Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zur Frage 1: Die Wasserstände in den Teichen sind abhängig von den Niederschlägen. Das beim Abriss baufällige Pumpenhaus war für die Sicherstellung der Wasserversorgung des Naturschutzgebietes nicht maßgebend. Die Pumpenstation war bereits vorher funktionsunfähig, sodass kein Wasser aus der Whyra in die Eschefelder Teiche übergeleitet werden konnte.
In Jahren mit durchschnittlichen oder reichlichen Niederschlägen sind die Teiche ohne Zupumpen gut gefüllt. Der Schwarzhalstaucher war zum Beispiel 2008 mit mindestens 50 Brutpaaren vertreten. In niederschlagsarmen Jahren profitierten andere Vogelarten, zum Beispiel Watvögel, von den freiliegenden Schlammflächen.
Ob eine künstliche Stabilisierung der Wasserverhältnisse durch Wasserzuführung aus der Whyra tatsächlich notwendig ist, hängt maßgeblich von den hydrologischen Verhältnissen im Teichsystem insgesamt ab. Zurzeit laufen die Vorbereitungen für vertiefende hydrologische Untersuchungen. Damit soll unter anderem geklärt werden, ob sich die natürlich bedingten Verschiebungen der Brutvogelzönose bezüglich der europarechtlichen Verpflichtungen zum Erhalt der Vogelschutzgebiete in noch tolerierbaren Grenzen bewegen werden oder ob und –
Eine kontinuierliche, die natürlichen witterungsbedingten Schwankungen ausgleichende Wasserzufuhr wäre nur durch Sanierung des gesamten Pumpensystems zu erzielen. Dazu gehören ein circa 3 Kilometer langes Rohrleitungssystem sowie eine Pumpenstation einschließlich Pumpe, Pumpensumpf und Einhausung. Die SIB schätzt die Sanierungskosten auf 750 000 bis 850 000 Euro. Zusätzlich müssten jährlich circa 25 000 Euro Pumpkosten aufgewendet werden. Vom Ergebnis der hydrologischen Untersuchungen hängt ab, ob diese Investitionen und die nicht unerheblichen Folgekosten gerechtfertigt sind oder nicht.
Zu Ihrer zweiten Frage: Derzeit keine, da wir erst die Ergebnisse der hydrologischen Untersuchungen abwarten.
Herr Präsident! Kommen wir zurück zu den Abwasserbeseitigungskonzepten – jetzt der vogtländischen Aufgabenträger. Ich frage die Staatsregierung:
1. Bis zu welchem Termin wird die zuständige Wasserbehörde die Ergebnisse der Überprüfung der Abwasserbeseitigungskonzepte vorlegen?
2. Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner müssen bis 2015 ihre Abwasserverhältnisse sanieren (bitte unterteilt nach den drei Zweckverbänden)?
Ich komme zu Ihrer ersten Frage: Grundsätzlich ist die Überprüfung der Abwasserbeseitigungskonzepte bis zum 30. September 2008 vorzunehmen. Die zuständige untere Wasserbehörde hat die Abwasserbeseitigungskonzepte zwar erhalten, wird diese aber wegen unvollständiger Angaben – zum Beispiel fehlende Verbandsbeschlüsse – zurückweisen. Insofern kann ein Termin zur Vorlage der Ergebnisüberprüfung der Abwasserbeseitigungskonzepte noch nicht genannt werden.
Die zweite Frage möchte ich wie folgt beantworten: Da die Abwasserbeseitigungskonzepte des Vogtlandkreises noch nicht geprüft werden konnten, kann zum jetzigen Zeitpunkt auch keine konkrete Aussage über die Anzahl der Bürger, die ihre Abwasserverhältnisse sanieren müssen, gemacht werden.
1. Wie haben sich die Einnahmen der Kommunen des Freistaates Sachsen, insbesondere der Städte Leipzig, Chemnitz und Dresden, aus Melderegisterauskünften seit dem Jahr 2005 entwickelt (Angabe bitte insgesamt und jeweils unterschieden nach Einzelauskünften, Sammel- auskünften, Gruppenauskünften an Parteien und sonstigen Gruppenauskünften)?
