Protokoll der Sitzung vom 16.10.2008

Danke schön. – Frau Dr. Deicke spricht für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lärm ist ein Umweltproblem unserer Zeit. Als besonders störend wird von den meisten Menschen der Verkehrslärm empfunden. Zunehmend stellt mittlerweile auch der Freizeitlärm eine Belastung dar. Lärm schränkt die Lebensqualität ein und kann, wie Studien zeigen, auch zu gesundheitlichen Problemen führen.

Meine Damen und Herren! Lärm ist im Freistaat Sachsen als Umweltproblem erkannt. So ist der Lärmschutz auch als ein Kapitel in den Umweltbericht des Freistaates Sachsen eingegangen. Nicht nur das Sorgentelefon zum „Tag gegen Lärm“ zeigt, dass der Freistaat die Nöte der von Lärm geplagten Bürger ernst nimmt.

Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Lärmreduzierung, wie zum Beispiel das Nationale Verkehrsschutzpaket des Bundesverkehrsministeriums oder die Lärmschutzminderungsmaßnahmen an Straßen, die in der Baulast des Freistaates liegen, hat die Belastung der Einwohner durch Verkehrslärm in den letzten Jahren teilweise zugenommen. Das ist aber kein sachsenspezifisches Problem. Der Trend ist in ganz Europa zu beobachten. Dieser Entwicklung will die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie entgegenwirken. Ziel ist es, die schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen bzw. sie zu vermindern. Dieses Ziel soll durch ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm realisiert werden. Dabei sollen strategische Lärmkarten zur Ermittlung der

Belastung durch Umgebungslärm erarbeitet werden. Aufbauend auf den Lärmkarten sind die Kommunen dann verpflichtet, sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen und die Öffentlichkeit zu informieren.

Im Jahr 2005 wurde die Europäische Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Danach sind in der ersten Stufe in Ballungsräumen mit mehr als 250 000 Einwohnern Lärmkarten zu erstellen. In Sachsen betrifft das die beiden Großstädte Leipzig und Dresden sowie Lärmkarten für circa 790 km Hauptverkehrsstraßen, wovon 535 km außerhalb der Ballungsräume liegen, und 95 km Haupteisenbahnstrecken. Die Lärmkarten liegen weitgehend vor.

Hinsichtlich der Information der Öffentlichkeit bietet das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie den Kommunen die Möglichkeit, ihre Lärmkarten und die Zahlen der betroffenen Anwohner auf einem zentralen Internetserver zur Verfügung zu stellen. Die Kommunen nutzen das natürlich.

In der zweiten Stufe sind Lärmkarten für Ballungsräume ab 100 000 Einwohner zu erstellen.

Meine Damen und Herren! Anders als bei der Luftverschmutzung oder beim Feinstaub ist Lärm ausschließlich ein lokales und damit kommunales Umweltproblem. Wie unterstützt nun der Freistaat Sachsen die Kommunen bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie? Das geschieht zum Beispiel – das ist schon genannt worden – durch eine interministerielle Projektgruppe, die den Kommunen einheitlich aufbereitete Basisdaten zur Berechnung der Lärmkarten zur Verfügung stellt. Zu diesen Basisdaten zählen unter anderem Straßenverkehrsdaten, Geländedaten oder Lagedaten der Straßen und Gebäude. Mit dieser Dienstleistung konnte den Kommunen nicht nur die Arbeit erleichtert, sondern auch die Höhe der Kosten wesentlich reduziert werden.

Lärmkarten und auch Lärmaktionspläne sind in mehreren zeitlichen Stufen zu erarbeiten. Hinsichtlich der geforderten Lärmaktionspläne muss festgestellt werden, dass sowohl die Betroffenenzahlen in den Städten und Gemeinden als auch der Stand bei der Erstellung der Lärmaktionspläne sehr unterschiedlich sind. Dabei teile ich die Einschätzung der Staatsregierung, dass die von der EU vorgegebenen Zeitspannen zu kurz sind.

