Protokoll der Sitzung vom 07.10.2005

Stolpe scheinen mir schon jetzt nicht sehr nützlich für unser Anliegen. Ich bin neugierig, inwieweit die Wünsche unserer Dresdner kleinen schwarz-roten Notgemeinschaft kongruent sein werden mit den Vorstellungen ihres großen Berliner Ebenbildes.

Zurzeit können wir eine außerordentlich hohe Dynamik politischer Prozesse beobachten: vom demoskopischen Absturz der SPD über eine ergaunerte Neuwahl, das vorerst mehr fiktive Auftauchen einer bundespolitisch wirkenden linken Alternative mit Gysi und Lafontaine, dem erschreckten Franz Müntefering mit seinem dramatischen Schwenk zu radikalen linkssozialistischen Losungen, etwa beim Bild der bösen Heuschrecken, die unser schönes Land kahl fressen, bei dem selbst mir das Blut in den Adern stockte, schließlich über das Stolpern von Frau Merkel über ihre Geheimwaffe Paul Kirchhof bis hin zum endlichen, erschöpften politischen Patt der beiden gesundgeschrumpften großen Volksparteien, die trotzdem unverdrossen Selbstbewusstsein simulieren. Man kann das jeden Tag im Fernsehen beobachten.

Ich komme zum Punkt. Ich bin jedenfalls richtig gespannt – und jetzt wird es ernst –, ob die von Ihnen und uns erwünschte Fortsetzung der Investitionszulage über 2006 hinaus tatsächlich im Berliner Koalitionsvertrag auftauchen wird. Das erst ist das Maß der Dinge! Ich befürchte aber eher, dass es nicht drinstehen wird, aber das ist mein persönlicher Tipp. Zumindest habe ich sie im Wahlprogramm der CDU vergeblich gesucht. Meine Damen und Herren, ohne jede Häme: Nach der erwähnten Debatte vom März wurde Ihr Antrag hier mit großer Mehrheit beschlossen; es ist dennoch nichts herausgekommen. Klar, wir hatten eine rot-grüne Bundestagsmehrheit, aber ebenso beteiligt war auch eine schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat. Und nun? Wir von der Linken können gar nicht anders, als Ihnen zuzustimmen. Wir teilen Ihre Ansicht. Aber Sie haben auch schon ohne uns eine Mehrheit, da kommt es auf unsere Zustimmung eigentlich gar nicht an.

Machen Sie von den neuen Mehrheiten Gebrauch! Eine Ausrede haben Sie jedenfalls ab sofort nicht mehr. Die SPD kann nicht mehr den Bundesrat zum schwarz-gelben Peter erklären, die CDU nicht mehr die Bundesregierung zum rot-grünen. Wir haben tatsächlich wieder klare Verhältnisse.

Dennoch hat der heutige Vorgang auch den Hauch eines politischen Quantensprungs. Ich gestatte mir, die Antwort der Staatsregierung zu erwähnen. Sie schreibt in schönster Selbstverständlichkeit, dass auf Initiative von Staatsminister Dr. Metz einstimmig eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Ost-Finanzminister gebildet wurde, in der Sachsen – und jetzt wird es für mich spannend – gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern die Federführung bei der Erarbeitung des entsprechenden Gesetzentwurfs innehat. Das wäre wohl vor kurzem noch unvorstellbar gewesen. Ich erinnere mich gut an Äußerungen, die wiederholt in diesem Hause fielen, wonach es nur dort aufwärts geht,

wo die CDU regiert, wogegen Rot-Rot an der Macht der blanke Horror sein sollte.

Zurück zu Ihrem Antrag! Wir agieren nicht im luftleeren Raum, sondern in einem konkreten Kontext. Erwähnt wurde schon der Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“. Ich möchte die Debatte um die Fehlverwendung der Solidarpaktmittel in den meisten ostdeutschen Ländern erwähnen, ich möchte an die Koch/Steinbrück-Liste für Subventionsabbau erinnern. Ist nicht „Investitionszulage“ nur eine elegantere Umschreibung von Subventionen? Die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage des Kollegen Nolle hat er eben selber zitiert. Aber danach gehört auch Brüssel zum Kreis derjenigen, die in dieser Angelegenheit mitreden.

Die Haltung des Ministerpräsidenten – Herr Nolle interpretiert: im Wahlkampf – zum Vorschlag des Herrn Althaus ist erwähnt worden. Aber auch Sachsenmetall schlägt prophylaktisch schon immer eine eigene Auslaufkurve vor, die sich allerdings bis zum Jahr 2013 erstrecken soll.

