Für uns GRÜNE ist unter den derzeitigen Bedingungen eine Kommunalisierung der Lehrkräfte völlig ausgeschlossen. Kommunalisierung von Lehrern wäre für uns allenfalls ein Bestandteil der Entlassung von Schulen in die Selbstständigkeit. Schulautonomie geht für uns mit besonderen pädagogischen Konzepten einher, zu denen sich dann jede Schule bekennt, und mit welchen sie auch in den Wettbewerb mit anderen Schulstandorten tritt. Derart unabhängige Schulen müssen dann in die Lage versetzt werden, diejenigen Lehrkräfte einzustellen, die zu ihrem pädagogischen Konzept passen und dieses auch gern vor Ort umsetzen.
Der neue Innenminister Buttolo hat sich zur Kommunalisierung der Lehrer inzwischen unmissverständlich geäußert – ich zitiere –: „Das ist der falsche Weg.“ Und mit Verweis auf den bis 2010 laufenden Tarifvertrag: „Wir sollten da keine neue Unruhe hineintragen und nur solche Dinge umsetzen, die auch vermittelbar sind.“
Beim Kultusminister bin ich mir noch nicht ganz sicher, wohin die Reise gehen wird. Als veröffentlichte Meinung kenne ich nur seine Äußerung, dass er eine Kommunalisierung „noch“ ablehne und ein solcher Weg erst nach 2010 gangbar wäre.
Zurück zum Antrag! Dem Punkt 1 können wir ohne Einschränkung zustimmen, da es sich hier lediglich um einen Berichtsantrag handelt. Punkt 2 ist deutlich diffiziler. Die Forderung nach der Abschaffung der Regionalschulämter teilen wir uneingeschränkt. Allerdings: Die Forderung, die Übertragung der Personalhoheit über Lehrer auf die kommunale Ebene in die Planung für die anstehende Verwaltungsreform einzubeziehen, halten wir für einen unüberlegten Schnellschuss. Besser wäre es, erst einmal die Antworten zu Punkt 1 abzuwarten und danach daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. – Deshalb wünschen wir eine punktweise Abstimmung.
Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Dies kann ich nicht erkennen; dann spricht nun die Staatsregierung, Herr Staatsminister Flath.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich gehe einmal davon aus, dass es die letzte Schuldebatte in diesem Jahr sein wird.
Zum FDP-Antrag so viel: Die Staatsregierung hat ja geantwortet und es ist durchaus nicht schlecht, wenn man kurz und präzise antwortet. Der Antwort können Sie eigentlich alles entnehmen. Ich möchte vielleicht noch einmal den Kernsatz nennen: Die Kommunalisierung der Lehrer stellt zurzeit keine durchzuführende Aufgabe der Staatsregierung dar – so auch gestern vom Innenminister bestätigt –, und wenn Sie Zweifel haben, Frau GüntherSchmidt: Ich mache keine Überschriften in Zeitungen. Wer den Artikel gelesen hat, als ich mich vor mehreren Wochen in der „Freien Presse“ zu Wort gemeldet hatte, hat eigentlich klar meine Meinung herauslesen können, und diese will ich auch heute wiederholen.
Natürlich ist es so – und es ist auch kein Geheimnis –, dass sich die Staatsregierung wiederholt mit dem Thema „Modellversuche der Kommunalisierung“ beschäftigt hat. Damit haben sich auch CDU-Parteitage beschäftigt. Natürlich ist das so, natürlich hat sich auch mein Amtsvorgänger öffentlich dazu geäußert. Nur möchte ich sagen, das war alles zu einer anderen Zeit. Ich gehe schon davon aus, dass Sie in diesem Jahr mitbekommen haben, dass es zunächst einmal eine Koalitionsregierung und einen Koalitionsvertrag gibt, in dem Sie Aussagen dazu finden. Ihnen ist auch nicht entgangen, dass wir im Frühjahr eine heftige Auseinandersetzung hatten, aber im
Dieser Tarifvertrag trägt auch meine Unterschrift und die des Finanzministers. Meine Art ist – und darauf können alle vertrauen –: Wenn ich etwas vereinbare, halte ich mich daran. Wir haben eben im Frühjahr nicht darüber beraten, ob wir Lehrer kommunalisieren, sondern wir haben darüber beraten, wie es uns gelingt, einfach die Arbeitszeit an diese dramatische Änderung – die Halbierung der Schülerzahlen – anzupassen. Dies haben wir bis 2010 vereinbart, und daran halte ich mich.
