Protokoll der Sitzung vom 07.09.2005

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Zwischenrufe setzen Zuhören voraus! – Anhaltende Unruhe)

Der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss hat in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause vor gut anderthalb Wochen getagt, und die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion haben die Staatsregierung, vertreten durch den Staatsminister der Justiz, gebeten, zu den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Staatsminister der Justiz hat dies im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss getan. Wir haben uns nach dieser Darlegung – Frau Ernst, Sie von der PDS-Fraktion waren anwesend –

(Zuruf der Abg. Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS)

einvernehmlich – ich betone: einvernehmlich – darüber verständigt,

(Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS: Was heißt einvernehmlich?)

dass der Staatsminister der Justiz zur nächsten Sitzung, die in zwei Wochen stattfinden wird, in diesem Fachausschuss einen ausführlichen Bericht gibt.

(Zurufe von der CDU: Sehr richtig! Hört, hört! – Gegenruf des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS)

Ich glaube, diese Information gehört allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses: einvernehmlich zwischen den Fraktionen verständigt!

(Zuruf der Abg. Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS)

Es wird nicht besser und es wird auch nicht wahrer, wenn Sie ständig nach der Unwahrheit rufen. Auch Sie waren zufrieden damit, dass wir in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses diesen Bericht des Staatsministers entgegennehmen.

(Zuruf des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS)

Das erst einmal zur Information. – Herr Bartl, Sie waren damals leider nicht da; ich meine, sicherlich verhindert. Das ist auch legitim, das ist völlig legitim, aber Sie sollten sich untereinander die Information auch weitergeben.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wo ist das Problem?)

Es ist im Rechtsausschuss immer guter Brauch gewesen,

(Dr. Cornelia Ernst, PDS: Aber das ist doch gar nicht das Problem!)

es ist immer guter Brauch gewesen, dass es, wenn wir uns auf ein Verfahren verständigt haben, dann auch von allen respektiert wird.

(Zurufe von der Linksfraktion.PDS – Anhaltende Unruhe)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dennoch kommt es mir auch heute so vor, als ob ein altes Theaterstück von einem sehr berühmten Autor hier Pate gestanden hätte. In dem Stück geht es um Aufgeregtheiten, Lärm und Intrigen. Ein Bösewicht verleumdet die Tochter des Hauses und zerstört damit beinahe das heitere Glück der Festgesellschaft. Schließlich können zwei achtsame Wachmänner den Beweis für die Intrige des Bösewichts liefern. Am Ende der Geschichte siegen Zuneigung und Wahrheit über alle Aufgeregtheiten und alles böse Geschwätz. Sie wissen, wo es geschrieben steht: Es ist William Shakespeares „Viel Lärm um nichts“.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Ich dachte, es sei „Kabale und Liebe“!)

Nein, nicht der Herr Schiller, ich habe mir den Herrn Shakespeare herausgesucht, entstanden um 1598. Und nun viel Lärm um nichts, um an die Rede von Herrn Bartl im Jahre 2005 anzuschließen. Genauso empfinde ich ein Gutteil der Äußerungen, die im Antrag und im Vorfeld auf die heutige Sondersitzung in der Öffentlichkeit zu diesem Thema gemacht wurden. Wenn sich der Verfassungs- und Rechtsausschuss als verantwortlicher Fachausschuss verständigt hat, die Information in seiner nächsten Sitzung durch den Justizminister zu erhalten, dann frage ich mich: Ist eine sachgerechte Debatte hier in diesem Hohen Hause nur aus den veröffentlichten Erklärungen in der Öffentlichkeit überhaupt möglich? Ich frage Sie, ob das möglich ist

(Zuruf von der CDU: Nein!)

oder ob nicht doch erst die Informationen im Rechtsausschuss abgewartet werden sollten.

(Klaus Bartl, Linksfraktion.PDS, steht zu einer Zwischenfrage am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Schiemann?

Nein, ich glaube, Herr Bartl hatte sehr viel Redezeit, und ich würde jetzt fortfahren.