Meine Damen und Herren! Der heutige Antrag jedenfalls wird kaum ernsthaft Bewegung in die Angelegenheit bringen, doch Schaden kann er auch nicht anrichten. Am Widerstand der 54 Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion sollte Ihr Anliegen jedenfalls ebenso wenig scheitern wie an unserem hier im Sächsischen Landtag. Wir werden zustimmen.

Zum Abschluss noch einen gut gemeinten Vorschlag an den Kollegen Lämmel. – Ist er hier? Es ist eigentlich sein Thema. – Nehmen Sie doch den Antrag einfach mit nach Berlin und viel Glück auf den Weg! Doch am besten wäre es, der Ministerpräsident würde uns in ein paar Wochen in einer Regierungserklärung berichten, dass es ihm gelungen ist, diese Forderung im Berliner Koalitionsvertrag unterzubringen. Das wäre dann wirklich Bewegung.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich erteile der Fraktion der NPD das Wort. Herr Delle, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag fordern die Koalitionsfraktionen CDU und SPD die Staatsregierung auf, sich für die Fortführung der Investitionspauschale stark zu machen. Das verwundert mich doch etwas. Nicht der Umstand, dass sich die beiden Fraktionen dafür aussprechen, sondern vielmehr, dass genau die Parteien, welche die Regierung bilden, selbige zu etwas auffordern, das diese ohnehin in ihrem Koalitionsvertrag vereinbaren. Siehe Seite 13 des Koalitionsvertrages, vierte Zeile von unten.

Ich kann jetzt leider nicht beurteilen, ob das eine Frage des Kurzzeitgedächtnisses oder eine Frage des gegenseitigen Misstrauens ist. Aber ein Ausdruck besonderer Effektivität des hiesigen Parlamentarismus ist es bestimmt nicht.

(Stefan Brangs, SPD: Aber es ist ein Unterschied zwischen Landtag und Regierung!)

Aber vielleicht – und wahrscheinlich – ist es nur schlicht dem Populismus geschuldet.

(Zuruf des Abg. Karl Nolle, SPD)

Die NPD-Fraktion nimmt es nichtsdestotrotz zum Anlass, einen Änderungsantrag zu stellen, den wir anderenfalls als gewöhnlichen Antrag eingebracht hätten. Sollte in diesem Haus erneut ein undemokratisches Brett vor dem Kopf zur Ablehnung des NPD-Änderungsantrages nur um der Ablehnung willen führen, werden wir, demokratisch beispielgebend, den Lösungen des FDPÄnderungsantrages zustimmen, und wenn dieser abgelehnt werden sollte, auch dem Ursprungsantrag.

Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion sieht in der gewerblichen Investitionszulage, auch wenn diese in der Vergangenheit unbestritten Investitionen und Arbeitsplätze geschaffen hat, nur eine suboptimale Lösung, Sachsens Wirtschaft zu fördern, und dies ist angesichts der Spannungen zwischen den Geber- und Empfängerländern zu optimieren, da ansonsten der Solidarpakt Gefahr läuft, entsolidarisierend zu wirken.

Nicht nur die NPD-Fraktion, auch die Wirtschaftsweisen, der Gesprächskreis Ost um Dohnanyi und das IWH bemängeln den Mitnahmeeffekt aufgrund des Rechtsanspruchs, der mit der Investitionszulage verbunden ist. Die vorherrschende Systematik führt zu einer Flächenförderung nach dem Gießkannenprinzip, die auch leichter zu Fehlinvestitionen führt, als es eine zielorientierte Förderung auf der Grundlage von Einzelprüfungen tun würde. Diese Möglichkeit würde sich eröffnen, wenn man, wie die NPD-Fraktion in ihrem Antrag fordert, anstelle der Investitionszulage einen dementsprechend höheren Anteil an GA-Mitteln zur einzelbetrieblichen Förderung zur Verfügung hätte.

Von daher fordern wir, die Investitionszulage schrittweise abzubauen und über die GA zu ersetzen. Die Fortführung der Investitionszulage über einen Jahreszeitraum ist lediglich der Planungssicherheit der Wirtschaft geschuldet, damit diese die Möglichkeit hat, sich um- bzw. neu einzustellen.

Im Gegensatz zur Investitionszulage sehen wir durch die Neujustierung des Solidarpaktes II eindeutig bessere Voraussetzungen gegeben, Fördergelder regional schwerpunktmäßig und branchenspezifisch differenziert einzusetzen. Über die konkrete Ausgestaltung ließe sich dann in dieser Runde hier auch trefflich streiten, da der Handlungsspielraum der Politik dadurch erweitert wäre.

