Herr Bandmann, das Problem ist, dass Sie keine Kenntnisse haben, und Sie nehmen auch nichts zur Kenntnis. Das ist die Not. Seit 18 1/2 Jahren, seitdem ich Sie kenne, erlebe ich das immer wieder.
Ich habe die ganze Zeit gesagt, dass der Gesetzentwurf auf der Grundlage der im Freistaat Sachsen geübten Praxis entstanden ist. Das geschah in Abstimmung mit den Kleingärtnern, weil sie Bedarf dafür sahen. Das müssen Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
Sie können nicht einfach irgendwelche Gebete zum Himmel schicken und sagen, dass es nicht passiert. Es passiert tatsächlich. Deshalb müssen wir aus unserer Überzeugung heraus das, was der Erlass in Gesetzesform auf den Weg gebracht hat, auf der richtigen Ebene reparieren und handeln. Das möchte der Entwurf. Insofern ist der Entwurf überhaupt nichts Ideologieüberfrachtetes. Das ist etwas sachlich Neutrales.
Ich lese Ihnen das im Einzelnen vor, dabei hat es jeder sicherlich auch selbst gesehen. Die Bestimmungen, die wir geändert haben wollen, sind überschaubar. Wir wollen exakt das, was die Staatsregierung als notwendig erkannt und mit dem Erlass vom 6. Dezember in gewisser Weise unter Verweis auf das Bundeskleingartengesetz auch in Erinnerung gebracht hat. Aber es ist so und bleibt dabei: Es ist keine rechtlich belastbare Grundlage im Freistaat Sachsen vorhanden, bis unser Gesetz angenommen ist.
Ich erteile der SPD-Fraktion das Wort. – Frau Weihnert möchte das Wort nicht ergreifen. Nun frage ich die NPD, ob sie das Wort wünscht. – Herr Despang.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wirtschafts- und Finanzkrise hält Sachsen nach wie vor im Griff. Die täglich steigenden Zahlen von Arbeitslosen und Firmenpleiten rechtfertigen es natürlich, dass sich der Sächsische Landtag in seiner letzten Sitzung vor den Wahlen ausgerechnet mit solch elementaren Dingen wie der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Kleingartenvereine befasst.
Die Koalitionsfraktionen haben im Vorfeld sicherlich eine klare politische Strategie erarbeitet und wollen damit der Tatsache Rechnung tragen, dass die aufgrund der verfehlten Leuchtturmpolitik in dieser Krise zu Tausenden arbeitslos werdenden Menschen nun viel Zeit für ihren Kleingarten haben werden.
Es ist aber nicht nur völlig verfehlte Prioritätensetzung in der Landespolitik allein. Wenn wir nun auf Antrag der Koalitionsfraktionen – anstatt über die Pleiten von Qimonda oder Arcandor oder die Sicherung von Arbeitsplätzen in Sachsen zu sprechen – über die Kleingärten beschließen sollen, hätte ich für meine Fraktion wenigstens noch etwas Inhaltliches erwartet. Die Vorlage der Koalitionsfraktionen befasst sich stattdessen mit Nebenkriegsschauplätzen und lässt die wirklichen Probleme außen vor.
Es ist sicherlich unumstritten eine Vereinfachung, dass das Berichtsintervall von drei auf nun fünf Jahre erweitert wird. Dieser Punkt wird sicherlich auch eine breite Zustimmung finden.
Den einzelnen Kleingartenverein und den einzelnen Kleingärtner bewegen aber an anderer Stelle dieses Gesetzes ganz andere Probleme – nämlich rein materielle –, zum Beispiel die finanzielle Belastung durch Steuern, Beiträge oder Abgaben. Diesen Aspekt greift DIE LINKE mit einem Gesetzentwurf auf, was meine Fraktion begrüßt.
