Protokoll der Sitzung vom 16.10.2008

(Beifall des Abg. Torsten Herbst, FDP)

und ich glaube auch, dass das in Zukunft nicht geschehen wird. ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzen das Internet schon sehr weitgehend. Natürlich kann man fordern, wie es die GRÜNEN unter Punkt 1 ihres Antrages gemacht haben, dass ARD und ZDF in Zukunft auch internetgeeignete Angebote machen sollen. Aber Internetjournalismus – so weiß es jeder, der sich mit Journalismus beschäftigt – ist etwas anderes als Hörfunkjournalismus oder Fernsehjournalismus. Das heißt, dann muss man sich auch fragen, ob ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr Geld bekommen sollen oder ob sie in Zukunft vielleicht auch andere Prioritäten setzen, ja, ob man nicht vielleicht darüber nachdenkt, ob man mit weniger Geld mehr bieten kann.

Schauen Sie nach Großbritannien – es wurde angesprochen –, es gibt dort die BBC. Die BBC hat jährlich circa 4 Milliarden Euro zur Verfügung. ARD und ZDF liegen derzeit bei 7,6 Milliarden Euro. Sehen Sie sich an, was die BBC bietet: Es gibt einen Fernsehkanal für bis zu Dreijährige, einen Fernsehkanal für bis zu Sechsjährige, dann einen Jugendkanal usw. usf. Die BBC hat Programmformate, die weltweit gekauft werden – dies ist für die ARD nicht der Fall –, das heißt, es gibt einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der mehr öffentlichen Wert bietet und weniger kostet. Ich glaube, wir sollten auch darüber diskutieren, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio so reformiert werden können, dass sie vielleicht mit einer geringeren Rundfunkgebühr der Demokratie mehr bieten.

(Beifall der Abg. Bettina Simon, Linksfraktion)

Schauen wir uns dann die Forderung an, die die GRÜNEN aufmachen. Herr Gerstenberg, sicherlich können Sie fordern, dass man hinter die Einschränkungen bzw. den EU-Kompromiss nicht zurückfallen soll. Aber die Frage wäre doch dann: Warum denn und in welchen Bereichen? Warum sollten ARD, ZDF und Deutschlandradio welche Angebote bieten? Dies wäre zu untersetzen. Natürlich ist die 24-Stunden-Regelung oder die 7-Tage-Befristung, Herr Hähle, sinnlos, selbst wenn sie die Anstalten vorgeschlagen haben, um einen Kompromiss anzubieten und der Staatsvertragsgeber das dann in den Text aufgenommen hat. Denn wer sich YouTube anschaut, der weiß: Wenn jemand etwas ins Netz einstellen will und etwas gefunden hat, dann ist es für immer drin. Deshalb ist es einfach unsinnig, diese zeitlichen Befristungen in einen solchen Staatsvertrag aufzunehmen. Allerdings müsste

man sich darüber unterhalten, was insgesamt im Internet für ARD und ZDF gemacht werden soll.

Ich glaube aus meiner Erfahrung nicht, dass man durch Gutachten von externen Sachverständigen die Rundfunkgremien stärkt.

(Zuruf des Abg. Dr. Karl- Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Wie? – Also, durch Gutachten auf keinen Fall, Herr Gerstenberg. Ich glaube, ARD, ZDF und Deutschlandradio brauchen solch eine externe Kontrolle, wie sie zum Beispiel unabhängig die Kommission zur Ermittlung der Konzentration macht. Von allein werden die Rundfunkgremien ARD, ZDF und Deutschlandradio eben nicht reformieren, weil die meisten sich als Vertreter der Anstalten bzw. als Sprecher des Intendanten verstehen.

(Beifall des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Natürlich können Sie Fortbildung einfordern. Aber mehr Bildung führt doch nicht dazu, dass die Leute in den Gremien kritischer herangehen und die Intendanten stärker kontrollieren. Wenn der Präsident der Handwerkskammer dankbar ist, dass einmal jährlich seine Meisterfeier übertragen wird, dann wird er seinen Intendanten nicht weiter kritisieren. Zumindest ist das meine Erfahrung.