Zudem hat ein Solidarpakt nach Ansicht der NPD wenig mit bundesweiter Solidarität zu tun, wenn allein die finanziell stärkeren neuen Bundesländer in der Lage sind, notwendige Gelder abzurufen, und diejenigen, welche sie noch dringender benötigten, dazu nicht in der Lage sind, weil sie die Kofinanzierung nicht leisten können. Daher sollte selbstverständlich mit der Überführung der Mittel

aus der Investitionszulage in die GA auch der Kofinanzierungsmodus zugunsten der Länder verändert werden.

Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion ist auch der Meinung, die Wirtschaftsförderung dadurch zu erleichtern, dass man im Zuge einer Neujustierung des Solidarpaktes II die Verwendungsbreite der Korb-I-Mittel vergrößert. Hier ist jedoch – und das möchte ich besonders betonen – ausdrücklich nicht der Zweck der Schuldentilgung gemeint. Wir halten es auch für überlegenswert, die Möglichkeit zu eröffnen, mit den Mitteln aus dem Korb I Projekte aus dem Bereich des Korbs II kofinanzieren zu können.

Im Großen und Ganzen – das sei hier gesagt – geht es uns um mehr Konzentration und weniger Gießkanne in der Wirtschaftsförderung und vor allem auch um mehr Effizienz in der Wirtschaftsförderung. Sollten Sie hier, wie gesagt, Ihrer Generalablehnung von NPD-Überlegungen treu sein, dann werden wir uns natürlich nicht für die alternativlose Streichung der Investitionszulage aussprechen und wir würden trotz einer besseren Alternative in Form unseres Antrages dennoch dem FDP-, auch dem GRÜNEN- und notfalls auch dem CDU-/SPD-Antrag zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Ich erteile der Fraktion der FDP das Wort. Herr Morlok, bitte.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich dem Thema Investitionszulage nüchtern und sachlich nähert, wird man konstatieren müssen, dass es irgendwann zu einem Auslaufen dieser Investitionszulage kommen wird. Dem haben auch Stellungnahmen von Wirtschaftsverbänden bereits Rechnung getragen. Herr Weckesser hat das bereits angesprochen. Sachsenmetall geht zum Beispiel davon aus, richtet sich auch darauf ein.

Ich denke, wenn wir hier über die Fortführung der Investitionszulage über das Jahr 2006 hinaus diskutieren und auch beschließen, dann müssen wir uns insgesamt darüber im Klaren sein, dass die Förderpolitik in diesen Bereichen nicht ewig sein kann. Weil dem so ist, müssen wir uns rechtzeitig darauf einstellen, unsere Förderinstrumente in Sachsen den Gegebenheiten, den knapperen Mitteln anzupassen.

Deswegen unterstützen wir den Antrag der Koalitionsfraktionen, haben aber selber einen Änderungsantrag eingereicht, um frühzeitig diese Überlegungen zu befördern, nämlich darüber nachzudenken, wie die Investitionsförderung angesichts knapperer Kassen, angesichts sinkender Beträge in den nächsten zehn Jahren neu zu gestalten ist, um auf diese Veränderungen vorbereitet zu sein.

Die Investitionszulage als solche hat ihre Berechtigung, weil sie sich als Instrumentarium von anderen Dingen unterscheidet. Sie schafft einen Rechtsanspruch. Im

Gegensatz zu den Förderinstrumenten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe kann sich der Unternehmer, wenn er eine bestimmte Investition plant, darauf verlassen, dass er diese Gelder auch bekommt, zwar im Nachhinein, was als Nachteil angesehen wird, aber er kann sich darauf verlassen. Diese Rechtssicherheit ist ein ganz wichtiger Punkt bei der Investitionsentscheidung, weil man sich eben sicher sein kann, dass die entsprechenden Gelder auch kommen.

Deswegen werden wir auch den Antrag der GRÜNEN ablehnen,

(Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

weil durch die Einzelfallprüfung genau diese Rechtssicherheit aufgehoben wird.

(Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Wir erkennen sehr wohl an, dass wir uns in der Investitionsförderung stärker konzentrieren müssen – das haben wir in unserem Antrag ausdrücklich so dargestellt –, nämlich auf wachsende Unternehmen. Wir brauchen auch eine sektorale Konzentrierung in der Investitionsförderung. Aber wir müssen überlegen, welche Instrumente wozu gedacht sind. Die Investitionszulage hat gerade, wie ich schon sagte, ihre Berechtigung aufgrund der Rechtssicherheit und deswegen soll sie in dieser Form auch über das Jahr 2006 hinaus erhalten werden. Wir brauchen sie momentan noch in Sachsen. Wir haben des Öfteren schon in diesem Haus darüber diskutiert, dass eine besondere Schwäche der sächsischen Unternehmen die geringe Kapitalkraft ist, die geringen Möglichkeiten, aus sich heraus zu wachsen, weil eben kein Eigenkapital wie in vielen mittleren Unternehmen in den Altbundesländern angesammelt werden konnte. Deswegen benötigen wir diese Investitionszulage auch noch für einen bestimmten Zeitraum.

Aber – und da kann ich den Ministerpräsidenten teilweise verstehen – wenn man in Verhandlungen eintritt mit anderen Bundesländern, zum Beispiel aus den Altbundesländern, und sagt, wir wollen etwas für immer haben, dann ist es natürlich schwierig, das durchzusetzen. Man muss auch bereit sein, in solchen Verhandlungen auf die Situation einzugehen und Lösungskorridore darzustellen. Von daher denke ich, wir tun gut daran – auch wenn wir hier sagen, wir müssen die Investitionszulage über 2006 hinaus fortführen –, wenn wir uns darauf einstellen, dass es sie nicht ewig geben wird.

Allerdings muss ich mich wie andere Kollegen hier im Hause auch schon wundern, warum gerade die Koalitionsfraktionen diesen Antrag eingebracht haben und die Staatsregierung auffordern, da die Staatsregierung – so habe ich sie vernommen – in dieser Sache eh schon tätig war. Es sollten ja gerade die Koalitionsfraktionen, die etwas näher an der Regierung dran sind als die Opposition, gemerkt haben, dass das der Fall ist.

Schön wäre es, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, von denen sicherlich die

eine oder der andere Delegierte auf Bundesparteitagen ihrer jeweiligen Partei sind, auf den Bundesparteitagen der Parteien, die wir ja sicherlich im Herbst erleben werden, wenn es darum geht, den Koalitionsvertrag – wenn er zustande kommen sollte – zwischen SPD und CDU/CSU zu verabschieden, dafür einsetzen, dass die Investitionszulage fortgeführt wird. Ich appelliere einfach an die Abgeordneten hier im Hause, sofern sie Delegierte sind: Stimmen Sie einem Koalitionsvertrag auf dem Bundesparteitag Ihrer Partei nicht zu, wenn die Investitionsförderung nicht über das Jahr 2006 hinaus fortgesetzt wird!

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Ich erteile der Fraktion GRÜNE das Wort. Frau Hermenau, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! So, wie Kollege Morlok gerade deutlich gemacht hat, dass er dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht zustimmen kann, können wir dem Antrag der FDP nicht zustimmen. Sie werden auch genau wissen, warum, nämlich wegen der Argumentation, die ich gleich noch einmal aufgreifen werde: Ist es möglich, dass man mehr Vertrauen in das Instrument Investitionszulage schafft, oder ist das nicht möglich? Wir stehen nämlich vor sehr harten Verhandlungen. Darauf komme ich gleich zu sprechen. Aus der Sicht der ostdeutschen Länder rechnet sich die Investitionszulage besser als jedes andere Förderinstrument. Das ist gar keine Frage.

(Zuruf von der FDP: Richtig!)

Ich habe mir einmal die Zahlen für 2003 angesehen. Sie sind ja sehr erhellend. Sachsen hat für über 584 Millionen Euro Investitionszulageanträge genehmigt. Aus der Einkommen- und der Körperschaftsteuer wird das Geld dann genommen. Das heißt, das, was Sachsen an Einkommen- und Körperschaftsteuer erhält, wird genommen, um die Anträge auf Investitionszulage von sächsischen Unternehmern zu bezahlen.

Das hat natürlich Konsequenzen für die angemeldete Gesamtsumme des Freistaates Sachsen beim Länderfinanzausgleich. Das heißt, westdeutsche – manchmal vielleicht auch ostdeutsche, aber das ist eher unwahrscheinlich – Länder bezahlen indirekt über den Länderfinanzausgleich das Geld, das wir in Sachsen über die Anträge ausreichen. Spannend ist dann die um den kommunalen Steuerverbund noch einmal abgezogene klare Rechnung. Dabei kommt nämlich heraus, dass der Freistaat Sachsen von diesen 584 Millionen Euro im Prinzip nur 38,5 Millionen selbst bezahlt hat. Der Rest ist über den Länderfinanzausgleich querfinanziert worden.