Meine Damen und Herren! Zur Lösung des Problems Lärm ist ein integrativer Ansatz notwendig. So muss diese Fragestellung künftig stärkeren Eingang in die Stadtplanung, die Verkehrsplanung und auch in andere Bereiche finden.

Lärmschutz hat auch und vor allem etwas mit Forschung und Entwicklung zu tun. Wir sind mittlerweile so weit, dass Verkehrsmittel und technische Anlagen nicht zwingend einen Höllenlärm machen müssen. Hier geht die Aufforderung an die Industrie, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Lärmschutz hat aber auch etwas mit dem Verhalten jedes Einzelnen zu tun. Auch dessen sollten wir uns bewusst sein.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Danke schön. – Herr Despang, Sie sprechen für die NPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte zur Großen Anfrage der Linken, die sich mit der Umsetzung der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie befasst, gibt den Auftakt zu einer Serie weiterer, völlig überflüssiger Debatten. Die Umgebungslärmrichtlinie hat dabei eine fatale Ähnlichkeit mit der Feinstaubrichtlinie, die wochenlang Medien und Parlamente beschäftigt hat. Davon sind letztlich aber nur die Abzocke einzelner Autofahrer mittels Feinstaubplaketten und ein Haufen wertloses Papier übrig geblieben. Genau das gleiche parlamentarische Schauspiel wie beim Feinstaub erwartet uns nun beim Lärm, genau wie damals liegt wieder eine monströse Richtlinie der EU zugrunde, genau wie damals wird wieder die Verzögerung bei der Umsetzung in nationales und Landesrecht angeprangert, genau wie damals muss man sich insgesamt nach dem Nutzen dieser kostspieligen Angelegenheit für die Menschen in Deutschland fragen.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es natürlich das Recht und die Pflicht der Opposition ist, Fragen zu stellen. Allerdings schwingt bereits in der Vorbemerkung der Anfrage erhebliche Kritik mit, und es ist sicher nicht Aufgabe der Opposition, ständig Kritik einzig und allein der Kritik wegen zu üben. Mit ein wenig Objektivität und Sachverstand wird man leicht feststellen, dass die Erarbeitung der Karten und Pläne, ohne dass man ihren tatsächlichen Nutzen betrachtet, erst einmal mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden ist. Es ist für uns völlig unverständlich, weshalb die Fragesteller unterschwellig kritisieren, dass nicht in allen Städten und Kommunen des Landes parallel und mit gleicher Intensität an der Erstellung der entsprechenden Pläne gearbeitet wird. Die Fragesteller, die eigentlich Fachleute für die zentralistische Lösung von Problemen sind, sollten nach unserer Auffassung etwas mehr Verantwortungsbewusstsein bei der Verwendung von Steuermitteln an den Tag legen, wenn sie irgendwelche Forderungen stellen oder Kritik üben.

Betrachtet man die erheblichen Mittel, die auf allen beteiligten Ebenen dafür gebunden werden, mit einem realistischen Blick in die Kassen des Landes und der Kommunen, könnte eigentlich jedem klar sein, dass die Zeit des ständigen Ausgebens vorüber ist. Angesichts der sozialen Schieflage und der leeren öffentlichen Kassen gibt es aus unserer Sicht wichtigere Dinge zu tun, als bunte Lärmkarten für kaum besuchte Internetseiten zu erstellen.

Für meine Fraktion möchte ich deshalb auch insgesamt die Vorgehensweise zur Lärmbekämpfung kritisieren. Aus unserer Sicht ist die Richtlinie sicher gut gemeint, aber völlig überflüssig, wenn die nationalen Handlungsgrundlagen fehlen oder durch verfehlte Politik oder falsches Verwaltungshandeln nicht genutzt werden. Man braucht für elementare Grundlagen in der Lärmbekämpfung keine fiktiven Berechnungen oder bunte Lärmkarten. Bereits mit gesundem Menschenverstand wird klar, dass ein erheblicher Teil des Lärms durch den Verkehr auf Sachsens Straßen hervorgerufen wird. Und was tut die Regierung? Sie gibt viel Geld für Lärmpläne aus und verkauft dafür zeitgleich die Deutsche Bahn.