Natürlich können Sie darauf verweisen, dass der neue Dreistufentest nur für neue Angebote angeboten werden soll. Dies ist eins zu eins ARD-Position. Herr Hähle hat es deutlich gesagt: Im EU-Kompromiss ist festgehalten, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ein digitales Gesamtkonzept vorlegen sollen und dass dieses digitale Gesamtkonzept überprüft werden und den Dreistufentest durchlaufen soll.

Warum soll sich denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht mit all seinen Angeboten einem sogenannten Mehrwerttest stellen? Was spricht denn dagegen? Warum haben ARD, ZDF und Deutschlandradio vor diesem Test Befürchtungen? Es kann doch nicht die Summe sein, die dafür aufzuwenden ist. Bei der BBC ist es so: Es gibt ein Gremium von zwölf Sachverständigen, von 60 Mitarbeitern und einen Etat von 11 Millionen Pfund Sterling jährlich. Innerhalb der nächsten fünf Jahre werden dort alle Angebote entsprechend darauf getestet, ob sie der Öffentlichkeit etwas bieten. Ich glaube, wenn sich ARD, ZDF und Deutschlandradio – und Deutschland – ändern sollen, dann muss genau ein solches Gremium geschaffen werden, dann muss es genau einen solchen Test geben, und zwar für alle Angebote.

Wenn Sie fordern, Herr Dr. Gerstenberg, dass der EUKompromiss eins zu eins umgesetzt werden soll, dann will ich noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Die EUKommission hat deutlich gemacht, dass sie verlangt, dass es keine Überkompensation für einzelne Anstalten geben soll. Das heißt, jede Anstalt soll für die Gebührenperiode nur so viel Geld bekommen, wie sie braucht, wie ihr zusteht. Bisher ist es noch so, dass WDR, NDR, Bayeri

scher Rundfunk und Südwestrundfunk mehr Geld bekommen, als ihnen zustehen. Die ARD ist bis zum heutigen Tage nicht in der Lage, einen entsprechenden Finanzausgleich vorzulegen, der dafür sorgt, dass die anerkannten Gelder die Anstalten bekommen, für die sie anerkannt wurden. So werden die Großen gestärkt und die Schwachen weiter geschwächt. Ich glaube, wenn man den EUKompromiss eins zu eins umsetzen will, dann muss das zeitnah geschehen und dies entsprechend auch mit dem nächsten Staatsvertrag.

Ich meine, der vorliegende Antrag wird ARD und ZDF nicht gerecht, höchstens in dem Sinne, dass man deren Position eins zu eins übernimmt. Aber wer die Position der Intendanten von ARD und ZDF eins zu eins übernimmt, der sichert nicht die Zukunft des öffentlichrechtlichen Rundfunks.

(Beifall bei der Linksfraktion und des Abg. Torsten Herbst, FDP)

Ich erteile der Fraktion der SPD das Wort; Herr Hatzsch.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden manches jetzt zum dritten Mal hören, aber aus verschiedener Perspektive, und deshalb ist es nicht verkehrt.

Meine Damen und Herren! Wir sind zurzeit in einer Phase der Medienpolitik, in der für die deutsche Medienzukunft wirklich zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen sind, und das ist keine rhetorische Übertreibung.

Im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage: Welchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen wir und wie soll dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer digitalen Medienwelt aufgestellt werden? – Ausgangspunkt stellt eine Beihilfeklage des Verbandes der privaten Rundfunkteilnehmer vor der Europäischen Kommission dar.

Die Länder haben in den Verhandlungen mit der EU unisono und gleich welcher Partei oder Parteizugehörigkeit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfolgreich als Kulturgut verteidigt. Als solches unterliegt er der Rechtsaufsicht der Länder. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine der wichtigsten Grundlagen in unserer demokratischen Gesellschaft, denn er sichert Meinungsvielfalt und ist ein Faktor und Medium der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Sein Auftrag kann und darf nicht auf Marktfragen beschränkt werden.

Meine Damen und Herren! Deutschland ist aus dem EUBeihilfeverfahren mit einem Kompromiss herausgegangen. Wir wissen alle, was Kompromisse so an sich haben. Dieser Kompromiss beinhaltet mehrere Auflagen der EU. Diese Auflagen müssen die deutschen Bundesländer nun in Gesetzesform gießen.

