Herr Kollege Hahn, ich vermute, dass das jetzt eine Frage an Sie ist. Sie haben ja selbst entschieden, dass Sie am Saalmikrofon stehen, Sie hätten auch hier vorne stehen können. Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Herr Kollege Hahn, Sie sagten vorhin, Sie wollen einen Beweis antreten. Kennen Sie den Unterschied zwischen Beweis und Behauptung? Sie haben hier nur Behauptungen aufgestellt.
Erstens kenne ich den Unterschied zwischen Beweis und Behauptung. Zweitens habe ich mich auf die Erklärung Ihres Parlamentarischen Geschäftsführers und bildungspolitischen Sprechers bezogen, der von mindestens achtzig Verstößen des Ministeriums gesprochen hat. Die Dinge sind nachzulesen, von ihm selbst veröffentlicht. Ich habe mich auf 46 Fälle bezogen, in denen 6., 7. und 8. Klassen einen Mitwirkungsentzug bekommen haben. Diese 46 Fälle können Sie der Liste des Ministers entnehmen, ich habe sie auch dabei. Das sind für mich die offiziellen Belege dafür, dass die Vereinbarung gebrochen wurde.
Jetzt muss ich die Frage erweitern. Kennen Sie den Unterschied zwischen einer Behauptung und einer Frage? Meines Wissens hat Herr Dulig 80 Fragen gestellt, aber keine 80 Behauptungen.
Mir ist kein Dementi bekannt. Ich habe die ganzen Presseerklärungen oben liegen und auch die Pressemeldungen. Es war in einer sogar von über 100 Verstößen die Rede. Ich habe in Ihrem Interesse schon die Minimalvariante von Herrn Dulig genommen, nämlich 80 Verstöße, die der Kultusminister begangen hat.
Ich frage das Plenum, ob es weiteren Aussprachebedarf zum Änderungsantrag des Änderungsantrages gibt. – Ja, bitte, Frau Bonk noch einmal.
Ich weiß, er hat die Frage an Herrn Hahn gestellt; ich möchte einen Redebeitrag halten und beziehe mich dabei auch auf Herrn Weiss.
Ich muss sagen, dass es mir ein ernstes Anliegen ist, weil ich das Gefühl habe, dass die Diskussion hier schon wieder in eine Richtung läuft, wo ich finde, dass man wenigstens ehrlich sein muss. Haben Sie ein Interesse an dieser Auseinandersetzung? Und wenn, dann hören Sie bitte zu und beteiligen Sie sich in entsprechender Weise, aber nicht so.
Wir haben Ihnen einen Antrag vorgelegt, in dessen Anhang Sie eine Liste finden. Ich möchte einfach, dass wir uns von der Ebene von Tatsachenbehauptungen wegbewegen. Wir haben hier die offizielle Liste des Kultusministeriums. Sie können auf jeder Seite sehen, dass da Mitwirkungsentzüge für 3., 7., 6. und 8. Klassen enthalten sind. Das ist völlig klar. Ich möchte, dass das anerkannt wird, denn das sind Sachen, die man im politischen Raum nicht einfach wegdiskutieren kann. Das ist ein Fakt. Wir möchten wissen, was nun genau mit dieser Liste auch nach Ihrem Änderungsantrag passieren wird. Was ist das für ein Änderungsantrag? Einfach um unseren Antrag wiederum als politisches Mittel außer Kraft zu setzen, ihm die Wirkung zu nehmen, einfach nur um etwas darzustellen, oder ist Ihnen wirklich daran gelegen, diese Liste zu verändern? Und wer wird diese Liste ändern? Das ist die entscheidende Frage. Und die wird sich – –
Ja, sehr gern. Ich glaube, es ist ein Statement. Ich bin froh, dass da vielleicht die Antwort auf meine Frage kommt. Vor allem wird man diese Antwort aber – da hoffe ich, dass die politischen Akteure im Raum so ehrlich sind – wirklich nur an Ihrem Abstimmungsverhalten zum Änderungsantrag ablesen können, zum Änderungsantrag, den wir zu Ihrem Antrag gemacht haben, um die Frage, in diesem Änderungsantrag verpackt, zu stellen.
