Für den Verbraucher ist die Anlaufstelle die Verbraucherzentrale Sachsen, die durch finanzielle Mittel des Freistaates zur Aufgabenerfüllung mitfinanziert wird. Unserer Verbraucherzentrale Sachsen wird im Verbraucherschutzindex 2008 eine Verbesserung ihres Ergebnisses gegenüber 2006 bescheinigt.
Dieser Verbraucherschutzindex ist ein verbraucherschutzpolitisches Profil der Länder und wird durch die Politik- und Organisationsberatung BRIDGES im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen erstellt.
Der nun vorliegende Verbraucherschutzindex 2008 beschreibt den Stand der Verbraucherschutzarbeit aller 16 Bundesländer. Er ermöglicht eine vergleichende Bewertung der Verbraucherschutzpolitik in den Ländern. Durch die Abbildung der jeweiligen Stärken und Schwächen jedes Bundeslandes sollen die Bundesländer dazu animiert werden, in einen konstruktiven Wettbewerb zur Stärkung des Verbraucherschutzes zu treten. Diesem Anliegen dient der Antrag der Koalition.
Die vorliegende Erhebung bestätigt, dass in fast – aber eben nur in fast – allen Bundesländern der Verbraucherschutz ein anerkanntes Politikfeld mit klaren Zuständigkeiten auf allen Ebenen der Verwaltung ist. Es wird allgemein festgestellt, dass das Berichtswesen und die Informationspolitik große Fortschritte gemacht haben.
Leider nicht so im Land Sachsen. Bei dieser Studie schließen wir nicht so ab wie bei der PISA-Studie, obwohl wir uns in der Gesamtbewertung um 59 Punkte verbessert haben und somit um zwei Plätze nach oben gekommen sind. Aber insgesamt belegen wir nur Platz 12 unter den 16 Bundesländern.
Vor allem bei den Ergebnissen für die Bereiche Exekutive und Legislative fällt Sachsen um jeweils zwei Plätze im Ranking zurück auf Platz 15. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass andere Länder im Vergleich zum Index 2006 stärker hinzugewonnen haben als wir.
Sachsen wird wie bei den beiden vorangegangenen Erhebungen durch die Verteilung der Zuständigkeiten für Verbraucherschutz auf mehrere Ministerien bzw. mehrere Ausschüsse in seiner Entwicklung gehemmt. Es gibt keinen Ausschuss, der sich speziell um Verbraucherschutz kümmert.
Die Studie bescheinigt, dass die Landesregierung die Verbraucherschutzpolitik jedoch in einem Verbraucherschutzbericht darstellt. Übrigens, wenn man diesen Bericht aufschlägt, beginnt dieser mit einem Vorwort und Bild des Ministerpräsidenten und eben nicht mit dem Bild oder dem Vorwort eines sächsischen Verbraucherschutzministers oder einer -ministerin.
Der Verbraucherschutzindex hat zahlreiche Indikatoren für die Bewertung aufgestellt. Für den Bereich Exekutive sind es 20 und für den Bereich Legislative zehn Indikatoren. Bei diesen beiden Bewertungen erreichen wir nur Platz 15.
Wenn ich Ihnen beispielhaft ein paar Indikatoren nenne, werden Sie merken, dass es doch nicht so schwer sein kann, die Bedingungen auch in Sachsen zu erfüllen: Ist der Verbraucherschutz im Titel eines Ministeriums genannt? Ist die grundsätzliche Zuständigkeit für Verbraucherschutz einem Einzelministerium federführend zugeordnet? Werden im Land Modellprojekte im Bereich Verbraucherschutz durchgeführt? Gibt es eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit des Landes im Bereich des Verbraucherschutzes mit anderen Bundesländern? Das reicht bis hin zu der Frage, ob kommerzielle Werbung an den Schulen grundsätzlich ausgeschlossen ist und wie benutzerfreundlich die Internetseite des für Verbraucherschutz zuständigen Ministeriums ist.
Beim Index Legislative sieht es bei nur zehn Indikatoren nicht besser aus: auch Platz 15, obwohl in der Landesbewertung die verstärkte Aktivität der Abgeordneten im Bereich Verbraucherpolitik hervorgehoben wird. Dort lauten die Indikatoren zum Beispiel: Ist Verbraucherschutz einem Ausschuss namentlich zugeordnet? Haben öffentliche Anhörungen zu Fragen der Verbraucherpolitik stattgefunden? Wie viele parlamentarische Initiativen gibt es zum Thema Verbraucherschutz und sind im Landtag behandelt worden? Bei wie vielen Fraktionen gibt es einen ausgewiesenen Sprecher oder eine Sprecherin für Verbraucherschutz?
Für die Koalition kann ich erklären, dass mit Frau Dr. Deicke und mir verbraucherpolitische Sprecherinnen bestellt worden sind.
Ich wollte mit den beispielhaft genannten Indikatoren zeigen, dass es wohl möglich ist, bei diesem Ranking besser abzuschneiden.