Dennoch will ich Ihnen sagen: Natürlich empfehle ich, diesen Antrag heute abzulehnen. Das hat auch etwas damit zu tun, dass Sie bitte verstehen müssen, dass ich eine Fürsorgepflicht für immerhin annähernd 40 000 Beschäftigte trage, für die es ein völlig falsches Signal wäre. Ihre Zeit sollen Sie Ihrer Arbeit an den Schulen widmen und nicht in eine heftige neue Debatte treten, ob es besser sei, wenn der Landkreis oder der Freistaat Dienstherr wäre.
Deshalb empfehle ich, den Antrag abzulehnen. Ich signalisiere aber, dass es weiterhin – und so ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart – zu prüfen gilt, ob es besser ist, wenn der Freistaat die Verantwortung trägt, ob es besser ist, wenn dies der Landkreis tut, oder ob es besser ist, wenn die Schule selbst die Verantwortung trägt. Diese Dinge sollten wir in aller Ruhe prüfen und vergleichen. Im Übrigen: Für alles gibt es Modelle, sowohl im Inland als auch im Ausland. Das sollten wir uns in Ruhe anschauen.
Ich will noch etwas zu den zwei Landkreisen sagen, die sich besonders hervorgetan haben. Nehmen wir den Landkreis Mittweida, der an solch einem Modellversuch teilnehmen will. Vor einer Woche habe ich den Landrat als Präsidenten erlebt. Ich bin in Burgstädt vor Ort gewesen. An dem Tag ist nach der launigen Rede nicht gerade mein Vertrauen gestiegen, dass der Landkreis dafür wirklich geeignet wäre. Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen.
Was den anderen Landkreis, den Weißeritzkreis, betrifft: Ich bin aufgeschlossen für Gespräche. Das Ganze würde jedoch nur Sinn machen, wenn ich die Verantwortung näher zueinander bringe. Dafür können alle Landkreise eine Vorarbeit leisten, so wie es der Landkreis Kamenz getan hat. Er hat sich bemüht, alle Mittelschulen zum Beispiel in Landkreisträgerschaft zu bekommen. Es ist überwiegend so, dass die Landkreise in Sachsen Träger der Gymnasien sind. Ausgerechnet der Weißeritzkreis bemüht sich darum, so schnell wie möglich die Lehrer in die eigene Hoheit zu bringen und sein eigenes größtes Gymnasium an die Stadt zu geben. Man muss sich das einmal überlegen: Aus finanziellen Gründen gibt er es an die Stadt Freital ab – das ist für mich nicht logisch. Was
soll es denn bringen, wenn ein Gymnasium bei der Stadt ist und die Hoheit für das Lehrerpersonal wäre beim Landkreis? Ich denke, dann können wir es auch so lassen, wie es jetzt ist.
Ich bin in meiner Arbeit wirklich bestrebt, Verantwortlichkeiten irgendwo zusammenzuführen, aber am Ende muss es einen Vorteil bringen. Deshalb mein Appell: Wer immer sich mit der Frage beschäftigt – es ist von heute auf morgen nicht leistbar. Ich würde es für sehr günstig halten, wenn eine Bereinigung in Sachsen eintreten würde. Die Grundschulen sind ganz gut bei den Gemeinden aufgehoben, weil die Gemeinden zum Beispiel auch Träger der Kindergärten sind. Wir streben eine viel engere Kooperation von Grundschulen und Kindergärten an. Weil es Vorteile bei der Schulnetzanpassung bringt, würde ich eine Konzentration der weiterführenden Schulen bei den Landkreisen sehr befürworten. Das können die Landkreise als Vorleistung schon in Angriff nehmen.
Offenheit in der Diskussion ist erforderlich. Aber meine Bitte heute ist, den Antrag abzulehnen. Wir sollten uns und den Lehrerinnen und Lehrern die Zeit gönnen, sich auf die Inhalte der Schule zu konzentrieren und nicht immerfort Strukturdebatten führen zu müssen.
Meine letzte Anmerkung, Herr Dr. Hahn, Sie haben sich heute Morgen schon einmal über die Regionalschulämter ausgelassen.
Dass die Regionalschulämter nicht so handeln, wie Sie es wünschen, kann durchaus auch für die Regionalschulämter und für ihre Arbeit sprechen. Dass sie in ihrer Arbeit, da sie nicht Fördermittel zu verteilen haben, sondern sehr oft als Aufsicht tätig werden müssen, nicht überall gut angesehen sind, entgeht mir auch nicht. Die Arbeit der Regionalschulämter verdient in diesem Jahr unter den Bedingungen des Tarifvertrages, aber auch bezüglich der Schulnetzanpassung durchaus Respekt und ein Dankeschön. Ich denke, als Dienstherr ist es meine Pflicht, dies im Hohen Hause klarzustellen.
