Protokoll der Sitzung vom 12.12.2008

Wenn ich es recht verstehe, ist das eine ganz neue Förderung, die auch im Rahmen des Maßnahmenpaketes gegen die Finanzmarktkrise ergriffen wird. Das ist jetzt verlautbart worden und man muss sehen, wie die Umsetzung geschieht. Das kann ich heute nicht beantworten, gehe aber davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer dieses Geld bekommen, um es weiterzuleiten.

Für mich ist noch einmal der Hinweis wichtig, dass wir bereits jetzt Möglichkeiten geschaffen haben, wonach Kommunen über die Fördermöglichkeiten des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum einen entsprechende Machbarkeitsuntersuchungen finanziert bekommen und zum anderen dort, wo es wirklich keine Alternativen gibt, im Einzelfall für die Leute eine besondere Förderung erfolgt.

Ich will noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass zunächst unterschiedliche Technologien zum Einsatz kommen können und die Nutzung nicht nur auf das Kabel beschränkt ist, das in der Erde vergraben wird. Es gibt wirklich die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen. Ich habe schon deutlich gesagt, dass es auch Möglichkeiten gibt, die über das Koaxialkabel eines Kabelnetzbetreibers genutzt werden können. Man sollte sich wirklich noch einmal genau anschauen, welche Alternativen vorliegen. Ich gehe davon aus, wenn bekannt ist, in welcher Höhe Geld zur Verfügung steht, dass man das auch weiterleiten wird. Mehr kann ich dazu heute nicht sagen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Sie können gleich die nächste Frage stellen, Herr Kosel; Frage Nr. 10.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Diese Frage bezieht sich auf den Bundeszuschuss an die Stiftung für das sorbische Volk.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushaltsentwurf für das nächste Jahr am 20. November 2008 eine Erhöhung des Bundeszuschusses an die Stif

tung für das sorbische Volk in Höhe von 600 000 Euro. Gleichzeitig beschloss der Haushaltsausschuss, diesen Erhöhungsbeitrag zunächst zu sperren. In einer „Bemerkung“ zum oben genannten Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages heißt es: „Eine Entsperrung der Mittel ist unter anderem davon abhängig, dass die an der Finanzierung beteiligten Länder ihren Förderanteil ebenfalls entsprechend erhöhen“.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Wie schätzt die Staatsregierung den oben genannten Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in seinen Folgen für eine weitere verlässliche Förderung der sorbischen Sprache und Kultur grundsätzlich ein?

2. Wie gedenkt die Staatsregierung ihren Beitrag zur Entsperrung des oben genannten Betrages im Bundeshaushalt 2009 zu leisten?

Frau Ministerin, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lieber Herr Kosel, mit der Bereitschaft zur Aufstockung der bisher geplanten Mittel bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland zu ihrer Verantwortung für das sorbische Volk als anerkannte nationale Minderheit.

Der Freistaat Sachsen begrüßt ausdrücklich die im Deutschen Bundestag herbeigeführte Entscheidung. Die Staatsregierung hat in vielen Gesprächen, unter anderem auch im Bundesrat, mit dem Bund auf eine solche Entscheidung hingewirkt. Allen, die mit uns dazu beigetragen haben, dass der Bund den bisher geplanten Zuschuss in Höhe von 7,6 Millionen Euro für die Stiftung für das sorbische Volk nun auf 8,2 Millionen Euro anhebt, möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich Dank sagen. Der Bund trägt damit auch der Forderung Sachsens nach einer stärkeren Beteiligung Rechnung, und zwar auch dadurch, dass zukünftig die Verlagerung an das Bundesinnenministerium erfolgt. Die Verhandlungen zum Abschluss eines Finanzierungsabkommens zwischen Bund, Sachsen und Brandenburg sind nun auf einem guten Weg.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich aber auch von den Vertretern des sorbischen Volkes, dass sie nunmehr in den Stiftungsrat zurückkehren und ihre Arbeit wieder aufnehmen. Das ist in der Sitzung der Stiftungskommission am 25. November 2008 bereits geschehen. Die kooperative Zusammenarbeit aller für die Stiftungsarbeit Verantwortlichen muss jetzt intensiv fortgesetzt werden, gerade auch wegen des Haushaltsvorbehalts. Nur so wird es möglich

sein, in den kommenden Monaten ausgewogene Entscheidungen im Interesse aller Beteiligten zu fällen und den Haushalt der Stiftung entsprechend zu konsolidieren.

Ich komme zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kosel: Der Freistaat seinerseits hat seinen Förderbeitrag in den vergangenen Jahren mit jährlich 5,45 Millionen Euro konstant gehalten. Zudem wird Sachsen seinen Anteil ab 2009 bis 2012 jährlich um 100 000 Euro erhöhen. Im Jahr 2012 werden somit vom Freistaat Sachsen 400 000 Euro zusätzlich zum Vergleichszeitraum 2008 gezahlt werden.

Das sind wichtige Tatsachen, die aus sächsischer Sicht für eine Entsperrung durch den Bundeshaushaltsgesetzgeber sprechen. Inwieweit ein weiteres Entgegenkommen Sachsens erforderlich sein wird, wird sich in den nun vor uns liegenden weiteren Verhandlungen zum Finanzierungsabkommen zeigen, zumal auch Brandenburg aufgefordert ist, seinen Beitrag zur Entsperrung zu leisten.

