Protokoll der Sitzung vom 23.06.2005

Aber nun zum Antrag! Unter Punkt 1 wird beantragt, Geld vom Bund zu besorgen, falls da etwas übrig bleibt. Das ist ein guter Gedanke, der aufgenommen werden kann. Generell wird gern beantragt, für verschiedene Projekte noch mehr Geld vom Bund zu besorgen. Das kann man auf jeden Fall gut finden. Die einzige Frage ist, ob das juristisch machbar ist. Es könnte Schwierigkeiten geben; das muss man sehen. Auf jeden Fall ist der erste Punkt so zu betrachten.

Auf den zweiten Punkt des Antrages will ich jetzt eingehen. Es soll eine Förderrichtlinie erarbeitet werden. Über diesen Punkt habe ich mich gewundert, denn, wie Sie meiner Pressemitteilung entnommen haben, Frau Henke, ist bekannt, dass die Förderrichtlinie als Entwurf vorliegt. Der Antragsgegenstand ist im Grunde genommen erfüllt, auch wenn der Entwurf noch im Abstimmungsprozess ist. Ich frage mich, was sich die Koalition mit dem Parlament vorstellt, Sachen zu beantragen, die min

destens schon im großen Teil so der Wahrheit entsprechen.

Wenn ich mir diesen Entwurf ansehe, finde ich, dass wir die Gelegenheit nutzen sollten, uns darüber auseinander zu setzen, was wir auch müssen, denn der Erfolg des Einsatzes des Landesprogramms steht und fällt im Grunde damit, dass Geld eingesetzt werden kann. So ist die Förderrichtlinie konzipiert. Wenn ich sie mir genau ansehe, sehe ich da tatsächlich einige Probleme.

Die 90-%-Förderung ist angesprochen worden. Na klar, das ist ein sehr hoher Fördersatz. Den gibt es bei anderen Förderprogrammen nicht. Aber man muss sich die konkrete Antragssituation anschauen. Antragsberechtigt sind Schulträger bzw. die Schulen. Wenn ich mir die Finanzsituation der entsprechenden Akteure betrachte, ist es für den Schulträger schon schwierig, die 10 % aufzubringen, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, aktuelle Geschichtsbücher oder intaktes Mobiliar zur Verfügung zu stellen. Wenn ich mir aber vorstelle, dass die Schulen diesen Eigenanteil einbringen können, dann ist das einfach nicht möglich.

Frau Henke, was Sie in Ihrem Redebeitrag gesagt haben, das ist dann Ihre Logik. Sie erwarten, dass die Beteiligten vor Ort das in ehrenamtlichen Arbeitsstunden ableisten. Das ist auch das, was die Förderrichtlinie suggeriert, indem sie das explizit als Möglichkeit anbietet. Ich empfinde das als Frechheit, erst den Teilzeitkompromiss zu machen, für Lehrerinnen und Lehrer Stellen zu kürzen, die Leute auf Teilzeit zu setzen und dann auch noch zu erwarten, dass sie für „lau“ mehr arbeiten sollen.

(Beifall bei der PDS)

So kann man keine verantwortliche Politik für die Schulen machen. Das ist völlig klar. Darauf werden wir auch in entsprechenden Gremien, in denen die Förderrichtlinie den Anhörungsprozess durchläuft, einwirken und im politischen Rahmen darauf aufmerksam machen, dass das nicht so möglich ist.

Wenn ich mir die Richtlinie weiter ansehe, finde ich drei Module: klare Angebote zur leistungsdifferenzierten Förderung und Forderung, Angebote zur Unterrichtsergänzung und Projekte und Angebote im schulischen Freizeitbereich. Das ist eine sinnvolle Trennung, nach der man unterscheiden kann, was es für verschiedene Angebote gibt. Ich frage mich allerdings durchaus – da sehe ich einen logischen Fehler in der Richtlinie –, warum an den Grundschulen beispielsweise kein Freizeitangebot gemacht werden soll. Warum unterscheidet diese Richtlinie, wenn nicht aus finanziellen oder Verteilungsgründen, welche Schule welches Angebot bekommt? Warum erhalten nicht alle Schularten ein solches umfassendes Angebot?

