Protokoll der Sitzung vom 15.05.2009

Am 30.09.2008 teilte Umweltminister Kupfer als Antwort auf eine Mündliche Anfrage mit, dass die Firma ETU GmbH Altbernsdorf über eine ausreichende wasserrechtliche Genehmigung verfüge, um den rechtlichen Erfordernissen aus der BImSch-Genehmigung vom 12.06.2008 zu genügen. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 4/14426), welche alle Modifizierungen der sogenannten ETUGenehmigung vom 12.06.2008 seit der öffentlichen Auslegung der Genehmigung auflistet, enthält ebenfalls keine Hinweise auf eine überarbeitete wasserrechtliche Genehmigung.

Deshalb meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Aus welchen Gründen und durch wessen Initiative wurde der Firma ETU dennoch im November 2008 eine neue wasserrechtliche Genehmigung erteilt?

2. Worin bestehen die Unterschiede zwischen den wasserrechtlichen Genehmigungen von 1994 und 2008?

Wer antwortet für die Staatsregierung? – Herr Staatsminister Kupfer, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Günther-Schmidt, die Fragen 1 und 2 möchte ich zusammen beantworten.

Die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis wurde von Amts wegen vorgenommen. Am Standort hatte ein Wechsel des Betreibers stattgefunden. Adressat des Bescheides war nunmehr die Eigensche Trocken- und Umwelttechnik GmbH. Weiterhin wurden erforderliche Daten im Zusammenhang mit dem digitalen Wasserbuch ergänzt und die örtliche Lage der Gewässernutzung genauer definiert. Darüber hinaus wurden der Parameterumfang, die Probenahmeverfahren und die Analytik der Abwasseruntersuchung sowie die Eigenüberwachung der Ablaufwerte den derzeitig geltenden wasserrechtlichen Regelungen angepasst.

Schließlich wurde diese Befristung des Ausgangsbescheides aufgehoben. Alle übrigen Bestandteile des Ausgangsbescheides gelten fort.

Gibt es noch Nachfragen?

Ich muss doch noch nachfragen. Können Sie mir sagen, seit wann denn die Firma ETU unter der Bezeichnung ETU firmiert? Nach meiner Einschätzung müsste die Änderung der wasserrechtlichen Genehmigung dann ja mindestens zehn Jahre vorher erfolgt sein.

Bisher haben Sie mir immer mitgeteilt, dass es keine wasserrechtliche Genehmigung in überarbeiteter Form geben muss, weil technologisch bedingt keine Abwässer anfallen. Nun haben Sie mir aber auch in einer Kleinen Anfrage in Drucksache 4/13872 einen Schriftsatz vom damaligen Staatlichen Umweltfachamt Bautzen vom 23.05.1997 mitgeteilt: Durch die Annahme gefährlicher Schlämme ist es notwendig, – –

Frau GüntherSchmidt, bitte nur kurze Nachfragen stellen. Das ist sonst nicht annehmbar.

Ich zitiere dann: „Die derzeitige Behandlung des möglicherweise MKWbelasteten Abwassers mittels Leichtflüssigkeitsabscheider wird für die künftigen Gegebenheiten nicht ausreichen.“ Das sind die gefährlichen Schlämme. Können Sie mir erklären, warum darauf nicht reagiert wurde und wie jetzt damit umgegangen wird?

Frau Abg. Günther-Schmidt, ich hoffe, dass das die Stenografen alles mitbekommen haben. Ich werde diese Frage, die Sie jetzt gestellt haben, und den gesamten Fragenkomplex sehr ernst schriftlich beantworten.

Bitte auch zeitnah!

Die nächste Anfrage stellt Herr Jähnichen; Frage Nr. 2.

Meine Frage bezieht sich auf die Drucksache 4/14773 (Verherrlichung der sozialisti- schen Hochschulpolitik).

Frau Staatsministerin Eva-Maria Stange hat mir zu oben genannter Kleinen Anfrage mitgeteilt, dass „Verdrängen, Vergessen und Verstecken keine angemessenen Wege (sind) , sich mit der Geschichte zu beschäftigen“.

Meine Frage an die Staatsregierung: Wird die Universität Leipzig das Bild des bekannten Leipziger Malers Reinhard Minkewitz mit dem Titel „Den Opfern der KarlMarx-Universität“ in dem von Frau Staatministerin Stange genannten Sinne annehmen und in ähnlicher Weise wie das Bild „Arbeiterklasse und Intelligenz“ behandeln? Dieses Bild ist von dem bekannten Schriftsteller und Leipziger Ehrenbürger Erich Loest in Auftrag gegeben worden und der Leipziger Universität kostenlos, das heißt als Geschenk, angeboten worden.

Frau Ministerin Stange, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Jähnichen! Nach Auskunft des Rektors der Universität Leipzig wurde der Universität kein Bild des Malers Minkewitz kostenlos als Geschenk angeboten. Die Universität müsste ein Bild in Auftrag geben, zu dem lediglich ein Entwurf gezeigt wurde, der sich offenbar im

Besitz von Erich Loest befindet. Dieser Entwurf fand keine Zustimmung der Kunstkommission der Universität. Die Gründe dafür sind vom Rektor und vom Kustos der Universität Leipzig ausführlich in einem Leserbrief der „LVZ“ vom 02.05.2009 wiedergegeben worden.