(Beifall bei der CDU)

Da wird von einem angeblich zum Himmel stinkenden Angriff auf die Pressefreiheit und von einem nicht hinnehmbaren Angriff auf die Pressefreiheit gesprochen. Ich habe bis auf die Erläuterungen von Herrn Bartl in dieser Frage keine Deutlichkeit vernommen. Auch in dem Antrag geht es meines Erachtens nicht so hart zur Sache, wie die Pressemitteilung von einigen Mitgliedern dieses Hohen Hauses auch in die Öffentlichkeit gebracht wurde. Letzteres ist beachtlich. Ausgerechnet die SEDNachfolgepartei geriert sich hier als Hüter der Pressefreiheit.

(Caren Lay, Linksfraktion.PDS: Oh, mein Gott, Sie sind so langweilig!)

Ja, Sie haben im Westen gelebt, Sie sollten an der Stelle ganz ruhig sein.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Caren Lay, Linksfraktion.PDS)

Die Nachfolgefraktion, die noch vor kurzem die freie Berichterstattung über ihren stasiverstrickten Vorsitzenden per Gerichtsbeschluss untersagen ließ, empört sich medienwirksam über einen vermeintlichen Anschlag auf die Pressefreiheit. Respekt, so viel Schauspielkunst, so viel Verwandlungsfähigkeit – mit dem Mäntelchen, Herr Staatsminister, haben Sie Recht – nötigt mir dennoch keinen Respekt ab. Aus der Welt des Schauspiels zurück auf den Boden der Wirklichkeit. Worum geht es heute? Der Fall, um den es geht, umfasst Bundesrecht, Landesrecht, Gesetze und weitere Normen. Er berührt Grundrechte, zum Beispiel das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder die allgemeine Handlungsfreiheit. Natürlich ist die Pressefreiheit ein sehr hohes Gut aller Frauen und Männer, die sich daran erinnern können, dass im Herbst 1989 die Menschen auf der Straße gerade dieses Recht erstritten und gewünscht haben. Wir wollen, dass diese Pressefreiheit nie wieder so mit Füßen getreten wird, wie es zu DDR-Zeiten war.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD und der Staatsregierung)

Deshalb bitte ich Sie auch, dass Sie das, was viele in der alten SED, in diesem Staat der ehemaligen DDR anderen nicht zugestanden haben, jetzt nicht generell allen unterschieben, die sich politisch engagieren. Der öffentlich erörterte Sachverhalt ist weitgehend bekannt. Die Justiz ermittelt gegen den ehemaligen Staatsminister Dr. Schommer. Am 24. Mai – das haben ja auch Sie, Herr Kollege Bartl, vorgetragen – besuchte die Antikorruptionseinheit INES das Wohnhaus usw. usf. Mit dabei war ein Journalist der „Morgenpost“, der fleißig Fotos von dem ehemaligen Staatsminister machte. Am nächsten Tag erschienen dann in der Zeitung die Fotos abgedruckt – im Pyjama. Offensichtlich waren dem Journalisten Ort und Zeitpunkt einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsmaßnahme bekannt geworden oder – ich betone: oder – sie sind ihm verraten worden. Ich sage „verraten“, vielleicht, um den wahren Kern des Vorgangs sprachlich nicht zu verschleiern. Die Verletzung von Dienstgeheimnissen, aus welchen Motiven heraus auch immer, ist übrigens selbst korruptes Verhalten. Wer Dienstgeheimnisse ausplaudert, ist nicht nur ein Schwätzer oder Wichtigtuer, er verletzt seine Dienstpflichten, und das trifft für alle zu. Er begeht eine Straftat, er schadet dem Rechtsstaat. Ich meine, dass das Bewusstsein für diese Umstände jedem Mann im öffentlichen Dienst – vom Amtsboten bis in die höchsten Ränge – und ihrem Umfeld in Erinnerung gerufen werden muss. Pressekontakte sind allein Sache der Amtsführung oder des Pressesprechers. Dies ergibt sich auch aus § 4 Abs. 1 Satz 2 des geltenden sächsischen Presserechts. Ich sage hier noch einmal, was ich bereits im Frühjahr 2005 gesagt habe und nötigenfalls auch künftig sagen werde: Die öffentliche Herabwürdi

