im ländlichen Raum gelungen, die gewachsene Vielfalt der Kultur in wichtigen Teilen zu erhalten – eine Vielfalt, die unser Land so reich macht und so sehr prägt. Damit ist das Gesetz zum bundesweiten Vorbild geworden und ich bin stolz darauf, dass es nicht zuletzt der Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ zur Nachahmung empfohlen hat.
Meine Damen und Herren! Nichts ist so gut, dass es nicht noch weiterentwickelt und verbessert werden könnte. Dass der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung viel von dem aufgenommen hat, was die Akteure aus den Kulturräumen, aus den Verbänden und was der Kultursenat des Freistaates immer wieder gefordert haben, begrüße ich. Davon war leider nicht auszugehen, als vor eineinhalb Jahren das erste Eckpunktepapier aus dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst auftauchte, in dem die mögliche Zukunft der Kulturräume nach der Kreisgebietsreform grob und eher erschreckend skizziert war. Frau Staatsministerin Stange und ihrem Ministerium gebührt Lob dafür, dass sie sich mit der teilweise heftigen Kritik auseinandergesetzt haben und bei wichtigen Weichenstellungen für das nun zu verabschiedende Gesetz offen für Rat und Erfahrungen waren.
Unsere Fraktion findet ihre seit Jahren geäußerten wichtigsten Forderungen im Gesetzentwurf wieder. Die bewährte Systematik der Kulturräume mit ihrem solidarischen Finanzierungsprinzip bleibt auch nach der Kreisgebietsreform erhalten. Das Gesetz ist nicht mehr befristet und wird dafür regelmäßig evaluiert. Schließlich finden sich auch die in dieser Legislaturperiode des Freistaates zweckgebundenen Finanzmittel in Höhe von 26,7 Millionen Euro als Mindestbetrag im Gesetz wieder, was leider auch keine Selbstverständlichkeit war.
Es ist also – so scheint es heute – ein gutes Gesetz geworden. Nach unserer Meinung hätte es aber ein noch besseres Gesetz werden können. Das zeigen die zahlreichen Änderungsanträge, für die wir uns im Kulturausschuss eingesetzt haben und die im detaillierten Bericht zu finden sind.
Hier gebührt aber auch der Koalition, insbesondere Kollegen Heitmann, Anerkennung. Einige unserer frühzeitig nach der Anhörung vorgelegten Änderungsvorschläge hat sie aufgegriffen. Wir haben uns dadurch in einigen der Änderungsanträge der Koalition wiedergefunden. Wir haben aber auch noch einige Punkte, die aus unserer Sicht einer besseren Lösung bedurft hätten.
Das Kulturraumgesetz ist in seiner neuen Fassung ein solides Gesetz. Es hätte aber zukunftsweisender formuliert werden können, wenn die Koalition das Selbstbewusstsein und den Mut der ursprünglichen Verfasser dieses Gesetzes aufgebracht hätte. Das Gesetz war und ist geprägt von dem Bemühen um Bewahren und Erhalten der Kultur – verständlich nach dem Auslaufen der Übergangsfinanzierung des Einigungsvertrages Anfang der Neunzigerjahre.