Es beginnt die einreichende Fraktion, danach folgen CDU, Linksfraktion, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht. – Ich erteile nun Herrn Abg. Apfel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von den risikobehafteten Finanzmarktverträgen, wie zum Beispiel den Cross-Border-Leasingverträgen, sind eine Reihe von sächsischen Städten betroffen, darunter Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Riesa. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzmarktkrise dürften die Risiken erheblich an Gefährlichkeit zugenommen haben, sodass sich die Frage stellt, ob unsere Kommunen nicht tatsächlich in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Unser Antrag betrifft neben den Cross-Border-Leasingverträgen sogenannte Zins-Swap-Verträge, die nach Pressemeldungen von mehreren Kommunen, unter anderem der Stadt Riesa, abgeschlossen wurden. Auch damit scheinen erhebliche Risiken verbunden zu sein, wenngleich von geringerer Dimension als bei den CrossBorder-Leasingverträgen.
Zurzeit dürften aber durch die Finanzmarktkrise alle Risiken potenziell verstärkt werden. Deswegen halten wir eine erhöhte Aufmerksamkeit für geboten, nicht nur seitens der betroffenen Kommunen, sondern auch seitens der Staatsregierung und des Landtages. Schließlich ist es auch die besondere Aufgabe des Parlamentes, dafür zu sorgen, dass bestimmte Themen öffentlich wahrgenommen werden. Das mag aus Sicht einzelner Verantwortlicher unerwünscht sein, wofür es bei den Cross-BorderLeasingverträgen gegebenenfalls sogar gute Gründe geben könnte, wenn ich zum Beispiel an die Vertragsverletzungsgefahr denke.
Andererseits ist aber die Frage der kommunalen Beteiligung an Finanzmarkt- und Spekulationsgeschäften grundsätzlich von Bedeutung, und die öffentliche Diskussion darüber kann in der Regel nur dann wirkungsvoll geführt werden, wenn das Thema wirklich aktuell ist.
Unserer Auffassung nach beginnt die grundsätzliche Bedeutung bereits beim volkswirtschaftlichen Sinn oder
Unsinn der Geschäfte. Bekanntlich ist ja nicht alles, was aus Sicht des Einzelnen ökonomisch günstig ist, auch volkswirtschaftlich optimal. Wenn zum Beispiel ein ausländischer Investor eine Scheininvestition in Deutschland tätigt, um einen Steuervorteil in Amerika zu erhalten – das trifft für die Cross-Border-Leasinggeschäfte genau zu – und einem deutschen Partner von diesem Vorteil etwas abgibt, so mag das für den Partner erfreulich sein – zumindest, soweit er sich nicht über den Tisch ziehen lässt.
Volkswirtschaftlich ist es aber ziemlich unsinnig, und zwar dann, wenn Deutschland ohnehin einen riesigen Leistungsbilanzüberschuss hat. Dann führt es nämlich nur zur Aufblähung der Geldmenge und zum Anheizen der Inflation. Genau das ist tatsächlich die Situation, die wir in Deutschland haben. Das mag eventuell eine Privatperson oder eine Firma wenig interessieren; sie ist ja auch nicht für das Gemeinwohl zuständig und kann sich also mit gutem Gewissen der ungetrübten Freude über den Geldsegen hingeben.
Aber wie verhält es sich mit einer kommunalen Körperschaft? Trägt diese nicht auch dafür Verantwortung, dass diese ökonomische Handlungsweise nicht nur budgetmäßig, sondern auch gesamtwirtschaftlich nutzbringend ist und auch dann nutzbringend bleibt, wenn sie von allen Gemeinden beherzigt und zur Handlungsmaxime erhoben wird? Das können wir hoffentlich alle miteinander mit Ja beantworten.
Die Auffassung der NPD ist jedenfalls, dass alle staatlichen Organe und alle öffentlich-rechtlichen Verbände, allen voran die Kommunen, verpflichtet sind, sich auch ökonomisch so zu verhalten, dass es dem Land insgesamt wenigstens nicht schadet. Es schließt jedoch die Teilnahme an jenen internationalen Transaktionen aus, die schon vom Prinzip her unserer Realwirtschaft nicht nur keinen Nutzen, sondern eben nur Schaden zufügen können. – So viel zur grundsätzlichen ökonomischen Bewertung der infrage stehenden kommunalen Geschäfte.
Eine ganz andere Frage ist die Pflicht der Kommunen zur nachhaltigen Daseinsvorsorge. Eine Gemeinde ist nun einmal keine Firma, die Eigentum einfach abstößt, wenn
es keine Rendite mehr abwirft, und wieder mal alles auf eine Karte setzen kann, wenn nur die Aussicht auf einen Reibach groß genug scheint. Wenn die Aussage von Fachleuten zutrifft, so haben sich die betroffenen Kommunen bei den Cross-Border-Leasinggeschäften so großen Gefahren ausgesetzt, die eventuell nicht von vornherein ersichtlich waren, weil sie erst im Nachhinein durch bestimmte Ereignisse und Vorgänge hervorgerufen wurden.
