Liebe Kollegin Roth! Ich wäre Ihnen dankbar – das ist auch die einzig mögliche Antwort –, wenn Sie diejenigen fragen, die das immer so sagen. Von mir haben Sie das nicht gehört.
Ich hatte gesagt, dass das heutige Reglement für das Wirtschaftsleben ausreichend ist, um darauf reagieren zu können. Soweit die Antragsteller Sorge haben sollten, dass Erkundungsrechte zu spekulativen Zwecken oder gar zur Vorratshaltung beantragt werden, so kann dem mit den vorhandenen Vorschriften des Bundesberggesetzes ebenfalls wirksam begegnet werden. So bestehen beispielsweise Kostenpläne für die Durchführung der Erkundungsmaßnahmen. Bei Zuwiderhandlungen können Bergbauberechtigungen widerrufen werden. Es ist also etwas komplizierter, als Sie es sich in Ihrem simplen Vortrag vorgestellt haben.
Die FDP hat keinen Redner gemeldet. Die Fraktion GRÜNE konnte sich noch nicht entscheiden. – Sie hat sich entschieden. Es spricht niemand.
Ich frage noch einmal in die Runde. Herr Despang spricht noch einmal im Rahmen der allgemeinen Diskussion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem sich mein Vorredner wieder einmal förmlich überschlagen hat, für unseren Antrag irgendwelche Ablehnungsgründe zu konstruieren, möchte ich noch einmal auf die Tragweite unseres Antrages in Bezug auf die Rohstoffpolitik der sächsischen Regierung eingehen.
Meine Damen und Herren! Eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik sieht anders aus als die derzeitige Rohstoffpolitik des Freistaates Sachsen.
Die kurzfristig eingebrochenen Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt werden langfristig wieder rapide ansteigen und der Verteilungskampf um die Ressourcen dieser Welt hat längst begonnen. Aus diesem Grund ist es an der Zeit, die Abgaben zugunsten des Staates an die veränderten Bedingungen anzupassen. Aber nicht nur allein die Abgabenpolitik der sächsischen Regierung, sondern auch die Politik bei der Vergabe von Bergbaukonzessionen ist für unsere Fraktion völlig inakzeptabel und gleicht dem Ausverkauf des sächsischen Tafelsilbers in alle Welt.
Meine Fraktion hat bereits vor Monaten kritisiert, dass vor der Vergabe der Bergbaukonzessionen nicht einmal ansatzweise über die Bildung eines Konsortiums deutscher und sächsischer Bergbauunternehmen nachgedacht wurde. Währenddessen streiten sich gleich mehrere ausländische Unternehmen um die Rechte an sächsischen Bodenschätzen, deren Erlöse langfristig im Milliardenbereich liegen dürften.
Diese Chance wurde versäumt. Die Konzession für interessante Abbauvorhaben ist inzwischen erteilt. Schon aus diesem Grund ist unser Antrag inzwischen mehr oder weniger als Schadensbegrenzungsmaßnahme zu verstehen, um wenigstens einen Teil der Gewinne aus sächsi
Der Verzicht auf die Förder- und Feldesabgaben ist aus Sicht der NPD-Fraktion angesichts chronisch leerer Staatskassen und der Rekordgewinne einzelner Unternehmen ein Verbrechen. Dabei hat die Feldesabgabe aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben, deren Verbesserung wir ebenfalls fordern, nur einen symbolischen Charakter. Mit 25 Euro Feldesabgabe je angefangenem Quadratkilometer und der Verrechnungsfähigkeit werden sich Einnahmen daraus kaum bemerkbar machen. Ganz anders verhält es sich aber bei der Förderabgabe. Orientiert man sich am Bundesgesetz und legt eine Förderabgabe von nur 10 % zugrunde, ergäben sich angesichts der über 30 Millionen Tonnen Rohbraunkohle, die jährlich aus sächsischem Boden geborgen werden, Einnahmen des Staates in zweistelliger Millionenhöhe. Diese zig Millionen kommen im Moment den Aktionären von Vattenfall und damit dem schwedischen Staat zugute.
Das Ziel unseres Antrages ist es, diese Millionen nicht weiter Jahr für Jahr zu verschenken. Wenn man berücksichtigt, welche indirekten Kosten durch Siedlungs- und Umweltzerstörung im Grundwasserhaushalt oder anderen negativen Effekten infolge der Bergbautätigkeit entstehen, erscheint die Abgabe für den Abbau von Braunkohle noch um ein Vielfaches mehr gerechtfertigt. Es darf nicht sein, dass von Unternehmen Milliardengewinne erzielt werden und die Kosten vollständig auf die Gemeinschaft umgelegt werden.
