Herr Krauß, es existiert nun einmal die Realität, dass es Kinder gibt, die hungern. Ich kann es nicht ändern. Das mag vielleicht in unseren Vorstellungen nur schwer zu verbändeln sein, aber reden Sie bitte mit den Praktikern. Dann sehen Sie, dass es ein reales Problem ist. Dazu kann man nicht einfach sagen, die Eltern sind schuld, ein Häkchen daran machen und die Eltern verantwortlich gemacht haben. Wir haben doch die Realität; wir müssen etwas dagegen tun.
Die CSU-Anhängerin Uschi Glas hat 3 000 Kinder in der Sendung benannt. Sie können sich das im Internet ansehen.
Was mich in solchen Debatten immer noch ärgert, ist eine Unterstellung: dass, wenn das Geld für die Kinder an die Eltern gezahlt wird, die Gefahr besteht, dass es im Grunde versackt. Das ist der Vorwurf, der dahintersteht. Die Eltern versaufen das Geld für die Kinder. Ich habe das jetzt unterstellt. Das ist für meine Begriffe eine ziemlich anmaßende Bewertung der Lebenssituation. Der Witz ist aber der, dass es heute genauso ist. Auch der Regelsatz bei Hartz IV fließt in den Gesamthaushalt der Eltern ein. Es ist also argumentativ nichts anderes. Ich teile natürlich Ihre Argumentation, dass es den Kindern nicht zugute kommt, nicht. Viele Eltern setzen es verantwortungsvoll für ihre Kinder ein. Deswegen sind diese 500 Euro nötig und wichtig.
Sehr geehrte Damen und Herren! Eine abschließende Bemerkung: Kinderförderung – das haben wir immer wieder vertreten – hat nichts im Steuerrecht zu suchen, denn das führt immer dazu, dass Kinder unterschiedlich viel wert sind. Uns ist aber jedes Kind gleichviel wert und jedes Kind soll die gleiche Unterstützung vom Staat erhalten.
Meine Damen und Herren! Das war noch nicht das Schlusswort. Möchte noch jemand darauf reagieren? – Herr Neubert, Sie verzichten auf das Schlusswort?
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag der Linksfraktion, Drucksache 4/15328. Bei Zustimmung bitte ich um Ihr Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung und einer großen Anzahl von Zustimmungen ist dieser Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Diese Drucksache ist nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Der erste war ein Dringlicher Antrag vom 6. Dezember 2005, der sich neben der genannten Flughafennutzung
Der zweite trägt das Datum vom 18. Juli 2008 und kam in der Plenarsitzung am 11. September gleichen Jahres zur Aussprache. Er befasste sich mit den völkerrechtlichen Aspekten der US-Flughafennutzung.
Darüber hinaus hat mein Fraktionskollege Winfried Petzold eine Reihe von Anfragen zum selben Thema gestellt.
Der vorliegende Antrag kann in drei Komplexe eingeteilt werden. Erstens geht es um die zahlenmäßigen Angaben zu Flügen und Truppentransporten; zweitens geht es um die strategische Bedeutung des Flughafens für die amerikanischen Aggressionskriege im Irak und in Afghanistan und drittens geht es um die Sicherheitssituation am Flughafen und dessen unmittelbarer Umgebung.
Inzwischen fand am 27. April 2009 eine Sachverständigenanhörung zum ebenfalls dasselbe betreffenden Thema im Antrag der Linksfraktion statt. Nebenbei bemerkt trägt dieser Antrag der Linksfraktion das Datum 5. Februar 2009 und ist damit auf den Tag zeitgleich mit unserem Antrag, sicherlich nicht die einzige Gemeinsamkeit zwischen den beiden Anträgen.
Ich darf in diesem Zusammenhang einfach feststellen, dass wir in der Beurteilung der militärischen Aktivitäten der Amerikaner auf dem Flughafen Leipzig-Halle und generell in den neuen Bundesländern mit der Linksfraktion weitgehend übereinstimmen. Deswegen kämen wir auch niemals auf die abwegige Idee, gegen einen derartigen Antrag zu stimmen, wenn er von der Linksfraktion käme. Dazu fehlt uns die Verlogenheit derer, die sich zwar zu einer Pseudodemokratie als Herrschafts- und Repressionssystem bekennen, aber nicht zu den wahren Inhalten von Demokratie und Parlamentarismus.
