Somit ist derzeit in Sachsen der Anbau von MON 810 bei Einhaltung der Regelungen der Gentechnik-Pflanzenerzeugungs-Verordnung zulässig. Das Ergebnis der von Frau Aigner angekündigten Prüfung, ob Monsanto gegen
Auch die grüne Forderung nach einer finanziellen Unterstützung von gentechnikfreien Regionen und Initiativen durch die Staatsregierung ist für mich nicht nachvollziehbar. 1,3 % der Maisanbaufläche in Sachsen wurden 2008 mit MON 810 bestellt. Bezogen auf die gesamte landwirtschaftliche Fläche Sachsens von über 914 000 Hektar sind das etwa 0,1 %. Das heißt, circa 99,9 % der Landwirtschaft Sachsens ist gentechnikfrei. Wie Sie daraus die Notwendigkeit einer finanziellen und strukturellen Unterstützung der gentechnikfreien Landwirtschaft ableiten können, bleibt ein grünes Geheimnis.
Meine Damen und Herren! Außerdem fordern Sie eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht. Wir sind uns darin einig, dass der Verbraucher so umfassend wie möglich informiert werden muss. Die Frage ist nur: Wie erreiche ich das und wo ziehe ich die Grenzen?
Die EU hat sich bei der Gentechnikkennzeichnung dafür entschieden, diejenigen Lebens- und Futtermittel zu kennzeichnen, die aus GVO hergestellt werden oder GVO enthalten. Das ist ein vernünftiger Ansatz. Ihr Vorschlag würde diesem Ansatz zuwiderlaufen; denn Tiere, denen gentechnisch verändertes Futter verabreicht wurde, sind ja selbst nicht gentechnisch verändert. Genauso wenig betrifft das Fleisch, Eier und Milch aus diesen Tieren. Kein Verbraucher könnte mehr unterscheiden, ob ein gekennzeichnetes Erzeugnis wirklich gentechnisch verändert ist, direkt aus GVO hergestellt wurde oder lediglich irgendwann im Laufe der Herstellung mit der Gentechnik in Berührung gekommen ist. Das sind nach Schätzung des BMELV circa 60 bis 70 % der Lebensmittel.
Folglich wären nach Ihrem Antrag künftig circa zwei Drittel aller Lebensmittel zu kennzeichnen. Wahrscheinlich würde das dem Verbraucher deutlich bewusst machen, dass die Gentechnik längst Einzug in die Lebensmittelproduktion gehalten hat. Wenn ich das so betrachte, könnte Ihr Antrag sogar einen Beitrag zur Aufklärung des Verbrauchers leisten.
Meine Damen und Herren! Die EU-Regelungen wurden erst vor einem Jahr durch nationale Regelungen ergänzt. Warten wir doch erst einmal ab, inwiefern sich die derzeitigen Regelungen in der Praxis bewähren. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Staatsregierung durchaus offen für eine Änderung der Kennzeichnungsregelungen zur Gentechnik.
Weniger offen sind wir für polemische grüne Anträge wie diesen. Verbraucher vor – wie Sie sagen – Kontaminationen zu schützen, das heißt, nicht mit der Gentechnik in Berührung zu bringen, ist einfach nicht möglich. Selbst wenn wir auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten, ergeben gentechnikfreie Zonen in Sachsen kein gentechnikfreies Sachsen. Die Menschen kommen trotzdem mit der Gentechnik in Berührung, sei es über Impfstoffe gegen Kinderlähmung oder Keuchhusten, sei es über Insulin oder Waschmittelenzyme, die zu
100 % mit GVO hergestellt werden, oder über zahlreiche Lebensmittel, die mithilfe der Gentechnik erzeugt wurden. Von Back- oder Süßwaren über Müsli und Margarine bis zu Fruchtgetränken – Gentechnik ist in vielen Bereichen des Lebens längst alltäglich.
Sie haben mich heute zitiert, dass wir, wenn Sie gentechnikfreie Zonen haben wollen, dann bitte auch die Apotheken schließen müssten. Dazu stehe ich. Ich habe das soeben am Beispiel Insulin und Impfstoffe gesagt. Ich kann das auch weiter ausdehnen. Wenn wir gentechnikfreie Zonen hätten, dann müssten wir in der Tat die Lebensmittelregale zu 60 bis 70 % ausräumen. Wenn, dann bitte konsequent, meine Damen und Herren!
Der vorliegende Antrag dient also weder dazu, das Thema Gentechnik ohne Vorurteile zu diskutieren, noch hilft er dem Verbraucher, der Landwirtschaft oder unserer Umwelt.
Danke sehr. – Ich sehe keinen Widerspruch, dass wir jetzt zum Schlusswort kommen. Herr Weichert, bitte.
(Zuruf von der CDU: Jetzt mach mal etwas zügig hier! – Antje Hermenau, GRÜNE: Ich würde ihn jetzt nicht provozieren!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst vielen Dank für die Debatte. Wenn ich etwas gelernt habe, dann das: Jene, die sich zwar gegen den Antrag ausgesprochen haben, haben sich aber alle ein Hintertürchen offengelassen, weil sie sich mit ihrer Position vermutlich doch nicht ganz so sicher sind.
Herr Kupfer, Sie haben von Wahlfreiheit gesprochen. Ja, darum geht es. Aber die müssen wir auch ausüben können. Wenn die Staatsregierung 1,15 % mit Forschungsgeldern unterstützt, ihre Gentechnik weiterzutreiben, dann ist es genauso legitim, dass die anderen die Möglichkeit bekommen, sich zusammenzuschließen, ihre Wahlfreiheit auszunutzen und gentechnikfreie Zonen zu verkünden. Das ist selbstverständlich. Dafür steht ihnen dieselbe Unterstützung der Staatsregierung zu wie den anderen auch. Um nichts anderes geht es in diesem Antrag.
