Herr Minister, Sie haben angesprochen, dass in einigen Fällen aus der Grundschuld heraus vollstreckt wurde. Können Sie mir sagen, wie viele dieser Fälle letztendlich vor Gericht Bestand hatten?
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Wissen Sie es, Herr Morlok? – Staatsminister Thomas Jurk: Herr Morlok, sagen Sie es doch!)
Unser Ziel sollte es deshalb erstens sein, die Bankkunden, insbesondere die vertragstreuen, vor überraschenden Wechseln des Ansprechpartners und unberechtigten Forderungen der Kreditkäufer zu schützen und zweitens – das möchte ich auch betonen – den Banken ein wichtiges Instrument der Risikostreuung nicht völlig zu nehmen.
Hierfür gibt es unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten; drei möchte ich nennen. Die erste Möglichkeit wäre, den Kreditverkauf komplett zu verbieten, die zweite, allen Banken eine Selbstverpflichtung aufzuerlegen und die dritte, den sächsischen Sparkassen eine solche Selbstverpflichtung aufzuerlegen, so wie es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Ergänzungsantrag fordert. – Bei dieser Gelegenheit möchte ich anmerken, dass die Sächsische Aufbaubank –Förderbank – Förderkredite, selbst Not leidende, nicht verkauft.
Beleuchten wir einmal diese drei Möglichkeiten. Ein Verbot des Kreditverkaufs sollte aus den eben genannten Gründen nicht angestrebt werden, auch im Interesse günstigerer Konditionen für die Bankkunden. Eine
Selbstverpflichtung für alle Banken scheidet aus rechtlichen Gründen aus. Derartige Eingriffe in die Autonomie privater, genossenschaftlicher und ausländischer Banken sind nach der deutschen Rechtsordnung ausgeschlossen. Eine Selbstverpflichtung nur für die sächsischen Sparkassen ist nicht erforderlich. Die Sparkassen des Freistaates Sachsen sind – meine Vorrednerin hat es bereits gesagt – aufgrund ihres öffentlichen Auftrages zu einem verantwortungsvollen Handeln verpflichtet. Sie sind sich auch dessen bewusst. Das zeigen die Äußerungen der zuständigen Verbände. So hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband ausgeführt – ich zitiere –: „Deshalb entspricht es zum Beispiel nicht dem Geschäftsmodell Sparkasse, vertragsgemäß bediente Kredite ohne Zustimmung der Kunden an Dritte zu verkaufen und so den Kunden ungewollte Vertragspartner aufzudrängen.“
Der Ostdeutsche Sparkassenverband hat sich in seinem Rundschreiben an die Sparkassen ebenfalls gegen einen Verkauf ungekündigter Forderungen ohne die Zustimmung der Kunden ausgesprochen. Ich gehe daher davon aus, dass sächsische Sparkassen ungekündigte Kreditforderungen nicht verkaufen. Gegen eine weiter gehende Verpflichtung nur der Sparkassen spricht, dass sie mit anderen Banken im Wettbewerb stehen. Deshalb ist es notwendig, einen wirksamen Schutz für die Kreditnehmer aller Banken zu schaffen. Dies ist unabhängig von ihrer Rechtsform – seien sie öffentlich-rechtlich, genossenschaftlich oder privat. Es ist auch unabhängig davon, ob sie ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf einen Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 10. April 2008 mit Zustimmung des Freistaates Sachsen beschlossen hat und der heute wieder aufgenommen wurde. Es handelt sich um einen bayerischen Antrag, der nunmehr vom Bundesgesetzgeber aufgegriffen wird. Ziel dieser Bestrebungen ist es, durch die Änderung des Darlehens- und des Grundschuldrechts von Darlehensverkäufen betroffene Kreditnehmer wirksam zu schützen. So sind Änderungen im Schuldrecht und im Sachenrecht vorgesehen.
Im schuldrechtlichen Bereich soll sichergestellt werden, dass der Kreditnehmer über einen Verkauf umfassend unterrichtet wird. Ein Vertrag soll nur dann gekündigt werden dürfen, wenn der Darlehensnehmer mit Zahlungen in erheblichem Rückstand ist.
Im Bereich des Sachenrechts soll ein Erwerber nur unter Einhaltung getroffener Vereinbarungen vollstrecken dürfen; die Vollstreckung aus einem höheren Betrag als tatsächlich geschuldet soll ausgeschlossen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diese Richtung zielt auch der sächsische Antrag. Ich denke, im Sinne eines umfassenden Schutzes der Kreditnehmer bei Forderungsverkäufen ist eine bundesgesetzliche Regelung unerlässlich. Damit kann der notwendige Schutz auf alle – ich betone: auf alle – Bankkunden ausgedehnt werden. Dies ist unabhängig von der Rechtsform und vom Sitz der Bank.