Ausschlaggebend für die Ablehnung der Kunstkommission war die beabsichtigte gemeinsame Abbildung von Repräsentanten des studentischen Widerstandes nach dem Zweiten Weltkrieg mit den 1948 berufenen Professoren Bloch und Meier.

Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort auf die Drucksache 4/1773, in der auf Ausstellungen, Erinnerungsveranstaltungen und auf das ausliegende Ehrenbuch verwiesen wurde, mit denen sich die Universität Leipzig in geeigneter Weise der Opfer der Diktaturen, insbesondere auch der Nachkriegszeit, annimmt.

Frau Ministerin, darf ich eine Nachfrage stellen? Das heißt, die Kunstkommission der Universität entscheidet eigenständig, und zwar, wie Sie es gerade betont haben, entsprechend dem Inhalt und nicht so, wie Sie mir das damals geschrieben haben. Es geht nicht um Verdrängen oder Vergessen, dass das keine Wege zur Geschichtsbewältigung sind, sondern die Universität entscheidet selbst, was angemessen ist. Ist das so?

Es war und ist so, dass die Kunstkommission der Universität selbst entscheidet, welche Kunstwerke sie annimmt und gegebenenfalls ankauft. In diesem Fall vielleicht noch einmal zur Wiederholung: Es gibt kein Geschenk im Sinne eines Bildes, sondern es gibt einen Entwurf, und der befindet sich im Besitz von Erich Loest.

Darf ich eine zweite Nachfrage stellen?

Bitte noch eine.

Frau Ministerin! Wir haben kürzlich der Zeitung entnommen, dass in Chemnitz ein Wandgemälde von dem Maler Zschocke mit dem Titel „Stadt der Moderne“ deshalb beseitigt worden ist, weil der Künstler angeblich der rechten Szene angehört. Haben Sie oder das Ministerium dagegen protestiert oder unterstützen Sie das?

Das ist allein eine Angelegenheit der Stadt, darüber zu entscheiden und keine Angelegenheit des Ministeriums.

Meine Damen und Herren! Die Frage Nr. 7 von Frau Simon wird schriftlich beantwortet. Das gilt auch für die Frage Nr. 4 von Herrn Petzold. Jetzt Herr Prof. Schmalfuß; Frage Nr. 9.

Ich bitte darum, dass auch die Frage 9 schriftlich beantwortet wird.

Mit der Frage Nr. 16 bitte Frau Günther-Schmidt.

Es geht um Produkte aus der sogenannten Bodensanierung

Die Firma ETU GmbH betreibt an ihrem Standort Altbernsdorf seit den 1990er-Jahren eine sogenannte Bodensanierungsanlage. Offenbar hat das Unternehmen die Ergebnisse seiner Behandlungsmaßnahmen an Privatpersonen ebenso wie Unternehmen in der näheren Umgebung als „Mutterboden“ verkauft.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welchen Verwendungszwecken werden die Ergebnisse der sogenannten Bodensanierung in der Regel zugeführt?

2. Welche Mengen „Mutterboden“ werden im Durchschnitt jährlich in Sachsen durch sogenannte Bodensanierungsanlagen in Umlauf gebracht und für welche Zwecke werden sie eingesetzt?

Für die Staatsregierung Herr Minister Kupfer.

Frau Präsidentin! Frau Abg. GüntherSchmidt! Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Bodenmaterial, das in einer Anlage behandelt wurde, um den Schadstoffgehalt zu verringern, kann, sofern bestimmte Schadstoffgrenzen unterschritten werden, zum Beispiel für folgende Zwecke verwendet werden: Konturierung von Geländen im Landschaftsbau, Verfüllung von Abgrabungen und Senken, Bau von Straßendämmen, Bau von Lärmschutzwänden, Rekultivierung von Flächen des Bergbaues und in Industriegebieten sowie Rekultivierung von Deponien.

Zu Frage 2: Zu den von Bodensanierungsanlagen in Sachsen als Mutterboden im Durchschnitt jährlich in Verkehr gebrachten Mengen liegen der Staatsregierung keine Angaben vor.

Gemäß Ermittlung des Statistischen Landesamtes betrug im Jahr 2006 die von Bodenbehandlungsanlagen in Sachsen abgegebene Menge behandelter Abfälle 382 996 Tonnen. Davon wurden 322 277 Tonnen zur Verwertung an Dritte abgegeben. Der Rest wurde in Anlagen beseitigt.

Im Jahr 2007 wurden 402 855 Tonnen abgegeben. Davon wurden 338 886 Tonnen verwertet.

Gibt es Nachfragen?

Ja. – In Ihrer Aufzählung war es nicht enthalten, deshalb frage ich noch einmal nach: Ist es rechtlich zulässig, als Mutterboden deklarierte Produkte aus der Bodensanierung für private und öffentliche Gartenanlagen zu verwenden?

Ich habe bei der Aufzählung nicht von privaten Gartenanlagen gesprochen. Das kann ich jetzt nicht sagen. Ich werde Ihnen das nachreichen.

Heißen die Ergebnisse der Bodensanierung, die dann veräußert werden, „Mutterboden“ oder haben sie einen anderen Namen?

Das ist eine gute Frage. „Mutterboden“ haben Sie ins Spiel gebracht. Ich werde das prüfen und gebe Ihnen das schriftlich.

Die nächste Frage stellt Herr Lehmann; Frage Nr. 5.

Frau Präsidentin! Ich habe ebenfalls gebeten, meine Frage schriftlich beantwortet zu bekommen.