Die Antwort auf die beiden Fragen bekomme ich doch dann? Wahrscheinlich ist es doch nicht so günstig, die Nachfragen zu stellen, ohne vorher die Fragen gestellt zu haben. Ich hätte noch eine Nachfrage.
Liegen der Staatsregierung außer den von mir genannten zwei Gründen, nämlich Breitensport und keine Entwicklung eines deutsch-tschechischen Zentrums, noch andere Kriterien für die Rückzahlungsforderung vor?
Frau Abgeordnete, ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie Ihre Nachfrage noch einmal basierend auf Ihrer Anfrage schriftlich stellen, weil ich jetzt nicht den unmittelbaren Zusammenhang zu Ihrer Kleinen mündlichen Anfrage
In meiner Frage geht es um Umweltbelastungen durch Schadstoffe aus dem Produktionsprozess der S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH Pohritzsch (Kreis Nordsachsen).
In der Kleinen Anfrage in Drucksache 4/15241 „Umweltbelastungen durch die Abfallbehandlungsanlage in Pohritzsch V“ vom 5. Mai 2009 informiert die Staatsregierung, „dass die Immissionswertüberschreitungen für Blei und Cadmium auf den Betrieb der Anlagen der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH zurückzuführen sind“.
In der Kleinen Anfrage in Drucksache 4/15242 „Umweltbelastungen durch die Abfallbehandlungsanlage in Pohritzsch VI“ wird von der Staatsregierung über die Schadstoffe informiert, die jährlich von der Anlage in Pohritzsch verarbeitet werden. Darin sind für das Jahr 2008 unter anderem auch über 25 000 Tonnen „feste Abfälle aus der Abgasbehandlung“ des Müllheizkraftwerkes in Magdeburg aufgeführt. Filteraschen aus der Müllverbrennung enthalten oft hohe Konzentrationen an Dioxinen und Furanen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese für den Menschen hochtoxischen Verbindungen auch in den Stäuben im Betriebsgelände und an Straßen von und zum Betriebsgelände enthalten sind.
1. Warum haben die Staatsregierung und das Landratsamt Nordsachsen die untersuchten Boden- und Staubproben bis heute nicht auf Dioxine und Furane untersuchen lassen?
Die Staatsregierung hat veranlasst, dass im März 2009 Bodenproben auf Dioxine und dioxinähnliche polychlorierte Biophenyle (PCB) untersucht werden. Die ermittelten Schadstoffkonzentrationen in der obersten Bodenschicht liegen im Bereich der bundesweiten Hintergrundbelastung und geben keine Hinweise auf das Vorliegen einer Gefahr. Aufgrund dieser Ergebnisse ergibt sich kein weiterer Untersuchungsbedarf im Bezug auf Dioxine und Furane.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Inhalt einer zu treffenden Vereinbarung richtet sich nach dem, was der ehemalige Aufgabenträger und der jetzige Aufgabenträger für erforderlich erachten, um die Rechtsfolgen des Übergangs zu regeln.
ergeben haben, dass in den Staubproben keine Dioxine und Furane über der bundesweiten Hintergrundbelastung vorhanden sind?
Nach meinen jetzt nicht so guten Erfahrungen damit, nur Nachfragen zu stellen, stelle ich meine Fragen jetzt zur Gänze.
Nach der gesetzlichen Einkreisung der Stadt Plauen in den Vogtlandkreis ist ab 01.01.2009 auch die Aufgabe der Abfallentsorgung auf den Kreis übergegangen. Daraus folgt die Konsequenz, den EVV entweder in einen Eigenbetrieb umzuwandeln oder ihn abzuwickeln. Ohne eine vorherige Meinungsbildung des Kreistages favorisiert Landrat Dr. Lenk ausschließlich die Abwicklung des EVV.
1. Welche Schritte zur Abwicklung des Zweckverbandes müssen die Stadt Plauen und der Vogtlandkreis gehen?
2. Welche konkreten Vereinbarungen bezüglich der Rechtsfolgen des Übergangs der Aufgabe der Abfallentsorgung von der Stadt Plauen auf den Vogtlandkreis sind in dem gemäß § 7 Abs. 1 SächsKrGebNG zu regelnden öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt und dem Kreis festzulegen, der von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen ist?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Abwicklung eines aufgelösten Zweckverbandes bestimmt sich nach der Maßgabe des § 47 Abs. 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Sächsisches KomZG. Die Abwicklung obliegt hierbei dem Verbandsvorsitzenden gemäß § 29 Abs. 2 KomZG.
Die Aufteilung des Verbandsvermögens sollte in erster Linie aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den früheren Beteiligten geregelt werden.
Das Sächsische Kreisgebietsneugliederungsgesetz gibt hier keinen Katalog vor, der zwingend in einer Vereinbarung berücksichtigt werden muss. Vielmehr ist es Aufgabe der Kommunen, im Rahmen ihrer Selbstverwaltung die notwendigen Regelungen zu treffen. Die Ausgestaltung der Auseinandersetzung ist damit grundsätzlich den Beteiligten überlassen.
Wie haben der Vogtlandkreis und die Stadt zu verfahren, wenn die notwendigen Aufgaben der Abwicklung in der gesetzlich vorgegebenen Frist bis zum 30.06. dieses Jahres nicht erfüllt werden können? Das betrifft zum Beispiel den notwendigen Wertausgleich auf der Basis des EVV-Jahresabschlusses 2008.
Dann würde ich gern meine zweite Nachfrage stellen. Diese werden Sie mir bestimmt beantworten können.
Geben Sie mir recht, Herr Minister, dass der neue Kreistag des Vogtlandkreises für die zukünftige Gestaltung der Abfallwirtschaft im Kreis schnellstmöglich ein Konzept erarbeiten und beschließen muss?
Meine Damen und Herren! Wir haben alle Fragen abgearbeitet. Das war nur möglich, weil Sie alle so kooperativ waren. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.
Ich bitte die Regierungsmitglieder, die schriftlichen Antworten auch an den Sitzungsvorstand einzureichen, damit wir das ins Protokoll aufnehmen können. Im Falle von Frau Roth bitte ich darum, das dann, wenn die schriftliche Antwort vorliegt und sich die zwei Nachfragen ergeben, recht unkompliziert zu lösen.
Etwa eine Million Menschen in der Bundesrepublik leiden an einer Duftstoffallergie. Da manche Düfte über 100 verschiedene Substanzen enthalten, erschwert dies die Diagnose des allergieauslösenden Stoffes zusätzlich. Die meisten Substanzen wurden nie getestet. Für den Fachgebietsleiter für Umweltmedizin des Umweltbundesamtes ist das „Überdecken schlechter Gerüche mit Duftstoffen hygienisch eine Katastrophe“.
1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung vor über die Häufigkeit des Auftretens von Duftstoffallergien bei Patienten im Freistaat Sachsen, und welche Therapien zur Behandlung von Duftstoffallergien finden gegenwärtig in Sachsen Anwendung?
2. Welche präventiven Maßnahmen erscheinen der Staatsregierung angebracht, um betroffene Patienten vor den gesundheitlichen Folgen einer allergischen Wirkung von Duftstoffen nachhaltig zu schützen?
Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Der Staatsregierung liegen weder über die Häufigkeit des Auftretens von Duftstoffallergien bei Patienten im Freistaat Sachsen noch über die derzeit angewandten Therapieformen Daten vor.