Zum Schluss noch etwas Positives in der Bewertung – ich zitiere –: „Sachsen zeichnet sich besonders positiv im Bereich der Kontrollbehörden aus“, sodass wir im Bereich der Bundesländer Platz 1 belegen.
Das gilt vor allem für die Marktüberwachung und die Lebensmittelkontrolle sowie das Eichwesen, wo wir im oberen Drittel rangieren.
Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir sehr gespannt sein auf die Antwort der Staatsregierung, um zu hören, wie sie die kritischen Hinweise aus dem Verbraucherschutzindex 2008 aufgenommen hat. Wir können gespannt sein, welche Antwort es darauf gibt, den Verbraucherschutz in einem Ministerium und in einem federführenden Ausschuss im Sächsischen Landtag zu verorten.
Sicher ist hier auch ein Blick über Ländergrenzen hinweg angezeigt. Warum soll etwas, das woanders in Deutschland klappt, nicht auch bei uns funktionieren?
(Beifall bei der CDU, der FDP und vereinzelt bei der Linksfraktion – Dr. Martin Gillo, CDU: Das stimmt!)
Meine Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn mein Nachfolger oder meine Nachfolgerin im Sprecheramt für Verbraucherpolitik bei der Berichterstattung über den Verbraucherschutzindex 2010, ausgehend von der heutigen Debatte, über einen deutlich besseren Listenplatz im Ranking berichten könnte. Ich hoffe, dass der Verbraucherschutz in Sachsen sichtbar in Exekutive und Legislative vorkommt. Wenn wir dies als Koalition durch den vorliegenden Antrag angestoßen haben, dann haben wir den Bedürfnissen der Bürger in Sachsen eine Stimme gegeben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wer leicht vertraut, wird leicht betrogen“, sagt ein altes deutsches Sprichwort. Nehmen Sie einmal Themen wie Gaspreise, Energiekosten, Interneteinkauf, Onlinebanking, Finanzanlagen. Eine Aufgabe des Verbraucherschutzes besteht darin, die
Verbraucherinnen und Verbraucher haben es nach wie vor schwer, ihre Rechte auf dem Markt durchzusetzen. Verbraucherorganisationen müssen daher als Anwalt der Kunden auftreten und für deren Interessen streiten.
Um den Verbraucherschutz nachhaltig zu verbessern, müssen wir ihn finanziell stärken und strukturell gut aufstellen. Die SPD-Fraktion hat im Doppelhaushalt dafür gesorgt, dass der Verbraucherschutz deutlich mehr Mittel erhält, vor allem für spezielle Projekte zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz.
Nach der Verstärkung der Mittel versuchen wir nun, die Staatsregierung auch von der Notwendigkeit struktureller Veränderungen zu überzeugen.
Meine Damen und Herren! Beim Verbraucherschutz geht die SPD vom Leitbild des mündigen Verbrauchers als eigenverantwortlich handelndem Konsumenten und Markteilnehmer aus. Die Verbraucher müssen so informiert sein, dass sie selbstständig entscheiden können und sich ihrer Rechte bewusst sind. Der mündige Verbraucher kann und muss die Nachfrageseite entscheidend mitgestalten. Das dazugehörige Schlagwort heißt „nachhaltiger Konsum“. Sie alle wissen, dass die Art, wie wir einkaufen, die Welt verändert. Mit unserem Konsumverhalten können wir zum Beispiel beeinflussen, ob Arbeiterinnen auf Plantagen knietief im Gift stehen oder nicht. Darüber entscheiden die Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit sie aber ihre Macht auf den Märkten ausspielen können, müssen sie informiert werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich der Verbraucherschutz in Sachsen deutlich verbessert. Verbraucherschutz umfasst nahezu alle Lebensbereiche. Der Staat und seine Institutionen haben ihre Aufgaben im Verbraucherschutz mit Augenmaß unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Wirtschaftsbeteiligten wahrzunehmen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen nimmt als privatrechtliche Institution im zivilrechtlich geregelten Verbraucherschutz die wichtige Aufgabe der Verbraucherberatung und Verbraucherinformation wahr.
An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Sachsen meinen herzlichen Dank für ihr tägliches Engagement im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher aussprechen.
Sachsen hat im Ländervergleich ein vorbildliches, flächendeckendes Netz an Beratungsstellen für die Verbraucher. Wie wichtig die Präsenz der Verbraucherzentralen
vor Ort ist, zeigen auch die Ergebnisse einer aktuellen Verbraucherbefragung. Mit deutlichem Abstand werden die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest als wirkungsvollste Vertreter der Verbraucherinteressen genannt.
Rund zwei Millionen sächsische Bürgerinnen und Bürger nutzten im Jahr 2007 die umfangreichen Informations- und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Sachsen. Die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise, eine große Bereitschaft, den Stromanbieter zu wechseln, unerträgliche und ungewollte Telefonwerbung, untergeschobene Telekommunikationsverträge, Abzocke bei vermeintlichen Gratisangeboten im Internet – das sind nur einige der vielen Schwerpunkte.