Dazu sei gesagt: Auch da bin ich offen für eine Diskussion. Ich glaube, dass es Aufgaben in den Regionalschulämtern gibt, die auch bei Landkreisen angesiedelt sein können. Eines sollten wir nicht tun: Wir haben bei der Schulverwaltung schon vieles versucht. Anfang der neunziger Jahre war sie bei den Landkreisen angesiedelt, dann haben wir staatliche Ämter gebildet, dann hat es Oberschulämter gegeben. Nun haben wir fünf Regionalschulämter. Das ist durchaus eine Leistung, die selbst die Expertenkommission für die Verwaltungsreform sehr anerkannt hat. Nun sollten wir uns genau überlegen, wie wir diese weiterentwickeln. Aber wir sollten das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben eine hoch interessante Diskussion erlebt. Ich möchte sie kurz zusammenfassen. Lars Rohwer hat eigentlich 95 % seiner Redezeit für unser Ansinnen plädiert. Zusammenfassend kann man sagen: Er sieht Beratungsbedarf. André Hahn hat praktische Probleme angesprochen, die sich auch in anderen Ländern gestellt haben. Er sieht Klärungsbedarf. Martin Dulig hat gesagt, man müsse die Schritte nacheinander machen. Herr Flath hat gesagt, man müsse prüfen und vergleichen. Ihren Ansinnen kann entsprochen werden; denn unser Antrag fordert nicht die sofortige Einführung, sondern er fordert einen Bericht zu den Rahmenbedingungen, auf deren Basis man darüber nachdenken könnte.
Auch uns ist klar, dass dieser Prozess nicht kurzfristig sein kann. Wenn er denn gestartet werden würde, käme er vermutlich erst nach Ablauf der laufenden Tarifverträge zum Tragen. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, dass alle Ihre Fragen auch wirklich beantwortet werden. Daher beantragen wir, dass wir über unseren Antrag inklusive des Änderungsantrages, den ich hier mit eingebracht haben will, nach § 111 der Geschäftsordnung ausnahmsweise nicht abstimmen, sondern ihn an den Schulausschuss überweisen. Dort haben wir genügend Gelegenheit, darüber zu diskutieren.
Meine Damen und Herren, es war der Antrag gestellt worden, nach § 111 der Geschäftsordnung eine Ausnahme vorzunehmen, um den Antrag in den entsprechenden Fachausschuss überweisen zu können. Darüber müssen wir abstimmen. Es müsste die Zweidrittelmehrheit der Anwesenden erreicht werden. Ich bitte jetzt um die entsprechende Disziplin. Falls es nicht überschaubar ist, ob die zwei Drittel erreicht sind, müssen wir auszählen. Ich bitte meine beiden Beisitzer, dabei zu helfen.
Meine Damen und Herren, Sie haben das Anliegen verstanden. Es geht darum, eine Ausnahme von der Geschäftsordnung nach § 111 zu praktizieren. Die Bitte besteht darin, den Antrag der FDP an den Fachausschuss zu überweisen. Wer diesem Ansinnen zustimmen kann, den bitte ich um sein Handzeichen. – Moment, wir zählen aus.
Wir sind noch nicht fertig mit Zählen. – Ich danke Ihnen. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Nach meinen Auszählungen haben wir ein Patt.
Da eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, ist damit der Antrag abgelehnt worden, das in den Fachausschuss zu überweisen.
Sie waren also der Meinung, dass wir jetzt abgestimmt haben über die Ausnahme zur Geschäftsordnung, und die ist abgelehnt worden. Das bedeutet, dass wir in die normale Abstimmung einsteigen – das hätte ich jetzt ohnehin vorgeschlagen.
Wir beginnen also mit der normalen Abstimmung, und zwar mit der Drucksache 4/2694. Dazu liegt der Änderungsantrag in der Drucksache 4/3654 vor. Dazu wiederum wurde vorhin punktweise Abstimmung beantragt. Jetzt frage ich Sie, Frau Günther-Schmidt: Geht es um die römischen oder die arabischen Punkte?
Es geht also um die Abstimmung zu Drucksache 4/3654, die die Drucksache 4/2694 komplett ersetzen soll. Ich frage, wer dem Punkt I mit seinen Untergliederungspunkten 1 bis 7 zustimmen kann. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist diesem Punkt I mehrheitlich nicht zugestimmt worden.
Ich frage nach den Befürwortern für den Punkt II. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Punkt II mehrheitlich abgelehnt worden. Damit erübrigt sich die Gesamtabstimmung über diesen Antrag.