Ziel unseres Antrages ist es deshalb, die Förderabgabe für alle Bodenschätze zu überarbeiten und im Rahmen des Bergrechtes in bestimmten Fällen auch über den üblichen Satz von 10 % festzulegen. Dabei wollen wir berücksichtigt wissen, inwieweit die Gewinnung mit positiven Effekten für die inländische Wirtschaft und den Arbeitsmarkt verbunden ist und ob die Gewinne aus dem Abbau der Bodenschätze inländischen Unternehmen zugute kommen oder in alle Welt fließen.
Bei der Festsetzung der Abgaben wollen wir deshalb zukünftig die Eigentümerstrukturen der derzeit oder zukünftig im Freistaat Sachsen tätigen Bergbauunternehmen und deren Gewinnentwicklung in Bezug auf den jeweiligen Bodenschatz berücksichtigt wissen.
Wir wollen damit einen Beitrag leisten, um den fortlaufenden Ausverkauf inländischer Werte zu verhindern und
eine angemessene Beteiligung des Landes und seiner Menschen an den in ihrer Heimat gewonnenen Bodenschätzen sicherstellen.
Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag und danke Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.
Die Staatsregierung, wenn nicht noch einmal – – Das ist aber nicht der Fall. Herr Staatsminister Jurk, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Despang hätte seinen Redebeitrag ändern müssen, nachdem Herr Gerlach eigentlich alles juristisch einwandfrei erklärt hat.
Ich will es noch einmal sagen: Selbstverständlich wird der Freistaat Sachsen, sollte die Aufsuche in der Lausitz beispielsweise nach Kupfer erfolgreich sein, wenn das Erz gefördert wird, nicht auf eine Förderabgabe verzichten. Das hat Herr Gerlach auch dargestellt. Genauso ist es.
Wir können keine Förderabgabe auf die Braunkohle erheben, weil die seinerzeit schon einmal verkauft und von dem Unternehmen gekauft wurde.
Wir haben ausdrücklich Ausschlusskriterien bei Marmor und bei der Erdwärme. Bei Marmor handelt es sich übrigens um ein deutsches Unternehmen. Da geht es um die Wettbewerbsfähigkeit. Und bei der Erdwärme ist es aus ökologischen Gründen geboten, darauf zu verzichten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich bei Herrn Gerlach, der das sehr fachkompetent dargestellt hat.
Danke schön. – Das war die Staatsregierung. Jetzt käme das Schlusswort. – Darauf wird verzichtet. Somit kommen wir zur Abstimmung, meine Damen und Herren.
Ich stelle die Drucksache 4/13925 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Enthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und einer Reihe von Zustimmungen ist der Antrag mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Keine Haushaltssanierung durch Bußgelderhöhungen – Mittel zweckgebunden für höhere Verkehrssicherheit einsetzen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Am 1. Februar dieses Jahres sollen Bußgelder in verschiedenen Bereichen im Straßenverkehr drastisch angehoben werden.
Ich möchte Ihnen nur zwei Beispiele geben. Das eine ist zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften. Wer mehr als 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, soll zukünftig 80 Euro statt 50 Euro zahlen. Das ist eine Steigerung um 30 Euro oder 60 %.
Nächstes Beispiel – rote Ampel: Das Überfahren kostet zukünftig 90 Euro statt 50 Euro. Das sind 40 Euro mehr, eine Steigerung um sage und schreibe 80 %.
Lassen Sie mich fragen: Was soll der Grund für diese drastische Erhöhung sein? In der offiziellen Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums wird das damit begründet – ich zitiere –, „dass durch härtere Strafen die abschreckende Wirkung erhöht werde. Infolgedessen“ – so heißt es dort weiter – „sei zukünftig sogar mit sinkenden Bußgeldeinnahmen zu rechnen.“ Und weiter: „Von einer Abzocke könne keine Rede sein.“
In einem Interview mit dem RBB-Inforadio vom 21. Mai letzten Jahres hat Minister Tiefensee noch hinzugefügt, dass das Geld nicht in den allgemeinen Haushalt fließen soll. Er sagte wörtlich: „Wir wollen es gezielt einsetzen für mehr Verkehrssicherheit.“
Daraus ergeben sich schon ein paar Fragen. Abschreckung: Ich möchte Sie einmal alle fragen: Was schreckt Sie mehr ab, – –
Das ist sehr lobenswert, Herr Hahn. Wenn Sie von uns abgeschreckt werden, dann wissen wir, dass wir auf dem richtigen Weg sind.