Bei diesen Ereignissen und Vorgängen handelt es sich um die Entscheidung des US-Kongresses vom Jahr 2004, den mit den Cross-Border-Leasinggeschäften verbundenen Steuervorteil zu kippen, um die weitere steuerliche Behandlung der schon abgeschlossenen Verträge durch die amerikanischen Behörden und natürlich auch um die aktuelle Finanzmarktkrise und ihre Auswirkungen auf die an den Geschäften beteiligten Banken und Versicherungsgesellschaften. Auf die möglichen Auswirkungen dieser Punkte zielen die Cross-Border-Leasingfragen in unserem Antrag im Wesentlichen ab.
Es ist mir bekannt, dass es bereits in den Jahren 2002 und 2003 zu diesem Thema einige Kleine Anfragen der PDS sowie einen Antrag und eine Anhörung gab. Im Jahr 2005 gab es von meinem verstorbenen Kameraden Uwe Leichsenring eine weitere Anfrage und 2006 eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Patt. Aber diese Anfragen bzw. die entsprechenden Stellungnahmen der Staatsregierung und der geladenen Experten geben leider keinen ausreichenden Anhaltspunkt, um die heute relevanten Gefahren abschätzen zu können.
Da ist zunächst die Gefahr einer Ratingabstufung der beteiligten Institute. Da die beteiligten Schuldübernahmen und Depotbanken die jeweiligen Kaufsummen angeblich als Eigentum halten – vermutlich aus steuertechnischen Gründen –, scheint das Rating der Institute eine besonders sensible Schlüsselgröße des Geschäftes zu sein. Dementsprechend sind die Leasingnehmer, also zum Beispiel die sächsischen Kommunen, bei Ratingabstufungen angeblich vertraglich verpflichtet, die Bank zu wechseln, also in einem ganz speziellen Sinne umzuschulden.
Da inzwischen durch die Finanzmarktkrise Abstufungen keine Seltenheit sind, laufen angeblich schon mehrere Umschuldungsverhandlungen zwischen den Städten und den Banken. Hier sollen bereits Kosten in Millionenhöhe entstehen.
Das Gleiche gilt in Bezug auf die Versicherungspolicen für die Leasingverträge. So wurde zum Beispiel der größte Cross-Border-Leasing-Versicherer, die American International Group, im Zuge der Finanzmarktkrise bereits auf einen niedrigeren Wert, nämlich ein Minus, abgestuft.
Eine weitere Gefahr, die offenbar für sehr real gehalten wird, kommt von der schlichten Tatsache, dass die sogenannten Investoren nach dem Wegfall des Steuervorteils unter Umständen kein gesteigertes Interesse an den Geschäftsbeziehungen mehr haben, sondern lieber heute als morgen aus den Verträgen heraus wollen und ihre
deponierten Kaufsummen zurückhaben möchten. Setzt die Steuerbehörde dem Investor das Messer auf die Brust, was schon öfter der Fall gewesen sein soll, steht der Investor unter Umständen mit dem Rücken an der Wand und versucht, sich vom Vertrag zu lösen, indem er zum Beispiel der Stadt eine Vertragsverletzung vorwirft. Das ist angeblich nicht schwer, denn die Verträge sollen gespickt sein mit rigorosen Detailbestimmungen bezüglich der Schutzpflicht für das Eigentum, Berichtspflichten und Ähnlichem. Sogar eine Namensänderung soll als Vertragsverletzung ausgelegt werden können, bauliche Veränderungen sowieso.
Wird aber eine Vertragsverletzung tatsächlich erfolgreich geltend gemacht oder läuft etwas mit den involvierten Banken schief, könnte es im Extremfall sein, dass der Leasingnehmer mit der ganzen Kaufsumme haftet, und dabei kann es um dreistellige Millionenbeträge gehen.
Meine Damen und Herren, ich habe wiederholt Wörter wie „angeblich“ benutzt. Das ist natürlich kein Zufall, sondern spiegelt die Tatsache wider, dass die CrossBorder-Leasingverträge extrem undurchsichtig, ja sogar zum Teil geheim und nur durch Mund-zu-MundPropaganda bekannt sind. Daher gibt es auch wenig gesichertes Wissen über die tatsächlichen Gefahren. Liegen diese aber tatsächlich in der genannten Größenordnung von dreistelligen Millionenbeträgen, hat sowohl der Landtag als auch die Öffentlichkeit unseres Erachtens ein Recht, dies zu erfahren. Schließlich könnten Unterstützungsmaßnahmen für die beteiligten Städte erforderlich werden. Deswegen ist die Staatsregierung gefordert, und ich bitte um Unterstützung für den vorliegenden Auskunftsantrag der NPD.
