Mittels geeigneter Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene soll die Finanzierungssituation im Bereich der künstlichen Befruchtung verbessert werden. Ich frage mich und ich frage Sie, welche Maßnahmen Sie noch vorhaben; denn sowohl im Bundesrat als auch de facto im Landtag sind die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst. Bereits am 4. Juli 2008 beschloss der Bundesrat auf Initiative des Saarlandes, der Sachsen und Thüringen beitraten, die Bundesregierung aufzufordern, die durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz ab 1. Januar 2004 wirksamen Änderungen in der Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung zurückzunehmen und den alten Rechtsstand einer hundertprozentigen Finanzierung wiederherzustellen.
Die andere Seite ist, dass mit der faktischen Absegnung des Landeshaushalts, den wir heute Nacht beschlossen haben, die möglichen Landesmaßnahmen ebenfalls erledigt sind. Der Titel im Plan des Sozialministeriums, aus dem Kosten für die assistierte Reproduktion übernommen werden sollen, ist vorhanden. Die Höhe des Budgets wurde gegenüber dem Regierungsentwurf von 0,5 Millionen Euro auf 1,1 Millionen Euro jährlich geändert. Das ist gut so.
Es ist also offensichtlich: Die Themen, die möglich waren, sind abgearbeitet, die Behandlung des Antrages auf der heutigen Tagesordnung ist also lediglich Makulatur.
Sie hätten allerdings die Chance gehabt, uns aufhorchen zu lassen. Sie hätten zum Beispiel verkünden können, dass sie das gesamte Gesundheitsmodernisierungsgesetz rückgängig machen wollen. Davon ist aber mitnichten die Rede, obwohl das erwähnte Gesetz den Zugang zu gesetzlichen Leistungen für jede Einzelne und jeden Einzelnen verschlechtert. Ihre Mitverantwortung für dieses unsägliche Gesetz aber bekennen Sie nicht.
Uns hätte auch aufhorchen lassen, wenn Sie an dieser Stelle öffentlich Ihren Ausstieg aus einem antiquierten Familienbild verkündet hätten.
Denn Sie wissen genauso gut wie ich, dass eine Kostenerstattung für künstliche Befruchtung derzeit nur für Ehepaare infrage kommt.
und ich bin froh, dass bei meiner Tochter und bei meinem Schwiegersohn diese Maßnahmen in Anwendung kommen konnten.
Aber jetzt zu meiner Frage: Kann es sein, dass Ihrer Fraktion dieser Antrag überhaupt nicht gefällt und dass Sie deswegen dagegen Stimmung machen?
Uns hätte schon aufhorchen lassen, wenn Sie an dieser Stelle öffentlich Ihren Austritt aus einem antiquierten Familienbild verkündet hätten. Ich wiederhole es noch einmal. Denn Sie wissen genauso gut wie ich, dass eine Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung derzeit nur für Ehepaare infrage kommt,
Die Zahlen zu den Geburten und den dazugehörigen Familien zeigen, dass von den im Jahr 2007 im Freistaat geborenen Kindern lediglich 40 % verheiratete Eltern hatten.
Wo also bleiben Ihre Initiativen zur Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlung nicht verheirateteter Frauen?
Liebe Frau Kollegin Lauterbach, sind Sie der Meinung, dass Dinge, die wir im Rahmen der gesamten Haushaltsberatung – das war ja ein Riesenstrauß an verschiedenen Themen – behandelt haben, wenn ich Ihrer Argumentation folgen würde, später nicht noch einmal behandelt und vertieft werden sollten, wobei auch neue und andere Aspekte einfließen sollten? Ist das Ihre Meinung?
Nein, das gefällt mir schon. Aber wo bleiben denn Ihre Initiativen für nicht verheiratete Frauen? Mit solchen Initiativen würde tatsächlich etwas geändert. Davon aber ist keine Rede. Sie nehmen offensichtlich nicht einmal zur Kenntnis, dass in Sachsen die Ehepaarfamilie in Bezug auf Elternschaft immer mehr an Bedeutung verloren hat und weiter verlieren wird.
Wir haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der genau auf dieses Thema abstellt. Unterstützen Sie diesen Antrag im Interesse der Qualifizierung Ihres Antrages und im Interesse vieler Paare in Sachsen, die auch ohne Trauschein wunderbare und liebevolle Eltern sein wollen und könnten und die heute jeden Cent zur Seite legen müssen, um sich diesen Kinderwunsch zu erfüllen.
Ich hätte Sie gern gefragt, ob Sie sich zu DDR-Zeiten dafür eingesetzt haben, dass die Ehekredite auch für Nichtverheiratete vergeben werden; denn die gab es nur für verheiratete Paare.
Zum Schluss noch einige Worte zur finanziellen Seite. Mir sind Zahlen bekannt, Frau Pfeiffer, dass ein Zyklus für eine Kinderwunschbehandlung 3 200 Euro kostet und die Hälfte die Krankenkassen bezahlen. Mit den veranschlagten 1,1 Millionen Euro im Staatshaushalt können
knapp 700 Zyklen unterstützt werden. Insgesamt könnte das geplante Geld dazu beitragen, dass jährlich etwa 200 Kinder mehr geboren werden. – So viel zu Ihrem demografischen Faktor.
(Rita Henke, CDU: Ist das nicht schön? Jedes Kind, das mehr geboren wird, ist schön! – Zuruf der Abg. Angelika Pfeiffer, CDU)