Danke schön. – Weiterer Aussprachebedarf zum Änderungsantrag? – Herr Kollege Colditz, wenn das eine ähnliche Rede von der
Länge her wird, bitte ich doch, wieder von hier vorn zu sprechen, damit die äußere Ordnung wieder etwas hergestellt wird. Es scheint aber offensichtlich nicht von der Länge zu werden. Gut.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir liegt nichts daran, die Debatte wieder neu aufzugreifen. Ich möchte lediglich eine Feststellung zu dem treffen, was Frau Bonk uns wiederum unterstellt hat. Wir haben nichts zu vertuschen, nichts zu verheimlichen. Es ist klar, dass in den 3. Klassen – ich habe das schon in meinem Redebeitrag gesagt – Mitwirkungsentzüge stattgefunden haben. Aber dort, wo die Schule insgesamt auf Dauer keine Perspektive hat, haben die Mitwirkungsentzüge stattgefunden. Sonst nicht.
Das Zweite, was ich sagen will, ist, dass in den 7. Klassen – auch das ist in der Vereinbarung festgestellt –, wo pädagogische Gründe dem entgegen stehen, auch die 7. Klassen nicht gebildet werden können. Pädagogische Gründe sind dann vorhanden, wenn beispielsweise die Abschlussdifferenzierung ab der 7. Klasse nicht mehr gewährleistet ist, dass eine Bildung von Haupt- und Realschulausbildung nicht mehr erreicht ist. Auf diese Mitwirkungsentzüge beziehen Sie sich und verallgemeinern das, indem Sie damit auch die Vereinbarung des Koalitionsausschusses infrage stellen. Das halte ich für eine Unterstellung, die so nicht hinnehmbar ist.
Danke schön. – Weiterer Aussprachebedarf zum Änderungsantrag des Änderungsantrages? – Frau Bonk, kommen Sie bitte hier vor. Nein, Frau Bonk?
Ich fasse mich kurz. Mir liegt an der Auseinandersetzung. Ich möchte feststellen, meine Damen und Herren, dass dazu die gegenseitige Teilnahme des Redners und der anderen gehört. In Ihrem Beitrag, Herr Colditz, stelle ich fest, dass die Frage, ob die Liste verändert wird oder nicht, nicht beantwortet worden ist. Was Sie gesagt haben, ist, dass es nur bei Schulen, deren Bestand eher unsicher ist, so ist. Das stimmt eben in dem Sinne nicht, zumal, wenn Sie anfangen Klassenstufen die Mitwirkung zu entziehen, die Perspektive der Schule ja praktisch festgeschrieben wird. Das zum inhaltlichen Teil. Nun zur heutigen Abstimmung. Die Frage ist für mich immer noch nicht abschließend geklärt.
Weiterer Aussprachebedarf? – Herr Dr. Hahn, ja oder nein? – Herr Dr. Hahn, bitte. – Nein. Gut. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung, diesmal in der umgekehrten Reihenfolge.
Ich rufe zuerst auf den Änderungsantrag des Änderungsantrages in der Drucksache 4/2410, Änderungsantrag des Änderungsantrages der PDS-Fraktion. Wer dieser Drucksachennummer zustimmen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und einer größeren Anzahl von Stimmen dafür ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen jetzt zum eigentlichen Änderungsantrag, der sich darauf bezieht, die Ziffer 2 neu zu fassen. Er ist eingebracht worden. Wer diesem Änderungsantrag der Koalition in der Drucksachennummer 4/2390 folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei keinen Gegenstimmen und einer größeren Anzahl von Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Originalantrag. Wir haben jetzt über eine neue Ziffer 2 abgestimmt. Es gibt im Originalantrag noch die Ziffer 1. Der Originalantrag ist der Antrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 4/2219. Dort wird jetzt noch über den Abs. 1 entschieden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen! – Die Stimmenthaltungen! – Ohne Stimmenthaltungen und bei einer größeren Anzahl von Pro-Stimmen ist dieser Abs. 1 mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich stelle fest: Wir haben beschlossen, dass wir die Neufassung des Abs. 2 in der Drucksache 4/2390 von der ganzen Sache jetzt angenommen haben.