Dass es eines Gesetzes bedarf, dürfte inzwischen unumstritten sein, denn die zahlreichen Anträge und Debatten im Landtag konnten die Probleme nicht wirklich lösen. So wurde von der Koalition immer wieder auf das Bundeskleingartengesetz verwiesen und beteuert, Beiträge und Abgaben könnten nicht erhoben werden, weil es sich bei den Lauben nicht um Wohnraum handeln würde. In der Praxis sieht es oft anders aus.
Fakt ist, dass eine klare gesetzliche Regelung von Vorteil für alle ist und die Kleingärtner rechtssicher von finanziellen Lasten befreit würden. Die teilweise hohe Abgabenbelastung von Kleingartenflächen stellt besonders in Kommunen mit knappen Finanzen den Fortbestand des Kleingartenwesens in seiner derzeitigen Form infrage.
Aus unserer Sicht besitzt ein großer Teil der Kommunalabgaben für Kleingärten keine Rechtfertigung, da aus der kleingärtnerischen Nutzung der Flächen für die Bewirtschafter keine oder nur untergeordnete materielle Vorteile erwachsen. Die Eigenschaft eines Kleingartens – auch für finanziell schlechter gestellte Menschen – geht damit ebenso verloren wie die damit im Zusammenhang stehen
den positiven sozialstrukturellen Auswirkungen. Wir halten die vorgeschlagenen Änderungen im Kommunalabgabengesetz für begrüßenswert.
Meine Fraktion wird sich dem Anliegen des Gesetzentwurfes der Linken deshalb anschließen und ihm selbstverständlich zustimmen. Weil Fortschritt bekanntlich auch in kleinen Schritten auftreten kann, werden wir dem Entwurf der Koalition ebenfalls zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleingartenbewegung hat im Laufe ihrer Entwicklung wichtige soziale und gesellschaftspolitische Aufgaben erfüllt. Diese gewinnen angesichts des demografischen Wandels und der mit der veränderten Gesetzgebung verbundenen Einschnitte und Unsicherheiten im Leben der Bürger noch mehr an Bedeutung. Der Kleingarten ist nach wie vor für Familien die ideale Ergänzung zum Leben, zum Beispiel im mehrgeschossigen Wohnungsbau.
Als sogenanntes grünes Wohnzimmer bietet der eigene Schrebergarten sinnvolle Freizeitbeschäftigung und praktiziert das Gemeinschaftsleben, so wie es mein Fraktionskollege Sven Morlok beim „Tag des Gartens“ erleben konnte – Kleingärtner in der Hauptstadt der Kleingärtner, in Leipzig.
Die Kleingärten bilden angesichts einerseits ständig steigender Lebenserwartung und andererseits bei Arbeitslosigkeit und einem früheren Einstieg in den Ruhestand das Feld für kreative Betätigung in Natur und Gesellschaft.
Neben der sozialen und städtebaulichen Funktion finden in den Kleingartenvereinen vielfältige kulturelle und gemeinnützige Aktivitäten statt.
Die Unterstützung des Kleingartenwesens als Bestandteil einer lebenswerten Kommune ist für uns Liberale ein Muss. Eine vordringliche Aufgabe wird in Zukunft sein, den Bestand der vorhandenen Kleingartenanlagen – das sind in Sachsen über 4 000 – erstens zu sichern, zweitens entsprechend der demografischen Entwicklung bedarfsgerecht zu gestalten und drittens möglichst in Wohnungsnähe anzupassen.
Der Kleingarten muss als Kulturgut für breite Schichten der Bevölkerung erhalten bleiben. Dabei ist es für uns logisch, dass wir jedem Vorschlag, der zur Deregulierung und zum Demokratieabbau beiträgt, zustimmen. Der vorliegende Gesetzesantrag ist für uns als FDP-Fraktion ein richtiger Schritt hin zu einer bürokratischen Entlastung. Auch wenn er noch so klein ist, lieber Kollege
Allerdings hätten wir uns die gleiche Unterstützung von Ihnen – von der Koalitionsfraktion – gewünscht, als wir zum Thema Bürokratieabbau mit unserem Gesetzentwurf zur Begrenzung kommunaler Baumschutzsatzungen ebenfalls Entlastungen für die Kleingärtner gefordert hatten. Hierbei sollten Einzelgärten im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes aus dem Geltungsbereich gemeindlicher Baumschutzsatzungen herausgenommen werden. Kleingärtner haben ein erhebliches und anerkanntes Interesse daran, ihre Grundstücke ohne Genehmigungsverfahren und kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen gestalten zu können.