Meine Fraktion hatte bereits in einem Antrag auf die weitreichenden Folgen der Bahnprivatisierung auch in Bezug auf Lärm hingewiesen. Eine Bahn in öffentlichem Eigentum ist von grundsätzlich gesellschaftlichem Nutzen, der sich neben den klassischen ökologischen Aspekten wie der Lärm- und Abgasminderung auch in einer Verringerung des Gesamtverkehrs auswirkt. Der Schienenverkehr bietet leichter als der motorisierte Straßenverkehr die Möglichkeit, Lärm und Schadstoffe zu vermeiden oder direkt an der Quelle zu reduzieren. Die Privatisierung der Deutschen Bahn ist also eine kontraproduktive Politik, weg von der Schiene, mit weitreichenden schädlichen umwelt- und klimapolitischen Folgen. Die kostspielige Kartierung von Lärm- und sogenannten Aktionsplänen ist deshalb völlig absurd, wenn die wirklichen Steuermöglichkeiten der Politik durch Privatisierung aus der Hand gegeben werden.

Es ist aber auch absurd, dem Lärm mit Plänen zuleibe rücken zu wollen, wenn nicht einmal die nationalen Gesetze entsprechend angewendet werden. Wenn beispielsweise der Lärm im ganzen Land kartiert wird, während mancherorts an Straßen oder Flughäfen Bürgerinitiativen gegen Lärm kämpfen und buchstäblich kein Gehör finden, dann ist die sächsische Politik schon mehr als absurd. Als Beispiel seien hier nur die Lärmbelästigung in der Gemeinde Hirschfelde durch das Kraftwerk Turów, die auf Druck meiner Fraktion nach Jahren nun endlich amtlich gemessen wird, oder zahlreiche Bürgerinitiativen an den sächsischen Autobahnen genannt.

Für meine Fraktion möchte ich abschließend feststellen, dass wir von dem bürokratischen Monstrum der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie nicht viel erwarten. Wir erwarten aber ein entschlossenes Handeln der Regierung auf nationalstaatlicher Ebene, dass man mit einem entschiedenen Votum Sachsens gegen die Bahnprivatisierung beginnen könnte. Das Geld für die Umsetzung der Lärmrichtlinie wäre dort wie auch bei der Sicherung der Daseinsfürsorge und zugunsten einer an nationalen und sozialen Grundsätzen orientierten Politik sicher besser aufgehoben.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Herr Morlok, Sie sprechen für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Despang, die Debatte ist mit Sicherheit angesichts der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch Lärm, auch Umgebungslärm, entstehen können, alles andere als überflüssig. Wenn hier in diesem Hause etwas überflüssig ist, dann ist das die NPD-Fraktion.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN)

Es ist keine überflüssige Debatte, aber sie ist – wenn ich einmal von dem Beitrag von Herrn Prof. Mannsfeld absehe – doch bisher reichlich theoretisch gewesen. Sicherlich bieten Lärmkarten eine Grundlage für politische Entscheidungen, die wir in Zukunft treffen müssen, und zwar nicht nur auf der kommunalen Ebene, sondern auch auf der Ebene des Freistaates. Aber sehr viele Dinge kann man auch mit gesundem Menschenverstand feststellen. Dazu braucht man keine Lärmkarten.

(Beifall bei der FDP – René Despang, NPD: Das habe ich doch gesagt!)

Ich möchte noch auf die Antwort zur Frage 3 verweisen. Hier heißt es, dass durch eine stufenweise Absenkung von Reifenrollgeräuschen deutliche Lärmminderungen durch technische Innovation erreicht wurden. Das ist sicherlich richtig. Wenn wir aber Mittel bereitstellen würden, um Schlaglöcher zu flicken, oder zum Beispiel Schlackensteine und Kopfsteinpflaster durch Asphalt ersetzten, würden wir vermutlich weit mehr Beitrag zur Lärmminderung leisten können als durch die Absenkung von Reifenrollgeräuschen.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dann müsste es auch nicht der teure Flüsterasphalt sein, sondern ganz normaler, kostengünstigerer Asphalt würde da auch schon viel weiter helfen.

