Protokoll der Sitzung vom 22.01.2009

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Gibt es nach den Darlegungen von Herrn Neubert noch einmal den Wunsch, die Aussprache zu eröffnen? – Herr Neubert, Sie können gleich wieder umkehren zum Schlusswort.

Dann möchte ich nur darum bitten, über die beiden Punkte einzeln abstimmen zu lassen.

Geht in Ordnung. – Danke schön.

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen jetzt ab über die Drucksache 4/14182, und zwar die Unterpunkte 1. und 2. Wer dem Punkt 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Zustimmung ist Punkt 1 dennoch mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe Punkt 2 auf. Wer diesem Punkt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Damit wurde beiden Teilabschnitten nicht zugestimmt und es gibt keine Gesamtabstimmung. Der Tagesordnungspunkt ist abgearbeitet.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 7

Förder- und Feldesabgabe für sächsische Bodenschätze erheben – keine weiteren Staatsgeschenke für ausländische Konzerne – das Land und die Menschen am Gewinn aus sächsischen Rohstoffen beteiligen

Drucksache 4/13925, Antrag der Fraktion der NPD

Die einreichende Fraktion, Frau Schüßler, beginnt und danach die gewohnte Reihenfolge.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der sächsische Bergbau hat – wie überall auf der Welt – eine Tradition, die ihren Ursprung vorrangig darin hat, die Schätze des Bodens für das eigene Land nutzbar zu machen.

(Unruhe im Saal)

Dieser Dienst der Bergleute zum Wohle der Heimat äußert sich nicht zuletzt in der Heimatverbundenheit der Menschen in den vom Bergbau geprägten Regionen Sachsens und findet in zahlreichen alten Bergmannsliedern noch heute seinen Niederschlag.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Singen Sie doch mal eins!)

Einleitend möchte ich eine Zeile aus einem alten Bergmannslied zitieren, nicht singen, Herr Porsch, weil es den Inhalt unseres Antrages widerspiegelt. Das Lied heißt „Wir Bergleute hauen fein“, und der eine oder andere kennt es vielleicht. Im Text heißt es: „Wenn dann tut das Silber blinken, ist es gut, wenn man’s tut in Zehnten schicken.“ Der Zehnte stand damals für die Abgabe des zehnten Teils vom Ertrag an die Obrigkeit. Diese Abgabe wurde von den Bergleuten für gut befunden.

In der heutigen Zeit ist aus dem Zehnten die Förderabgabe geworden. Im Gegensatz zu damals verzichtet die Obrigkeit – heute der Staat – auf diesen Anteil am Ertrag. In Sachsen stehen die Zeichen für den Bergbau angesichts der insgesamt knapper werdenden Rohstoffe und der rasanten Entwicklung der Preise im Moment durchaus gut.

Aber, und hier liegt der Kern unseres heutigen Antrages, mit dieser alten Tradition des maximalen Nutzens für das eigene Land haben die derzeitigen politischen Entscheidungen nichts zu tun. Das Ziel, den maximalen Vorteil für Sachsen und die Menschen aus dem Abbau von sächsischen Rohstoffen zu erzielen, wurde wieder einmal versäumt. In der Vergangenheit haben die Bergleute vielfach den Reichtum einzelner Landesherren oder Erzbischöfe gefördert. Die Wismutkumpel förderten seinerzeit Erze für den Frieden, und im Moment ist es so, dass sächsische Bergleute bei der Braunkohle den Reichtum schwedischer Staatsunternehmen vermehren oder bei lukrativen Erz- und Spatvorkommen zukünftig die Rendi

te von Konzernen aus Panama, Polen und Kanada in die Höhe treiben.

Für das Heimatland der Bergleute, den Freistaat Sachsen, bleibt nichts übrig. Meine Fraktion möchte das ändern. Das Ziel unseres Antrages liegt darin, die Möglichkeiten zu nutzen, um entsprechende Förderabgaben zum Wohl des Staates zu erheben. Diese Abgaben wollen wir in ihrer Höhe entsprechend der Ermächtigung im § 32 Bundesberggesetz so anpassen, dass der Abbau bisher noch nicht geförderter Bodenschätze möglichst erleichtert wird. Eine indirekte Subventionierung einzelner bereits geförderter Bodenschätze – Stichwort Braunkohle – soll zukünftig verhindert werden. In einem Satz zusammengefasst liegt unser Ziel darin, einen Teil der erwirtschafteten Gewinne des Bergbaus im eigenen Land zu behalten. Aus unserer Sicht ist es auch in der derzeitigen Wirtschaftsordnung eine legitime Forderung, dass die Ressourcen unseres Landes auch für unser Land wirtschaften sollen. Keine andere Forderung erheben wir damit.