gung eines Beschuldigten, egal, welchen Namen er trägt, ist unerträglich. Die Staatsanwaltschaft hat diese Persönlichkeitsrechte zu wahren, zu verteidigen und zu garantieren. Jeder Beschuldigte hat das Recht auf Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte im Ermittlungsverfahren. In dieser Situation leitete die Staatsanwaltschaft noch am nächsten Tag, das heißt, am 25. Mai 2005, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Unbekannt ein. Die Staatsanwaltschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Herrin des Ermittlungsverfahrens, nicht ein Staatsminister, nicht das Parlament, nicht irgendein Dritter. In der Folge wurde nach den Vorschriften der Strafprozessordnung ein Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz zur Erhebung der Telefonverbindungsdaten des in Rede stehenden Journalisten erwirkt. Das sollte man nicht vergessen: Ein Gericht hat der Staatsanwaltschaft per Beschluss die Möglichkeit erteilt, so zu handeln, wie die Staatsanwaltschaft bei der Erhebung der Telefonverbindungsdaten gehandelt hat. Das Amtsgericht Chemnitz lehnte dagegen den weitergehenden Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erhebung der Telefonverbindungsdaten sämtlicher INES-Bediensteter und der entsprechenden LKABediensteten ab. Ich glaube, es ist auch ein Sieg des Rechtsstaates, dass die dritte Säule des Staates entschieden hat, eben nicht allen Ermittlungsanliegen, die vorgetragen worden sind, stattzugeben. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft blieb auch beim Landgericht Chemnitz erfolglos. Das heißt, zwei unabhängige – ich betone das: zwei unabhängige – Gerichte haben sich mit der Gesetzmäßigkeit der Erhebung von Telefonverbindungsdaten des in Rede stehenden Journalisten befasst und diese für zulässig erachtet. All dies geschah ohne jede Einflussnahme seitens des Staatsministers der Justiz.

(Zuruf von der Linksfraktion.PDS)

Da haben Sie völlig Recht, aber das ist eben der Rechtsstaat, den wir von früher nicht kennen, und das ist eine Erfahrung, bei der auch wichtig ist, dass sie in der Öffentlichkeit stehen bleibt. Die Erhebung von Telefonverbindungsdaten bedeutet, dass die Rufnummer oder die Kennung des Anrufenden und des angerufenen Anschlusses oder der Endeinrichtung, der Beginn und das Ende der Verbindungen und weitere technische Daten der Verbindung erhoben werden. Gesprächsinhalte sind niemals Gegenstand einer solchen Erhebung. Ich wiederhole es: Gesprächsinhalte sind nicht Gegenstand einer solchen Erhebung. Das unterscheidet die Erhebung der Telefonverbindungsdaten von der Überwachung der Telekommunikation. Eine Telekommunikationsüberwachung bedeutet ein Mithören der Gespräche. Hier ging es nicht um das Mithören, sondern um eine Liste der Telefonverbindungsdaten, also von Rufnummern. Genauso wenig, wie es eine Telefonüberwachung gab, gab es einen so genannten Lauschangriff. Der in Rede stehende Journalist war zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens gegen den Staatsanwalt Beschuldigter

im strafprozessualen Sinne. Die Ermittlungen richteten sich ausschließlich gegen den bereits erwähnten Staatsanwalt, gegen den schon früh ein Anfangsverdacht entstanden sein soll. Gleichwohl durften nach geltendem Recht die Telefonverbindungsdaten des in Rede stehenden Journalisten erhoben werden, weil er derjenige sein konnte, der Mitteilungen des Beschuldigten entgegennahm, das heißt, die Annahme, dass dieses möglich gewesen ist. Dies ergibt sich aus § 100g Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 100a Satz 2 der Strafprozessordnung. Die Befugnis zur Erhebung von Telefonverbindungsdaten ist geltendes Recht, und ich glaube, auch mein Vorredner hat dieses geltende Recht nicht infrage gestellt, auch wenn die PDS-Fraktion mit ihrem Antrag eine Änderung herbeiführen möchte. Das kann man selbstverständlich auch außerhalb von Wahlkampfzeiten machen. Ich meine, eine Sondersitzung eignet sich natürlich nicht zu einem Wahlkampfzirkus.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Das ist auch keiner!)