Laut Förderrichtlinie sollen Aussagen „zur Rhythmisierung und Ausgestaltung des gesamten Schultages“ gemacht werden. Das halte ich für einen richtigen Ansatz. Wie gesagt, es muss eine Verteilung der Lernzeit über den gesamten Tag geschehen. Nur ist damit ein wirklicher Wandel bei Lehr- und Lernkultur verbunden.

Frau Henke, ich rechne Ihnen noch einmal vor, warum es so ein Problem ist, das genau aufzuschlüsseln. Selbst

wenn ich mir vorstelle, dass für das Modul 1 eine Schule beispielsweise die Höchstförderung bekäme, stehen 8 000 Euro zur Verfügung. Wenn Sie das gesamte Geld in Personalausgaben stecken würden, wären das 800 Stunden, freundlich gerechnet. Nehme ich 40 Unterrichtswochen im Jahr an, habe ich pro Woche 20 Stunden als Schule, die ich „zur Rhythmisierung des gesamten Schultages“ verwenden kann – und das für eine gesamte Schule, die mindestens aus 12 oder 24 Klassen besteht.

Es ist einfach offensichtlich, dass die Förderrichtlinie den Anspruch, den sie selber formuliert, durch die anderen Maßgaben, die sie macht, was die Mittelverteilung betrifft, nicht halten kann. Aus diesen 20 Stunden kann man gerade einmal die Fußball-AG, den Schachklub, die Theatergruppe, den Förderunterricht für Mathematik neben dem Schulchor einrichten.

Aber das ist nicht der Ansatz von Ganztagsschulen. Das ist nicht das, was wir wollen. Im Grunde genommen ist das wieder eine Feuerwehraktion, die die Lücken, die gerade auch an den Schulen durch die Teilzeit entstanden sind, füllen soll. Das muss man brandmarken. Das wollen wir nicht. Wir wollen eine gute Ganztagsschule.

(Rita Henke, CDU: Können Sie auch etwas Gutes zur Schule sagen, Frau Bonk?)

Ich möchte einen Vorschlag unterbreiten. Wir müssen natürlich sehen, was man tun kann, wenn man den tatsächlichen politischen Willen hat, das auch umzusetzen.

Damit komme ich zu Punkt drei, denn da sollen Schulen im Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen mit Ganztagsangeboten unterstützt werden. Wenn das so stehen bleibt, kann ich eine derartig unkonkrete Willensbekundung, die für eine politische Stimmung gemacht werden soll, im Grunde genommen in Anträgen nicht akzeptieren, weil wir konkrete Vorschläge und konkrete Unterstützungsschritte für die Schulen brauchen. Da kommt es nun darauf an, was man darunter versteht.

Wir wollen einen Vorschlag machen. Die konkrete Unterstützung der Schulen kann organisiert werden, wenn der tatsächliche politische Wille besteht, durch eine Stelle, die die Schulen berät, bei organisatorischen und konzeptionellen Fragen zur Verfügung steht, die Vernetzung organisiert und die Schulen begleitet. Serviceagenturen sind in anderen Bundesländern im Rahmen des Begleitprogramms eingerichtet worden. Wenn man tatsächlich will, dass Schulen auf ihrem Weg unterstützt werden, dann muss man sich auch zu einer solchen Institution der Beratung bekennen. Eine Möglichkeit dafür wäre die Serviceagentur, die wir auch in den Haushaltsverhandlungen bereits beantragt hatten und die in anderen Ländern längst arbeitet. Das ist ein konkreter Schritt.