Eine dieser Auflagen war, dass die EU eine klare Beauftragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für seine Aktivitäten im Bereich neuer Medien gefordert hat. Das bedeutet gleichzeitig im Umkehrschluss: Die Europäische

Kommission hat bestätigt, dass Aktivitäten im Bereich neuer Medien durchaus Bestandteil des öffentlichrechtlichen Rundfunks sein können. Aber die Rundfunkanstalten müssen vom Gesetzgeber einen entsprechenden Auftrag erhalten. Dies wollen wir.

Meine Damen und Herren! Die Länder und deren regierungstragende Parteien haben in den vergangenen ein bis anderthalb Jahren sehr intensiv über das Wie dieses Auftrages verhandelt und gestritten. Auf einige Punkte möchte ich hier kurz eingehen – jetzt kommen Wiederholungen, aber aus verschiedenen Perspektiven: auf die Frage der 7-Tage-Regelung, auf den Anwendungsbereich des 3-Stufen-Tests und auf die Frage, ob Unterhaltung in den Medien zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört.

Worum geht es bei der 7-Tage-Regelung? Zum besseren Verständnis muss man noch eines voranstellen: Aufgrund der Vorgaben der EU ist es notwendig, bei der Beauftragung im Bereich der Telemedien eine Begriffskonkretisierung vorzunehmen. Bisher hatten wir im Staatsvertrag im Bereich der Telemedien eine Begrenzung auf programmbezogene und programmbegleitende Angebote. Meines Erachtens reicht das als Beauftragung eigentlich aus. Aber die Europäische Kommission sieht das anders.

Um den Anforderungen der EU Genüge zu tun, werden wir bei den Telemedien nunmehr nach zwei Arten von Angeboten unterscheiden: Angebote, die sich auf eine Sendung beziehen, und sogenannte nicht sendungsbezogene Angebote.

Diskutiert wurde nun, wie lange sendungsbezogene Angebote im Netz stehen bleiben dürfen. Oder konkret gesagt – das haben wir schon gehört –: Wie lange kann der Bürger diese Angebote abrufen?

Nach unserer Auffassung, nach Auffassung der SPD, ist eine starre zeitliche Frist von sieben Tagen wenig sinnvoll. Besser wäre es hier, auf ein Verweildauerkonzept nach journalistisch redaktionellen Kriterien zu setzen, wie es die ARD vorgeschlagen hat.

Zum Dreistufentest. Auch dies ist eine Vorgabe der EUKommission. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den gesellschaftlichen Wert, den Gemeinwohlcharakter neuer oder veränderter Angebote darlegen und begründen muss. Dagegen ist nichts einzuwenden; ganz im Gegenteil. Problematisch ist allerdings nach unserer Auffassung, dass auch bereits bestehende Online-Angebote nachträglich mit einem Dreistufentest belegt werden können. Zudem birgt dies die Gefahr, dass den Nutzern bereits bezahlte und gewohnte Angebote zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen.

Nun zur Frage der Unterhaltung. Wir sind der Auffassung, dass Unterhaltung in Telemedien wie bei Radio und Fernsehen neben Kultur, Bildung und Information zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört. Eine Begrenzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf diesem Gebiet schränkt nach unserer Auffassung den

öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Bestands- und Entwicklungsgarantie ein. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk wirkt auch über unterhaltende Elemente als Medium und Faktor der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung.

Einen Punkt möchte ich noch erwähnen: die Frage der sogenannten presseähnlichen Angebote. Unbestritten ist das Ziel des neuen Rundfunkgesetzes: Beiden Bereichen – also den privaten Anbietern von Printmedien und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk – soll eine Bestands- und Zukunftsperspektive gegeben werden. Dies erfordert einen Interessenausgleich.

Hier hat die SPD einen Vorschlag unterbreitet. Es ist unbestritten, so glaube ich, dass das Internet einer eigenen, ganz anderen Dramaturgie folgt als alle herkömmlichen Medien. Im Internet werden Text und Bild kombiniert. Texte und Angebote können ständig fortgeschrieben werden. Man kann Bezüge zu anderen Inhalten herstellen.

Was genau ist internetspezifisch und was ist pressespezifisch? Diese Frage können am besten die Akteure selbst beantworten. Daher schlagen wir als SPD vor, dass sich Vertreter der Presse und Vertreter der Rundfunkanstalten auf gemeinsame Spielregeln verständigen.

