Protokoll der Sitzung vom 07.09.2005

Auch im Zuge dieses Herbstes 1989 haben es viele Journalisten geschafft, sich in diese Pressefreiheit zu bewegen, und dafür sind wir den Frauen und Männern nach wie vor dankbar. Ich glaube, es ist ein unverzichtbares Element unserer freiheitlichen Rechtsordnung, diese Pressefreiheit auch mit den entsprechenden Freiheitsgarantien zu versehen. Kein Abgeordneter der hier vertretenen demokratischen Parteien – sicher auch kein Mitglied der Staatsregierung; ich darf das wohl sagen –, kein Richter, kein Staatsanwalt im Freistaat Sachsen will die Pressefreiheit einschränken. Wir wollen diese Freiheit, dieses Rechtsgut nie wieder verlieren. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Pressefreiheit es nicht gebietet, Journalisten generell von strafprozessualen Maßnahmen auszunehmen. Presse- und Rundfunkfreiheit sind nicht unbegrenzt gewährleistet. Sie finden ihre

Schranken in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch die Strafprozessordnung und die Vorschriften zählen, die jeden Staatsbürger verpflichten, zur Wahrheitsermittlung beizutragen. Weder die Medienfreiheit noch das Strafverfolgungsinteresse haben automatisch Vorrang. Wörtlich schreibt das Verfassungsgericht – ich zitiere –: “Dass das Strafverfolgungsinteresse grundsätzlich hinter dem Rechercheinteresse der Medien zurückzutreten hat, lässt sich verfassungsrechtlich nicht begründen.“ Beide Rechtsänderungen hat der Bundesgesetzgeber im Übrigen in den Jahren 2001 und 2004 aus aktuellem Anlass in die Strafprozessordnung aufgenommen. Die schrecklichen Terroranschläge in New York und Madrid waren der Anlass für diese Datenerhebungsbefugnisse. Es zeigt sich, dass sich diese Datenerhebungsbefugnisse nun beim Verrat von Dienstgeheimnissen durch einen Staatsanwalt – der mögliche Verrat von Dienstgeheimnissen, das möchte ich klarstellend sagen – anwenden lassen. Das mag man für verfehlt halten, aber es ist geltendes Recht und keineswegs „ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Pressefreiheit". An diesem Beispiel wird deutlich, dass manches Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung sich auf Dauer qualitativ nicht als tragfähig erweist. Es dürfen aber nicht diejenigen in Sachsen getadelt werden, die lediglich von ihren gesetzmäßigen Befugnissen Gebrauch machen. Aber, meine Damen und Herren, die Luft scheint auch weitgehend aus den Vorwürfen heraus zu sein. Deshalb war ich zu Beginn der Annahme, dass Herr Bartl seine Rede heute mit dem Hintergrund gehalten hat, den Antrag zurückzuziehen.

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, Linksfraktion.PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antragstellerin selbst macht gar nicht mehr den Versuch, ein rechtswidriges Vorgehen der Staatsanwaltschaft Chemnitz zu behaupten. Das, was in der Presse behauptet worden ist, findet sich in ihrem Antrag nicht mehr wieder. Stattdessen gibt sie in Punkt 2 des Antrages vom 31. August 2005 zu erkennen, dass – wenn überhaupt – nur eine Änderung des Bundesrechts zu dem von ihr politisch gewünschten Ergebnis führen könnte. Dem ist nichts hinzuzufügen. Es ist das legitime Recht einer Fraktion, das Begehren zu stellen, Bundesrecht zu ändern, aber ob man dazu eine Sondersitzung benötigt, das bezweifle ich, das bezweifle ich zutiefst.

(Beifall bei der CDU – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Das ist unser gutes Recht, natürlich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eingangs William Shakespeare bemüht: „Viel Lärm um nichts!" Herr Bartl hat mir dabei Recht gegeben. Zum Schluss möchte ich daran erinnern: William Shakespeare hat auch in diesem Fall im Jahre 2005 Recht: Viel Lärm um nichts! Es ist wenig von dem geblieben, was in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit tituliert worden ist.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sie machen es: Wie es euch gefällt!)

