Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

Das Schulgesetz sieht vor, dass in allen Gemeinden Schulen von dem jeweiligen Schulträger einzurichten sind, vorausgesetzt, es besteht ein öffentlicher Bedarf. Ergänzend bestimmt der Landesentwicklungsplan, dass in allen zentralen Orten Sachsens Schulen zur Verfügung stehen, die ein attraktives, breit gefächertes Bildungsangebot für die Kommune und das regionale Umland bieten; wie gesagt, den öffentlichen Bedarf vorausgesetzt.

Als weiteres Entscheidungskriterium für und gegen einen Antrag gilt die Fahrzeit zum jeweils nächstgelegenen Schulstandort. Für Grundschulen liegt der entsprechende Maximalwert bei 30 Minuten. Auch das schreibt der Landesentwicklungsplan fest.

Auf dieser Grundlage haben wir in den vergangenen Jahren ein tragfähiges Schulnetz in Sachsen geknüpft, und das unter äußerst schwierigen demografischen Rahmenbedingungen. Dem trägt auch die Förderpraxis im Bereich Schulhausbau Rechnung.

Heute verfügt der Freistaat über ein ausgewogenes Netz leistungsfähiger Schulen. Schulnetzplanung und Schulhausbauförderung ergänzen sich und stellen gemeinsam sicher, dass sich die Schulgebäude in einem ordentlichen Zustand befinden oder in absehbarer Zeit in einen solchen versetzt werden können, dass Einrichtungen, Technik und Gerätschaften auf dem aktuellen Stand sind, dass die notwendigen Investitionen in Sanierung und Modernisierung sowie bei Neuanschaffung geleistet werden und dass unsere Schülerinnen und Schüler ihre jeweilige Bildungsstätte gut erreichen können. Ohne diese schulische Infrastruktur wären die nationalen und internationalen Erfolge unseres Bildungssystems nicht denkbar.

Ich kann mich nur wundern, dass Sie den Untergang unserer Bildungspolitik jedes Mal herbeireden wollen, es Ihnen aber nicht gelingt, und zwar nachweislich nicht gelingt.

(Beifall bei der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Ist eine methodische Frage!)

Allerdings gibt es nach wie vor Handlungsbedarf. Denn noch sind einige Aspekte des Landesentwicklungsplanes vor Ort nicht umgesetzt worden. Im Schuljahr 2007/2008 hatten wir einen beachtlichen Überhang an Schulklassen zu verzeichnen. Das gilt insbesondere für Mittel- und Oberzentren im Freistaat.

Dieser Trend bestätigt sich auch im Schuljahr 2008/2009. Die aktuelle Zahl der 1. Klassen im Freistaat Sachsen liegt deutlich über unseren Kalkulationen.

Natürlich fallen erhebliche Folgekosten an. Sanierung, Betriebskosten, Gehälter, Aufwendungen für Unterrichtsmaterial stellen alles andere als einen Pappenstiel dar. Die Versäumnisse bei der Umsetzung des Landesentwicklungsplanes schlagen sich auch in den Anträgen auf

staatliche Förderung von Baumaßnahmen im Bereich Schulhausbau nieder.

Im Jahre 2008 haben 423 Kommunen entsprechende Anträge eingereicht. Die Gesamtsumme belief sich auf rund 400 Millionen Euro, wovon circa 123 Millionen Euro bewilligt wurden. Ich wiederhole es: 400 Millionen Euro Antragsvolumen, bewilligt wurden 123 Millionen Euro. Wir haben den gesamten Fördertopf ausgeschöpft. Für das kommende Jahr 2009 wollen wir 136,5 Millionen Euro staatliche Fördermittel ausgeben.

Schon jetzt liegen Anträge in Höhe von 421 Millionen Euro vor.

(Cornelia Falken, Linksfraktion: Mehr Geld bewilligen!)

Sie haben dem Einzelplan 05 nicht zugestimmt. Das lässt ja auch tief blicken.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Jetzt liegen Anträge in Höhe von 421 Millionen Euro vor. Das heißt, wir werden auch in Zukunft etliche Anträge wegen Überbelegung des Mittelvolumens ablehnen müssen. Das ist nun einmal so. Es besteht also Handlungsbedarf.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Weil zu wenig Geld da ist!)

Die Parameter des Landesentwicklungsplanes müssen konsequent umgesetzt werden. Nur so erreichen wir die notwendige Bündelung der finanziellen Ressourcen.

Damit rede ich keiner blinden Kahlschlagpolitik das Wort. Im Gegenteil. Mit gezielten Anpassungen des Schulnetzes an den tatsächlichen Bedarf schaffen wir neue Handlungsspielräume dort, wo sie benötigt werden.

(Cornelia Falken, Linksfraktion, steht am Mikrofon.)

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich lasse mich jetzt nicht nötigen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das war sicher auch nicht beabsichtigt.

Etliche Gemeinden reichen Förderanträge ein, obwohl weitere Grundschulen am Ort existieren, die den öffentlichen Bedarf sichern. Hier sehen wir Gestaltungsspielraum, der ausgenutzt werden muss. Deshalb sucht das SMK das Gespräch mit den Verantwortlichen in den Kommunen. Gemeinsam wollen wir den Landesentwicklungsplan umsetzen.