Frau Präsidentin! Statt eines Schlusswortes Folgendes: Wir hatten bereits angekündigt, dass wir nach § 37 Abs. 3 der Geschäftsordnung diesen Antrag für erledigt erklären.
Ich möchte trotzdem noch einmal auf den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der nach meinem Verständnis dann auch erledigt ist, eingehen.
Meine Damen und Herren! Der Antrag wurde für erledigt erklärt, deshalb muss ich darüber nicht abstimmen lassen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Jahren fordert DIE LINKE einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, einen Arbeitsmarkt, der zwischen Staat und Markt angesiedelt ist, einen Arbeitsmarkt im Non-ProfitBereich, der insbesondere Langzeitarbeitslosen einen Arbeitsplatz bieten soll – Arbeit, die nicht nur sinnstiftend, sondern auch sozialversicherungspflichtig und existenzsichernd sein soll.
Das, meine Damen und Herren, kann sich der Staat auch leisten. Die Idee, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, haben wir mehrfach in den Sächsischen Landtag eingebracht und vorgerechnet, dass man mit dem Geld, das es den Staat kostet, Arbeitslosigkeit zu finanzieren, auch reguläre Beschäftigung finanzieren könnte. Man müsste nur die Gelder, die Bund, Land, Kommunen, die Bundesagentur für Arbeit und auch die freien Träger ausgeben, bündeln, und bis zu 1 300 Euro kämen zusammen, mit denen man einen Arbeitsplatz finanzieren könnte.
Lange Zeit wurde diese Auffassung von den anderen Parteien nicht geteilt. Vor zweieinhalb Jahren wendete sich das Blatt ein wenig, wahrscheinlich auch als Reaktion darauf, dass die sogenannten Ein-Euro-Jobs nicht den erhofften Erfolg gebracht haben. Auch Politiker, zum Beispiel von der SPD, sprachen von der Notwendigkeit eines sogenannten dritten Arbeitsmarktes. In der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene vom November 2005 wurde dann die Auflage eines Programms für ältere Langzeitarbeitslose festgehalten.
Sage und schreibe zwei Jahre später, die Legislatur war also schon zur Hälfte verstrichen, gab es dann endlich die
Auflage des Förderprogramms „Kommunal-Kombi“, und wiederum fünf Monate später, im Mai 2008, erhielten wir in Sachsen endlich die besagte Förderrichtlinie. Zweieinhalb Jahre, meine Damen und Herren, nur, um die Voraussetzungen zu schaffen! Dabei ist von der Umsetzung des Programms noch gar keine Rede. Das sind 30 Monate, in denen Millionen Langzeitarbeitslose – in Sachsen sind es derzeit circa 195 000 – allein auf eine Chance warten müssen. Wir als Linke meinen: Das hätte nun wirklich schneller gehen müssen.
Hinzu kommt, meine Damen und Herren, dass das Bundesprogramm aus unserer Sicht dringend nachjustiert werden müsste. Nicht nur, dass dieses Programm an allen anderen Strukturen vorbei organisiert ist – sprich: an der Bundesagentur für Arbeit, an den ARGEn und den Jobcentern –, nein, die Regelung, dieses Programm nur Kreisen zugute kommen zu lassen, die zum Stichtag mindestens 15 % Arbeitslosigkeit hatten, treibt in der Praxis recht merkwürdige Blüten. Schauen wir uns die in Sachsen antragsberechtigten Kreise an, so haben wir auf der sächsischen Landkarte einen regelrechten Flickenteppich. In etwa einem Drittel des Landes haben die Langzeitarbeitslosen nichts von den Wohltaten der CDU/SPDKoalition auf Bundesebene. Deshalb habe ich auch keinerlei Verständnis dafür, dass die Sächsische Staatsregierung dies so geräuschlos hinnimmt. Dabei wissen Sie doch ganz genau, dass auch bei den nicht antragsberechtigten Kommunen erheblicher Unmut über diese Regelung besteht.
Noch dazu muss dies nach der Kreisgebietsreform beibehalten werden, das heißt, die Grenze verläuft zum Teil exakt durch die neuen Landkreise. Ein Arbeitsloser in Pirna etwa könnte sich auf eine Kommunal-Kombi-Stelle
bewerben, jemand aus Altenberg hingegen nicht – der gleiche Landkreis! Das, meine Damen und Herren, kann ich keinem Langzeitarbeitslosen erklären, und ich halte es für völlig absurd. Dies ist wahrscheinlich auch der Hintergrund dafür, dass wir – wie sicher auch Sie von den anderen Fraktionen sowie die Staatsregierung – zahlreiche empörte Briefe von Langzeitarbeitslosen und freien Trägern erhalten haben, die diese Regelung überhaupt nicht nachvollziehen können.