In der Großen Anfrage werden aus meiner Sicht interessanterweise Lärmquellen vollkommen ausgeblendet. Es ist gefragt nach Flugzeugen, nach Kraftfahrzeugen, nach Eisenbahnen, es fehlt jedoch der Lärm durch Straßenbahnen. Wenn Sie einmal beobachten, welcher Lärm entsteht, wenn Straßenbahnen durch enge Häuserschluchten fahren, unter Umständen auch die alten Tatrabahnen, dann erkennen Sie, welche Lärmbelästigung hier entsteht. Beispiel Dresdner Neustadt. Ich denke hier an die Görlitzer Straße/Rothenburger Straße. Ich habe lange in der Fritz-Reuter-Straße mit Kopfsteinpflaster und Straßenbahn gewohnt. Hier sind richtige Lärmquellen, die in dieser Großen Anfrage und in der Antwort der Staatsregierung überhaupt nicht erwähnt werden. Das sind aber auch Lärmbelästigungen, die wir berücksichtigen müssen. Danach wird überhaupt nicht gefragt und natürlich auch nicht darauf geantwortet.

Herr Prof. Mannsfeld, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie das Thema Umgehungsstraßen angesprochen haben.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Ja!)

Es ist vollkommen unrichtig, dass dies im Landtag noch kein Thema gewesen wäre. Ich hatte das Thema Lärm in Verbindung mit Umgehungsstraßen angesprochen, als es um die Vorfinanzierung von Bundesstraßen ging. Aber leider hat ja der Landtag den entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion zum Thema abgelehnt. Es ist eben nicht nur eine Frage zur Verflüssigung des Verkehrs und zur Schaffung von mehr Mobilität, wenn man Umgehungsstraßen schafft, sondern es ist auch ein Beitrag, um Bevölkerung von Lärm zu entlasten.

Liebe Kollegen der CDU, Herr Prof. Milbradt, der ehemalige Ministerpräsident, hat im Januar am Beispiel B 169 die Vorfinanzierung der Ortsumgehung Hundshübel öffentlich gefordert. Es ist nur nichts passiert. Ministerpräsident Tillich hatte im Juni erklärt, er setzt sich für die Vorfinanzierung der Ortsumgehung in Kesselsdorf ein. Aber auch da ist nichts passiert. Wenn Sie einmal in Richtung Riesa fahren, B 169, Kreuzung zur B 6 in Staubitz-Seehausen, da werden Menschen nicht durch Lärm belästigt, da braucht es keinen Flüsterasphalt. Da muss man einfach nur geplante Straßen mit Freistaatsmitteln vorfinanzieren, und man kann sehr schnell zu deutlicher Lärmreduzierung kommen.

(Beifall bei der FDP)

Sie haben jetzt im Entwurf des Staatshaushaltes einen Leertitel zur Zwischenfinanzierung eingestellt, nicht einmal zur Vorfinanzierung. Ein Leertitel heißt, Sie haben etwas aufgeschrieben, aber Geld bereitstellen wollen Sie dafür nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so kann man keine ernsthafte Lärmreduzierung betreiben. Hier wird den betroffenen Menschen etwas vorgemacht. Stellen Sie die entsprechenden Mittel für die Vorfinanzierung bereit, und Sie können kurzfristig eine deutliche Entlastung der betroffenen Menschen erreichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Lichdi spricht für die Fraktion der GRÜNEN, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte ist durchaus verdienstvoll. Ich denke, wir haben noch nicht allzu oft über die Frage des Umweltlärms, des Umgebungslärms in diesem Haus gesprochen. Wie meine Vorredner zu Recht betont haben, wäre es das Thema durchaus wert. Von daher bedanke ich mich bei der Linksfraktion, dass sie es heute auf die Tagesordnung gesetzt hat.