Meine Fraktion hatte sich bereits im März 2008 mit einem Antrag dagegen gewandt, die Milliardenwerte der sächsischen Rohstofflager an ausländische Konzerne zu verhökern. Wir wollen nicht länger dabei zusehen, wie die Gewinne aus dem Abbau der Bodenschätze aus dem Land herausfließen. Wir hatten damals vorgeschlagen, die Bildung eines Konsortiums zu prüfen, damit die heimischen Rohstoffe von deutschen Firmen mithilfe von staatlichem Kapital gewonnen werden können. Dies wäre eine wirtschaftliche Aufgabe mit hohen Ertragsaussichten gewesen, die trotz anfänglich hoher Kosten schnell zu Arbeitsplätzen und Erträgen führen würde. Es wäre ohne Weiteres denkbar, ein solches Konsortium aus deutschen Firmen mit ausreichend Kapital, zum Beispiel die KfWBank, auszustatten, um die Gewinnung der Rohstoffe auf eigene Rechnung durchzuführen, anstatt die Abbaurechte internationalen Heuschrecken zu überlassen.

Dieser Zug, meine Damen und Herren, ist inzwischen leider abgefahren, weil im Laufe des vergangenen Jahres bereits für eine Reihe von Lagerstätten bergrechtliche Genehmigungen erteilt wurden. In letzter Konsequenz wurden damit bereits vollendete Tatsachen geschaffen, weil den Konzernen aus dem Recht zur Aufsuchung auch ein vorrangiges Recht zur Gewinnung der Bodenschätze erwächst.

Meine Fraktion hatte sich deshalb bereits entschieden gegen den Ausverkauf heimischer Bodenschätze an international agierende Konzerne ausgesprochen und

Auskunft darüber verlangt, wie die Entscheidungsgrundsätze der sächsischen Behörden und die zukünftige Politik der Staatsregierung in Bezug auf sächsische Rohstofflagerstätten sein sollen. Auskünfte haben wir keine bekommen; aber inzwischen können wir sehen, dass es die sächsische Regierung vorzieht, ausländischen Konzernen Konzessionen zu erteilen. Diese Tatsache reicht jedoch offensichtlich noch nicht; denn der Freistaat hat die Spendierhosen an und verzichtet auf die Erhebung von Förder- und Feldesabgaben auf Bodenschätze.

Angesichts einer derart volksfeindlichen Politik, die die letzten Werte des Landes noch verhökert, rege ich jetzt an, dass der Amtseid für Minister in Zukunft umgeschrieben werden sollte. Er könnte beispielsweise lauten: Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle aller ausländischen Konzerne widmen, ihre Gewinne mehren und die Werte des Landes einschließlich seiner Bodenschätze in aller Welt verhökern werde – mit der freiwilligen Zusatzformel: So wahr mir Gott helfe.

(Widerspruch bei der SPD)

Man kann getrost von Verhökern sprechen; denn in Bezug auf die Braunkohle ist unser Antrag eine bereits längst überfällige Maßnahme, um einen Teil der ausufernden Gewinne aus der Braunkohle in Sachsen zu behalten. Angesichts der über 30 Millionen Tonnen Rohbraunkohle, die jährlich aus dem sächsischen Boden geborgen werden, und der milliardenschweren Bilanzen des bekannten schwedischen Staatsunternehmens ist es an der Zeit, mit dem Verschenken der Gewinne aus sächsischen Bodenschätzen aufzuhören. Es ist an der Zeit aufzuhören, die sächsische Landschaft und die Dörfer zu zerstören und die Bürger obendrein um den ihnen rechtmäßig zustehenden Anteil am Gewinn zu betrügen. Mehr dazu in einem zweiten Beitrag.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der NPD)

Danke. – Das war die einreichende Fraktion. CDU- und Linksfraktion haben keine Redner gemeldet. Hat sich das geändert? – Nein. Herr Gerlach spricht für die Koalition. Er kommt von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich und manchmal auch erschreckend, wie es die NPD schafft, ihre Deutschtümelei und Ausländerfeindlichkeit in wirklich jedem Politikfeld unterzubringen.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion und der FDP)

Dabei sind der NPD-Fraktion die wirklichen Problemlagen vollkommen unwichtig, was dieser Beitrag schon sehr deutlich gezeigt hat. Ich lasse mal dieses Eingangslied weg. Es geht nur um die Botschaft: Ausländische Unternehmen plündern die deutschen Bodenschätze aus und der

angeblich schwache Staat kann es nicht verhindern. Das haben wir jetzt gerade gehört.

So wird im Antrag der NPD suggeriert, dass die Regelung dieser Verordnungen hauptsächlich ausländischen Unternehmen zugute käme. Da das aber nicht so ist, muss hier etwas zum Inhalt gesagt werden.

Die derzeit gültige Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit sieht unter anderem eine Befreiung von den Feldesabgaben sowie eine Befreiung von der Zahlung von Förderabgaben auf Braunkohle bis Ende 2008 vor.

Die NPD verlangt im Punkt 1, diese Vorschrift nicht zu verlängern – leider etwas zu spät, denn diese Verordnung wurde bereits verlängert, und zwar mit der Veröffentlichung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 16/2008. Sie sieht die Verlängerung der bestehenden Befreiungsregelung von der Förderabgabe auf Erdwärme und Marmor bis Ende 2012 sowie auf Braunkohle bis Ende 2011 vor. Darüber hinaus wird die Befreiungsregelung für die Feldesabgabe, die bei der Aufsuchung von Bodenschätzen anfällt, ebenfalls bis 2012 verlängert.