Dass ich doch ganz andere Ziele habe, ist völlig klar, aber wir sind erst einmal auf einem Schritt zu dem Ziel. Da müssten Sie eigentlich zustimmen.
Für die FDP-Fraktion – das habe ich eigentlich schon geahnt – kommt das Brot vom Bäcker und die Milch aus
dem Kühlschrank, und was im Honig ist, ist nicht so wichtig, die Hauptsache, dass das Zeug süß und klebrig ist. Tiefgang war da ja nie die große Stärke. Deshalb wundert es mich auch nicht, dass Kollege Günther seine Zeit genutzt hat, um hier für Heiterkeit zu sorgen.
Im Übrigen, weil das Beispiel von Ihnen kam, Herr Günther: Das Schlafmittel/Beruhigungsmittel Contergan war auch zugelassen und durch alle in Deutschland privilegierten Institutionen geprüft, war von Wissenschaftlern als sicher bewertet worden und doch katastrophal in der Auswirkung. Also Vorsicht!
Bei der SPD habe ich wieder einmal gemerkt, dass sich Koalitionszwang und Vernunft nicht vereinbaren lassen.
Bei der CDU kam mir die Frage, wie diskutiert die Christliche Union in Sachsen eigentlich die Gefährdung bzw. die Bewahrung der Schöpfung und das Eingreifen in Gottes Welt. Wie diskutieren Sie das? Ich finde, Ihre Schwestern in Bayern und Österreich sind da schon viel weiter.
Herr Heinz, der Telefonvergleich war ungefähr so, als wenn Sie mich fragten, wie spät es ist, und ich sage Ihnen, es ist kalt draußen.
Außerdem haben Sie gesagt, es hat sich seit November keine Entwicklung ergeben. Ich kann Ihnen sagen, was sich seit November entwickelt hat: Im Februar sind die französischen und griechischen Gentechnikverbote von der EU nicht aufgehoben worden. Im Februar und März haben Frau Aigner und Herr Sonnleitner Zweifel an der Ungefährlichkeit der Agrogentechnik geäußert, und im März ist in Österreich und Ungarn der Gentechnikanbau auch nicht untersagt worden.
Meine Damen und Herren! Nach dem Schlusswort kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe die Drucksache 4/14829 auf. Wer stimmt dem Antrag zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keiner Enthaltung und einer großen Anzahl an Zustimmungen ist der Antrag dennoch abgelehnt. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sehr wahrscheinlich, dass die jetzige Debatte zur Sicherung des sorbischen Schulwesens einigen in den Reihen der Staatsregierung und der Koalition, insbesondere wohl bei der CDU, nicht ganz willkommen ist. Darauf können und wollen wir von der Linksfraktion allerdings keine Rücksicht nehmen, denn die Entwicklung der letzten Monate hat besonders deutlich gemacht, dass für die Sicherung des sorbischen Schulwesens dringender Handlungs- und Umsteuerungsbedarf besteht.
So ist es erst zweieinhalb Wochen her, dass die UNESCO in Paris zum Internationalen Tag der Muttersprache ihren Atlas der gefährdeten Sprachen vorstellte und die sorbische Sprache dort als „gefährdet“ einstufte. In ähnlicher Weise hatte sich bereits zuvor der Europarat positioniert. Ja, selbst die Sächsische Staatsregierung hat schon in der vergangenen Legislaturperiode die Situation der sorbischen Sprache und Kultur als „unterkritisch“ bezeichnet.
Wenn aber die aktuelle Gefährdungslage des Sorbischen in der geschilderten Weise bekannt und auch anerkannt ist, dann ergibt sich für uns Linke die Frage: Hat die
Sächsische Staatsregierung bisher minderheitenpolitisch geschlafen und dauert dieser politische Dämmerzustand gar noch an? Nein, werden manche antworten, denn, wie heißt es im Sprichwort? Wer schläft, der sündigt nicht.
Die Staatsregierung hat sich aber, um die Worte eines der bedeutenden sorbischen Geistlichen aus der Region aufzugreifen, mit der Schließung sorbischer Mittelschulen am ohnehin kleinen sorbischen Schulnetz „versündigt“.
Dieser Einschätzung wird man ehrlichen Herzens kaum widersprechen können. Bereits bei einem Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel wird dies deutlich. Die geschlossenen Sorbischen Mittelschulen Crostwitz und Panschwitz-Kuckau stellen für die Sorben den Verlust eines Drittels ihres Mittelschulbestandes dar. Das ist eine durchaus relevante Größe. Aus gesamtsächsischer Perspektive handelt es sich hingegen um ganze zwei Schulen.
Meine Damen und Herren von der Koalition und der Staatsregierung, Sie müssen sich da schon die seither immer wieder gestellte Frage gefallen lassen, ob es bei verfassungskonformer, minderheitenfreundlicher Rechtsauslegung nicht möglich gewesen wäre, die Zerfledderung des kleinen Netzes sorbischer Mittelschulen um den wahrlich nicht hohen Preis von zwei nicht geschlossenen Schulen zu verhindern
und dies insbesondere nach Einführung des § 4a in das Sächsische Schulgesetz. Wir als Linksfraktion sagen eindeutig: Ja, es wäre möglich gewesen, auf die Schließung der oben genannten sorbischen Mittelschulen zu verzichten, und mit Blick auf Artikel 6 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Verfassung sogar zwingend geboten.