Das Schlechteste, was wir durch die öffentliche Erörterung der Tätigkeit von INES bewirken könnten, wäre die Verunsicherung der Ermittlungsbeamten in Korruptionsfällen.

(Karl Nolle, SPD: Das ist schon erfolgt!)

Das darf nicht passieren. Das sage ich hier mit aller Deutlichkeit. Ich möchte nicht, dass der Eindruck im Lande entsteht, dass gegen Ermittlungsbeamte heftiger ermittelt wird als gegen die Bosse der Korruption.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Dann hätten wir diesem Land einen Bärendienst erwiesen.

(Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Die CDU-Fraktion hat sich stets für einen absolut sauberen öffentlichen Dienst und eine saubere Wirtschaft eingesetzt. Egal, ob Luxusreisen, ob Annahme von Geschenken, ob Mauscheleien mit der Wirtschaft oder eben der Verrat von Informationen an Betroffene – hier auch der Presse –: Korruption ist und bleibt Korruption auf jeder Ebene, und bei allen Beteiligten ist es Kriminalität. Ich möchte allen Korruptionsermittlern im Lande den Rücken stärken. Haben Sie keine Angst vor großen Tieren in Politik, Verwaltung, Presse und Wirtschaft.

(Zuruf des Abg. Karl Nolle, SPD)

Seien Sie mit Energie und Sachverstand bei der Korruptionsbekämpfung – ich habe jetzt nicht das Gedicht gemeint, Herr Nolle –, gehen Sie unbeirrt Ihren Weg der Korruptionsbekämpfung in jedem Winkel dieses Landes. Ich fordere alle Polizisten und Staatsanwälte sowie alle Korruptionsansprechpartner in der öffentlichen Verwaltung auf, in ihren Bemühungen nicht nachzulassen. Die CDU-Fraktion möchte eine klare und harte Linie gegen jede Art von Korruption. Denken Sie nicht, dass wir alle nur auf den öffentlichen Dienst schielen können. Es wäre ungerecht und es wäre falsch. Saubermänner sitzen ebenso in den Chefetagen der Wirtschaft. Das muss genauso hart bekämpft werden. Korruption geht uns alle an, weil wir sie alle bezahlen müssen, wenn sie nicht bekämpft wird. Sie verhindert – das ist auch ein deutlicher Hinweis an die Wirtschaft – und unterbindet Wettbewerb. Sie schadet dem ehrlichen Unternehmer. Sie vernichtet Existenzen, sie vernichtet Unternehmen und sie vernichtet am Schluss Arbeitsplätze. Korruption höhlt den Rechtsstaat aus, letzten Endes greift sie auch die Pressefreiheit deutlich an. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion steht zu INES und zu den ermittelnden Staatsanwälten. Ich möchte mich bei der sächsischen Justiz und bei Ihnen, Herr Staatsminister Mackenroth, ganz herzlich bedanken.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Wofür denn?)