Allgemein muss ich sagen, bei diesem Antrag versucht die Koalition, das Gefühl von Aktivität im Ganztagsschulbereich weiter zu erzeugen, eine Aktivität, die ich mir wünsche. Aber man muss schauen, inwieweit auch wirklich bei den Schulen etwas ankommen kann. Weil wir aber das Gelingen von Ganztagsschulen ebenso als einen möglichen Einstieg in eine neue Schule werten, stimmen wir den mehr symbolischen Punkten 1 und 3 zu, erwarten aber, dass eine Untersetzung folgt und werden das selber auch begleiten in der Hoffnung, dass kon

krete Schritte ergriffen werden. Diese Symbole müssen in Realitäten übersetzt werden. Wir werden das begleiten und mit vorantreiben, weil uns an einer guten Schule liegt und weil wir glauben, dass Ganztagsschule ein Schlüssel dazu sein kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Danke schön. – Für die NPD-Fraktion Frau Schüßler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich wesentlich kürzer als meine Vorrednerin fassen. Meine Fraktion begrüßt den Vorschlag der Regierungsparteien, eine Richtlinie für ein landeseigenes Programm zur Förderung ganztagsschulischer Angebote zu erarbeiten. Nach der Statistik der Kultusministerkonferenz arbeiteten in Sachsen 1 328 allgemein bildende Schulen im Schuljahr 2002/2003 als Ganztagsschulen. 86 214 Schülerinnen und Schüler nahmen dabei an diesem Ganztagsbetrieb teil. Das entspricht einem Anteil von 22,3 %. Die offenen Ganztagsschulen in Sachsen sind im Wesentlichen Grundschulen mit angegliedertem Hort. In diesen Grundschulen werden 58,5 % aller Grundschulkinder betreut.

Es besteht bei solchen Pisa-Ergebnissen immer die Gefahr, dass das zu politischen Schnellschüssen führt, die auch in Richtung der Ganztagsbetreuung gehen und teilweise eine Konzentration vermissen lassen.

Wir finden, dieses Förderprogramm geht in die richtige Richtung, und werden deshalb zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der NPD)

Ich rufe die FDPFraktion auf, Frau Schütz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns einig, dass die Ausweitung der Angebote von Ganztagsbetreuung richtig und unterstützenswert ist. Bereits jetzt, so haben wir gehört, übersteigen die in den Anträgen benannten Finanzvolumina die verfügbaren Mittel. In der Pressemitteilung des SMK vom 10. Juni heißt es: „Anträge für das Ganztagsschulprogramm haben derzeit keine Aussicht auf Erfolg.“ Des Weiteren kündigt der Kultusminister an, zum kommenden Schuljahr ein landeseigenes Programm zur Förderung von ganztagsschulischen Angeboten aufzulegen. Aus dieser Sicht unterstützen auch wir Punkt 2 des Antrages, um Ihrer Selbstverpflichtung, Herr Staatsminister Flath, Nachdruck zu verleihen. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro in diesem Jahr und 30 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt im nächsten Jahr für Personalund Sachkosten sind dringend notwendig. Die Richtlinie muss schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden, damit die Schulen planen und ihre Projekte umsetzen können. Daher befürworten wir diesen Teil des Antrages ausdrücklich und hoffen auf eine schnelle Umsetzung. Der Weg, nicht genutzte Gelder an

derer Bundesländer in Anspruch nehmen zu wollen, ist ein richtiger Ansatz, um die Bedarfslage nach Anträgen abarbeiten zu können. Diese Gelder müssen aber so vergeben werden, dass echte Ganztagskonzepte gefördert werden und nicht nur die bloße Sanierung des Schulgebäudes. Daher muss auf das pädagogische Konzept noch mehr Wert gelegt werden.