Hier muss nachjustiert werden, und diesem Anliegen dient unser Antrag. Trotz dieser Mängel bietet der KommunalKombi auch einige Vorteile gegenüber den bisherigen Instrumenten, insbesondere den sogenannten Ein-EuroJobs, für die Langzeitarbeitslosen. Das ist an erster Stelle die Möglichkeit einer mehrjährigen Laufzeit. Sie alle wissen, dass es in der Praxis für erheblichen Unmut sorgt, dass Ein-Euro-Jobber nach einem halben Jahr dieses Beschäftigungsverhältnis wieder aufgeben müssen. Außerdem bietet der Kommunal-Kombi auch die Möglichkeit, sozialversicherungspflichtige, richtige Beschäftigung statt der “Ersatzveranstaltung“ Ein-Euro-Job zu bieten.
Sicher hätten wir als Linke uns eine Umsetzung auch in Sachsen gewünscht, die öffentlich bezahlte Arbeitsplätze wie in Berlin nur auf dem Mindestlohnniveau von 1 300 Euro zulässt. Auch deshalb beantragen wir die Aufstockung der Zuschüsse, insbesondere durch den Bund, und die Möglichkeit der Kofinanzierung durch ESF-Mittel in unserem Antrag.
Dennoch: Die Tatsache, dass sich Sachsen überhaupt daran beteiligt, werten wir auch als Ergebnis unserer langjährigen Oppositionsarbeit. Ein Programm zum öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ist in Sachsen längst überfällig. Allein, ich habe bisweilen noch den Verdacht, dass Teile der CDU-Fraktion sowie der CDUgeführten Staatsregierung diesen Versuch, KommunalKombi in Sachsen zu etablieren, bisweilen nur zähneknirschend hinnehmen. Schließlich handelt es sich dabei um den ersten Versuch von Arbeitsminister Jurk, einen eigenständigen Akzent in der sächsischen Arbeitsmarktpolitik zu setzen, und man ist schon überrascht, dass auch die Vertreter der CDU im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit plötzlich dringende Nachfragen an die Staatsregierung haben; ansonsten hört man von ihnen ja überhaupt nichts.
Vor allem das Rundschreiben von Innenminister Buttolo, CDU, an die Kommunen, gegebenenfalls eine Aufnahme der Kommunal-Kombi-Stellen in den Stellenplan zu veranlassen, nährt diesen Verdacht, bedenkt man, dass dies in der Praxis in der Tat die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes zur Folge haben müsste. Das sind bürokratische Vorgaben par excellence, und dies nur wenige Wochen vor der Neuwahl bzw. der Neukonstituierung der neuen Kreistage. Ich habe schon den dringenden Verdacht, dass es sich hierbei um eine bürokratische Torpedierung dieses Anliegens handelt, und das muss DIE LINKE einfach entschieden zurückweisen.
Diese bürokratischen Hürden, meine Damen und Herren, werden auch als Gründe dafür benannt, dass es bislang einen schleppenden Anlauf gibt. Entsprechend enttäuschend waren auch die öffentlichen Reaktionen, die man bislang lesen konnte. Ich zitiere: „Das Programm läuft nur schleppend an“, „Der Kommunal-Kombi erweist sich als Fehlschlag“ etc. pp.
Ein weiteres Problem des nur schleppend erfolgenden Anlaufes ist die finanzielle Situation vieler Kommunen. Um es ganz klar zu sagen: Auch DIE LINKE will die Kommunen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen; aber wir müssen die Kommunen finanziell in die Lage versetzen, das Programm umzusetzen.
Von 18 000 in Sachsen möglichen Stellen sollen maximal 7 500 durch das Land kofinanziert werden. Im März lagen erst 30 Anträge aus Sachsen vor – im Vergleich zu 18 000 förderfähigen Stellen insgesamt. Inzwischen sind es hoffentlich einige mehr geworden; ich bin auf die Zahlen gespannt, die uns Staatsminister Jurk vielleicht aktuell liefern kann. Das bezeichnete Martin Dulig, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion, allerdings als – Zitat – „den größten Erfolg der SPD in den letzten zwölf Jahren“. Ich hoffe, Sie haben hier mehr zu bieten. Wenn es bei dieser Bilanz bleibt, dann ist es in der Tat um die sächsische SPD nicht gut bestellt.
Damit das Programm ein Erfolg für die sächsischen Arbeitslosen wird, müssen Sie sich jedenfalls noch mächtig auf die Hinterbeine stellen. Der Antrag der Linksfraktion jedenfalls ist ein wichtiger Beitrag dazu, Langzeitarbeitslosen in Sachsen eine Chance auf Beschäftigung, auf gut finanzierte, existenzsichernde Arbeit zu bieten.