Die Linksfraktion hat keinen Redner gemeldet. Das bleibt so? – Das bleibt so. Dann spricht Frau Weihnert als SPD-Abgeordnete für die Koalition.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die finanzielle Situation in den Kommunen ist sehr unterschiedlich, und das, was Kommunen bis heute mit den ihnen zur Verfügung stehenden Geldern geleistet haben, ist mehr als beachtlich. Natürlich mussten unwahrscheinlich viele Investitionen getätigt werden, gab es soziale Aufgaben und damit auch wenig Spielräume für freiwillige Aufgaben. Jede Kommune hat also versucht, verschiedene kreative Ideen umzusetzen und zu entwickeln, um Eigenkapital zu erhalten. Zwei werden in dem in Rede stehenden Antrag genannt.
Die Nutzung und Handhabung in den einzelnen Bundesländern ist sehr verschieden. Unterschiedlich waren auch die Reaktionen der einzelnen Finanzministerien oder der Innenministerien.
Natürlich wurden beide Instrumente auch im Freistaat Sachsen genutzt. Ich verweise dabei auf die vielen Klei
nen Anfragen, die es zu diesem Thema gab, und ich möchte gleichzeitig darauf verweisen, dass gerade unsere Staatsregierung im Freistaat sehr genau darauf geachtet hat, Rahmenbedingungen zu setzen und Kriterien festzulegen, in welchem Rahmen beide Instrumente genutzt werden konnten.
Diese berechtigterweise stringenten Verwaltungsvorschriften des SMI in Sachsen wurden durch eine Rechtsprechung bestätigt, die in Würzburg im März dieses Jahres noch einmal sehr ausführlich begründet wurde, wobei die Verantwortung der Banken und der Kommunen deutlich klargestellt wurde.
Auch bezüglich der Cross-Border-Leasingverträge gab es nur bis 2004 Möglichkeiten. Dann haben die USA ihre Gesetzgebung geändert. Auch hierzu gibt es ausführliche Antworten auf die Kleinen Anfragen.
Dass die Auswirkungen dieser Finanzierungsinstrumente selbstverständlich nur im Einzelfall geklärt und geregelt werden können, wissen wir alle, offensichtlich nur eine Fraktion nicht. Es ist unangebracht, Bürger und Kommunen zu verunsichern. Fakt, Aufgabe und Auftrag ist es, den Markt exakt zu beobachten, einzelne Verträge exakt zu beobachten und nicht wieder europafeindliche oder wie auch immer feindliche Geschichten loszutreten. Die Engstirnigkeit der Einreicher dieses Antrags ist bekannt.
Ich denke, wir tun gut daran, wenn die Kommunen, die es betrifft, mit ihren Möglichkeiten exakt die Lage beobachten und dann reagieren und nicht nebulös irgendetwas in die Welt setzen, um die Menschen zu verunsichern. Wir haben erst gestern gemeinsam darüber beraten und gesprochen, wie der Freistaat die Rahmenbedingungen setzt, um die Dinge in die Reihe zu bekommen, was jetzt in der Finanzkrise ansteht. Auf die Idee, noch andere Geschichten nebulös in die Welt zu setzen, kann nur eine Fraktion kommen. Dieser Antrag gehört abgelehnt.
Meine Damen und Herren, die anderen Fraktionen haben ebenfalls keine Redner gemeldet. Bleibt das so? – Anscheinend ja. Herr Müller, Sie haben sich als zweiter Redner Ihrer Fraktion gemeldet. Bitte, Sie haben das Wort. Herr Dr. Müller für die NPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ich abschließend kurz auf die kommunalaufsichtsrechtlichen Aspekte der beiden Geschäftstypen eingehen, die in unserem Antrag Erwähnung finden. Mir ist natürlich klar, dass es Unterschiede zwischen beiden gibt. Das ändert aber nichts an den unvertretbaren Risiken, die beide den Gemeinden aufbürden.
Bei den Zins-Swap-Geschäften handelt es sich um Derivategeschäfte, für welche die Gemeinden eine entsprechende Genehmigung brauchen. Zwar fehlt in der Sächsischen Gemeindeordnung eine ausdrückliche Ermächtigung, aber viele sind der Meinung, dass die Verträge dann
zulässig seien, wenn sie zur Gestaltung von Kreditkonditionen dienen. Dann kann man nämlich unter Umständen ein vermeintliches kommunales Recht auf SwapGeschäfte als Annex zur kommunalen Kreditaufnahmekompetenz – § 73 der Sächsischen Gemeindeordnung – begründen.
