Protokoll der Sitzung vom 12.12.2008

Ja, ich habe noch Nachfragen. Ich würde gern wissen, welche dieser Abfälle über den Bahnhof Horka angeliefert wurden, woher diese Abfälle kamen, wie sie dann weiter verladen wurden und wohin sie geliefert wurden.

Ich gehe davon aus, dass Sie mir die ausstehenden zahlentechnischen Angaben seit 2000 schriftlich nachliefern.

(Staatsminister Thomas Jurk: Das ist eine eigene Kleine Anfrage!)

Na gut, darüber können wir uns jetzt streiten, ob das eine Kleine Anfrage oder eine Mündliche Anfrage ist.

Ich kann Ihnen zu den Bahnhofsgeschichten nichts sagen. Dazu müssten Sie den Verkehrsminister fragen; aber der weiß das sicherlich auch nicht. Das bekommen Sie schriftlich nachgereicht.

Vielen Dank.

Frau Roth, bitte; Frage Nr. 5.

Frau Präsidentin! Meine Fragen beziehen sich auf eine Gemeindegebietsreform. Ministerpräsident a. D. Prof. Georg Milbradt hat im Jahr 2007 angekündigt, dass es in dieser Legislaturperiode keine Gemeindegebietsreform mehr geben wird, aber nach 2009. Ich frage in diesem Zusammenhang die Staatsregierung:

1. Wann plant die Staatsregierung eine erneute Gemeindegebietsreform nach der von 1998?

2. Welche Einwohnerzahl sieht die Staatsregierung als Kriterium für das Zusammenschließen von Kommunen an?

Herr Dr. Buttolo, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Roth, die Sächsische Staatsregierung plant in dieser Legislatur keine erneute Gemeindegebietsreform. Sie unterstützt aber weiterhin die Aktivitäten auf der gemeindlichen Ebene, die in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen bei der Gemeindegebietsreform von 1998 zur Schaffung leistungsfähiger öffentlicher Verwaltungseinheiten führen. Über eine Gemeindegebietsreform in einer kommenden Legislatur hat auch die kommende Regierung zu entscheiden.

Zur zweiten Frage. Es gelten die Kriterien der Gemeindegebietsreform für den Zuschnitt örtlicher Verwaltungseinheiten fort. Demnach sollen die örtlichen Verwaltungseinheiten aus Gründen der Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit möglichst mehr als 5 000 Einwohner haben. Im verdichteten Raum um die Oberzentren sind circa 8 000 Einwohner anzustreben.

Für Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsverbänden und Verwaltungsgemeinschaften gilt eine Regelmindestgröße von 1 000 Einwohnern. Diese Regelmindestgröße kann in begründeten Ausnahmefällen unterschritten werden.

Noch eine Nachfrage?

Eine Nachfrage, ja. Sie sagten, Sie unterstützen den freiwilligen Zusammenschluss. Können Sie konkret sagen, wie diese Unterstützung aussieht, vielleicht auch finanziell? Und welche Perspektive sieht die Staatsregierung für Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbände?

Herr Buttolo, ich weiß, dass das die neue Staatsregierung nach der Wahl entscheiden muss: Aber welche Perspektive sehen Sie für Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbände?

Zunächst zur ersten Frage. Ein wesentlicher Punkt der Unterstützung besteht darin, dass wir die Gemeinden, die derartige Bestrebungen haben, beraten, um tatsächlich zu langfristig tragfähigen Lösungen zu kommen. Ich persönlich bin ein starker Verfechter davon, dass man nicht einfach nur die Zahlen von Kommunen zusammenzählen kann, um zu sagen, dass das eine künftige Verwaltungseinheit ist. Man muss sehen, ob die Verwaltungseinheiten zum Beispiel landwirtschaftlich oder wirtschaftlich dominiert sind, um das Zusammenpassen zu garantieren.

Zu den finanziellen Anreizen kann ich Ihnen nur sagen, dass es die alten sind. Ich habe ehrlich gesagt auch nicht im Kopf, wie viel an Finanzzuweisung einmalig gezahlt wird. Ich muss gestehen, dass das bei meinen Gesprächen mit den Kommunen nie eine Rolle gespielt hat, weil die Kommunen den inhaltlichen Dialog suchen und sich nicht um die finanzielle Seite mühen.

Zu Ihrer Frage zur Zukunft von Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbänden, Frau Roth, werde ich mich zurückhalten. Wenn ich Ihnen etwas sagen würde, wäre das meine persönliche Meinung. Über die Zukunft von derartigen Konstruktionen muss eine nächste Regierung, wenn sie tatsächlich eine Gemeindegebietsreform anstreben würde, entscheiden.

Ich habe die Bitte nach noch einer Nachfrage.

Wenn der Herr Minister die Bitte entgegennimmt, ist das in Ordnung.

Frau Präsidentin, natürlich.

Ich habe das als Zustimmung erkannt.

Herr Buttolo, auch wenn Sie recht haben, dass die finanzielle Seite nicht der Anreiz sein sollte und auch nicht ist – könnten Sie mir das trotzdem nachreichen?

Selbstverständlich.

Danke.

Frau Herrmann, bitte; Frage Nr. 12.