Noch wichtiger ist aber die Stetigkeit der Förderung. Eine Ganztagsschule wird langfristig mehr Geld für Personal und Ausstattung brauchen. Daher müssen wir uns Gedanken machen, wie wir nach Auslaufen des Bundesprogramms den laufenden Aufwand für Ganztagsschulen finanzieren wollen. Das landeseigene Programm kann dazu nur ein erster Schritt sein. Ebenso ist über die Vereinbarkeit von Ganztagsangeboten an Grundschulen mit dem Hortangebot zu diskutieren. Ein Festhalten an einer Drei-Tage-Ganztagsschule im Grundschulbereich untergräbt den Ansatz des Hortes als Bildungseinrichtung nach dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in Sachsen. Ein Ganztagsangebot an Grundschulen, soweit dies weiterhin so gewollt ist, sollte sich grundsätzlich über die fünf Wochentage als zwingendes Merkmal erstrecken und auch nach dem Auslaufen des Bundesprogramms sichergestellt sein.

Punkt 3 des Antrages zeigt ein Problem auf, das bisher oft von beteiligten Kommunen und Schulen empfunden wurde, nämlich die mangelnde Unterstützung des Projektes vonseiten der Schulverwaltung. Daher ist eine begleitende Auswertung von Erfahrungen des Auf- und Ausbaus von Ganztagsschulen sicher gegeben und auch notwendig. Die FDP-Fraktion freut sich, dass – wie man vor kurzem in der Aktuellen Debatte hören konnte – mittlerweile alle von der Notwendigkeit und den Vorteilen einer Ganztagsschule überzeugt sind. Der Wille der Bürgerinnen und Bürger, auch in der Politik, ist da. Jetzt sind Taten der Staatsregierung notwendig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. – Für die GRÜNEN spricht Frau Günther-Schmidt. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor kurzem hatten wir im Landtag eine Aktuelle Debatte zur Umsetzung des Ganztagsschulprogramms in Sachsen. Ich vermute, dass dieser Antrag der Koalition direkt und unmittelbar dadurch motiviert wurde. Was die Umsetzung dieses Ganztagsschulprogramms anbelangt, so bleibt nach wie vor festzustellen, dass es in Sachsen als Schulhausbauprogramm missbraucht wird. Die maroden Schulgebäude werden saniert. Die pädagogisch-konzeptionelle Untersetzung eines Ganztagsschulmodells scheint im Lande nicht gewünscht zu sein. Wenn wir uns anschauen, dass uns 200 Millionen Euro in Sachsen zur Verfügung stehen, so müssen wir feststellen, dass wir eine gigantische Investitionswelle losgetreten haben, die gerade mal einem Drittel der Schulen zugute kommt. Das heißt, von einer flächendeckenden bzw. bedarfsgerechten Versorgung mit Ganztagsschulangeboten kann bei weitem nicht die Rede sein. Wir haben Großprojekte, die gefördert werden. Es ist nicht einmal

sichergestellt, dass diese Umbaumaßnahmen, die sehr, sehr teuer sind, tatsächlich einen Nutzen für die Ganztagsschule, die dort praktiziert werden soll, haben. Es ist wirklich nur eine Investitionshilfe, die jetzt in Anspruch genommen werden soll.

Der pädagogische Stand, Definition des Ganztagsschulprojektes, wird im Lande auch als Ganztagsbetreuung bezeichnet. Wir hatten eben schon das Stichwort: Grundschule und Hort sind eine Ganztagsschule. Diese Einschätzung teilen wir natürlich nicht. Für uns ist das wesentliche Merkmal einer Ganztagsschule, dass sie ein rhythmisiertes Ganztagsangebot bereitstellt, also nicht 45-minütiger Unterricht wie bisher, gemeinsames Mittagessen und dann Betreuung durch irgendeinen Verein. Das kann es nicht sein. Deshalb fordern wir, dass bei der Umsetzung von Ganztagsschulmodellen in Sachsen unser Gedanke Anwendung finden muss.

Was die Verwendung der Mittel aus dem Bundesprogramm anbelangt, so sind wir auch der Meinung, dass man natürlich beantragen kann, Mittel, die andere Bundesländer nicht in Anspruch genommen haben, zur hiesigen Nutzung zu bekommen. Allerdings muss ein zuvor rechtskräftiger Verzicht dieser Bundesländer erklärt werden, weil die Laufzeit dieses Programms noch nicht zu Ende ist. Was die Koalition hier fordert, scheint mir ein wenig unredlich zu sein.