Die Voraussetzungen einer solchen Maßnahme lagen, soweit wir – ich betone – das hier und heute in diesem Hohen Haus beurteilen können, vor. Es handelt sich – und das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen – um ein laufendes Ermittlungsverfahren, und ich gehe einmal davon aus, dass niemand in diesem Hohen Haus, kein Mitglied dieses Hohen Hauses, zu dem laufenden Ermittlungsverfahren einen Zugang hat, das heißt, auch weitergehende Informationen haben kann als das, was in der Presse gestanden hat bzw. das, was Staatsminister Mackenroth in der Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses dargelegt hat. Die Verletzung des Dienstgeheimnisses ist eine erhebliche Straftat im Sinne von § 100g der Strafprozessordnung. Im konkreten Fall wurde diese Straftat außerdem per Telefon begangen. Die Möglichkeit besteht, dass sie begangen wurde, Herr Nolle, sodass auch die zweite Tatbestandsvariante erfüllt war.

(Zuruf)

Ich habe das jetzt nicht verstanden. Ich kenne bis heute keine Tatsache, die geeignet wäre, die Annahme der Rechtswidrigkeit der Maßnahme zu stützen – immer unter dem Gesichtspunkt dessen, was uns als Abgeordneten heute hier vom Staatsminister vorgetragen worden ist, bzw. dessen, was wir den Zeitungen an Informationen entnehmen konnten. Ebenso ist geltendes Recht, Journalisten – das hat der Bundesgesetzgeber halt so beschlossen – eben nicht auszunehmen von einer möglichen Telefonverbindungsdaten-Erhebung. Sie genießen deshalb eben nicht einen weiteren Schutz vor der Erhebung von Telefonverbindungsdaten. Herr Nolle würde sicherlich jetzt die Frage stellen, ob denn die Verhältnismäßigkeit dabei eine Rolle spielt. Natürlich ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dabei auch ganz besonders zu beachten. Der Gesetzentwurf wurde im Deutschen Bundestag übrigens mit den Stimmen der SPD und bei Unter

stützung durch die GRÜNEN gegen die Stimmen der anderen im Bundestag

(Zurufe von der Linksfraktion.PDS: Wir sind in Sachsen! – Prof. Dr. Cornelius Weiss, SPD: Sachsen hat im Bundesrat zugestimmt!)

vertretenen Fraktionen angenommen. – Dazu komme ich noch; ich kann ja nicht alles in einen Satz packen. Selbstverständlich hat im Bundesrat der Freistaat Sachsen – wenn Sie das jetzt so sagen, Herr Prof Weiss – zugestimmt. Ich schaue einmal zum Justizminister.

(Staatsminister Geert Mackenroth: Es ist kein Einspruch eingelegt worden!)

Es ist kein Einspruch eingelegt worden. Dann ist das also nicht ganz richtig, was Sie gesagt haben. Sachsen hat nicht zugestimmt, aber ganz korrekt: Im Bundesrat ist kein Einspruch erhoben worden. Das ist ganz korrekt, Herr Prof. Weiss. Ich sage einmal so: Sie sollten mir auch die Chance geben, korrekt zu bleiben. Ich habe das mit dem Rudern ja nicht angefangen, das muss ich einmal deutlich sagen. Ich gehe nicht in diese Sportart, dass man – ich sage mal – rückwärts fahren muss beim Rudern.