Ich hatte eingangs gesagt, dass Herr Bartl dafür plädiert hat, dass wir dem Antrag nicht zustimmen sollten. Wir werden als CDU-Fraktion entsprechend votieren. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Ich erteile der Fraktion der SPD das Wort; Herr Prof. Weiss, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der bisherige Diskussionsverlauf hat eindrucksvoll bestätigt, was wir eigentlich alle schon vor dieser Sondersitzung wussten: erstens, dass wir es mit einer extrem komplexen, weitreichenden und schwierigen Materie zu tun haben, und zweitens, dass es vor dem Hintergrund der ungeklärten Rechtslage und des laufenden Bundestagswahlkampfes eine Debatte zur falschen Zeit ist. Das ist aber zum Glück nicht das Problem meiner Fraktion. Bei der so genannten Abhöraffäre geht es – in chronologischer Reihenfolge – um Korruptionsvorwürfe, um das diesbezügliche Agieren der sächsischen Antikorruptionseinheit, um Geheimnisverrat und am Ende der Kette um Eingriffe in die Pressefreiheit. Das Kernproblem, meine sehr verehrten Damen und Herren, besteht meiner Meinung nach darin, dass sich die einzelnen Komponenten dieser Affäre einzeln betrachtet noch einigermaßen übersichtlich darstellen, uns aber die komplizierte Verstrickung unterschiedlichster juristischer und politischer Sachverhalte zu sehr schwierigen Abwägungsprozessen zwingt. Da wir in einem Rechtsstaat leben – Gott sei Dank! –, wird es die Aufgabe der Gerichte sein, die Schlüsselfrage zu beantworten, ob gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Mein Gefühl, das Gefühl eines Laien sagt mir, dass dies eine schwer vorhersagbare, knappe Entscheidung sein wird. Herr Staatsminister Mackenroth hat selbst eingeräumt, bis an die Grenzen der gesetzlichen Möglichkeiten gegangen zu sein, jedoch nicht darüber hinaus. Meine Damen und Herren! Ich denke, wir tun gut daran, die Ergebnisse der gerade erst angelaufenen juristischen Klärung abzuwarten, denn wir sind Politiker und keine Verfassungsrichter. Das gilt übrigens auch für Sie, Herr Bartl, trotz Ihrer hier inszenierten Wutanfälle.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Das ist genau der Grund, weshalb meine Fraktion den PDS-Antrag ablehnen wird. Die Linke Partei weiß wieder einmal über alles Bescheid, bevor sich irgendein kompetentes Gremium mit der Materie auseinander gesetzt hat. Ich halte es da lieber mit Ringelnatz, der einmal treffend bemerkte: „Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht!" Meine Damen und Herren! Wenn ich eben darstellte, dass wir die juristische Bewertung des Falls den Gerichten überlassen sollten, so bedeutet dies keineswegs, dass wir aus der Sache heraus sind. Die ganze Materie hat nämlich auch eine politische

Dimension, und hier können, ja, hier müssen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, als verantwortliche Politiker dieses Landes unsere Meinung sagen – spätestens seitdem eines der höchsten Güter unserer Demokratie im Diskussionsdschungel gelandet ist: die Pressefreiheit. Die Pressefreiheit ist ein Zauberwort. Die Wegbereiter der deutschen Demokratie führten es beim Hambacher Fest vor gut 170 Jahren ebenso im Munde wie wir, die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR, als wir uns im Herbst 1989 daran machten, zum ersten Mal in der deutschen Geschichte eine Revolution erfolgreich zu Ende zu führen. In diesem geschichtlichen Zusammenhang finde ich es, freundlich ausgedrückt, ebenso wie Herr Schiemann etwas befremdlich, wenn sich ausgerechnet die Nachfolgepartei der SED zur Gralshüterin der Pressefreiheit aufschwingt.

(Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf des Abg. Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS)

Dieses Engagement hätte ich von einigen von Ihnen, die alt genug sind, gern vor 20 Jahren erwartet. Das hätte Ihnen besser zu Gesicht gestanden.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Damals, als noch nicht einmal die Perestroika im Bruderland es vermochte, das Kartell der allumfassenden Zensur in der DDR einzureißen, haben viele von Ihnen sogar das „Sputnik“-Verbot begrüßt.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Wir haben gekämpft! – Zuruf der Abg. Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion.PDS)

Nein, es waren die in Ihrer Diktion revolutionären Massen, die sich das Grundrecht gegen den Widerstand des Mauerstaates und seiner Partei erkämpft haben.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Doch kommen wir zurück zur Gegenwart. – Herr Porsch, das kann ich gar nicht mehr hören. – Zurück zur Gegenwart: Diese Initiative der PDS ist nicht nur vor dem Hintergrund der Geschichte der Partei peinlich, sie ist es nämlich auch angesichts der Faktenlage. Die so genannte Abhöraffäre unterscheidet sich nämlich von diversen ähnlichen Vorgängern dadurch, dass zu keiner Zeit irgendetwas vertuscht wurde oder zu vertuschen versucht wurde. Die SPD-Fraktion hat von Anfang an und mit allem Nachdruck Aufklärung gefordert, und die CDU hat sich dem sehr schnell angeschlossen. So ist den Koalitionsfraktionen CDU und SPD das seltene Kunststück gelungen, noch vor der Opposition einen Antrag in den Geschäftsgang eingebracht zu haben, der auf vollständige Aufklärung des Falles abzielt.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: In zehn Minuten!)

Auf Aufklärung, meine Damen und Herren von der PDS, nicht auf Vorverurteilung!