Was schließlich die effektive Verwendung anbelangt, so sollten wir in Sachsen darauf achten, dass nur Schulen für die finanzielle Förderung in Betracht kommen, die eine voll gebundene Form des Unterrichts im Ganztagsschulkonzept anbieten. Wir sind der Meinung, dass eine Förderhöchstsumme von 500 000 Euro fixiert werden muss, um erstens dieser Gigantomanie Einhalt zu gebieten und zweitens möglichst viele Schulen in den Genuss dieser Förderung kommen zu lassen.

Unser Fazit: Die pädagogische Umsetzung des Ganztagsschulmodells in Sachsen ist doch höchst fragwürdig. Es geht um die Betreuung an sieben Zeitstunden am Tag, wohlgemerkt: Betreuung. Ich würde meinen, ein großer Teil der sächsischen Schulen ist danach bereits eine Ganztagsschule. Es fehlt an einer konzeptionellen Begleitung dieser Schulen. Es fehlt an Beratung und Weiterbildung. Eine personelle Unterstützung ist nicht gegeben. Eine Ganztagsschule braucht zuweilen auch mehr Lehrerinnen und Lehrer. Wir sind der Meinung, dass man zwingend in die Förderrichtlinie aufnehmen muss, dass Mittel zurückgefordert werden können, wenn Zielvereinbarungen, die dieses Ganztagsschulmodell definiert, nicht erfüllt werden und dass die Staatsregierung verpflichtet werden muss, einen jährlichen Ganztagsschulbericht vorzulegen.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Das war die erste Runde der Parlamentarier. Frau Henke spricht noch einmal in der zweiten Runde.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ganz kurz auf das Gesagte beziehen, um noch einmal einiges klarzustellen. Wir haben

uns im Freistaat Sachsen – mein Kollege Dulig hat es vorhin gesagt – für die Ganztagsbetreuung ausgesprochen. Das heißt, das Bundesprogramm war an und für sich erst auf eine Ganztagsschule in Vollzeitform angelegt, die wir für den Freistaat Sachsen nicht angenommen haben, sondern wir haben gesagt, wir machen eine Ganztagsbetreuung auf freiwilliger Basis. Ich denke, das ist in den Folgejahren, nachdem das Programm aufgelegt worden ist, schon angegangen und umgesetzt worden. Zum anderen ist es, Frau Günther-Schmidt, nicht so, dass dieses Programm ein reines Investitionsprogramm ist. Wir als Freistaat und vor allem der Koalitionspartner sehen das nicht so. Aus dem Grund haben wir im Haushalt die zusätzlichen Gelder mit eingeführt, einmal die 15 Millionen Euro und einmal die 30 Millionen Euro. Von einem Großteil dieses Geldes soll das Personal aufgestockt werden, um die Ganztagsangebote auch personell absichern zu können. Das heißt, wir haben das Programm der Bundesregierung mit eigenen Haushaltsmitteln modifiziert.

An dieser Stelle ist es mir wichtig, noch einmal zu vermitteln, dass wir außer im Förderschulbereich und im Bereich der Ganztagsschulen auf freiwilliger Basis unsere Ganztagsangebote im Freistaat Sachsen anbieten und erweitern werden. Ich glaube, die Öffentlichkeit hat verdient, auch positive Gedanken zur Schulpolitik zu erfahren. Es kann nicht sein und niemand von uns dürfte es hinnehmen, dass wir jedes Mal im Plenum über Schulpolitik debattieren und ein Bild vermittelt wird, als ob wir gerade am Anfang unseres Schulwesens wären, denn das sind wir nicht.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Gibt es weiteren Aussprachebedarf seitens der Fraktionen? – Dann Herr Staatsminister Flath, bitte.