Nach einem im Oktober 2008 veröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses der EU „Neu auftretende und neu definierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) drohen Personen, die häufig mit tragbaren Abspielgeräten
Musik hören, Gehörschäden. Bei 5 bis 10 % der Nutzer dieser Geräte besteht sogar das Risiko eines dauerhaften Verlusts des Hörvermögens, wenn sie über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren hinweg jede Woche mehr als eine Stunde pro Tag mit hoher Lautstärke Musik hören.
1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung vor über das Auftreten von Hörschäden bei Jugendlichen im Freistaat Sachsen im Zeitraum der letzten drei Jahre?
2. Wie bewertet die Staatsregierung die Risiken des Entstehens von Hörschäden durch übermäßige Lautstärke bei häufiger Nutzung tragbarer Abspielgeräte durch Jugendliche und welche präventiven Maßnahmen erscheinen der Staatsregierung geeignet, um Hörschäden bei Jugendlichen vorzubeugen?
Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Der Staatsregierung liegen speziell für Sachsen keine konkreten Zahlen zu Hörschäden bei Jugendlichen vor, die auf die Nutzung von MP3-Spielern zurückzuführen sind. Allerdings wurde bereits bundesweit ein Anstieg der Hörschäden festgestellt, wobei Jugendliche besonders betroffen sind. Der Anstieg wird auf überlauten Musikkonsum, insbesondere durch den Besuch von Konzerten und Diskotheken sowie die Nutzung dieser tragbaren Musikwiedergabegeräte zurückgeführt: Walkman, Discman und auch MP3-Spieler.
Zur zweiten Frage. Häufige Nutzung tragbarer Abspielgeräte mit übermäßiger Lautstärke führt nachweislich zu akuten und teilweise dauerhaften Hörschäden. Hörzellen werden durch die zu hohen Schallwellen und durch den zu hohen Schalldruck geschädigt oder zerstört. Zerstörte Hörzellen können nicht ersetzt oder regeneriert werden.
Als präventive Maßnahmen sind sowohl die Aufklärung entsprechender Zielgruppen als auch das Anstreben von Regelungen zur Begrenzung des Lautstärkepegels an den Geräten selbst geeignet. Beides wird von der Staatsregierung seit einigen Jahren verfolgt.
Für Jugendliche wurde zusammen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ein Faltblatt zur Aufklärung erstellt. Die Staatsregierung unterstützt darüber hinaus die Bemühungen der Länderarbeitsgruppe „Umweltbezogener Gesundheitsschutz“, die sich seit 1995 für Lautstärkeregelungen an tragbaren Musikwiedergabegeräten auf europäischer Ebene einsetzt. Entsprechende Regelungen sind jedoch aus juristischen Gründen schwierig, da sie sowohl europaweit wirtschaftliche Interessen als auch den privaten Verantwortungsbereich der Menschen berühren.
Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist eine Begrenzung des Dauerschallpegels für tragbare und andere Geräte mit
Ohrhörern auf 90 Dezibel wünschenswert, für Kinder unter 14 Jahren sogar eine Begrenzung auf 80 Dezibel.
Frau Präsidentin! Herr Staatsminister! Ich habe eine Frage zu den Kalendern des Staatsministeriums des Innern: Wie viele Kalender wurden an Mitglieder des Sächsischen Landtages, an Mitglieder des Deutschen Bundestages, an Ministerien und deren nachgeordnete Behörden, an Kommunen und an weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts insgesamt verteilt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Herbst, zum derzeitigen Stand kann ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:
Der Sächsische Landtag erhielt sieben Kalender, die Mitglieder des Bundestages keinen. Die Landesvertretung Sachsen in Berlin bekam zwei Kalender, die Sächsische Staatskanzlei 300, die nachgeordneten Behörden der Ministerien 333, die Kommunen 233. Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts erhielten 317 Kalender. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verteilte das SMI 1 408 Kalender; 400 sind noch vorrätig.
Ich habe zwar jetzt nicht alles addiert, so schnell wie Sie es vorgetragen haben. Aber ich vermute einmal bei der Zahl von 1 000 Kalendern, die in der Öffentlichkeit verteilt wurden, dass Sie immer noch das Ziel haben, mit diesem Kalender die breite Öffentlichkeit zu informieren. Wie wollen Sie denn eigentlich diesen Zweck verfolgen?
Den Zweck verfolge ich dadurch, dass ich den Kalender beispielsweise an nachgeordnete Behörden gebe. Wenn in diesen nachgeordneten Behörden der Kalender des Innenministeriums, der aus meiner Sicht auch sehr gut gestaltet ist, da ist, kann man sich über diese Leistungsfacette als Bürger, wenn man in diese Amtsstube kommt, mit informieren.
Im Landkreis Görlitz werden immer wieder Mülltransporter aus dem Ausland beobachtet. Dabei soll es sich insbesondere um Lkws aus Polen, Tschechien, Italien und den Niederlanden handeln.
1. Woher kamen die gefährlichen und nicht gefährlichen ausländischen Abfälle, die im neuen Landkreis Görlitz zur Zwischen- oder Endlagerung bzw. Behandlung angeliefert wurden? Ich bitte um jährliche Aufschlüsselung je nach Herkunftsland, Gewichtseinheit in Tonnen, AVV-Nummern inklusive Kurzbeschreibung seit dem Jahr 2000.
2. Welche Unternehmen haben diese Abfälle jeweils zur Behandlung bzw. Zwischen- oder Endlagerung angenommen? Ich bitte um Nennung der Unternehmen und des Betriebssitzes sowie jährliche Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Gewichtseinheit in Tonnen, AVV-Nummern inklusive Kurzbeschreibung seit dem Jahr 2000.
Zu Frage 1: Die zuständige Landesdirektion Dresden hat auf Anfrage die nachfolgenden Angaben gemacht. Aufgrund der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit wurden nur die aktiven Notifizierungen für die Jahre 2007 und 2008 ausgewertet sowie die Mengen ermittelt, die in Abfallgruppen auf die betroffenen aktiven Notifizierungen in 2007 und 2008 insgesamt bisher verbracht worden sind.
Das sind im Einzelnen: Aus dem Herkunftsland Italien die Abfallartgruppe 17 06, verbrachte Menge 36 729 Tonnen. Ebenfalls Herkunftsland Italien Abfallschlüsselnummer 17 05 03: Diese Abfälle wurden ausschließlich im Jahre 2008 angenommen, und zwar in einer Menge von 1 846 Tonnen.
Zur Erläuterung: In der Gruppe 17 06 befinden sich Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe. Die Abfallschlüsselnummer 17 05 03 beinhaltet Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten.
Zur Frage 2: Die Abfälle mit Abfallschlüsselnummer 17 05 03 wurden zur Behandlung bei ETU Altbernsdorf, Große Seite 67, 02748 Bernstadt an der Eigen, angenommen.
Alle übrigen in der Antwort zu Frage 1 genannten Abfälle wurden zur Deponierung bei der Ton- und Kieswerke Kodersdorf GmbH, Zum Inselsee 1, 02923 Horka, Ortsteil Biehain, angenommen.
Ja, ich habe noch Nachfragen. Ich würde gern wissen, welche dieser Abfälle über den Bahnhof Horka angeliefert wurden, woher diese Abfälle kamen, wie sie dann weiter verladen wurden und wohin sie geliefert wurden.