Die Zins-Swap-Geschäfte werden also mehr oder weniger berechtigt dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zugerechnet. Die Frage ist nur, ob dies nach den bisherigen Erfahrungen mit den Finanzmärkten im Allgemeinen und mit spekulativen Finanzderivaten im Besonderen auch zu verantworten ist, meine Damen und Herren. Meines Erachtens nicht. Ich halte größte Vorsicht für geboten, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens handelt es sich um Wetten, und Wetten können immer riskant sein. Das tatsächliche Risiko ist nur eine Frage der Höhe des Einsatzes. Zweitens sind diese Finanzwetten immer mit einer gewissen Geheimnistuerei verbunden, in der Regel mit dem Hinweis auf die vermeintliche Komplexität.
Ich habe zum Beispiel dem neuesten Swap-Geschäft der Stadt Riesa etwas hinterherrecherchiert und dabei zwei Dinge festgestellt, nämlich erstens, dass die Stadt selbst mit Auskünften äußerst zurückhaltend ist, und zweitens, dass sogar die Wirtschaftsjournalisten, die über die Angelegenheit berichtet haben, im Gespräch ganz offen zugeben, die betreffenden Zahlungsströme nie richtig verstanden zu haben.
Insofern laden diese Geschäfte zweifelsohne zu Spekulationen ein, unter Umständen auch mit größeren Risiken. Für Außenstehende ist dies oft schwer kontrollierbar, da die Transparenz fehlt. Deswegen bin ich der Auffassung, dass eine Aufsicht nicht nur wünschenswert, sondern erforderlich ist, auch wenn hierzu das Gesetz möglicherweise geändert werden müsste.
Bei den Cross-Border-Leasingverträgen gibt es hingegen gar keine Frage, dass es sich, rechtlich gesehen, um eine Veräußerung von Vermögenswerten handelt. Diese bedarf nach § 90 der Sächsischen Gemeindeordnung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Der Freistaat ist eben zuständig, und es gibt keinerlei Konflikt mit dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Deswegen sind Landtag und Staatsregierung auch gefordert, wenn es jetzt um die Bewältigung der Folgen der falschen Entscheidungen in der Vergangenheit geht.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Ziel der Geschäfts nicht die Veräußerung der betreffenden Anlagen, sondern eine hochkompliziert strukturierte Finanzierung war, wie es der Cross-Border-Leasing-Spezialist Werner Rügemer in seinem Buch „Cross Border Leasing. Ein Lehrstück zur globalen Enteignung der Städte“ nennt. Wie der Titel sagt, kann man sogar von einer Enteignung kommunalen Eigentums sprechen. Diese Bezeichnung ist in der Tat gerechtfertigt, wenn man zum Beispiel ein kommunales Klärwerk im Wert von 800 Millionen Euro für 26 Millionen Euro, also für 3,25 % seines Wertes, in
das Eigentum eines amerikanischen Pseudoinvestors übergehen lässt. Dieses Beispiel stammt aus Hamburg, ist aber, was den absurd geringen Barwertvorteil der Gemeinde betrifft, repräsentativ und auch für sächsische Fälle geeignet. Allein aus diesem Grund hätten die Geschäfte von der Kommunalaufsicht unterbunden werden müssen. Auch die völlig unübersichtlichen Risiken hätten für ein Verbot ausgereicht.
Aber es gibt noch ein anderes rechtliches Argument, das absolut unwiderlegbar ist. Im § 90 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung heißt es: „Die Gemeinde darf Vermögenswerte veräußern, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht gebraucht werden. Vermögenswerte dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.“
Bei den Cross-Border-Leasing-Geschäften wurden lebenswichtige Infrastrukturbereiche verkauft, die ganz gewiss zur Erfüllung kommunaler Aufgaben gebraucht werden. Die Kommunen bekamen den dem tatsächlichen Wert entsprechenden Kaufpreis niemals zu sehen, sondern einen winzigen Bruchteil davon als sogenannten Barwertvorteil.
Das ist nicht nur ein schlechtes Geschäft, meine Damen und Herren, sondern aus Sicht der NPD-Fraktion rechts- und zudem sittenwidrig. Auch das sollte der Freistaat Sachsen berücksichtigen, wenn er sich anschickt, den Kommunen aus der selbstverschuldeten Cross-BorderLeasing-Patsche zu helfen.
Helfen Sie bitte mit, dass es tatsächlich dazu kommt, meine Damen und Herren, dass die Kommunen nicht in die Zahlungsunfähigkeit kommen, und stimmen Sie unserem Antrag zu.