Herr Präsident! Nach der Abstimmung eine Bitte an das Ministerium: dass es bitte dem Parlament in den nächsten 14 Tagen mitteilt, welche Mitwirkungsentzüge nun auf der Basis dieses Beschlusses zurückgenommen worden sind.
Meine Damen und Herren! Das war der erste Antrag, den wir in der letzten Stunde behandelt haben. Wir kommen zur Abstimmung über den zweiten Antrag. Es gibt die Drucksache 4/2189, Antrag der Fraktion der GRÜNEN. Zu diesem Originalantrag gibt es wiederum einen Änderungsantrag seitens der PDS-Fraktion, vorgelegt in der Drucksache 4/2376. Ich bitte um die Einbringung; Herr Kollege Kosel, PDS-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der löbliche Antrag der GRÜNENFraktion hat uns die Möglichkeit gegeben, zur zukünftigen Entwicklung der sorbischen Schullandschaft zu diskutieren und einen Bericht der Staatsregierung hierzu einzufordern. Mit der geführten Debatte und dem gehörten kurzen Bericht dürfen wir es aber in der gegebenen Situation nicht bewenden lassen. Denn wenn die jetzigen Schulschließungspläne der Sächsischen Staatsregierung bezüglich der sorbischen Mittelschulen umgesetzt werden, dann sind von den sechs sorbischen Mittelschulen aus dem Jahr 2001 nur noch drei übrig. In historisch kürzester Zeit wäre damit die Hälfte der sorbischen Mittelschulen geschlossen und, wie bereits ausgeführt, das kleine sorbische Mittelschulnetz zerstört.
Der Bedarf geht aber in die entgegengesetzte Richtung. Nicht weniger, sondern mehr sorbische Mittelschulen braucht der Freistaat, wenn er es mit Artikel 6 unserer Landesverfassung und der Unterstützung des Witaj-Projekts ernst meint. Neben dem bisherigen sorbischen Schulnetz braucht es dazu auch solche Mittelschulen wie die in Wittichenau, an denen die Voraussetzungen für bilingualen Unterricht gegeben sind und bei denen die Staatsregierung den Eltern, Lehrern und Schülern vor Ort die Möglichkeit geben sollte, den Unterricht nach den Kriterien des Witaj-Sprachzentrums zu gestalten.
Gleichzeitig gilt es der widersinnigen Konstellation entgegenzutreten, dass die Staatsregierung das „2plus“-Konzept und dessen Evaluierung an den Schulen unterstützt und im selben Augenblick die Schulen, an denen diese Evaluierung erfolgen soll, schließt. Deshalb auch der letzte Unterpunkt unseres Änderungsantrages.
Außerdem geht es uns darum, das internationale Ansehen des Freistaates und wohl auch der Bundesrepublik vor Schaden zu bewahren. Denn, meine Damen und Herren, Minderheitenrechte sind Menschenrechte. Das Nötige dazu hat Herr Staatsminister der Justiz heute Vormittag eigentlich schon ausgeführt. Wer sich an Rechten von Minderheiten vergeht, der begeht eine Menschenrechtsverletzung. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Vielzahl von internationalen Verpflichtungen zum Schutz eben jener Rechte von Minderheiten eingegangen. Deshalb waren der Protest, die Kritik und der Ansehensverlust so groß, als die sorbische Mittelschule in Crostwitz geschlossen wurde.
Seither gibt es eine große Sensibilität in dieser Frage. Bereits jetzt ist das Entsetzen über die geplanten weiteren Eingriffe in das sorbische Schulnetz zu spüren. Eine Vielzahl von europäischen Minderheiten- und Menschenrechtsorganisationen fragt nach Informationen und meldet ersten Protest an, so zum Beispiel – heute schon erwähnt – die Gesellschaft für bedrohte Völker, bei der Ministerpräsident Milbradt noch vor anderthalb Jahren in Dresden als Festredner auftreten konnte. Damit dürfte es sich vorerst erledigt haben.