Das Abkommen sollte jetzt unbedingt zügig noch im ersten Halbjahr 2009 abschließend behandelt und geschlossen werden. Das SMWK hat sich zu diesem Zweck, ausgehend von dem Beschluss des Haushaltsausschusses, bereits an den Bund und an Brandenburg gewandt.

Haben Sie noch eine Nachfrage?

Ich hätte noch eine Nachfrage, Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten.

Frau Staatsministerin, in der Bemerkung des Haushaltsausschusses des Bundestages ist von einer „entsprechenden Erhöhung“ die Rede. Die Frage bezieht sich also darauf, wie die Staatsregierung das Wort „entsprechend“ auslegt und ob die Staatsregierung schon Informationen darüber hat, wie der Haushaltsausschuss des Bundestages dieses Wort gemeint hat.

Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass sich der Bundestag, insbesondere der Haushaltsausschuss, klarer ausdrückt, damit nicht unterschiedliche Interpretationen in der Öffentlichkeit vorgenommen werden, wie es derzeit der Fall ist. Ich gehe davon aus, dass sich im Zuge der Verhandlungen mit dem Bund und mit Brandenburg klärt, welche Interpretation für die Formulierung „ebenfalls entsprechend erhöht“ tatsächlich zutreffend ist.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Bitte.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Umsetzung des EEG bei fehlender Nachhaltigkeitsverordnung (Frage Nr. 6)

Mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt es für die Vergütungskriterien ab dem 1. Januar 2009 einige wesentliche Änderungen, wie zum Beispiel den jetzt erforderlichen Nachweis, dass beim Einsatz von Biomasse bestimmte Anforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen erfüllt sein müssen (§ 64 Abs. 2 Nr. 1). Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Palm- und Sojaöl. Aktuell liegt jedoch für die Nachweiserbringung die dafür notwendige Nachhaltigkeitsverordnung nicht vor. Diese befindet sich noch in der Entwurfsphase in der Europäischen Kommission.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Regelungen für die Nachweiserbringung gelten bis zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnung, und wird insbesondere bis zum Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsverordnung der Einsatz von zertifiziertem Palm- und Sojaöl möglich sein?

2. Wann ist mit dem Inkrafttreten der Nachhaltigkeitsverordnung zu rechnen?

Zu Frage 1. Die Neufassung des EEG ist am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Für Strom aus Palm- und Sojaöl besteht dann – wie bislang – Anspruch auf die Grundvergütung und gegebenenfalls den KWK-Bonus. Der Deutsche Bundestag hat den Anspruch auf den zusätzlichen Bonus für nachwachsende Rohstoffe, den sogenannten NAWARO-Bonus, an die Anforderungen einer Rechtsverordnung gekoppelt.

Da die entsprechende Regelung – die sogenannte Nachhaltigkeitsverordnung – noch nicht existiert und dies auch für Altanlagen gilt, haben sich die zuständigen Bericht

erstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPDBundestagsfraktion in der vergangenen Woche auf eine Übergangsregelung für den Einsatz von Palm- und Sojaöl in Blockheizkraftwerken geeinigt.

Diese Einigung sieht vor, dass Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder bei denen der Kaufvertrag für die Anlage bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurde, so lange weiter Anspruch auf den NAWARO-Bonus haben, bis die in Rede stehende Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet.

Beide Koalitionsfraktionen haben bekräftigt, dass nach Vorliegen der Nachhaltigkeitsverordnung ausschließlich zertifiziertes Pflanzenöl den Anspruch auf den NAWARO-Bonus im EEG erhalten darf.

Zu Frage 2. Die EU-Kommission hat Vorschläge über die Anforderungen bzw. Kriterien an die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und andere flüssige Biobrennstoffe erarbeitet und diese dem Rat der Europäischen Union unterbreitet. Es wird davon ausgegangen, dass noch in diesem Jahr die EU-Richtlinie verabschiedet wird. Erst danach kann eine Umsetzung in nationales Recht erfolgen bzw. wird das Notifizierungsverfahren des von Deutschland bereits im März 2008 vorgelegten Verordnungsentwurfes wieder aufgenommen.

Meine Damen und Herren! Ich denke, wir können nach Beendigung der Fragestunde jetzt in die Mittagspause gehen und pünktlich 13:25 Uhr wieder beginnen.

(Unterbrechung von 12:25 bis 13:26 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir eröffnen unsere Beratung wieder und ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Verbraucherschutz in Sachsen verbessern

Drucksache 4/13900, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, Linksfraktion, NPD, FDP, GRÜNE und selbstverständlich die Staatsregierung.

Ich erteile den einreichenden Fraktionen das Wort. Es beginnt Frau Schmidt.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verbraucherschutz ist nicht nur ein Thema in der Vorweihnachtszeit. Am Anfang dieser Woche stand in den „DNN“: „Dioxin im Schweinefleisch“ und zwei Tage später: „Dioxin nun auch im

Rindfleisch“. Es wurde berechtigterweise nach den Verbraucherschützern gerufen.

Wo kommt Verbraucherschutz für den Bürger in Sachsen sichtbar vor? Wer ist in Sachsen für Verbraucherschutz zuständig? Sind Sie es, Herr Minister Jurk, obwohl Sie körperlich nicht anwesend sind, der eigentlich heute den Part der Staatsregierung hier vertritt? Sind Sie es, Frau Staatsministerin Clauß – auch im Moment nicht anwesend –,

(Heiterkeit und Beifall bei der Linksfraktion, der FDP und den GRÜNEN)

die den Freistaat Sachsen bei der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder vertritt, oder sind Sie es, Herr Kupfer – auch nicht anwesend –,

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)