Schon im Titel, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, unterstellen Sie der Staatsregierung den Verdacht der Nötigung, also damit eine Straftat.
Genau das ist die Definition für eine Nötigung. Wie weit wollen Sie denn in Ihren politischen Äußerungen noch sinken?
Sie unterstellen der Regierung, sächsische Kommunen zu nötigen, ja zu erpressen, um Schulstandorte aufzugeben.
und ich möchte Sie bitten, derartige unsachliche Behauptungen zurückzunehmen. In diesem Zusammenhang lasse ich auch keine Zwischenfragen zu; das muss nicht diskutiert werden.
Meine Damen und Herren! Nachdem wir mehrfach und ausführlich über die Fragen der Schulnetzplanung gesprochen haben, gibt diese Debatte heute keinen wirklich neuen Ansatzpunkt, zumal sich die Rahmenbedingungen für die anstehenden Entscheidungen nicht geändert haben – auch nicht durch die aktuelle Förderrichtlinie Schulhausbau.
Es ist wohl auch nicht angesagt, liebe Frau Bonk, dass wir hier über eine neue Schulschließungswelle diskutieren müssen; denn diese ist überhaupt nicht beabsichtigt.
Zunächst will ich noch einmal feststellen, dass die Straffung des Schulnetzes in Sachsen keine willkürlich gehandhabte politische Entscheidung war; im Gegenteil waren die Ursache dafür – das ist allgemein bekannt – die stark rückläufigen Schülerzahlen.
Wir haben uns dabei immer davon leiten lassen, dass Richtgrößen von Klassen und Schulen letztlich auch die Grundlage für eine optimale personelle Absicherung und damit für ein vergleichbares schulisches Angebot gerade auch im Stadt-Land-Gefälle sind.
Natürlich kann man politisch kontrovers darüber diskutieren, welche Schülerzahl pro Klasse denn die akzeptable ist. Nur stößt man dann auch bei objektiver Betrachtung dieses Sachverhaltes an Grenzen des Machbaren.
Nicht zuletzt will ich hier auf die vergleichbaren Strukturen auch mit anderen, vergleichsweise finanzstärkeren Bundesländern hinweisen, meine Damen und Herren: Die durchschnittliche Klassenstärke im Sekundarbereich I in Sachsen liegt bei 18,6, in Baden-Württemberg bei 22,2, in Bayern bei 23,1 und in Nordrhein-Westfalen gar bei 23,6. Nicht anders ist die Situation im Sekundarbereich II. In Sachsen liegt diese Stärke bei 22,5, in BadenWürttemberg bei 25,0 und in Nordrhein-Westfalen bei 26,8.
Meine Damen und Herren, daraus leiten sich die Mindestgrößen für den Erhalt von Schulstandorten und Schulklassen her, die wir sogar gesetzlich – und damit auch verlässlich – fixiert haben. Ich will hierzu auf die Regelungen des § 4a Schulgesetz hinweisen. Damit sind sowohl durch das Schulgesetz als auch durch den Haushalt sowie durch schulorganisatorische Notwendigkeiten klare Rahmenbedingungen gesetzt.
Von Anfang an haben wir großen Wert darauf gelegt, dass die Schulnetzplanung und darauf basierende Entscheidungen in gemeinsamer Verantwortung von Schulträgern,
kommunalen Verantwortungsträgern der Schulnetzplanung und staatlichen Behörden getroffen werden. Das hat bei aller Anerkennung von Problemen im Detail landesweit auch funktioniert, meine Damen und Herren.
Ich kann aus regionaler Sicht beispielsweise feststellen, dass vor Ort Lösungen gefunden wurden, die von den Eltern mittlerweile akzeptiert und anerkannt werden, vor allen Dingen auch mit Blick auf die Bestandssicherheiten in der Zukunft.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass in bestandssicheren Standorten Investitionen getätigt wurden, die auch die Lern- und Lehrqualität und damit das schulische Angebot insgesamt verbessert haben, sind diese Vorgaben sinnvoll.
Letztlich wurde durch das bedarfsgerechte schulische Angebot ermöglicht, dass die Beteiligung der kommunalen Träger an diesen Investitionen erhöht wurde. Es ist zu rechtfertigen, ja geradezu notwendig, dass die Förderrichtlinie als Zuwendungsvoraussetzung den langfristigen Bestand des jeweiligen Schulgebäudes aufgrund der Bedarfsentwicklung festschreibt.
Anders lässt sich die Forderung weder finanzpolitisch noch aus Sicht des Rechnungshofes rechtfertigen.
Dies ist aber kein Problem des Schulhausbaues allein, sondern eine generelle Vorgabe für die Vergabe öffentlicher Fördermittel. Genau an dieser Stelle macht sich aber offenbar der Konflikt fest. Nur ist das weniger ein Problem der Darstellung der Förderrichtlinie für den Schulhausbau, sondern vielmehr der öffentlichen Förderung insgesamt. Wenn eine als bestandssicher deklarierte Schule in der Lage ist, Schüler im vorgesehenen Einzugsgebiet aufzunehmen, dann ist sie auch der Adressat für eine etwaige Förderung und nicht eine benachbarte Schule, die keine Bestandssicherheit hat, wie es beispielsweise im Zwickauer Raum der Fall ist.