(Beifall bei der SPD, der CDU, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Für mich eigentlich ein Grund zur Freude, denn – mal ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen –, wer hätte sich vor zwei Jahren in diesem Hohen Haus träumen lassen, dass die regierungstragenden Parteien einmal in einer für die Regierung durchaus heiklen Angelegenheit schneller ermitteln werden als die Opposition? Ich bin meinen Kollegen von der CDU sehr dankbar, dass sie diesen neuen, souveränen Stil mittragen. Respekt! Das Land Sachsen hat eine Koalitionsregierung, eine gute Regierung.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Professor?

Ja, wenn es keine juristische ist.

Herr Kollege Weiss, keine juristische, ich stelle Ihnen eine politische Frage. Sie haben sich soeben bei der CDU-Fraktion bedankt für den Antrag. Sind die Pressemeldungen von heute und von gestern falsch, dass massiv versucht worden ist, Sie dazu zu bewegen, dass dieser Antrag zurückgezogen und demzufolge heute nicht behandelt wird und sich die SPD tapfer gewehrt hat und der Antrag nun doch auf der Tagesordnung steht? Sind diese Meldungen richtig? Wollte die CDU-Fraktion den Antrag zurückziehen oder nicht?

(Zuruf von der CDU)

So wahr ich hier stehe und bei allem, was mir heilig ist – was Sie so pathetisch gemacht haben, kann ich auch und noch viel besser –: Niemand, lieber Herr Hahn, niemand hat auch nur andeutungsweise versucht, irgendjemanden aus der Fraktion oder geschweige gar mich in irgendeiner Weise mit unsittlichen Anträgen zu belästigen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung – Widerspruch bei der Linksfraktion.PDS)

Gut – Kurzfassung: Die Aussagen der Presse sind falsch. Ich versuchte zu sagen, dass dieses Land eine Koalitionsregierung hat. Das wissen natürlich alle. Aber dies ist eine gute Regierung, und eine gute Regierung hat nichts zu vertuschen. Allerdings: Auch eine gute Regierung besteht nur aus Menschen, und Menschen irren gelegentlich. Nach meiner Überzeugung war das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen den „Morgenpost“Reporter Ronny Klein und andere Personen falsch. Falsch nicht so sehr oder gar nicht im juristischen Sinne, umso mehr aus dem politischen Betrachtungswinkel. Meine Damen und Herren, wir wissen doch alle: Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. In einem Land, in welchem zwei aufeinander folgende Diktaturen die Pressefreiheit für fast 60 Jahre brutal ausgeschaltet hatten, sollte man in solchen Fragen besonders viel Fingerspitzengefühl an den

Tag legen. Abgesehen davon – dies lehrt mich jedenfalls die Lebenserfahrung – ist es eigentlich niemals sinnvoll, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen – schon gar nicht im Porzellanladen. Gestatten Sie mir an dieser Stelle ein paar Bemerkungen zu jenem ominösen § 100g der Strafprozessordnung. Im PDS-Antrag schwingt der Vorwurf mit, das Verhalten der sächsischen Staatsanwaltschaft resultiere aus den Vorgaben des vorgenannten Paragrafen. Meine Damen und Herren! Wer dieses behauptet, hat den Paragrafen entweder nicht gelesen oder er versteht das Gelesene nicht. Das berühmte gezielte Missverständnis. Schon in der Gesetzesbegründung zum § 100g steht klar und deutlich – ich zitiere –: „Als strafprozessuale Eingriffsbefugnis unterliegt auch der Auskunftsanspruch nach § 100g dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit." Es ist also richtig, dass in unserem konkreten Fall die Voraussetzungen des Wortlautes des § 100g Strafprozessordnung vorliegen. Zur juristischen Bewertung gehört aber auch, dass jede – ich betone: jede – strafprozessuale Eingriffsbefugnis sich am verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen muss.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sehr richtig!)

Fazit: Nicht das Gesetz ist mangelhaft, sondern möglicherweise seine Anwendung im vorliegenden Fall.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sehr richtig!)

Hätte die Staatsanwaltschaft den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherzigt, wäre die Freiheit der Journalisten hinreichend geschützt gewesen.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sehr richtig!)