Aber ich warne auch davor, dass wir jetzt die Frage der Umgebungslärmrichtlinie und ihrer Erfüllung oder weniger guten Erfüllung hier zum zentralen Thema einer effektiven Lärmbekämpfung in Sachsen hochstilisieren,

denn die Umgebungslärmrichtlinie ist ein schwaches Instrument. Sie enthält nur eine Planungsverpflichtung für die Mitgliedsstaaten, aber eben ohne eigene durchsetzbare Ziele. Genau das ist die Krux an dieser Richtlinie.

Wenn wir die Zielrichtung dieser Richtlinie sehen, können wir lesen, dass dann zwar Lärmaktionspläne zu erstellen sind, aber welche Maßnahmen dafür eingestellt werden, das steht im Ermessen der zuständigen Planungsträger. Das heißt auf Deutsch: Wir planen die ganze Zeit mehr oder weniger ins Blaue hinein. Wir erschöpfen uns in Aktionismus, ohne dass es tatsächlich zählbare Ergebnisse für die lärmbelasteten Bürgerinnen und Bürger gibt. Das ist nach unserer festen Überzeugung ein Konstruktionsfehler der Umgebungslärmrichtlinie. Deshalb kann die Umgebungslärmrichtlinie nicht zum Zentrum einer sächsischen Lärmschutzpolitik gemacht werden.

Wir brauchen dringend eine Weiterentwicklung der Umgebungslärmrichtlinie in Richtung auf von Bürgern einklagbare und durchsetzbare Rechte auf ein Lärmniveau, das tatsächlich die Gesundheit bewahrt. Seit über zehn Jahren wissen wir – Frau Kagelmann hat zum Teil darauf hingewiesen –, wo diese Werte liegen. Wir alle wissen, dass Lärmwerte über 65 Dezibel am Tag und über 45 Dezibel in der Nacht gesundheitsschädlich sind. Sie sind gesundheitsschädlich und die Menschen werden krank davon. Ich bin dankbar, dass wir uns in diesem Haus in diesem Punkt einig zu sein scheinen.

Herr Prof. Mannsfeld hat es angesprochen: Seit Jahren sind 11 bis 14 % der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen von diesem gesundheitsschädlichen Lärmpegel betroffen. Wir wissen auch – das Umweltbundesamt betont es immer wieder –, dass zur langfristigen Vermeidung von Gesundheitsschäden eigentlich Lärmpegel von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht notwendig wären. Wer sich ein wenig in der Lärmforschung auskennt, der weiß, dass der Unterschied zwischen 65 und 55 eine ganze Dimension ist. Das sind Welten, die dazwischen liegen.

Deshalb frage ich mich schon: Was ist eigentlich der Ertrag dieser immerhin Großen Anfrage? Außer, dass es gut ist, einmal darüber geredet zu haben, kann ich nicht sehr viel erkennen. Ich erkenne durchaus an, dass die Staatsregierung, wenn auch mit kleinem Zeitverzug, und die sächsischen Kommunen ihre Hausaufgaben erfüllt haben. Sie haben sich vielleicht auch die interaktiven Karten beim LfULG angeschaut; sie sind sehr schön. Ich hatte ein paar Schwierigkeiten, sie aufzubekommen, aber es ist dann doch nach einiger Zeit gelungen. Man kann die Verlärmung wirklich sehr wohngebiets- und straßengenau nachvollziehen. Ich denke, das ist ein hilfreiches Instrument für die Bürgerinnen und Bürger, die sich davon überzeugen können, wie es bei ihnen konkret aussieht. Das mag dazu beitragen, dass tatsächlich die Bedeutung des Lärmschutzes etwas weiter anerkannt wird. Wenn ich allerdings dann solche Fragen lese, wie viele Fenster in den Lärmschutzwänden angebracht worden sind, erschließt sich mir die Bedeutung dieser Frage nicht unmittelbar.

(Heiterkeit des Abg. Rolf Seidel, CDU)