Tatsächlich haben wir mit Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau, um nur einige zu nennen, eine einvernehmliche Lösung gefunden.

(Thomas Colditz, CDU: Aha!)

Ich weiß, meine Damen und Herren, dass Veränderungen der lokalen Schulstruktur den Bürgerinnen und Bürgern, vor allem aber den betroffenen Eltern und Schülern gegenüber sehr genau begründet werden müssen. Das weiß ich auch aus der Erfahrung als Wahlkreisabgeordneter.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Werden Sie es wieder?)

Das erfordert auch politischen Mut und die aktive Wahrnahme der entsprechenden Verantwortung. Aber eine mutige Entscheidung zur rechten Zeit spart viel Ärger in späteren Jahren.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind gehalten, ja wir sind verpflichtet, sparsam und wirtschaftlich mit Steuergeldern umzugehen. Kollege Colditz hat richtigerweise darauf hingewiesen. Deshalb investieren wir nur in Schulgebäude, die trotz sinkender Schülerzahlen als solche auch langfristig genutzt werden können.

(Zuruf der Abg. Cornelia Falken, Linksfraktion)

Eine mutige Entscheidung zur rechten Zeit eröffnet gerade den betroffenen Kommunen schulpolitische Spielräume. Sie können ihre Investitionen auf die verbleibenden Standorte konzentrieren. Entscheidend ist bei dem Antragsvolumen die Wirkung, dass wir möglichst viel in Qualität von Bildung investieren.

Bei der Ausgestaltung von Unterricht und Ganztagsangeboten ergeben sich neue Möglichkeiten, weil die Lehrkräfte flexibler eingesetzt werden können, weil Synergieeffekte erzielt werden, weil die Unterrichtsmaterialien effizient genutzt werden und weil Neuanschaffungen schneller besorgt werden können.

Ich fordere daher die Kommunen auf: Ergreifen Sie gemeinsam mit uns die Chancen, die in der Konzentration finanzieller, materieller und personeller Ressourcen liegen.

Aus Sicht des Landespolitikers möchte ich noch folgenden Punkt unterstreichen. Mutige Entscheidungen in den Städten lassen uns freie Hand im ländlichen Raum. Das ist wichtig; denn dort ist das Schulnetz zwangsläufig weitmaschiger. Wenn eine Grundschule geschlossen werden muss, dann stellen sich Kindern und Eltern unvergleichlich größere Probleme. Deshalb berücksichtigen die Entscheidungen des Kultusministeriums auch Aspekte des regionalen Ausgleichs und der Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land.

(Beifall bei der CDU)

Die Förderrichtlinie Schulhausbau, meine Damen und Herren, ist mitnichten ein Instrument zur Nötigung der

Kommunen im Freistaat Sachsen. Unnötig ist allenfalls dieser Antrag der Linksfraktion auf eine Aktuelle Debatte. Das SMK, und zwar nur das SMK, hat seit 1991 2 Milliarden Euro für den Schulhausbau ausgegeben. Wer dies als Nötigung bezeichnet, der muss wirklich an den Realitäten vorbei leben. Das sind Investitionen in die Qualität von Bildung und Zukunft unserer Kinder. Das ist die gelebte Solidarität zwischen Städten und dem ländlichen Raum zum Wohle der Schülerinnen und Schüler, der Eltern und zum Wohle einer guten Unterrichtsversorgung mit Lehrerinnen und Lehrern.

Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Es gibt noch eine Wortmeldung; Frau Bonk, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei aller Wohlrederei sind Sie nicht darauf eingegangen, dass zwischen der Förderrichtlinie Schulhausbau und der Schulnetzplanungsverordnung grundlegende Unterschiede in den Zahlen zum Schulgesetz bestehen. Auch Kollege Colditz hat dazu kein Wort gesagt. Das ist das Einfallstor der Nötigung – nicht im juristischen Sinne verstanden –, mit dem Sie in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Ich finde es unredlich, dass Sie auf diesen Punkt überhaupt nicht eingegangen sind.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Auch auf das konkrete Beispiel, Herr Staatsminister Wöller, welches in zwei Reden, auch von meiner Kollegin Falken, genannt wurde, sind Sie nicht eingegangen. Verantwortungsvolle Politik sollte bedeuten, wenn wir das Thema schon in den Landtag holen, dass Sie auch Stellung nehmen, wenn Sie von den Abgeordneten auf ein Problem angesprochen werden.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Sehr richtig!)

Die Höhe der von den Kommunen gestellten Anträge macht uns vor allem deutlich, dass nicht genügend Geld in den Haushalt eingestellt worden ist.

(Stöhnen bei der CDU)

Etwas weniger als ein Viertel der beantragten Mittel kann ausgereicht werden. Wir haben sowohl beim Haushalt als auch in der Diskussion im Ausschuss regelmäßig darauf hingewiesen, dass diese Summe erhöht werden muss. Sich hinzustellen und es als einen Erfolg zu verkaufen, dass 128 Millionen Euro ausgereicht werden können, reicht nicht und ist kein Erfolg Ihrer Politik.