Die erwähnte Sachverständigenanhörung hat indessen beinahe eine neue Situation geschaffen, und zwar insofern, als die militärische Nutzung des Flughafens aus rechtlicher, politischer und moralischer Sicht ziemlich eindeutig geklärt ist und beinahe einhellig verurteilt wurde.
Von den Fragen, die wir in unseren Anträgen gestellt haben, wurden dabei fast alle beantwortet, wenn auch nicht von der Staatsregierung. Aber der schon recht verhältnismäßig schwache Auftritt des von ihr entsandten Sachverständigen spricht eine deutliche Sprache. So versuchte der Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen, Paul Scholz, zwischen der Zustimmung zu der von den USA geforderten allgemeinen Terrorphobie und dem Wunsch der Staatsregierung nach einer Verharmlosung der Bedrohungssituation am Flughafen Leipzig einen Spagat hinzulegen. Das misslang natürlich gründlich, denn er erklärte – einerseits –, Deutschland werde allein durch seine Unterstützung der Amerikaner in den Kriegsgebieten „selbst in die Mitte des Zielspektrums des Terrorismus gebracht“.
Des Weiteren heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland wird völlig unabhängig von der Nutzung des Flughafens Leipzig als den USA kaum nachstehendes Angriffsziel betrachtet. Wir sprechen nicht darüber, ob in Deutschland etwas passieren kann, sondern wir sprechen über die Frage, wann und wo.“ Dazu noch die Feststellung, USamerikanische Bürger und Einrichtungen seien wegen des sogenannten Krieges gegen den Terror und der militärischen Operation im Irak und in Afghanistan in ganz besonderem Maße weltweit gefährdet. Andererseits kommt er im Ergebnis zum Fazit seiner Ausführungen aber auch zu folgender Aussage: „Erstens. Es gibt keine konkreten Hinweise auf eine erhöhte Gefährdung in Bereichen des Flughafens Leipzig-Halle. Zweitens. Die Bewertung bisheriger Anschlagsplanungen, bisheriger Überlegungen in den entsprechenden Szenen lässt es aber nicht zu, dass aus dieser Nutzung eine signifikant erhöhte Gefährdungssituation entstehen könnte.“
Der oberste Polizist Sachsens hat also zuerst sinngemäß gesagt, wir wissen aber nichts über konkrete Anschläge, wohl aber, dass Anschläge in Deutschland zu erwarten seien, aber dabei amerikanische Einrichtungen besonders gefährdet sind. Das ist die von Washington vorgeschriebene und von den Machthabern in Deutschland sklavisch übernommene Sprachregelung, um den völkerrechtswidrigen, beliebig auslegbaren, ausdehnbaren und instrumentalisierbaren Schwebezustand Krieg gegen den Terror aufrechtzuerhalten.
Dann betont aber derselbe Mann, dass es vor allem keine konkreten Hinweise auf Anschläge am Flughafen Leipzig gebe, und er zieht daraus die Schlussfolgerung, dass es dort und in der Umgebung des Flughafens gar keine besondere Gefahr gebe.
Die inzwischen offensichtliche Tatsache, dass es sich um eine zentrale kriegslogistische Einrichtung der Amerikaner handelt, soll auf einmal keine Rolle mehr spielen. Einerseits sollen wir ein Freiheitsrecht nach dem anderen, etwa die Unverletzlichkeit des Wohnraumes, aufgeben, weil eine sogenannte abstrakte Gefahr immer größer werde, besonders gegen US-amerikanische Einrichtungen in Deutschland; andererseits brauchen wir uns wegen des zentralen US-Truppenumschlagplatzes in Deutschland für die Angriffskriege in Afghanistan und im Irak keine Sorgen zu machen, weil ja noch nichts Genaues bekannt sei.
Mit Verlaub, meine Damen und Herren, mit einer solch absurden Argumentation nimmt man die Menschen im Land schlicht und ergreifend auf den Arm. So viel zur Gefährdungslage. Ich denke, keine ministerielle Antwort hätte es entlarvender beschreiben können als der zitierte Bericht des Präsidenten des Landeskriminalamtes.