Danke, Frau Präsidentin. In meinen Fragen an die Staatsregierung geht es um Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwiefern hat die Staatsregierung Kenntnis, in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten es bereits Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt?

2. Auf welche Weise unterstützt die Staatsregierung jene Landkreise, die bislang keinen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt haben?

Frau Ministerin Clauß, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abg. Herrmann!

Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die Staatsregierung hat keine genaue Kenntnis, in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten es Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt. Es besteht keine entsprechende kontinuierliche Berichtspflicht der Kommunen. Soweit der Staatsregierung bekannt ist, gibt es in den drei kreisfreien Städten jeweils einen Behindertenbeauftragten. In einigen der neugebildeten Landkreise sind entsprechende Stellen ausgeschrieben.

Zur zweiten Frage: Es obliegt den Landkreisen zu entscheiden, ob sie einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen berufen, einen Behindertenbeirat einrichten oder wie sie sonst eine Interessenvertretung des behinderten Menschen gewährleisten. Das ist eine Frage der Organisationshoheit, die durch das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Selbstverwaltung geschützt ist.

Danke.

Herr Abg. Kosel, bitte; Frage Nr. 9.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf Schwierigkeiten bei der Einrichtung von DSLAnschlüssen für abgelegene Ortschaften in der Lausitz.

In Anfragen und Beschwerden betroffener Bürgerinnen und Bürger aus abgelegenen Ortschaften in der Lausitz – zum Beispiel Horka und Bluno im Kreis Bautzen – wird auf Probleme bei der Einrichtung von DSL-Anschlüssen in solchen Ortschaften hingewiesen. Es soll zu Ablehnungen bezüglich der Installation von DSL-Anschlüssen in abgelegenen Ortschaften durch die Deutsche Telekom bzw. andere Anbieter gekommen sein. Diese unbefriedigende Situation hat bereits zu Verstimmungen zwischen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und Kommunalpolitikern einiger betroffener Gemeinden geführt.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Welche Möglichkeiten haben betroffene Bürgerinnen und Bürger aus abgelegenen Ortschaften, auf eine Ablehnung ihres Antrages auf Installierung eines DSLAnschlusses durch die Deutsche Telekom bzw. anderer Anbieter zu reagieren?

2. In welcher Weise können die Kommunalpolitiker von Gemeinden, in deren abgelegenen Ortsteilen es zur Ablehnung bezüglich der Installation von DSLAnschlüssen gekommen ist, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Erlangung eines DSL-Anschlusses unterstützen?

Es antwortet Herr Staatsminister Jurk.

Herr Abg. Kosel! Wenn ein Telekommunikationsunternehmen keinen Breitbandanschluss auf der Basis der ADSL-Technik schaltet, so kann das eine Reihe unterschiedlicher Ursachen haben. Im Falle von Bluno liegt das mit hoher Wahrscheinlichkeit an der zu großen Entfernung zum Hauptverteiler. Nach circa 4,5 Kilometern Kupferader kommt kein ADSL-Signal mehr an. Im Falle von Horka sind nach unseren Recherchen ADSL-Geschwindigkeiten zwischen 384 kBit/s und 3 MBit/s verfügbar. Je nach Kabelführung kann es aber sein, dass einzelne Haushalte gar kein ADSL erhalten können.

Bürger, Unternehmen oder Gemeinden, die mit einer Unterversorgung konfrontiert sind, sind gut beraten, sich nach alternativen Technologien umzuschauen. So finden sich auch im ländlichen Raum häufig leistungsfähige HSDPA- oder Koaxialkabelnetze. In Bluno beispielsweise müsste man eine rückkanalfähige Aufrüstung des Koaxialkabelnetzes der dortigen Kabelnetzgesellschaft in Erwägung ziehen. Bei Bedarf bieten wir hier gern Unterstützung an und recherchieren etwaige Ausbauabsichten.

Unterversorgte Orte und Ortsteile, zu denen Bluno und Horka zählen, können auch die Breitbandförderung des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft in Anspruch nehmen. Beide Orte sind insoweit uneinge

schränkt förderfähig. In Bluno ist es zum Beispiel denkbar, dass die Kabelnetzgesellschaft im Zuge der technologie- und anbieterneutralen Ausschreibung zum Zuge kommt.

Danke, Herr Staatsminister. Ich hätte eine Nachfrage, wenn Sie gestatten.

Unlängst hat die Europäische Kommission eine Beihilferegelung in Höhe von etwa 141 Millionen Euro zur Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum der Bundesrepublik Deutschland genehmigt. Welche Potenziale liegen unter anderem für die genannten Ortschaften in der Entscheidung der Europäischen Kommission und welches Konzept der Staatsregierung existiert zu diesen Möglichkeiten?

Wenn ich es recht verstehe, ist das eine ganz neue Förderung, die auch im Rahmen des Maßnahmenpaketes gegen die Finanzmarktkrise ergriffen wird. Das ist jetzt verlautbart worden und man muss sehen, wie die Umsetzung geschieht. Das kann ich heute nicht beantworten, gehe aber davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer dieses Geld bekommen, um es weiterzuleiten.