Ich fasse die Antworten zu den Fragen eins und zwei zusammen. Die Höhe der Gebühren für Melderegisterauskünfte betrugen bis zum 8. Juli 2006 6,14 Euro je Betroffenen, mindestens jedoch 7,50 Euro je Auskunft. Seit dem 9. Juli 2006 erheben die Meldebehörden für Einzelauskünfte nur noch eine Gebühr von 4,50 Euro je Betroffenen, mindestens jedoch 5,50 Euro je Auskunft. Die Reduzierung der Gebühren erfolgte anhand einer Kalkulation unter Zugrundelegung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes sowie unter der Berücksichtigung der Bedeutung der Amtshandlung.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern – für das ich vertretungsweise spreche – hat bislang keine flächendeckenden Erhebungen bei den Meldebehörden zur Entwicklung der Einnahmen aus Melderegisterauskünften durchgeführt. Das Gleiche trifft auch für die kalkulierten Einnahmen für das laufende und das kommende Jahr zu. Eine umfassende Beantwortung der Anfrage für alle Meldebehörden in Sachsen war mit vertretbarem Aufwand im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Zumindest für die Städte Chemnitz und Dresden – Leipzig hat bisher keine Zahlen vorgelegt – lässt sich Folgendes sagen: Seit 2005 sind die Einnahmen für Melderegis
terauskünfte in diesen beiden Städten deutlich gesunken. Ursache hierfür ist wohl in erster Linie die Reduzierung der Gebührenhöhe im sächsischen Kostenverzeichnis im Juli 2006. Während im Jahre 2005 noch etwa 310 000 Euro in Chemnitz und etwa 570 000 Euro in Dresden für Melderegisterauskünfte eingenommen wurden, belief sich dieser Einnahmenposten im Jahre 2007 nur noch auf etwa 190 000 Euro in Chemnitz und circa 307 000 Euro in Dresden. Das entspricht einer Reduzierung der Einnahmen um 39 bzw. 46 %. Auch für 2008 und 2009 erwarten beide Kommunen einen weiteren Rückgang der Einnahmen, welcher auch mit einem Rückgang der Anfragen zusammenhängt. So rechnet Dresden für 2009 mit Einnahmen von etwa 270 000 Euro und Chemnitz mit Einnahmen von etwa 175 000 Euro.
Herr Lichdi, Sie können gleich Ihre nächste Frage stellen, denn Sie haben das Recht der letzten Frage; Frage Nr. 11.
Vielen Dank. Meine Frage dreht sich um die oft gestellte Frage der Bearbeitung von Anträgen der Naturschutzverbände im Rahmen der Förderrichtlinie Nationales Erbe durch den Freistaat Sachsen.
Der Naturschutzbund, Regionalverband Erzgebirge, beantragte im Januar 2008 eine Förderung auf die „Naturschutzberatung für Landnutzer“ und im Mai 2008 die Anlage von Heckenpflanzungen beim Regierungspräsidium Chemnitz. Bis heute haben die Naturschutzverbände auf ihre Anträge weder eine Zusage noch eine Absage erhalten.
1. Wann werden die zahlreichen vorliegenden Förderanträge auf eine „Naturschutzberatung für Landnutzer“ durch den Freistaat – das ist also diese Kategorie – bewilligt (Bitte um Begründung der zögerlichen Bearbeitung)?
2. Warum erhält der oben genannten Umweltverband keine konkreten Aussagen zum Bearbeitungsstand seiner Förderanträge (Bitte um kurze Schilderung des Sachver- haltes)?
Die Frage eins möchte ich wie folgt beantworten: Die erforderlichen Verfahrensgrundlagen für den Abschluss der Zuwendungsverträge für die 25 Beratungsgebiete liegen seit Anfang Juni den Regierungspräsidien bzw. Landesdirektionen vor. Im Zusammenhang mit den notwendigen organisatorischen Maßnahmen zur Umset
zung der Funktionalreform kam es naturgemäß in den Landesdirektionen zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung der vorliegenden Anträge – Sie wissen selbst, welcher gewaltige Akt vollzogen werden musste. Entsprechend der zwischenzeitlich durchgeführten Abstimmung des SMUL mit den Landesdirektionen wird nunmehr mit dem Abschluss der Zuwendungsverträge ab Montag kommender Woche begonnen. Ziel der Landesdirektion ist es, die Zuwendungsverfahren bis Ende September abzuschließen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die erforderlichen Verfahrensbestimmungen sind heute Morgen den Landesdirektionen zugegangen, sodass in Kürze auch konkrete Aussagen zum Bearbeitungsstand bei Nachfrage des Umweltverbandes gemacht werden können. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu diesem Thema in der heutigen Aktuellen Debatte.
Ja, Herr Präsident. Vielen Dank. – Wir haben konkret nach dem Antrag des Naturschutzbundes Regionalverband Erzgebirge vom Januar 2008 gefragt. Können Sie dazu Aussagen machen, ob dieser am Montag eine Zusage bekommen wird oder nicht?
Ich gehe davon aus, dass er nicht anders behandelt wird als andere. Wenn Sie das genau wissen möchten, könnte ich Ihnen das nachreichen.