Diese Befreiungsregelung erfolgt aber selbstverständlich nicht im rechtsfreien Raum. Grundlage hierfür ist das Bundesberggesetz, und darin konkret der § 32. Danach werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Durchführung der §§ 30 und 31 Bundesberggesetz erforderlichen Vorschriften zur Feststellung, Erhebung und Änderung von Feldes- und Förderabgaben zu erlassen. Dabei können unter bestimmten im Gesetz festgelegten Voraussetzungen – das ist also nicht willkürlich – Bodenschätze von der Feldes- und Förderabgabe befreit werden. Diese Voraussetzungen liegen bei den eingangs genannten Bodenschätzen vor.

Exemplarisch möchte ich hier kurz auf die Feldes- und Förderabgabe auf Braunkohle eingehen, weil das nun einmal unser großer Bodenschatz ist. Bei der Befreiung von Feldesabgaben in den von mir genannten konkreten Fällen stünden Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis; denn nach diesem Gesetz können die Unternehmen, die in Sachsen einen Bodenschatz aufsuchen, ihre Aufwendungen, die sie im Zusammenhang mit den Aufsuchungsarbeiten haben, auf die Abgabe anrechnen. Erkundungsmaßnahmen sind meist mit hohen Anfangsinvestitionen verbunden, die schnell sechs- bis siebenstellige Eurobeträge erreichen. Da ist es überhaupt nicht sinnvoll, Feldesabgaben, die je nach der Größe des Feldes im zwei, drei- oder vierstelligen Bereich liegen, zu erheben und danach festzustellen, dass man die Abgaben de facto wieder an die Unternehmen zurückgeben muss.

Anders sieht es natürlich aus, wenn das derzeit in der Lausitz oder im Erzgebirge stattfindende neue Berggeschrey Früchte tragen sollte und tatsächlich neue Erzbergwerke entstehen würden. Dann wird Sachsen zu gegebener Zeit über einen noch festzusetzenden Betrag Förderabgaben für den jeweils gewonnenen Bodenschatz erheben. Da schleppen dann nicht die Ausländer alles

nach draußen – und was für ein Quatsch hier sonst noch erzählt wurde.

Nun zur heimischen Braunkohle: Der Antrag verkennt hierbei jedwede Realität. Fakt ist – das haben Sie vergessen zu sagen, vielleicht wissen Sie es auch nicht –, dass im Lausitzer Revier ausschließlich nach bestandsgeschützten alten Rechten Braunkohle gewonnen wird. Hier wirkt der Einigungsvertrag.

(Andrea Roth, Linksfraktion: Bisher!)

Ich rede ja von der Gegenwart. Ich hoffe, ich habe meine Konjugation korrekt verwendet. Deshalb können hier per Gesetz keine Förderabgaben erhoben werden. Dies gilt im Wesentlichen auch für das mitteldeutsche Revier. Dort gibt es aber die Besonderheit, dass aus drei DDR-Tagebauen, die einzeln nach der Wiedervereinigung nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, der neue Tagebau „Vereinigtes Schleenhain“ entstand. Um einen wirtschaftlichen Betrieb des neuen Tagesbaues zu sichern, war es notwendig, Anschlussberechtigungen zu erteilen, die größtenteils am Rand der nach Einigungsvertrag bestandsgeschützten Eigentumsfelder liegen, und man musste innerhalb der Lagerstätten sogenannte Lücken ausfüllen. Zur Verhinderung erheblicher Wettbewerbsnachteile gegenüber den übrigen in Deutschland tätigen Unternehmen und aus Gründen der besseren Ausnutzung der Lagerstätten ist daher eine Verlängerung der Befreiungsregelung für Braunkohle gerechtfertigt.

Natürlich ist das eine staatlich gewollte Unterstützung der Braunkohle, und man sollte das auch immer wieder so benennen. Eine Änderung der bestehenden Regelung des Bundesberggesetzes ist nach Ansicht der Koalition nicht erforderlich. Das bestehende Instrumentarium ist vollkommen ausreichend. Die Regelungen sind ausreichend konkret, um alle Szenarien des Wirtschaftslebens zu erfassen und darauf zu reagieren.

Herr Gerlach, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Bitte schön, Frau Roth.

Sehr geehrter Herr Kollege Gerlach, wenn das eine staatlich gewollte Regelung und Unterstützung ist, dann frage ich Sie: Wieso wird dann immer und immer wieder betont, dass der Braunkohlebergbau subventionsfrei sei? Er muss ja auch keine Wasserentnahmeabgabe entrichten.

Liebe Kollegin Roth! Ich wäre Ihnen dankbar – das ist auch die einzig mögliche Antwort –, wenn Sie diejenigen fragen, die das immer so sagen. Von mir haben Sie das nicht gehört.