Meine Damen und Herren! Die Länder und deren regierungstragende Parteien haben in den vergangenen anderthalb Jahren sehr intensiv an der Umsetzung der Vorgaben der EU gearbeitet und sich auf viele Punkte verständigt. Ein Kompromiss wurde dahin gehend erzielt, bereits bestehende Angebote in den Dreistufentest einzubeziehen. Hierzu soll es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2010 geben.

Es besteht inzwischen unter den Ländern Einigkeit, dass Unterhaltungsangebote in den Telemedien zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zählen. In der folgenden Woche und nicht erst bei der Parafierung, wie vorhin gesagt, werden die Länder noch einmal zusammensitzen, um über die offenen Punkte zu beraten. Dies betrifft besonders die Fragen der 7-Tage-Regelung. Welche Position die SPD dazu vertritt, habe ich bereits dargelegt.

Die EU muss dann dieses Gesetzeswerk nachträglich oder endgültig „genehmigen“. Auch hier müssen möglicherweise an der einen oder anderen Stelle zwangsweise noch Konkretisierungen vorgenommen werden.

Eines dürfen wir aber in der ganzen Diskussion nicht aus den Augen verlieren: Bestandteil des EU-Beihilfekompromisses ist auch ein Zeitrahmen. Wir haben es schon gehört: Bis zum 1. Mai 2009 müssen alle Länder das neue Rundfunkgesetz ratifiziert haben. Erfolgt dies nicht, sind die Verabredungen mit der EU obsolet und das Verfahren würde dann aller Wahrscheinlichkeit nach wieder aufgenommen werden mit einem ungewissen Ausgang. Unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. An dieser Stelle schließe ich mich in allen Punkten den Worten von Herrn Hähle an.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Andrea Dombois, CDU)

Die NPD-Fraktion verzichtet auf einen Redebeitrag. Ich frage jetzt die FDPFraktion. Herr Abg. Herbst wird sprechen, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Ich bin Herrn Hähle und Herrn Hilker dankbar, dass sie in der Sache deutliche Worte gefunden haben und die Schwächen des GRÜNEN-Antrages enthüllten.

Was hier in der Überschrift des Antrages suggeriert wird, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk vom Internetzeitalter ausgeschlossen wird, ist weder wahr, was die Gegenwart betrifft, noch ist sie wahr, was die Zukunft betrifft.

Wer sich heute vor den Rechner setzt, Kollege Gerstenberg, der sieht, dass wir umfassende Angebote haben. Es gibt Mediatheken, Videoarchive, Blogs und LiveStreaming. Es gibt eine ganze Vielfalt von Vertriebswegen, die heute bereits durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten über das Internet genutzt werden.

Es gibt aber Grenzen, die der Gesetzgeber definiert, und zwar aus sehr gutem Grund. Es gibt eine Grenze, was die Belastung des Gebührenzahlers betrifft. Denn das ist genau der Unterschied zu frei finanzierten Medienangeboten, wie beispielsweise „Welt online“ oder „Spiegel online“. Dort, wo private Gesellschafter dahinterstehen, dort, wo mit privatem Geld gearbeitet wird, gibt es keine Verbreitungseinschränkungen. Aber, wie gesagt, beim Gebührenzahler sieht die Sache anders aus.

Es gibt einen zweiten Grund. Die Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Grundversorgungsauftrag. Das heißt, dass es nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, Märkte zu erschließen, die bereits von Privaten völlig zufriedenstellend bedient werden.

(Beifall bei der FDP – Zuruf der Abg. Dr. Monika Runge, Linksfraktion)

Ich glaube schon, dass wir, was den Zeitungsmarkt betrifft, geschätzte Frau Kollegin, nicht der Meinung sind, dass wir als Staat beispielsweise eine Staatszeitung herausgeben müssen, weil uns das Angebot nicht gefällt oder wir der Auffassung sind, dass die Informationen, die dort verbreitet werden, nicht objektiv sind.

Gleiches gilt eben für den Online-Informationsmarkt. Wenn wir uns die Angebote ansehen, die es heute gibt und die auch nachgefragt werden, und auf die Zugriffszahlen schauen – ich hatte schon erwähnt „Spiegel online“, „FAZ online“, „Welt online“, ich kann viele Beispiele nennen –, glaube ich, dass wir eine breite Meinungsvielfalt haben und dass die Bürger auch voll zufrieden sind, weil sie dort ihre Informationen finden.