Insbesondere Bäume, die zur übermäßigen Verschattung führen, sollten genehmigungsfrei entfernt werden dürfen. Ungeachtet des Wegfalls der Genehmigungspflicht wären besondere wertvolle Naturdenkmäler selbstverständlich durch unser Sächsisches Naturschutzgesetz in Kleingärten weiter geschützt worden. Unsere Gesetzesneuregelung hätte zu einer erheblichen Entbürokratisierung und Entlastung für die Bürger und Kommunen geführt. Sie haben diese damals abgelehnt, weil Sie sich allen guten politischen Lösungen verschließen, die nicht von Ihnen selbst kommen.
Wir als FDP-Fraktion haben diese engen politischen Scheuklappen nicht. Deswegen stimmen wir dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu und lehnen den Antrag der Linken ab, weil er einen nicht akzeptablen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt.
(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Was? – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion: Genau das Gegenteil ist der Fall!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kleingärten haben in Sachsen eine lange Tradition, die sogar bis in die Anfänge des 19. Jahrhunderts zurückreicht. Die sächsischen Armengärten, die Schreber- und Naturheilbewegung sowie die Gärten von Betrieben und Institutionen begründen Sachsens Ruf als Ursprungsland für das Kleingartenwesen.
Der nach dem Leipziger Arzt und Pädagogen Dr. Moritz Schreber benannte Verein setzte sich vor allem für die Errichtung von Kinderspielplätzen in der freien Natur ein, auf denen sich Kinder und Jugendliche körperlich ertüchtigen sollten, um den negativen Folgen der Industrialisierung und Urbanisierung zu begegnen.
Auch heute noch entsprechen Kleingärten dem Wunsch vieler Menschen, ihre Freizeit in der Natur zu verbringen und dies mit Erholung und sinnvoller Tätigkeit zu verbinden. Angesichts steigender Lebenserwartung und früherem Ruhestand, aber auch hoher Erwerbslosigkeit steigt die Bedeutung sinnvoller Freizeitgestaltung weiter an.
Aus dem Konzept der sozialen Stadt sind Kleingartenanlagen besonders in den neuen Bundesländern nicht wegzudenken. Im Gegenteil, auf dem zweiten Bundeskleingartenkongress am 4. und 5. Juni in Potsdam wurde die wachsende Bedeutung der Kleingartenanlagen eindrucksvoll unterstrichen. Dabei wurde nicht nur die deutsche Ebene beleuchtet, sondern auch die europäische Vielfalt. Es war sehr interessant zu sehen, welche unterschiedlichen Schwerpunkte in der Entwicklung es gibt. Wichtig waren allen dabei die soziale Komponente und die Bedeutung für Umwelt und Gesundheit. Darum setzt sich meine Fraktion dafür ein, bei der städtebaulichen Planung Kleingartenanlagen als Stätten der Erholung und Freizeitgestaltung im Wohnumfeld konsequent zu berücksichtigen und zu fördern. Darüber hinaus haben Kleingärten auch eine wichtige ökologische Aufgabe für das Grünzugsystem in unseren Städten und für das Stadtklima.
Meine Damen und Herren! Unser CDU-Kollege Herr Heinz bezeichnete den vorliegenden Gesetzentwurf der regierenden Koalition als eines der größeren Reformvorhaben der Legislaturperiode.
Ich gebe Herrn Heinz recht. Selten hat die Koalition aus CDU und SPD in der zu Ende gehenden Legislaturperiode weiterreichende Reformvorschläge unterbreitet,