(Unruhe)

Dies kann man nachlesen in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Das ist der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Wörtlich hat die Mehrheit des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages die Nichtübernahme des Journalistenprivilegs wie folgt gerechtfertigt: „Die Begrenzung auf den genannten überschaubaren Personenkreis ist sachgerecht.“ Mehr hat der Bundesgesetzgeber dazu nicht ausgeführt. Der Bundesgesetzgeber hat aber die Nichteinbeziehung von Journalisten in den Personenkreis, gegen den eine Erhebung von Telefonverbindungsdaten nicht stattfinden darf, bewusst so entschieden. Denn zugleich sind Abgeordnete, Verteidiger und Geistliche in den Genuss dieses Privilegs gekommen. Der Bundesgesetzgeber hat das mit der bedeutsamen staatskonstituierenden Kontrollfunktion von Verteidigern und Abgeordneten bzw. den kulturellen Traditionen entsprechendem Vertrauen in Geistliche begründet. Aber selbst diese Berufe bzw. Ämter genießen ebenfalls keinen Schutz, wenn ihre Träger im Verdacht stehen, an einer Tat des Beschuldigten teilgenommen zu haben, oder wenn sie selbst Täter einer Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei sind. Nun kann man der Auffassung sein, dass ein Wertungswiderspruch zwischen der Gewährung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Journalisten auf der einen Seite und der Nichtgewährung von Schutz gegen eine Telefondatenerhebung andererseits besteht. Ich möchte diese Frage hier nicht entscheiden. Der Sächsische Landtag ist auch gar nicht zuständig zur Entscheidung solcher Fragen des Bundes

rechts. Es ist Bundesrecht, und dieses Bundesrecht ist in unserem Land entsprechend zu vollziehen und zu respektieren – zumal es ja auch der Bundesgesetzgeber so entschieden hat, und der Respekt zum Bundesgesetzgeber kann von uns nicht in Abrede gestellt werden. Aber rechtlich zwingend ist eine Einbeziehung von Journalisten in den Schutz vor Telefondatenerhebung jedenfalls nicht, denn der Gesetzgeber hat nicht willkürlich, sondern nach sachlichen Kriterien differenziert. Er hat Zeugnisverweigerungsrechte und Beschlagnahmeverbote im Hinblick auf das sozusagen im Kopf des Journalisten vorhandene Wissen und die Unterlagen im körperlichen Einflussbereich des Journalisten gewährt und damit den Journalisten ganz unmittelbar geschützt. Was weiter entfernt ist – etwa die Telekommunikationsverbindungsdaten bei Telefongesellschaften –, sollte aber auch bei Journalisten keinem Schutz unterfallen. Das haben wir zunächst so als Entscheidung des Bundesgesetzgebers hinzunehmen. Es ist eine verfassungsrechtlich zulässige Antwort auf die spannende Frage, wie Pressefreiheit und Strafverfolgungsinteresse miteinander zu vereinbaren sind. Die CDU-Fraktion ist für jede Diskussion über Probleme bei der Anwendung des Rechts offen. Und wenn, wie hier, wichtige Güter des Rechtsstaates wie die Pressefreiheit, das Fernmeldegeheimnis oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Betroffenen in Rede stehen, dann erst recht. An dieser Stelle ein Wort zum Wert der Pressefreiheit. Als jemand, der in der DDR aufgewachsen ist, weiß ich sehr gut, welche demoralisierende und letztlich lebende Wirkung eine unfreie, gegängelte Presse hat. Hier in diesem Hause haben die Meisten noch eine klare Erinnerung, dass unter der Herrschaft der SED an eine freie Presse nicht zu denken war. Auswahl und Ausbildung der Journalisten, ihre Arbeitsbedingungen und ihre unbegrenzte Verfügbarkeit zu parteilichen und staatlichen Zwecken ließen so etwas wie freie Presse nicht ansatzweise zu. Glauben Sie mir bitte – und ich wiederhole das –, dass die Pressefreiheit eines der Grundfundamente in der Revolution des Herbstes 1989 war.

(Beifall des Abg. Volker Bandmann, CDU)