Natürlich liegt es dabei in der regionalen Verantwortung bei der Feststellung der Bestandssicherheit, auch den Sanierungsbedarf bzw. die bereits getätigten Investitionen in den vergangenen Jahren zu berücksichtigen. Dort, wo dies nicht geschieht, ist natürlich Konfliktpotenzial vorprogrammiert. Das lässt sich aber eben nicht durch zentrale Diskussionen in Dresden oder durch Änderungen einer Förderrichtlinie und schon gar nicht durch die Umgehung von rechtlich notwendigen Vorgaben innerhalb der Vorgabe von Fördermitteln regeln.
(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller – Cornelia Falken, Linksfraktion: Selbstverständlich!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal haben wir eine Diskussion zu den Klassenrichtwerten – eine unendliche Geschichte, die wir heute nicht zum ersten Mal im Plenum diskutieren.
Lassen Sie mich das Ganze einmal von einer anderen Seite betrachten. Natürlich muss es eine bestätigte Schulnetzplanung geben, bevor vor Ort Zugeständnisse zur Schulhausbauförderung gegeben werden. Wie schwierig die Geschichte einer Schulnetzplanung ist, haben wir in den letzten Jahren gemeinsam bemerkt. Unbenommen war es richtig, in bestimmten Regionen und mit Augenmaß die Schulen als Standorte der Schüleranzahl insgesamt anzupassen.
Allerdings halte ich es auch für unsere Fraktion für etwas fragwürdig, wenn eine Korrektur dieser Schulnetzplanung über die Schulhausbaufördermittel geschehen soll.
Leider gibt es vor Ort zum Teil ein bedenkliches Grundmuster. Eine Schule wird saniert und ausgebaut, und eine andere sanierte und ausgebaute Schule wird geschlossen. Das ist für die Menschen vor Ort nicht nachvollziehbar. Leider gibt es wirklich zunehmend indirekten Druck im Grundschulbereich.
Erinnern wir uns doch einmal an die Diskussion insgesamt. Wir haben darüber diskutiert, wo Grundschulstandorte sein können, gerade im ländlichen Raum, wenn wir den Schulweg betrachten. Auch wohnortnahe Schulen in Großstädten, insbesondere im Grundschulbereich, sind ein wichtiger Faktor, um Menschen in Quartieren zu halten. Schulnetzplanung muss von der Kommune auch vom Gesamtquartier im Rahmen der Stadtentwicklung betrachtet werden. Ein wichtiger Faktor ist dort auch die integrierte Stadtentwicklung, denn wir brauchen eine intakte soziokulturelle Infrastruktur. Es hilft uns nichts, Mehrgenerationenhäuser zu bauen, um Kinder und Senioren zusammenzubringen,
wenn wir den Zwischenbereich, nämlich die Schulen, wieder ganz anders auslagern und nicht im Stadtteil haben.
Ich glaube, die Schulen wie die Gemeinden haben das erkannt. Deshalb müssen Schulen, insbesondere Grundschulen, vor Ort bleiben. Es gibt genügend Beispiele, die der eine oder andere benennen kann, wo tatsächlich Grundschulen, die einzügig saniert waren, geschlossen werden sollen, wo andere sanierungsbedürftige Grundschulen ausgebaut werden. – Wir sind ja dazu mit Ihnen im Gespräch, Herr Minister; wir haben Ihnen die Beispiele genannt.
Fazit ist: Die Förderrichtlinie und insbesondere die Schulnetzplanungsverordnung, also der Klassenrichtwert,
Das ist bisher leider nicht geschehen, denn die Schulnetzplanungsverordnung ist von 2001. Das kann aber nicht in einer Aktuellen Debatte hier passieren, sondern nur, wenn darüber noch einmal deutlich im Ausschuss diskutiert wird. Im Gegenteil, ich glaube, es ist lediglich eine technische Anpassung, die noch geschehen muss, die noch nicht durchgeführt worden ist. Sicher ist es auch kein Problem, wenn die technische Anpassung dann passiert ist, sie dem zuständigen Ausschuss die neue Schulnetzplanungsverordnung zur Kenntnis zu geben. Dies wäre natürlich empfehlenswert.
Deshalb glaube ich, dass eine solche Diskussion über diese Klassenrichtwerte hier weder über eine Aktuelle Debatte noch mit einem Antrag zu diskutieren wäre, sondern nur ausführlich im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieder einmal versucht sich DIE LINKE im Plenum mit dem Thema Schulhausbau – diesmal nur mit einer Aktuellen Debatte. Vermutlich liegt das daran, dass Frau Falken bei der Debatte am 30. Mai 2008 keine Redezeit mehr hatte, um näher auf den Vorwurf der Erpressung der Schulträger, wie Sie es damals formulierten, einzugehen.
Nun steht nicht mehr der Vorwurf Erpressung, dafür aber Nötigung im Raum. Es ist richtig, dass die Förderrichtlinie in dieser Hinsicht problematisch ist. Gefördert wird tendenziell, wer sich zusammenschließt. Mit dem Ziel des Erhaltes von möglichst vielen Schulen ist das nicht vereinbar; aber das will die Koalition offenbar auch gar nicht erreichen.
Ich frage mich allerdings, was DIE LINKE mit dieser Debatte eigentlich bezwecken will. Warum haben Sie jetzt diesen Antrag gestellt? Stattdessen kommt nur das übliche Gerede, das wir schon aus dem Schulausschuss kennen, nach dem Linken-Motto „Gut, dass wir es mal gehört haben“.
Die FDP hat in einem Antrag am 19. Mai kleinere Klassenrichtwerte gefordert. Diesem Antrag hat die NPD, also wir, damals aus voller Überzeugung zugestimmt. Sie kamen dann ungefähr gleichzeitig mit der Forderung nach veränderten Richtwerten.