Ein anderer Fragenkomplex unseres Antrages betrifft die schon erwähnte Eigenschaft des Flughafens als zentraler Umschlagplatz für den Transport amerikanischer Truppen aus den USA in die Einsatzräume und zurück. Ich gebe ja zu, dass es ein bisschen naiv erscheinen mag, auf eine halbwegs ehrliche Antwort der Staatsregierung zu hoffen.
Sie redet sich damit heraus, nicht für die Außen- und Bündnispolitik zuständig zu sein, obwohl sie ja kaum in Abrede stellen kann, dass sie für die Sicherheit der sächsischen Bürger zumindest eine moralische Verantwortung tragen müsste.
Die Bundesregierung ist bekanntlich voll auf die amerikanische Kriegspolitik eingeschworen, Grundgesetz hin, Grundgesetz her.
Der Parlamentsabgeordnete der Europäischen Union Tobias Flüge äußerte sich hingegen mit aller wünschenswerten Deutlichkeit zu dieser Frage: „Es ist für die politische Einordnung noch einmal wichtig, auf die Frage einzugehen, welche Rolle zum Beispiel das SALISProjekt spielt. Es ist das Projekt der NATO und der EU für den Transport von Militärgütern via Mitteleuropa, und Leipzig wurde hier als der zentrale Umschlagplatz herausgesucht, um die entsprechenden Militärgüter in die Krisen- und Kriegsgebiete zu bringen.“
Leipzig ist also im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes der NATO und der EU als militärisches Drehkreuz für völkerrechtswidrige Angriffskriege ausgewählt worden. Die Staatsregierung hat da natürlich nicht mitzureden, sondern muss sich schön bedeckt halten, was man in den Antworten auf verschiedene Kleine Anfragen unschwer erkennen kann. Die Abgeordneten des Landtages werden natürlich regelmäßig mit Plattitüden abgespeist; eine wahrhaft beschämende Situation.
Da brauchen Sie sich, meine Damen und Herren, nicht zu wundern, dass beispielsweise die NPD seit Jahren den Austritt Deutschlands aus den beiden vorgenannten Organisationen fordert.
Die von meiner Fraktion hinterfragte Horrorzahl von fast einer halben Million über Leipzig beförderter USSoldaten im Jahr wurde in der Anhörung bestätigt, ebenfalls die Information, dass nicht nur Soldaten, sondern auch schwere Waffen in Kriegsgebiete transportiert werden.
Viel wichtiger sind aber noch die Ergebnisse der Anhörung im Hinblick auf völkerrechtliche Fragen. Hier räumt sogar der von der Union eingeladene Professor für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht an der Universität Leipzig Markus Kotzur ein, dass der Irak-Krieg ein Angriffskrieg im Sinne des Artikels 26 Grundgesetz ist. Mehrere Sachverständige bestätigten diese Meinung, keiner widersprach ihr.
Bei der Frage, ob die Einbeziehung des Flughafens Leipzig-Halle in die amerikanischen Kriegsoperationen eine Verletzung von Artikel 5 Abs. 3 des Zwei-plus-VierVertrages darstellt, war Prof. Kotzur hingegen der einzige Sachverständige, der dieser Auffassung widersprach, allerdings in diesem Fall mit wenig Glaubwürdigkeit. Er berief sich unter anderem auf Artikel 31 der sogenannten Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969 und behauptete, dass demnach das Verlegungsverbot des Zwei-plusVier-Vertrages keine Gültigkeit mehr habe, weil die Russen ja nie energisch genug protestiert hätten.
Alles in allem hat die Expertenanhörung klar gezeigt, dass die Befürchtungen, denen die NPD-Fraktion im vorliegenden Antrag Ausdruck gibt, vollumfänglich berechtigt sind und dass die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte im Wesentlichen zutreffen.
Deswegen kann ich Sie nur bitten, meine Damen und Herren, unserem Antrag Ihre Stimme zu geben, damit die Staatsregierung merkt, dass die sächsischen Volksvertreter nicht bereit sind, sich in einer wahrhaft existenziellen Frage von der Exekutive regelrecht veralbern zu lassen.
Ich erteile das Wort der Fraktion der CDU. Wird das gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann die Linksfraktion; Herr Dr. Külow, bitte.